Gesetzliche Kranken­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) sind die Leistungen grundsätzlich vorgeschrieben – die Kassen bieten verschiedene Zusatzleistungen an.
  • Sie zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einen individuellen Zusatzbeitrag.
  • Sie können hierbei selbst entscheiden, welche Krankenkasse Sie wählen. Es lohnt sich also, Tarife zu vergleichen.
  • Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist nach 12 Monaten schnell und lückenlos möglich.

Das erwartet Sie hier

Wie finden Sie die beste gesetzliche Kranken­versicherung (GKV), welche Zusatzleistungen lohnen sich und wie wird der Beitrag berechnet. Inkl. Liste aller Krankenkassen und Zusatzbeiträgen.

Inhalt dieser Seite
  1. So finden Sie die beste GKV
  2. Wie hoch sind die Beiträge?
  3. Zusatzleistungen der Kassen
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. GKV vergleichen und wechseln
  6. Wie funktioniert die GKV?
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Wie finden Sie die beste und günstigste gesetzliche Kranken­versicherung?

Zusatzbeiträge vergleichen

Ein Krankenkassenwechsel kann sich für viele gesetzlich Versicherte durchaus lohnen. Auch wenn der allgemeine Beitragssatz bei allen gesetzlichen Kranken­versicherungen gleich ist (2024: 14,6 Prozent), können Sie beim Zusatzbeitrag ordentlich sparen. Denn diesen Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen individuell. Wechseln Sie also zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag als Ihre bisherige, so zahlen Sie mehrere hundert Euro im Jahr weniger. Weiter unten haben wir Ihnen eine aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen erstellt.

Wechsel ab 2021 noch einfacher

Der Krankenkassenwechsel ist seit Januar 2021 sogar noch einfacher: Sie müssen sich nur bei der neuen Krankenkasse anmelden und die Bestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Kündigung beim alten Versicherer übernimmt die neue Krankenkasse (früher mussten Versicherte dies noch selbst machen). Sie sehen also: Wechseln lohnt sich und ist ab jetzt noch einfacher.

Auch auf die Zusatzleistungen achten

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken­versicherung ist überwiegend einheitlich gestaltet. In ihrem Angebot an Zusatzleistungen sind die Kassen jedoch relativ frei. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich die Kasse aussuchen können, die für Sie die attraktivsten Zusatzleistungen anbietet. Dazu gehören etwa ein Zuschuss zur Zahnreinigung oder die Übernahme von Behandlungen mit alternativen Heilmethoden. Vergleichen lohnt sich auch hier.


Vorteile einer guten gesetzlichen Kranken­versicherung

  • Familienangehörige sind kostenlos mitversichert
  • Keine Wartezeiten beim Wechsel in eine andere Krankenkasse
  • Direkte Kostenabrechnung mit dem Arzt oder dem Krankenhaus
  • Mutterschaftsgeld
  • Attraktive Zusatzleistungen und Bonusprogramme je nach Kasse

Unsere Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dafür haben wir Ihnen unsere Empfehlungen für eine gesetzliche Kranken­versicherung zusammengetragen. Sie gelangen direkt zum Anbieter und können den Tarif mit wenigen Klicks direkt online abschließen.

Unsere 3 Top Empfehlungen für 2024

HEK Hanseatische Krankenkasse
„Sehr gut“ im DFSI-Ranking 2020/21

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,3 %
  • Bundesweit tätig
  • Kostenübernahme aller Schutz- und Reiseimpfungen
  • Mehrere Bonusprogramme

IKK Classic
Beste Wahltarife und bestes Bonusprogramm laut
ServiceValue 2020

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
  • Bonuszahlungen für diverse Aktivitäten
  • Übernahme von alternativen Heilmethoden, z.B. Akupunktur
  • Wahl aus 3 Produktpakete mit insgesamt 9 Kategorien

Die Techniker
Testsieger im DFSI-Rating 2020/21

Weitere Infos zur Techniker

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,2 %
  • Größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
  • TK-Bonusprogramm
  • Verschiedene Wahltarife und Zusatz­versicherungen

Kosten: Wie hoch sind die Beiträge in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen und bestehen aus 2 Komponenten: Dem allgemeinen Beitragssatz und dem individuellen Zusatzbeitrag. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich den Beitrag hälftig mit Ihrem Arbeitgeber.

