Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie finden Sie die beste gesetzliche Krankenversicherung (GKV), welche Zusatzleistungen lohnen sich und wie wird der Beitrag berechnet. Inkl. Liste aller Krankenkassen und Zusatzbeiträgen.
Inhalt dieser SeiteWie finden Sie die beste und günstigste gesetzliche Krankenversicherung?
Zusatzbeiträge vergleichen
Ein Krankenkassenwechsel kann sich für viele gesetzlich Versicherte durchaus lohnen. Auch wenn der allgemeine Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich ist (2024: 14,6 Prozent), können Sie beim Zusatzbeitrag ordentlich sparen. Denn diesen Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen individuell. Wechseln Sie also zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag als Ihre bisherige, so zahlen Sie mehrere hundert Euro im Jahr weniger. Weiter unten haben wir Ihnen eine aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen erstellt.
Wechsel ab 2021 noch einfacher
Der Krankenkassenwechsel ist seit Januar 2021 sogar noch einfacher: Sie müssen sich nur bei der neuen Krankenkasse anmelden und die Bestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Kündigung beim alten Versicherer übernimmt die neue Krankenkasse (früher mussten Versicherte dies noch selbst machen). Sie sehen also: Wechseln lohnt sich und ist ab jetzt noch einfacher.
Auch auf die Zusatzleistungen achten
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist überwiegend einheitlich gestaltet. In ihrem Angebot an Zusatzleistungen sind die Kassen jedoch relativ frei. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich die Kasse aussuchen können, die für Sie die attraktivsten Zusatzleistungen anbietet. Dazu gehören etwa ein Zuschuss zur Zahnreinigung oder die Übernahme von Behandlungen mit alternativen Heilmethoden. Vergleichen lohnt sich auch hier.
Vorteile einer guten gesetzlichen Krankenversicherung
Unsere Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz
Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dafür haben wir Ihnen unsere Empfehlungen für eine gesetzliche Krankenversicherung zusammengetragen. Sie gelangen direkt zum Anbieter und können den Tarif mit wenigen Klicks direkt online abschließen.
Unsere 3 Top Empfehlungen für 2024
HEK Hanseatische Krankenkasse
Testsieger im DFSI-Ranking 2024
IKK Classic
Testsieger im DFSI-Ranking 2024
Die Techniker
Testsieger im DFSI-Ranking 2024
Kosten: Wie hoch sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen und bestehen aus 2 Komponenten: Dem allgemeinen Beitragssatz und dem individuellen Zusatzbeitrag. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich den Beitrag hälftig mit Ihrem Arbeitgeber.
So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %: für alle Krankenkassen gleich
+
Zusatzbeitrag: bestimmt jede Krankenkasse individuell je nach ihrer wirtschaftlichen Lage (Durchschnitt 2024: 1,7 %)
Wer zahlt den Beitrag?
Arbeitnehmer
7,3 % + Hälfte vom Zusatzbeitrag
Arbeitgeber
7,3 % + Hälfte vom Zusatzbeitrag
Rechenbeispiel: Arbeitnehmer
Einkommen brutto monatlich | 2.000 € |
7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes | 146 € |
0,8 % des Zusatzbeitrages | 16 € |
Beitrag monatlich | 162 €* |
Erhöhung des Zusatzbeitrags 2024
Im Jahr 2024 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Das heißt, der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg von zuvor 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens auf 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Die genaue Höhe des jeweiligen Zusatzbeitrags legt dabei weiterhin jede Krankenkasse individuell fest.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?
Die Krankenkassenbeiträge orientieren sich grundsätzlich am Bruttoeinkommen – Alter und Gesundheitszustand spielen für die Berechnung keine Rolle. Wichtig für Arbeitnehmer ist die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024: 62.100 Euro brutto im Jahr). Liegen die Einkünfte über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wirken sich die Einkünfte nicht auf die Höhe der Beiträge aus. Eine Person, die diese 62.100 Euro im Jahr verdient, zahlt also ebenso hohe Beiträge wie eine Person mit einem höheren jährlichen Einkommen.
