Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie eine Drohnenversicherung abschließen müssen, welche Leistungen Sie erwarten können und welche weiteren Versicherungen Sie für Drohnen brauchen.
Inhalt dieser SeiteSo sieht eine ideale Drohnenversicherung aus
Haftpflichtversicherung mit Drohnenschutz oder Drohnen-Haftpflichtversicherung? – Sie haben die Wahl
Drohnenversicherung, Drohnen-Haftpflicht oder Haftpflicht inklusive Drohnenschutz? Im Internet kursieren unterschiedliche Bezeichnungen für die Versicherung von Drohnen. Das kann verwirren, ist aber eigentlich ganz einfach zu verstehen. Wenn eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne Pflicht ist, haben Sie, als Privatperson, zwei Optionen:
- Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnen-Haftpflichtversicherung: Bei dieser Versicherung profitieren Sie von allen Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung. Zusätzlich sind Sie vor Schäden geschützt, die Ihre Drohne verursacht.
- Drohnen-Haftpflichtversicherung: Hierbei handelt es sich um eine separate und spezielle Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden, die Drohnen verursachen.
Nutzen Sie Ihre Drohne gewerblich, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung oder eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Das leistet eine Versicherung von Schäden von Drohnen
Was heißt Gefährdungshaftung?
Für Drohnennutzer gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Nutzer haften für die, durch ihre Drohne verursachten Schäden. Ob der Drohnennutzer an dem Schaden schuld ist, ist dabei nicht ausschlaggebend. Wenn zum Beispiel eine Drohne durch eine Windböe abstürzt und einen Schaden verursacht, dann ist der Drohnenbetreiber nicht schuld, noch hat er rechtswidrig gehandelt. Dennoch sieht das Gesetz vor, dass er für den, durch seine Drohne verursachten Schaden aufkommen muss. Denn der Betrieb einer Drohne ist zwar erlaubt, er bringt aber eine gewisse Gefährdung mit sich, für die der Drohnennutzer rechtlich verantwortlich gemacht wird (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).
Das Gegenteil von Gefährdungshaftung ist Verschuldenshaftung. Das bedeutet, dass eine Person Anspruch auf Schadensersatz von einem Drohnennutzer hat, wenn dieser rechtswidrig gehandelt hat und für den Schaden durch seine Drohne schuld ist. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).
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Gesetzliche Regelungen bei der Drohnennutzung
Was ist eine Drohne?
Eine Drohne ist ein Luftfahrzeug ohne eine Besatzung an Bord. Drohnen fliegen eigenständig durch einen Computer oder werden vom Boden über eine Fernsteuerung navigiert. Entsprechend der Anzahl der Rotoren werden sie auch Quadrocopter oder Multicopter genannt.
Haftpflichtversicherung – bei Drohnen Pflicht
Drohnen werden immer beliebter: In Deutschland wurden 2023 fast 415.000 Drohnen privat oder gewerblich genutzt – Tendenz steigend (Quelle: Statista und Verband unbemannte Luftfahrt, S. 3). Auch wenn viele davon Spielzeugdrohnen sind: Drohnen können große Schäden anrichten (Quelle: Verband unbemannte Luftfahrt, S. 5). Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung bei Drohnen in Deutschland seit 2017 Pflicht. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen genutzt werden und Spielzeugdrohnen. Spielzeugdrohnen erkennt man meist daran, dass sie laut Produktbeschreibung von Kindern unter 14 Jahren geflogen werden können.
Pflichthaftpflichtversicherung für Drohnen im Gesetz
Drohnen sind Luftfahrzeuge (Luftverkehrsgesetz § 1):
- “Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).” (Quelle: LuftVG)
Luftfahrzeuge müssen versichert werden (Luftverkehrsgesetz § 43 (Absatz 2):
- “(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.” (Quelle: LuftVG)
Weitere rechtliche Grundlagen für Drohnen auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamts
Versicherungsschein immer mitführen
Fliegen Sie Ihre Drohne, müssen Sie den Versicherungsschein immer mit sich führen. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Eine digitale Version, zum Beispiel als Foto oder E‑Mail-Anhang, ist ausreichend. Der digitale Versicherungsnachweis sollte vor allem Auskunft über die Deckungssumme, sowie den Umfang und die Dauer der Versicherung geben.