So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen

Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %: für alle Krankenkassen gleich

+

Zusatzbeitrag: bestimmt jede Krankenkasse individuell je nach ihrer wirtschaftlichen Lage (Durchschnitt 2024: 1,7 %)

Wer zahlt den Beitrag?

Arbeitnehmer
7,3 % + Hälfte vom Zusatzbeitrag

Arbeitgeber
7,3 % + Hälfte vom Zusatzbeitrag

Rechenbeispiel: Arbeitnehmer

Einkommen brutto monatlich2.000 €
7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes146 €
0,8 % des Zusatzbeitrages16 €
Beitrag monatlich162 €*
*zzgl. Pflege­versicherungsbeitrag
Icon Glühbirne

Erhöhung des Zusatzbeitrags 2024

Im Jahr 2024 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Das heißt, der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg von zuvor 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens auf 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Die genaue Höhe des jeweiligen Zusatzbeitrags legt dabei weiterhin jede Krankenkasse individuell fest.

Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?

Die Krankenkassenbeiträge orientieren sich grundsätzlich am Bruttoeinkommen – Alter und Gesundheitszustand spielen für die Berechnung keine Rolle. Wichtig für Arbeitnehmer ist die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024: 62.100 Euro brutto im Jahr). Liegen die Einkünfte über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wirken sich die Einkünfte nicht auf die Höhe der Beiträge aus. Eine Person, die diese 59.850 Euro im Jahr verdient, zahlt also ebenso hohe Beiträge wie eine Person mit einem jährlichen Einkommen von 65.000 Euro.

Beachten Sie: Für Selbständige, Freiberufler, Studenten und Beamte gelten Besonderheiten.


Besonderheiten für verschiedene Berufsgruppen

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Einige Personen können bzw. müssen sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie nicht der privaten Kranken­versicherung beitreten möchten. Dazu gehören:

  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflicht­grenze verdienen
  • Studenten, die sich nicht mehr im Studententarif der GKV versichern können

Der Beitrag orientiert sich auch für freiwillig Versicherte am Bruttoeinkommen. Hier zählen jedoch jegliche wirtschaftliche Einnahmen hinzu, wie etwa Einnahmen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen aus Vermietung oder Unterhaltszahlungen. Die Beitragshöhe variiert bei freiwillig Versicherten je nach Berufsgruppe. Prinzipiell zahlen sie den Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst – beachten Sie dazu unsere Rechenbeispiele.

Rechenbeispiel: Selbständige

lesen

Selbständige zahlen den kompletten Beitrag selbst. Der Beitragssatz beträgt 14 Prozent, wenn sie auf den Krankengeld-Anspruch verzichten (mit Krankengeld-Anspruch liegt er ebenfalls bei 14,6 Prozent).

Einkommen brutto monatlich3.000 €
14 % allgemeiner Beitragssatz420 €
1,1 % Zusatzbeitrag33 €
Beitrag monatlich* 453 €
*zzgl. Pflege­versicherungsbeitrag

Lohnt sich die gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige?

Rechenbeispiel: Beamte

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Beamte bekommen in der Regel keinen Zuschuss und auch keine Beihilfe vom Dienstherren, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Abgesehen von diesen Ausnahmen zahlen somit auch Beamte den vollen Beitragssatz (bzw. den ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent) und den vollen Zusatzbeitrag selbst.

Einkommen brutto monatlich3.300,00 €
14 % allgemeiner Beitragssatz462,00 €
1,1 % Zusatzbeitrag36,30 €
Beitrag monatlich* 489,30 €
*zzgl. Pflege­versicherungsbeitrag

In welchen Bundesländern bekommen Beamten einen GKV-Zuschuss?

Was zahlen Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse?

Nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres können Studenten nicht mehr beitragsfrei in der Familien­versicherung bleiben. Sie kommen dann in den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen, in dem sie einen bundesweit festgelegten Beitrag zahlen. Dieser Beitrag umfasst 10,22 Prozent – Bemessungsgrundlage ist der maximale BAföG-Bedarfssatz (aktuell 812 Euro). Der individuelle Zusatzbeitrag kommt ebenfalls noch hinzu.

Maximaler BAföG-Satz812,00 €
10,22 % Beitragssatz82,99 €
1,1 % Zusatzbeitrag8,93 €
Beitrag monatlich* 91,92 €
*zzgl. Pflege­versicherungsbeitrag

Erreichen Sie als Student das 30. Lebensjahr, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Damit erhöht sich Ihr Beitragssatz auf 14,6 Prozent und es werden jegliche Einkünfte zur Berechnung hinzugezogen.