Beachten Sie: Für Selbständige, Freiberufler, Studenten und Beamte gelten Besonderheiten.
Besonderheiten für verschiedene Berufsgruppen
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Einige Personen können bzw. müssen sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie nicht der privaten Krankenversicherung beitreten möchten. Dazu gehören:
- Beamte und Beamtenanwärter
- Selbständige und Freiberufler
- Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen
- Studenten, die sich nicht mehr im Studententarif der GKV versichern können
Der Beitrag orientiert sich auch für freiwillig Versicherte am Bruttoeinkommen. Hier zählen jedoch jegliche wirtschaftliche Einnahmen hinzu, wie etwa Einnahmen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen aus Vermietung oder Unterhaltszahlungen. Die Beitragshöhe variiert bei freiwillig Versicherten je nach Berufsgruppe. Prinzipiell zahlen sie den Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst – beachten Sie dazu unsere Rechenbeispiele.
Rechenbeispiel: Selbständige
Selbständige zahlen den kompletten Beitrag selbst. Der Beitragssatz beträgt 14 Prozent, wenn sie auf den Krankengeld-Anspruch verzichten (mit Krankengeld-Anspruch liegt er ebenfalls bei 14,6 Prozent).
Einkommen brutto monatlich | 3.000 € |
14 % allgemeiner Beitragssatz | 420 € |
1,1 % Zusatzbeitrag | 33 € |
Beitrag monatlich | 453 €* |
Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige?
Rechenbeispiel: Beamte
Beamte bekommen in der Regel keinen Zuschuss und auch keine Beihilfe vom Dienstherren, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Abgesehen von diesen Ausnahmen zahlen somit auch Beamte den vollen Beitragssatz (bzw. den ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent) und den vollen Zusatzbeitrag selbst.
Einkommen brutto monatlich | 3.300,00 € |
14 % allgemeiner Beitragssatz | 462,00 € |
1,1 % Zusatzbeitrag | 36,30 € |
Beitrag monatlich | 489,30 €* |
In welchen Bundesländern bekommen Beamten einen GKV-Zuschuss?
Was zahlen Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse?
Nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres können Studenten nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Sie kommen dann in den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen, in dem sie einen bundesweit festgelegten Beitrag zahlen. Dieser Beitrag umfasst 10,22 Prozent – Bemessungsgrundlage ist der maximale BAföG-Bedarfssatz (aktuell 812 Euro). Der individuelle Zusatzbeitrag kommt ebenfalls noch hinzu.
Maximaler BAföG-Satz | 812,00 € |
10,22 % Beitragssatz | 82,99 € |
1,1 % Zusatzbeitrag | 8,93 € |
Beitrag monatlich | 91,92 €* |
Erreichen Sie als Student das 30. Lebensjahr, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Damit erhöht sich Ihr Beitragssatz auf 14,6 Prozent und es werden jegliche Einkünfte zur Berechnung hinzugezogen.
Mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten
Was zahlen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse?
Mit dem Rentenantrag werden Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Dort zahlen sie nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst, die andere Hälfte wird von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen – ähnlich wie im Angestelltenverhältnis. Zur Berechnung der Beiträge wird Ihre monatliche Rente hinzugezogen sowie Ihr Einkommen, falls Sie weiterhin nebenbei arbeiten.
Rente monatlich | 650,00 € |
Einkommen brutto monatlich | 450,00 € |
7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes | 80,30 € |
0,55 % des Zusatzbeitrages | 6,05 € |
Beitrag monatlich | 86,35 €* |
Freiwillig versicherte Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung ebenfalls einen Beitragszuschuss beantragen. Dieser beträgt 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag. Allerdings nur für den Krankenkassenbeitrag, der auf die gesetzliche Rente entfällt. Der Teil des Krankenkassenbeitrags, der auf andere Einkommensarten wie beispielsweise Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz entfällt, muss selbst getragen werden.