Registrierung von Drohnen – nicht ohne Versicherungsnummer
Unter bestimmten Umständen sind Sie, als Drohnennutzer, verpflichtet, sich beim Luftfahrt Bundesamt zu registrieren. Wenn einer der folgenden beiden Punkte auf Ihre Drohne zutrifft, müssen Sie sich dort eintragen:
- Startmasse von 250 g und mehr
- Startmasse von weniger als 250 g und Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten zum Beispiel einer Kamera
Für diese Betreiberregistrierung benötigen Sie wiederum den Namen des Versicherers und die Nummer der Versicherungspolice. Die Registrierung ist in der Regel kostenpflichtig. Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer. Diese muss an der Drohne angebracht werden. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr erforderlich. Drohnen, die als Spielzeug klassifiziert sind, müssen nicht registriert werden.
Wann Sie Ihre Drohne genehmigen lassen müssen
Die drei Betriebskategorien “offen”, “speziell” und “zulassungspflichtig”
Drohnen werden vom Gesetzgeber in drei Betriebskategorien eingeteilt (Quelle: Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt):
- offen (für alle)
- speziell
- zulassungspflichtig
Kategorie “offen” – Keine Genehmigung nötig
Ob eine Drohne genehmigt werden muss, hängt davon ab, in welche Kategorie sie einzuordnen ist. Drohnen in der Kategorie “offen” brauchen keine Genehmigungen, die in der Kategorie “speziell” oder “zulassungspflichtig” hingegen schon. Wie Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen, erfahren Sie auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamt. Die Kategorie “zulassungspflichtig” betrifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die etwa zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind. Eine Drohne gehört wiederum zu den Kategorien “speziell”, wenn sie einen Punkt aus der folgenden Kategorie “offen” nicht erfüllt (Quelle: BMDV):
Brauchen Sie einen Drohnenführerschein?
Führerscheinfrei dürfen nur Drohnen unter 250 Gramm und Drohnen ohne Kamera geflogen werden. Für alle anderen Fälle gibt es aktuell in der EU zwei Kompetenznachweise. Welchen Sie benötigen, hängt unter anderem vom Startgewicht Ihrer Drohne oder der Risikokategorie ab. Beide Prüfungen sind jeweils fünf Jahre gültig und müssen durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden (Quelle: Luftfahrt Bundesamt).
EU-Kompetenznachweis – sogenannter “kleiner EU-Drohnenführerschein”
- ab Startmasse von 250 Gramm
- für alle Drohnen mit Kamera
- Der Online-Test besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kann beim Luftfahrt Bundesamt abgelegt werden. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.
EU-Fernpiloten-Zeugnis – sogenannter “großer EU-Drohnenführerschein”
- für Bestandsdrohnen ab 500 Gramm
- Drohnen der Risikoklassen C2, C3 und C4
- Für dieses Zeugnis müssen Sie eine Theorie-Prüfung plus Praxistraining absolvieren
Für Versicherungsschutz rechtliche Vorgaben beachten
Damit Versicherungen durch Drohnen verursachte Schäden übernehmen, müssen Sie sich vorher an rechtliche Vorgaben halten. Sonst drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern die Versicherung kann auch die Kostenübernahme ablehnen. Die meisten privaten Drohnennutzer sind der Kategorie “offen” zugeordnet. Sie dürfen Drohnen zum Beispiel nur in Sichtweite und nicht höher als 120 m fliegen. Außerdem müssen sie zu unbeteiligten Personen einen sicheren Abstand einhalten und dürfen keine Menschenmengen überfliegen. Auch für eine Reihe von sensiblen Gebieten ist der Überflug verboten.