Mehr zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Studenten


Was zahlen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse?

Mit dem Rentenantrag werden Rentner in der Kranken­versicherung der Rentner pflichtversichert. Dort zahlen sie nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst, die andere Hälfte wird von der gesetzlichen Renten­versicherung getragen – ähnlich wie im Angestelltenverhältnis. Zur Berechnung der Beiträge wird Ihre monatliche Rente hinzugezogen sowie Ihr Einkommen, falls Sie weiterhin nebenbei arbeiten.

Rente monatlich650,00 €
Einkommen brutto monatlich450,00 €
7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes80,30 €
0,55 % des Zusatzbeitrages6,05 €
Beitrag monatlich* 86,35 €
*zzgl. Pflege­versicherungsbeitrag

Freiwillig versicherte Rentner können bei der Deutschen Renten­versicherung ebenfalls einen Beitragszuschuss beantragen. Dieser beträgt 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag. Allerdings nur für den Krankenkassenbeitrag, der auf die gesetzliche Rente entfällt. Der Teil des Krankenkassenbeitrags, der auf andere Einkommensarten wie beispielsweise Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz entfällt, muss selbst getragen werden.

Was kostet Sie die gesetzliche Kranken­versicherung?

Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Wer sich gesetzlich versichern möchte, kann sich zwischen verschiedenen Anbietern entscheiden. Die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung sind zu einem großen Teil gesetzlich geregelt. Allgemein gehören zum Leistungskatalog Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.

Was gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen?

Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören unter anderem Leistungen in den folgenden Bereichen. Beachten Sie, dass die Erstattung je nach Wichtigkeit der Behandlung (Stichwort: medizinisch notwendig) oder Alter eingeschränkt sein kann.

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Zahnspange und Sehhilfen
  • Reha und Kur
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Bei den Zusatzleistungen haben die Versicherer allerdings Spielraum – und hier lohnt sich ein Vergleich. Denn welche Zusatzleistungen angeboten werden, unterschiedet sich von Kasse zu Kasse. Hier sind einige Beispiele:

Homöopathie und alternative Heilmethoden

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Immer mehr Menschen lassen sich homöopathisch statt schulmedizinisch behandeln. Daher gibt es auch immer mehr Krankenkassen, die beispielsweise Akupunktur, Osteopathie oder andere alternative Heilmethoden übernehmen. Dabei erstattet die Krankenkasse in der Regel einen bestimmten Betrag pro Jahr für solche Behandlungen.

Zahnreinigung und Zahnersatz

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Einige gesetzliche Krankenkassen geben einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. In seltenen Fällen werden die gesamten Kosten übernommen. In der Regel erstattet Ihnen die Kasse einen bestimmten Beitrag pro Jahr. Auch den Zahnersatz bezuschussen einige Kassen, wenn Patienten sich bei bestimmten Zahnärzten behandeln lassen und den Zahnersatz aus ausgewählten Laboren beziehen.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

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Hautkrebs- oder Brustkrebsvorsorge gehören zu den Vorsorgeuntersuchungen, die Krankenkassen zwar bezahlen, jedoch erst ab einem bestimmten Alter. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen dies auch für jüngere Versicherte.

Zusatzleistungen für Schwangere

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Manche Krankenkassen übernehmen zusätzliche Untersuchungen während der Schwangerschaft, beispielsweise:

  • zusätzliche Ultraschalltermine
  • Hebammenrufservice
  • Alternative Heilmittel
  • Nackenfaltenmessung
  • Geburtsvorbereitungskurse für Väter

Reiseimpfungen

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Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt zwar Schutzimpfungen, jedoch in der Regel keine Impfungen, die für die Einreise in bestimmte Gebiete notwendig sind. Einige Kassen übernehmen auch solche Reiseimpfungen, wenn sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen sind.

Bonusprogramme

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Bonusprogramme sind ein Angebot der Kranken­versicherer, Mitglieder für ihren gesunden Lebensstil zu „belohnen“. Dazu müssen Versicherte beispielsweise:

  • Im Fitnesstudio angemeldet sein
  • An Gesundheitskursen teilnehmen
  • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen
  • Regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen (lesen Sie auch: Mit dem Bonusheft beim Zahnarzt sparen).