Was kostet Sie die gesetzliche Krankenversicherung?
Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.
Freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Wer sich gesetzlich versichern möchte, kann sich zwischen verschiedenen Anbietern entscheiden. Die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu einem großen Teil gesetzlich geregelt. Allgemein gehören zum Leistungskatalog Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
Was gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen?
Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören unter anderem Leistungen in den folgenden Bereichen. Beachten Sie, dass die Erstattung je nach Wichtigkeit der Behandlung (Stichwort: medizinisch notwendig) oder Alter eingeschränkt sein kann.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Zahnspange und Sehhilfen
- Reha und Kur
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Schwangerschaft und Geburt
- Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Bei den Zusatzleistungen haben die Versicherer allerdings Spielraum – und hier lohnt sich ein Vergleich. Denn welche Zusatzleistungen angeboten werden, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Hier sind einige Beispiele:
Homöopathie und alternative Heilmethoden
Immer mehr Menschen lassen sich homöopathisch statt schulmedizinisch behandeln. Daher gibt es auch immer mehr Krankenkassen, die beispielsweise Akupunktur, Osteopathie oder andere alternative Heilmethoden übernehmen. Dabei erstattet die Krankenkasse in der Regel einen bestimmten Betrag pro Jahr für solche Behandlungen.
Zahnreinigung und Zahnersatz
Einige gesetzliche Krankenkassen geben einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. In seltenen Fällen werden die gesamten Kosten übernommen. In der Regel erstattet Ihnen die Kasse einen bestimmten Beitrag pro Jahr. Auch den Zahnersatz bezuschussen einige Kassen, wenn Patienten sich bei bestimmten Zahnärzten behandeln lassen und den Zahnersatz aus ausgewählten Laboren beziehen.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Hautkrebs- oder Brustkrebsvorsorge gehören zu den Vorsorgeuntersuchungen, die Krankenkassen zwar bezahlen, jedoch erst ab einem bestimmten Alter. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen dies auch für jüngere Versicherte.
Zusatzleistungen für Schwangere
Manche Krankenkassen übernehmen zusätzliche Untersuchungen während der Schwangerschaft, beispielsweise:
- zusätzliche Ultraschalltermine
- Hebammenrufservice
- Alternative Heilmittel
- Nackenfaltenmessung
- Geburtsvorbereitungskurse für Väter
Reiseimpfungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar Schutzimpfungen, jedoch in der Regel keine Impfungen, die für die Einreise in bestimmte Gebiete notwendig sind. Einige Kassen übernehmen auch solche Reiseimpfungen, wenn sie vom Robert Koch-Institut empfohlen sind.
Bonusprogramme
Bonusprogramme sind ein Angebot der Krankenversicherer, Mitglieder für ihren gesunden Lebensstil zu „belohnen“. Dazu müssen Versicherte beispielsweise:
- Im Fitnessstudio angemeldet sein
- An Gesundheitskursen teilnehmen
- Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen
- Regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen (lesen Sie auch: Mit dem Bonusheft beim Zahnarzt sparen).
Für bestimmte Aktivitäten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Bonuspunkte, die Sie entweder Geld- oder Sachprämien oder Gutscheine für bestimmte Leistungen nutzen können.
Experten-Tipp:
„Nicht jede gesetzliche Krankenversicherung eignet sich für jeden Versicherungsnehmer. Prüfen Sie, welche besonderen Leistungen die einzelnen Tarife haben – womöglich gibt es einzelne Aspekte, die für Sie besonders wichtig und die nicht bei allen Tarifen dabei sind.“
Können Arzt und Krankenhaus frei gewählt werden?