Was sind sensible Gebiete?
- Wohngrundstücke,
- Naturschutzgebiete,
- Flugplätze,
- Flughäfen,
- Kontrollzonen,
- Menschenansammlungen,
- Bundesfernstraßen (z. B. Autobahnen),
- Bundeswasserstraßen,
- Bahnanlagen,
- Krankenhäuser,
- Helikopter-Landeplätze,
- militärische Anlagen und Organisationen,
- mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,
- Industrieanlagen,
- Justizvollzugsanstalten,
- Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
- militärischen Anlagen und Organisationen,
- Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung,
- Unglücksorte,
- Katastrophengebiete und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Leistungsübersicht: Welche Schäden deckt eine Versicherung ab?
Drohnenbetreiber haftet für (hohe) Schäden
Drohnen können Schäden verursachen, die hohe Kosten nach sich ziehen können. Drohnenbetreiber haften dabei für alle, durch die Drohne verursachten Schäden. Die Schuldfrage ist dabei irrelevant. Im schlimmsten Fall sind Sie mit Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadenersatz, Behandlungskosten oder gar Rentenansprüchen konfrontiert. Je nach Schaden kann eine andere Versicherung zuständig sein.
Das ist mitunter sehr unübersichtlich. Wir haben einige fiktive, aber realistische Fälle zusammengetragen und zeigen Ihnen, welche Versicherungen prinzipiell für den Schaden aufkommen würde. Ob sie tatsächlich zahlt, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Am besten, Sie prüfen Ihren Versicherungsvertrag und lassen sich beraten.
Beispiele für Sachschäden durch Drohnen
Schadensszenario | Versicherung |
---|---|
Drohne steuert in gläserne Terrassentür des Nachbarhauses | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Drohne wird von Windböe erfasst, stürzt ab und beschädigt ein parkendes Auto | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Drohne wird von Vogel attackiert, stürzt ab und eine Stromleitung wird beschädigt | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Beispiele für Personenschäden durch Drohnen
Schadensszenario | Versicherung |
---|---|
Drohne stürzt durch leere Akkus ab und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wird und ins Krankenhaus muss | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Drohne stürzt unkontrolliert ab, erschreckt einen Passanten, der stürzt und zieht sich einen Bruch zu | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Beispiele für Vermögensschäden durch Drohnen
Schadensszenario | Versicherung |
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Drohne verletzt eine Angestellte. Sie erleidet dadurch einen Verdienstausfall | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Drohne fliegt unerlaubt über den Garten eines Wohnhauses und macht dort Fotos und Videos | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Drohne fliegt unerlaubt in eine Wohnung und macht dort Fotos und Videos | Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Vorsicht bei Fotos und Aufnahmen von Fremden
Fremde Personen dürfen Sie nicht ohne ihre Einwilligung fotografieren oder filmen. Sonst verletzten Sie ihre Persönlichkeitsrechte und Ihr Recht am eigenen Bild (Quelle: Grundgesetz § 2 Absatz 1; Kunsturhebergesetzes § 22 und 32). Selbst wenn Sie ein Einverständnis für ein Bild oder eine Aufnahme haben, bedeutet das nicht, dass Sie es veröffentlichen dürfen. Als Veröffentlichung gilt bereits, wenn Sie das Bild auf Social Media mit mehreren Personen teilen. Möchten Sie Kinder mit ihrer Drohne aufnehmen, gelten besondere Regelungen. Sie dürfen Fremde hingegen ohne Zustimmung fotografieren oder filmen, wenn sie als sogenanntes Beiwerk vor beispielsweise Sehenswürdigkeiten stehen, an Demonstrationen teilnehmen oder von öffentlichem Interesse sind.