Für bestimmte Aktivitäten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Bonuspunkte, die Sie entweder Geld- oder Sachprämien oder Gutscheine für bestimmte Leistungen nutzen können.

Experten-Tipp:

„Nicht jede gesetzliche Kranken­versicherung eignet sich für jeden Versicherungsnehmer. Prüfen Sie, welche besonderen Leistungen die einzelnen Tarife haben – womöglich gibt es einzelne Aspekte, die für Sie besonders wichtig und die nicht bei allen Tarifen dabei sind.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Können Arzt und Krankenhaus frei gewählt werden?

Allgemein gilt, dass jeder Bürger selbst wählen darf, welchem Arzt er sich anvertrauen möchte. Voraussetzung bei der gesetzlichen Kranken­versicherung ist nur, dass der zuständige Arzt über eine Krankenkassenzulassung verfügt. Möchten Sie einen Facharzt aufsuchen, so benötigen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes steht gesetzlich Krankenversicherten das Recht auf eine freie Krankenhauswahl zu. Die einzige Bedingung ist, dass das Krankenhaus für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen ist. Hier besteht jedoch keine freie Arztwahl mehr und das Krankenhaus entscheidet, welcher Arzt zur medizinischen Versorgung des Patienten eingesetzt wird.


Zuzahlungen für Arzneimittel

Für jedes Arzneimittel, das der gesetzlichen Kranken­versicherung in Rechnung gestellt wird, muss eine Zuzahlung geleistet werden, allerdings nur, wenn die Zuzahlung die eigentlichen Kosten für das Medikament nicht übersteigt.

Diese Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sie zahlen die Zuzahlung in der Regel in der Apotheke, wenn Sie das Rezept vom Arzt einreichen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt diese Regelung nicht, sie müssen keinerlei Zahlungen leisten.

Jetzt direkt zur besten gesetzlichen Kranken­versicherung wechseln

Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Gesetzliche Kranken­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterDFSI
Beste Krankenkasse
DISQ
Studie
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo SBK Siemens-BetriebskrankenkasseSBKGutSehr gutSehr gut90
Die TechnikerHervorragendGutSehr gut85
Logo AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenAOK PlusHervorragendGutSehr gut85

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung sowie unsere Empfehlungen finden Sie hier:

Alle Krankenkassen im Test (2024)

So einfach vergleichen und wechseln Sie die gesetzliche Krankenkasse

Bei einem Krankenkassenwechsel können Sie ordentlich sparen: Wechseln Sie beispielsweise von einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,4 Prozent zu einer neuen Kasse mit 0,6 Prozent Zusatzbeitrag, sparen Sie 144 Euro im Jahr (bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro als Arbeitnehmer).

Für Ihren Vergleich: Liste aller Krankenkassen

Wir haben Ihnen eine Liste mit allen 95 gesetzlichen Krankenkassen 2024 inklusive Zusatzbeitrag und Region zusammengetragen – sortiert nach aufsteigendem aktuellem Zusatzbeitrag (Quelle: GKV Spitzenverband 2024). So können Sie leicht herausfinden, ob Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht hat und zu welcher Krankenkasse Sie wechseln können, um Geld zu sparen.

So gehen Sie beim Wechsel vor

  1. Vergleichen Sie die Höhe des Zusatzbeitrages und berechnen Sie Ihre Ersparnis.
  2. Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen und Services Ihnen wichtig sind.
  3. Stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse. Die Kündigung beim alten Versicherer übernimmt die neue Kasse.
  4. Reichen Sie die Mitgliedsbestätigung beim Arbeitgeber (Renten­versicherungsträger oder Arbeitsagentur) ein.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

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Ordentliche Kündigung

  • 12 Monate Mindestmitgliedschaft
  • 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats

Sonderkündigung

  • Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages
  • 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats

Alle wichtigen Infos zum Wechsel der GKV

Achten Sie nicht nur auf die Kosten

Wenn Sie die gesetzlichen Kranken­versicherungen miteinander vergleichen, achten Sie am besten nicht ausschließlich auf die Höhe der monatlichen Beiträge. Wer öfters sog. private Leistungen in Anspruch nimmt, ist womöglich bei einer anderen Krankenkasse besser aufgehoben. Schauen Sie also auch auf die freiwilligen Zusatzleistungen, Besonderheiten im Service und Bonusprogramme.