Allgemein gilt, dass jeder Bürger selbst wählen darf, welchem Arzt er sich anvertrauen möchte. Die Voraussetzung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur, dass der zuständige Arzt über eine Krankenkassenzulassung verfügt. Möchten Sie einen Facharzt aufsuchen, so benötigen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes steht gesetzlich Krankenversicherten das Recht auf eine freie Krankenhauswahl zu. Die einzige Bedingung ist, dass das Krankenhaus für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen ist. Hier besteht jedoch keine freie Arztwahl mehr und das Krankenhaus entscheidet, welcher Arzt zur medizinischen Versorgung des Patienten eingesetzt wird.
Zuzahlungen für Arzneimittel
Für jedes Arzneimittel, das der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellt wird, muss eine Zuzahlung geleistet werden, allerdings nur, wenn die Zuzahlung die eigentlichen Kosten für das Medikament nicht übersteigt.
Diese Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sie zahlen die Zuzahlung in der Regel in der Apotheke, wenn Sie das Rezept vom Arzt einreichen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt diese Regelung nicht, sie müssen keinerlei Zahlungen leisten.
Jetzt direkt zur besten gesetzlichen Krankenversicherung wechseln
Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.
Gesetzliche Krankenversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie unsere Empfehlungen finden Sie hier:
Alle Krankenkassen im Test (2024)
So einfach vergleichen und wechseln Sie die gesetzliche Krankenkasse
Bei einem Krankenkassenwechsel können Sie ordentlich sparen: Wechseln Sie beispielsweise von einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,4 Prozent zu einer neuen Kasse mit 0,6 Prozent Zusatzbeitrag, sparen Sie 144 Euro im Jahr (bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro als Arbeitnehmer).
Für Ihren Vergleich: Liste aller Krankenkassen
Wir haben Ihnen eine Liste mit allen 95 gesetzlichen Krankenkassen 2024 inklusive Zusatzbeitrag und Region zusammengetragen – sortiert nach aufsteigendem aktuellem Zusatzbeitrag (Quelle: GKV Spitzenverband 2024). So können Sie leicht herausfinden, ob Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht hat und zu welcher Krankenkasse Sie wechseln können, um Geld zu sparen.
So gehen Sie beim Wechsel vor
- Vergleichen Sie die Höhe des Zusatzbeitrages und berechnen Sie Ihre Ersparnis.
- Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen und Services Ihnen wichtig sind.
- Stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse. Die Kündigung beim alten Versicherer übernimmt die neue Kasse.
- Reichen Sie die Mitgliedsbestätigung beim Arbeitgeber (Rentenversicherungsträger oder Arbeitsagentur) ein.
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Ordentliche Kündigung
- 12 Monate Mindestmitgliedschaft
- 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats
Sonderkündigung
- Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages
- 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats
Achten Sie nicht nur auf die Kosten
Wenn Sie die gesetzlichen Krankenversicherungen miteinander vergleichen, achten Sie am besten nicht ausschließlich auf die Höhe der monatlichen Beiträge. Wer öfters sog. private Leistungen in Anspruch nimmt, ist womöglich bei einer anderen Krankenkasse besser aufgehoben. Schauen Sie also auch auf die freiwilligen Zusatzleistungen, Besonderheiten im Service und Bonusprogramme.
Doch lieber privat krankenversichern?
Prüfen Sie auch, welches System für Sie sinnvoller ist: die gesetzlichen Krankenkassen – gegebenenfalls mit einer günstigen privaten Zusatzversicherung als Ergänzung – oder die privaten Krankenversicherungen. Privat krankenversichern können Sie sich beispielsweise, wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen oder verbeamtet sind.
Wann sich die private Krankenversicherung lohnt
Jetzt direkt zur besten gesetzlichen Krankenversicherung wechseln
Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich?
Solidaritätsprinzip und Sachleistungsprinzip
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gelten zwei tragende Strukturprinzipien:
- Zum einen das Solidaritätsprinzip, das gewährleistet, dass jeder Versicherte einen medizinischen Leistungsanspruch hat. Das Einkommen darf dabei ebenso wenig eine Rolle spielen, wie die Beitragshöhe und die Krankheitsrisiken.
