PKV: Millionen Versicherte dürfen auf hohe Rückzahlungen hoffen

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Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass Axa-Kunden jahrelang zu hohe Beiträge gezahlt haben. Das Urteil könnte Folgen für Millionen Versicherte haben.

Icon Geldschein mit Profit

10.000 Euro und mehr pro Vertrag möglich

Millionen privat Krankenversicherte dürfen womöglich auf hohe Rückzahlungen ihrer Kranken­versicherer hoffen. Bei einigen Versicherten geht es dabei um 10.000 Euro und mehr. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Potsdam, das Beitragserhöhungen der Axa Kranken­versicherung AG für unrechtmäßig erklärte.

Das Urteil hat voraussichtlich Auswirkungen auf fast alle acht Millionen private Krankenversicherte in Deutschland, denn neben der Axa haben vermutlich weitere Kranken­versicherer die Beiträge unrechtmäßig angehoben. Die Axa hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, in Revision zu gehen. Über diese wird dann der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Kein unabhängiger Treuhänder

Wie das Landgericht Potsdam entschied, war der von der Axa beauftragte Treuhänder, der Beitragserhöhungen genehmigen muss, nicht unabhängig. Als unabhängig gelten Treuhänder nur dann, wenn nicht mehr als 30 Prozent der Einkünfte von einem Unternehmen stammen. Dies sei bei dem Treuhänder der Axa nicht der Fall gewesen, so das Gericht.

Rückforderungssumme zuzüglich Zinsen

„Ein Versicherungsnehmer, der zum Beispiel seit 2008 bei der beklagten Axa Prämienerhöhungen erhalten hat, kann nun leicht auf eine Rückforderungssumme von 10.000 Euro und mehr kommen“, hat Alexander Vorgerd, Versicherungsfachmann bei transparent-beraten.de, errechnet. „Zu dieser Summe können nun rund 260 Euro pro Monat hinzukommen, gerechnet ab der letzten Beitragserhöhung zum Januar 2017. Denn alle Beiträge, die seitdem zu viel gezahlt wurden, müssen ebenfalls erstattet werden – und zwar zuzüglich Zinsen„, erklärt Vorgerd.


Weitere Einzelheiten zum Urteil sind in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Kläger-Anwalt Dr. Knut Pilz und transparent-beraten.de zu finden: Link zur Pressemitteilung.

Über das Urteil berichteten unter anderem bereits Focus online und handelsblatt.com.

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