Schwanger als gesetzlich Versicherte: Große Leistungsunterschiede bei den Kassen

Foto von Nina Ibach
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Wichtige Leistungsunterschiede beachten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu identisch – davon gehen viele gesetzlich Versicherte aus. Doch gerade in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschaft ist das oft nicht der Fall. Unsere Beraterin Christiane berichtet im Interview darüber, was schwangere Frauen unbedingt in Bezug auf die Kassenwahl beachten sollten.

Hallo Christiane! Du bist schwanger und gesetzlich krankenversichert. Bist du zufrieden mit den Leistungen, die deine gesetzliche Kranken­versicherung für Schwangere und Neugeborene anbietet?

Christiane: Ich bin bei meiner Krankenkasse bereits seit 1992 versichert. Bis zu der Schwangerschaft war ich mit den Leistungen immer sehr zufrieden. Allerdings wusste ich nicht, dass in Bezug auf die Schwangerschaft viele Leistungen gar nicht von der Kasse übernommen werden. Gängige Präparate wie Folsäure, Magnesium, Eisen – solche Kleinigkeiten, die aber viel gebraucht werden – übernimmt meine Krankenkasse zum Beispiel gar nicht. So entstehen mir monatlich Kosten von etwa 50 Euro allein für solche Präparate. Und viele andere Kosten werden nur übernommen, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe, da habe ich sozusagen Glück gehabt.

„Man muss selbst herausfinden, wie sich die Grundleistungen der Krankenkasse zusammensetzen.“

Ist es nicht so, dass alle gesetzlichen Kranken­versicherungen bestimmte Grundleistungen bieten müssen?

Christiane: Ja genau. Diese Grundleistungen bestehen zum Beispiel aus dreimal Ultraschall. Ich bin aber davon ausgegangen, dass jedes Mal, wenn ich beim Frauenarzt bin, auf dem Ultraschall nachgeschaut wird, ob es dem Kind gut geht. Aber von der gesetzlichen Kranken­versicherung wird in der Grundleistung eben nur dreimal die Ultraschalluntersuchung übernommen. Jede weitere Untersuchung muss man selbst bezahlen. Man muss als werdende Mutter auch erst mal herausfinden, wie sich die Grundleistungen überhaupt zusammensetzen. Selbst die Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes wurden bei mir nicht komplett übernommen.

Und das selbst bei einer Risikoschwangerschaft?

Christiane: Ja, tatsächlich auch dann. Wenn in dem Moment kein Risiko vorliegt. Das regelt allerdings jeder Frauenarzt unterschiedlich. Ich habe dann auch tatsächlich den Frauenarzt gewechselt und mehr Leistungen zugesprochen bekommen. Wenn das Risiko wirklich vorhanden ist und man unter 35 ist, muss man allerdings aufpassen, weil dann zum Beispiel Feindiagnostiken, die man machen möchte, um zu sehen, ob das Kind beispielsweise einen Gendefekt oder einen Herzfehler hat, nicht übernommen werden. Das kostet dann ab 140 Euro aufwärts, was man aus eigener Tasche bezahlen muss. Und man sollte diese Feindiagnostik zweimal machen, in der 12. und in der 22. Woche, das sind dann zusammen schon 280 Euro, die man bezahlen muss.

„Ich wusste nicht, dass es große Leistungsunterschiede bei den Krankenkassen bezüglich einer Schwangerschaft gibt.“

Hast du dich erkundigt, ob andere Krankenkassen mehr Leistungen übernehmen? Kannst du in diesem Zusammenhang eine Kasse empfehlen?

Christiane: Ich hatte zu Beginn gar nicht gewusst, dass es Unterschiede zwischen den Kassen bezüglich der Schwangerschaftsleistungen gibt, bis mich jemand darauf hingewiesen hat. Nach einiger Recherche musste ich erschüttert feststellen, dass es tatsächlich Krankenkassen gibt, die mehr Kosten übernehmen als meine jetzige. In diesem Zusammenhang konnte mich persönlich besonders die HEK überzeugen, da sie mit ihrem Vorsorgeprogramm „Babycare“ und vielen weiteren Zusatzleistungen sehr viel mehr Kosten übernehmen als die meisten anderen Krankenkassen.