- Zum anderen gilt das Sachleistungsprinzip, das sicherstellt, dass der Versicherte die Leistungen ohne Vorleistungen erhält.
Wie das Solidaritätsprinzip in der GKV funktioniert, lesen Sie hier. Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört eine gesundheitsbewusste Lebensführung, die Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen sowie das aktive Mitwirken an der Behandlung.
Die Zusatzbeiträge
Über die Zusatzbeiträge decken die gesetzlichen Krankenkassen eventuelle Mehrkosten ab. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn eine Krankenkasse außergewöhnlich viele Mitglieder hat, die einen erhöhten Pflegebedarf haben. Die Mehrkosten, die im Vergleich zu den anderen Krankenkassen entstehen, werden teilweise über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen.
Versicherungspflicht und Versicherungsfrei
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind:
- Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 5.775 Euro im Monat) und über der Verdienstgrenze (538 Euro im Monat).
- Schutzbedürftige (Personen mit geringem Einkommen, mit Behinderung, Studierende, Rentner)
Versicherungsfrei sind hingegen:
- Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und auch im folgenden Jahr übersteigen wird
- Studierende, die sich zu Beginn des Studiums für die private Krankenversicherung entscheiden
Der GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Deutschlands und vertritt diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der Verband ist zuständig für die Gestaltung der Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb, die Wirtschaftlichkeit sowie die Qualität betreffen und sichern. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge sowie sonstige getroffene Entscheidungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen und damit auch für die entsprechenden gesetzlich Versicherten. Die Gesundheit der Versicherungsnehmer steht dabei grundsätzlich im Vordergrund.
Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Was bedeutet es, gesetzlich krankenversichert zu sein?
Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein bedeutet, grundlegende medizinische Leistungen zu erhalten, die gesetzlich festgelegt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte, die beim Arzt oder im Krankenhaus vorgezeigt wird. Der Versicherungsschutz kann beispielsweise mit privaten Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden.
Welche Krankenversicherungen sind gesetzlich?
Aktuell gibt es in Deutschland 95 gesetzliche Krankenkassen. Eine Auflistung aller Krankenkassen und ihrer Zusatzbeiträge sowie ihrem Öffnungsgrad finden Sie im Abschnitt „Liste aller Krankenkassen“ in diesem Beitrag.
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und der Art der Erwerbstätigkeit. Arbeitnehmer teilen sich die Kosten mit ihrem Chef. Mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro im Monat zahlen Sie beispielsweise 162 Euro im Monat. Selbständige, einige Beamte und Studenten erhalten Sonderkonditionen. Selbständige zahlen den kompletten Beitrag selbst, daher liegt dieser bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bei ca. 453 Euro im Monat.
Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind alle Arbeitnehmer, die unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, sowie schutzbedürftige Personen, wie etwa Geringverdiener, Studierende, Rentner und Menschen mit Behinderung.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.
*Wir stellen Ihnen die Inhalte auf unserer Webseite kostenfrei zur Verfügung, damit Sie sich über Versicherungs- und Finanzprodukte sowie über Möglichkeiten der Altersvorsorge umfassend informieren können. Die redaktionelle Arbeit auf unserer Webseite finanzieren wir unter anderem mit sogenannten Affiliate-Links. Diese erkennen Sie am Sternchen (*). Affiliate-Kooperationen gehen wir nur mit Anbietern ein, die wir als Versicherungsmakler wirklich weiterempfehlen können. Kommt es durch einen Klick auf unseren Affiliate-Link zu einem Vertragsabschluss, bekommen wir dafür eine Provision. Höhe und Umfang dieser Provision haben keinerlei Einfluss auf unsere Weiterempfehlung des Produkts.
Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie hier: Über transparent-beraten.de