Beispiele für Schäden an Drohne oder ihr Verschwinden
Schadensszenario | Versicherung |
---|---|
Drohne wird gestohlen | Drohnen-Kaskoversicherung |
Drohne ist nach Absturz nicht mehr auffindbar | Drohnen-Kaskoversicherung |
Drohne wird aus der Wohnung gestohlen | Hausratversicherung |
Drohne nimmt zu Hause Schaden z. B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden | Hausratversicherung |
Drohne wird während eines Transports beschädigt | Drohnen-Kaskoversicherung |
Beispiele für Unfallschäden des Drohnenbetreibers
Schadensszenario | Versicherung |
---|---|
Person konzentriert sich auf seine fliegende Drohne und übersieht so ein herankommendes Fahrzeug und wird angefahren | Unfallversicherung |
Person konzentriert sich auf seine Drohne und übersieht so eine Unebenheit im Boden, fällt und verletzt sich | Unfallversicherung |
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Pflichtversicherungen für Ihre Drohne
Falls die Haftpflichtversicherung Ihrer Drohne Pflicht ist, haben Sie zwei Optionen: eine Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung oder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung
Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung
Bei einer Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung profitieren Sie von den gängigen Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung wie etwa Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Mietsachen- oder auch Gefälligkeitsschäden. Zusätzlich sind Schäden durch Ihre Drohne in der Regel mitversichert. Wichtig ist, dass Flugobjekte und Drohnen explizit im Vertrag mit benannt sind. Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz. Vielleicht deckt er bereits Drohnen ab. Oft können Sie zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzte Drohnen mit einem Startgewicht von maximal fünf Kilogramm über eine private Haftpflichtversicherung mitversichern.
Erfahren Sie mehr über eine private Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung
Setzen Fotografen, Mediengestalter, Handwerker, Dachdecker, Zimmermänner, Förster, Landwirte, Sachverständige, Ingenieure oder auch Sicherheitsunternehmer Drohnen bei ihrer Arbeit ein, dann ist eine Versicherung Pflicht. Der berufliche Einsatz von Drohnen ist jedoch in der Regel nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Werden Drohnen gewerblich genutzt, sollten Sie versuchen, die Drohne über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung oder spezielle Haftpflichtversicherungen mitzuversichern. Jäger können beispielsweise Drohnennutzung über eine Jagdhaftpflichtversicherung abdecken lassen.
Separate Drohnen-Haftpflichtversicherung
Müssen Sie Ihre Drohne versichern, können Sie auch eine eigenständige Drohnenversicherung abschließen. Sie kommt nur für durch Ihre Drohne verursachte Schäden auf. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Kurzzeit-Drohnen-Haftpflichtversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Drohne nur für einen kurzen Zeitraum abzusichern. So können Sie Ihre Drohne spontan an nur wenigen Tagen im Jahr fliegen lassen, ohne sich langfristig vertraglich zu binden. Dazu können Sie eine Kurzzeit-Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Dort können Sie in der Regel zwischen unterschiedlichen Zeiträumen wählen. Allerdings bieten nur wenige Anbieter diese Versicherung an.
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Was kostet eine Drohnenversicherung?
Je nachdem, für welche der beiden Pflichtversicherungen Sie sich entscheiden, entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten:
- Wählen Sie eine Drohnenversicherung als Teil einer Haftpflichtversicherung entstehen Ihnen für die Drohnenversicherung in der Regel keine weiteren Kosten. Eine Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung gibt es derzeit schon ab wenigen Euro im Monat.
- Wie viel Sie für eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch pro Jahr zahlen, hängt beispielsweise vom Startgewicht der Drohne, der Region, dem Selbstbehalt und dem Gerätepreis ab. Angebote gibt es hier zum Beispiel für rund 71 Euro.
- Nutzen Sie Drohnen gewerblich, finden Sie Tarife für eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung für jährlich rund 143 Euro.
- Eine private Drohnen-Kaskoversicherung als Zusatzversicherung könne Sie beispielsweise für 119 Euro jährlich abschließen, eine gewerbliche für rund 179 Euro.
