Neue Regelungen für das Jahr 2019
Das neue Jahr bringt für Arbeitnehmer einige finanzielle Vorteile. Besonders Geringverdiener profitieren. Ein Auszug über zahlreiche Regelungen, die am 01. Januar 2019 in Kraft getreten sind.
Höherer Mindestlohn
Seit dem 01. Januar erhalten Bezieher des Mindestlohns 35 Cent pro Stunde mehr. Die Lohnuntergrenze steigt damit von 8,84 Euro (brutto) auf 9,19 Euro. Zum nächsten Jahreswechsel soll es eine weitere Anhebung des Mindestlohns geben: Am 01. Januar 2020 steigt die Untergrenze auf 9,35 Euro.
Wegfall der Kita-Kosten für Geringverdiener
Geringverdiener müssen für einen Kita-Platz seit dem Jahreswechsel nichts mehr bezahlen. Diese Regelung wurde im Zuge des “Gute-Kita-Gesetzes” eingeführt, bei dem die Bundesländer allein in diesem Jahr rund 500 Millionen Euro vom Bund erhalten, um die Qualität der Einrichtungen zu erhöhen.
In den kommenden drei Jahren sollen insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder ausgeschüttet werde, um unter anderem zusätzliche Erzieher einstellen und die Öffnungszeiten verlängern zu können.
Förderung von Jobs für Langzeitarbeitslose
Langzeitarbeitslose sollen mit dem Jahreswechsel einfacher in das Berufsleben zurückkehren können. Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen einstellen, erhalten vom Staat die Lohnkosten der ersten beiden Jahren vollständig erstattet. Anschließend wird der Zuschuss pro Jahr um 10 Prozentpunkte herabgesetzt. Dieses gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und in den sieben Jahre vor der Anstellung mindestens sechs Jahre Hartz IV erhalten hatte. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre.
Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger wurde um 8 Euro auf 424 Euro angehoben. Jugendliche zwischen 14 und 17 Euro bekommen immerhin 6 Euro mehr (insg. 322 Euro), ebenso wie Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (insg. 302 Euro). Für Kinder, die 5 Jahre oder jünger sind, erhalten Eltern 5 Euro mehr (insg. 245 Euro).
Geringerer GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige
Selbständige müssen seit dem Jahresbeginn deutlich weniger für ihre medizinische Grundversorgung zahlen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Der Mindestbeitrag liegt seit dem neuen Jahr bei 156 Euro pro Monat und wurde damit mehr als halbiert. Zuvor lag der Beitrag bei 360 Euro.
Mehr Zeit für Abgabe der Steuererklärung
Arbeitnehmer haben künftig zwei Monate länger Zeit, die Steuererklärung einzureichen. War der Stichtag bislang der 31. Mai, gilt nun der 31. Juli. Wer die Unterlagen von einem Steuerberater einreichen lässt, hat sogar bis zum 28. Februar (beziehungsweise 29. Februar) des übernächsten Jahres Zeit.
Neue “Brückenteilzeit”
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit übergangsweise verkürzen möchte, profitieren von der neuen “Brückenteilzeit”, die für alle Teilzeit-Arbeitsverträge gelten, die seit dem 01. Januar abgeschlossen werden. Wer vorher in Vollzeit gearbeitet hat, soll die Möglichkeit haben, später wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Diese Regelung gilt allerdings nur für Betriebe mit mindestens 45 Mitarbeitern.