Wolltest du dann während der Schwangerschaft noch mal die Krankenkasse wechseln?

Christiane: Nein, zu der Zeit war es dann schon zu spät und es hätte sich nicht mehr gelohnt. Denn es gibt ja die zweimonatige Kündigungsfrist bei der Krankenkasse. Allerdings habe ich mich dann geärgert, weil es ja jetzt auch noch zu der Erhöhung der Zusatzbeiträge kam. Mittlerweile bin ich wirklich in Versuchung geraten, meine Krankenkasse doch noch zu wechseln. Ich bin zwar schon lange bei meiner Kasse versichert, aber bei diesen Leistungen macht es mir meine Kasse wirklich nicht gerade schmackhaft, dort weiterhin Kunde zu bleiben.

Selbst bei den Untersuchungen für Neugeborene gibt es Unterschiede bei den Kassenleistungen. Daher überlege ich immer noch, meine Kasse zu wechseln. Die Wechselempfehlung hatte ich übrigens von einer Maklerkollegin bekommen, die sich explizit nach Leistungen für Schwangere erkundigt hatte. Auch eine Freundin hatte mich darauf hingewiesen, dass andere Kassen bessere Leistungen in diesem Bereich bieten. Allerdings bot die Kasse, die sie mir empfohlen hatte, die Leistungen nicht in meinem Bundesland an, das heißt hier muss man ebenfalls auf Unterschiede achten.

„Spätestens zu Beginn der Schwangerschaft sollte sich jede Frau über den Leistungsumfang der eigenen Krankenkasse informieren.“

Also würdest du jetzt im Nachhinein sagen, du hättest dich vor der Schwangerschaft erkundigen und wechseln sollen?

Christiane: Ja, definitiv. Das empfehle ich jeder schwangeren Frau beziehungsweise Frauen mit Kinderwunsch. Denn man bekommt diese Ratschläge nicht. Ich habe diese Empfehlung weder von meiner Hebamme bekommen, noch vom Krankenhaus, noch vom Frauenarzt. Niemand hat mich darauf hingewiesen, dass es bei den Krankenkassen erhebliche Unterschiede bei den Leistungen für Schwangerschaft und Neugeborene gibt. Ich selbst bin zuerst gar nicht auf die Idee gekommen zu wechseln, denn während einer Schwangerschaft ist man ja erst einmal mit tausend anderen Sachen beschäftigt.

Ich würde jeder Frau wirklich ans Herz legen, sich spätestens zu Beginn der Schwangerschaft zu erkundigen, wie der Leistungsumfang bei der eigenen Krankenkasse aussieht. Auch wenn eine Frau vorhat, schwanger zu werden, sollte sie sich ausführlich erkundigen, denn auch die Leistungen vor einer Schwangerschaft sind bei den Kassen unterschiedlich. Bei dieser Suche kann ein Versicherungs­makler hilfreich sein, denn er kann sich gezielt über Krankenkassen mit guten Leistungen im Bereich Schwangerschaft und Mutterschaft erkundigen.

Was würdest du dir bezüglich deiner Erfahrungen für die Zukunft wünschen?

Christiane: In den Krankenhäusern findet man mittlerweile einen Fahrplan dafür, welche Anträge man stellen muss, wenn man ein Kind erwartet. Aber es gibt nirgendwo einen Hinweis darauf, dass man seine Krankenkasse auf den Leistungsumfang überprüfen sollte. Auch im Internet habe ich recherchiert, aber selbst dort – Fehlanzeige. Das Thema wird sehr stiefmütterlich behandelt und man fühlt sich als Schwangere in diesem Zusammenhang alleingelassen.

Es wäre schön, wenn vielleicht die Hebammen, die Krankenhäuser oder die Frauenärzte schwangere Frauen darauf hinweisen könnten, dass nicht jede Krankenkasse dieselben Leistungen bietet. Obwohl die Hebammen natürlich auch selber genug Probleme in ihrem Berufsstand haben. Aber schwangere Frauen müssten wirklich von jemandem darauf hingewiesen werden, denn wenn man beim Frauenarzt sitzt und erst dann darauf hingewiesen wird, dass man ab jetzt bestimmte Untersuchungen selbst bezahlen muss, ist das viel zu spät.

Vielen Dank für das Gespräch, Christiane!

Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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