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Zusatzversicherungen rund um Ihre Drohne
Drohnen-Kaskoversicherung
Um sich gegen Schäden an der Drohne selbst abzusichern, können Sie eine Drohnen-Kaskoversicherung abschließen. Meist werden Drohnen-Kaskoversicherungen angeboten, die Schäden durch Absturz oder Anprall, Diebstahl und Raub, Vandalismus oder auch Transportschäden versichern. Angeboten wird in der Regel die Kostenübernahme für Reparatur oder eine Erstattung des Wertes der Drohne. Abhängig vom Anbieter und Tarif kann auch Zubehör wie etwa eine Kamera, ein Tablet oder eine Videobrille mitversichert sein.
Welche Versicherung bei Drohnenrennen/FPV drone racing?
Bei FPV Racing oder auch FPV drone racing fliegen Teilnehmer mit Drohnen Rennen. FPV steht hier für “First Person View”, was in etwa mit “Sicht aus der Ich-Perspektive” übersetzt werden kann. Auf die Drohnen sind Kameras montiert. Das Videobild wird in Echtzeit an Videobrillen der Teilnehmer übertragen. Die Drohne wird also wie aus Sicht eines Piloten gesteuert. Auch für Drohnen, die an solchen Rennen teilnehmen, gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Registrierung ist ebenso nötig. Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt eine Teilnahme an Wettbewerben ab. Hier gilt es, den jeweiligen Tarif zu prüfen.
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Unfallversicherung
Nicht nur andere Personen, Sachen oder Ihre Drohne können Schaden nehmen, sondern auch Sie als Nutzer selbst. Ist der Blick am Himmel auf die Drohne gerichtet, können Gefahren in unmittelbarer Nähe schnell übersehen werden. Passiert Ihnen ein Unfall, kann eine private Unfallversicherung für einen bleibenden Gesundheitsschaden einspringen
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Hausratversicherung
Befindet sich Ihre Drohne bei Ihnen zu Hause, zählt sie zum Hausrat. Nimmt Ihre Drohne dort Schaden durch zum Beispiel Feuer, Einbruch oder einen Wasserschaden, kann prinzipiell eine Hausratversicherung Schutz bieten. Allerdings sind diese Schäden an Ihrer Drohne nicht automatisch über Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Die meisten Verträge schließen Luftfahrzeuge wie Drohnen auch aus. Einige neuere Versicherungen nennen aber Drohnen und weitere Flugmodelle explizit unter den versicherten Sachen. Schauen Sie am besten im Vertrag Ihrer Hausratversicherung nach oder fragen Sie Ihre Versicherung.
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Drohnenversicherungen in aktuellen Testberichten
Unabhängige Tests von Drohnen-Haftpflichtversicherungen und Drohnen-Kaskoversicherungen liegen derzeit nicht vor. Tests für private und gewerbliche Haftpflichtversicherungen liegen hingegen vor. Stiftung Warentest hat zum Beispiel mehr als 400 Tarife der privaten Haftpflichtversicherungen geprüft. Fast 140 Produkte erhielten das Urteil „sehr gut“. Mit „gut“ wurden mehr als 100 Tarife bewertet. Zahlende Leser können nicht nur das Ranking einsehen, sondern auch sehen, ob wenigstens Drohnen-Modelle bis 250 Gramm und Schäden mindestens in Höhe von 10 Millionen Euro abgesichert sind.
Absicherung von Drohnen bei Haftpflichtversicherungen im Test bei Stiftung Warentest
Tipps für den Tarifvergleich
Folgende Fragen können Ihnen helfen, eine passende Versicherung für Ihre Drohne zu finden:
- Versicherungsart: Was ergibt für Sie mehr Sinn – eine Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung oder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung? Den Unterschied zwischen beiden können Sie weiter oben nachlesen.
- Nutzung: Möchten Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen? Eine private Haftpflichtversicherung deckt eine gewerbliche Nutzung in der Regel nicht mit ab. Umgekehrt ist bei einer gewerblichen Drohnenversicherung, der private Gebrauch meist inklusive.