Doch lieber privat krankenversichern?

Prüfen Sie auch, welches System für Sie sinnvoller ist: die gesetzlichen Krankenkassen – ggf. mit einer günstigen privaten Zusatz­versicherung als Ergänzung – oder die privaten Kranken­versicherungen. Privat krankenversichern können Sie sich beispielsweise, wenn Sie über der Versicherungspflicht­grenze verdienen oder verbeamtet sind.

Wann sich die private Kranken­versicherung lohnt

Jetzt direkt zur besten gesetzlichen Kranken­versicherung wechseln

Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Wie funktioniert die gesetzliche Kranken­versicherung eigentlich?

Solidaritätsprinzip und Sachleistungsprinzip

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Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung gelten 2 tragende Strukturprinzipien:

  • Zum einen das Solidaritätsprinzip, das gewährleistet, dass jeder Versicherte einen medizinischen Leistungsanspruch hat. Das Einkommen darf dabei ebenso wenig eine Rolle spielen, wie die Beitragshöhe und die Krankheits­risiken.
  • Zum anderen gilt das Sachleistungsprinzip, das sicherstellt, dass der Versicherte die Leistungen ohne Vorleistungen erhält.

Wie das Solidaritätsprinzip in der GKV funktioniert, lesen Sie hier. Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört eine gesundheitsbewusste Lebensführung, die Beteiligung an Vorsorge­maßnahmen sowie das aktive Mitwirken an der Behandlung.

Die Zusatzbeiträge

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Über die Zusatzbeiträge decken die gesetzlichen Krankenkassen eventuelle Mehrkosten ab. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn eine Krankenkasse außergewöhnlich viele Mitglieder hat, die einen erhöhten Pflegebedarf haben. Die Mehrkosten, die im Vergleich zu den anderen Krankenkassen entstehen, werden zum Teil über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen.

Versicherungspflicht und Versicherungsfrei

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In der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung pflichtversichert sind:

  • Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflicht­grenze (2024: 5.775 Euro im Monat) und über der Verdienstgrenze (538 Euro im Monat).
  • Schutzbedürftige (Personen mit geringem Einkommen, mit Behinderung, Studierende, Rentner)

Versicherungsfrei sind hingegen:

  • Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Versicherungspflicht­grenze übersteigt und auch im folgenden Jahr übersteigen wird
  • Studierende, die sich zu Beginn des Studiums für die private Kranken­versicherung entscheiden

Der GKV-Spitzenverband

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Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Deutschlands und vertritt diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der Verband ist zuständig für die Gestaltung der Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb, die Wirtschaftlichkeit sowie die Qualität betreffen und sichern. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge sowie sonstige getroffene Entscheidungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen und damit auch für die entsprechenden gesetzlich Versicherten. Die Gesundheit der Versicherungsnehmer steht dabei grundsätzlich im Vordergrund.

Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Kranken­versicherung

Was bedeutet es, gesetzlich krankenversichert zu sein?

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Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu sein bedeutet, grundlegende medizinische Leistungen zu erhalten, die gesetzlich festgelegt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte, die beim Arzt oder im Krankenhaus vorgezeigt wird. Der Versicherungsschutz kann beispielsweise mit privaten Krankenzusatz­versicherungen ergänzt werden.

Welche Kranken­versicherungen sind gesetzlich?

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Aktuell gibt es in Deutschland 96 gesetzliche Krankenkassen. Eine Auflistung aller Krankenkassen und ihrer Zusatzbeiträge sowie ihrem Öffnungsgrad finden Sie im Abschnitt „Liste aller Krankenkassen“ in diesem Beitrag.

Wie viel kostet die gesetzliche Kranken­versicherung?

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Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und der Art der Erwerbstätigkeit. Arbeitnehmer teilen sich die Kosten mit ihrem Chef. Mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro im Monat zahlen Sie beispielsweise 162 Euro im Monat. Selbständige, einige Beamte und Studenten erhalten Sonderkonditionen. Selbständige zahlen den kompletten Beitrag selbst, daher liegt dieser bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bei ca. 453 Euro im Monat.

Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

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Pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung sind alle Arbeitnehmer, die unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen sowie schutzbedürftige Personen, wie etwa Geringverdiener, Studierende, Rentner und Menschen mit Behinderung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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