- Höhe der Deckungssumme: Wie hoch soll die Deckungssumme sein? Eine übliche Deckungssumme ist 1,5 Millionen. Es sind aber auch Deckungssummen von 20 oder auch 50 Millionen Euro möglich.
- Anteil der Selbstbeteiligung: Welcher Anteil an der Schadenssumme wollen Sie im Schadensfall selbst übernehmen? Bei manchen Anbietern können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen, bei anderen ist sie vorgeschrieben. Einige Versicherer fordern auch gar keine Selbstbeteiligung. Allgemein gilt die Regel: Je höher die Beteiligung, desto niedriger ist im Allgemeinen der Beitrag.
- Kreis der Piloten: Wer fliegt die Drohne? Falls es Ihnen wichtig ist, dass auch andere Personen Ihre Drohne fliegen können, achten Sie auf diesen Punkt. Einige Versicherer lassen neben dem Versicherungsnehmer unbegrenzt viele Piloten zu, andere noch Freunde oder Familienmitglieder.
- Anzahl der Geräte: Möchten Sie eine oder mehrere Drohnen versichern? Oft können Sie eine unbegrenzte Anzahl von Geräten versichern, manchmal ist im Vertrag aber auch eine Begrenzung festgehalten.
Spezielle Wünsche – Tarife checken
Sie möchten mit Ihrer Drohne Indoor-Flüge machen? Oder planen Sie Foto- und Videoflüge? Ihre Versicherung soll auch einen Rechtsschutz enthalten? Es gibt aktuell viele unterschiedliche Angebote, um Drohnen zu versichern. Wir empfehlen: Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie die Tarife, um eine für Ihre individuelle Situation passende Absicherung zu finden.
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Fazit
Die Versicherung Ihrer Drohne ist in den allermeisten Fällen Pflicht. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen eine Haftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung ab, oder Sie entscheiden sich für eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen möchten, benötigen Sie wiederum eine Betriebshaftpflicht inklusive Drohnenversicherung oder auch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Bei einer Haftpflichtversicherung mit integrierter Drohnenversicherung entstehen Ihnen meist keine weiteren Kosten, anders als bei einer eigenständigen Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Auf dem Markt gibt es derzeit unterschiedliche Tarife für eine Versicherung Ihrer Drohne. Wir empfehlen Ihnen bei Neuabschluss besonders auf die Höhe der Deckungssumme, den Anteil der Selbstbeteiligung und den Kreis der erlaubten Piloten zu achten. Halten Sie sich beim Fliegen der Drohne an gesetzliche Vorgaben – nur so ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Die häufigsten Fragen zu Drohnenversicherung
Wie müssen Drohnen versichert werden?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in den allermeisten Fällen Pflicht. Sie haben zwei Optionen: Entweder Sie schließen eine Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenversicherung ab, ober Sie entscheiden sich für eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung. Bei einer gewerblichen Nutzung kann eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Drohnenversicherung oder auch eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Gegen Schäden an der Drohne selbst versichern Sie sich mit einer Drohnen-Kaskoversicherung.
Ist eine Drohne in der Haftpflicht mitversichert?
Nicht jede private Haftpflichtversicherung versichert Ihre Drohne mit. Vor allem ältere Tarife enthalten noch keinen Schutz vor Schäden durch Drohnen. Prüfen Sie am besten Ihren aktuellen Vertrag oder achten Sie bei Neuabschluss darauf, dass explizit Drohnen mitversichert sind.
Wie viel kostet eine Versicherung für eine Drohne?
Bei einer modernen privaten Haftpflichtversicherung entstehen Ihnen meist keine weiteren Kosten: Die Drohnenversicherung ist bereits inklusive. Für Drohnenhaftpflichtversicherungen müssen Sie etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Preis ist bei diesen Versicherungen auch stark abhängig von der Deckungssumme und Selbstbeteiligung.
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