Viele Menschen im Westen Deutschlands hat die Hochwasserkatastrophe das Leben gekostet, zahlreiche Menschen haben Hab und Gut verloren. Es wird klar: Es muss etwas getan werden, damit Deutschland besser vorbereitet ist. Denn auch klar ist: Das war nicht das letzte Mal.
Grünen-Bundesvorsitzender Robert Habeck spricht sich nun unter anderem für eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung aus. Somit würde die Last der hohen Versicherungsbeiträge bei erhöhtem Risiko gestreut werden – bei sehr hohen Prämien würde der Staat sogar unterstützen. Die Versicherungspflicht könnte stufenweise umgesetzt werden. Doch ist dies wirklich die Lösung und überhaupt umsetzbar? Unsere Experten für Sachversicherungen sehen dies kritisch.
Versicherungspflicht: Das spricht dafür
Nach den immensen Sachschäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser verursacht wurden, erscheint der Abschluss einer Elementarschadenversicherung zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung immer sinnvoller. Und das ist sie auch: Betroffene erhalten finanzielle Entschädigung vom Versicherer bei Sachschäden durch etwa Hochwasser, Schneedruck oder Erdrutsch – für viele wäre dies aktuell eine immense Erleichterung gewesen. Viele Hausbesitzer wissen gar nicht, dass es diese Option überhaupt gibt und was diese Zusatzversicherung konkret leistet. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind gerade einmal 46 Prozent der Gebäude in privatem Besitz ausreichend gegen Elementarschäden versichert. Eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung kann diese Quote deutlich steigern.
Nach aktuellen Schätzungen des GDV belaufen sich die Gesamtschäden der kürzlichen Hochwasserkatastrophe auf 5,5 Milliarden Euro. Soforthilfen und Aufbaufonds sind bereits geplant und stehen bereit – für die letztendlich der Steuerzahler aufkommt. Dies wirkt doch ein wenig ungerecht, könnten sich Gebäudeeigentümer doch selbst ausreichend versichern, statt sich im Ernstfall auf den Staat zu verlassen und die Allgemeinheit für ihre Schäden aufkommen zu lassen.
Was spricht gegen eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?
Dagegen stehen jedoch die sehr hohen Versicherungsbeiträge, die für eine zusätzliche Elementarschadenversicherung teilweise anfallen. Diese wiederum würden die Kosten für Wohnraum in hochwassergefährdeten Gebieten enorm in die Höhe treiben, wie auch Immobilienexperten bestätigen. Darüber hinaus sind etwa ein Prozent aller Wohngebäude in Deutschland aufgrund ihres Standortes aktuell ohnehin nicht versicherbar – also ist hier der Versicherungsschutz nicht möglich.
Unsere Experten und Fachberater zu privaten und gewerblichen Sachversicherungen sehen eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ebenfalls als nicht zielführend: „Statt einer Versicherungspflicht sollte noch stärker auf Hochwasserschutzmaßnahmen gesetzt werden. Und das Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten sollte noch strenger geprüft werden.“ Auch Experten des größten deutschen Rückversicherers sowie der GDV sehen nicht die Versicherungspflicht als Lösung, sondern beispielsweise die Anpassung der Infrastruktur an die Veränderungen in der Natur durch den Klimawandel und andere Präventionsmaßnahmen.
Wie funktioniert die Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder zur Hausratversicherung. Dementsprechend ist der Hausrat oder das Gebäude bei Sachschäden durch Elementargefahren versichert. Zu den versicherbaren Elementargefahren zählen unter anderem:
- Schneedruck
- Lawinen
- Überschwemmung (z.B. durch Hochwasser oder Starkregen)
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Rückstau
Kommt es zu Sachschäden durch eine der versicherten Gefahren, so erstattet der Versicherer den Schaden bzw. den Wert (Zeitwert oder Neuwert) der beschädigten Gegenstände bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Der Haken an der Sache: Je höher das Risiko für Naturgefahren in der speziellen Region, in der das zu versichernde Gebäude steht, desto teurer ist die Versicherung. Dazu arbeiten Versicherer mit den sogenannten ZÜRS-Zonen. Teilweise kann kein Versicherungsschutz angeboten werden, da den Versicherern das Schadenrisiko in einigen Gebieten einfach zu hoch ist.
Das empfehlen wir
Unsere Experten für Sachversicherungen raten ganz klar zur Elementarschadenversicherung. „Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Elementarschadenversicherung, unabhängig von der Lage des Gebäudes. Wir finden es jedoch besser und sinnvoller, dies auf freiwilliger Basis zu belassen. Und ganz wichtig: Wir raten nicht nur zum Abschluss eines solchen Zusatzschutzes, sondern auch und vor allem zu einem ausreichenden Gesamtversicherungsschutz. Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Wir haben schon Versicherungsverträge aus den 90er Jahren gesehen, wo die Versicherungssumme noch nie angepasst wurde und viel zu niedrig ist. Im Schadensfall nützt dann die Elementarschadenversicherung auch nichts, wenn das Gebäude komplett unterversichert ist.“
Fazit
Was sollten Hausbesitzer nun tun, um sich für die Zukunft zu rüsten? Wir finden: Hochwasserschutzmaßnahmen verbessern: Ja. Bauvorhaben stärker prüfen: Ja. Generelle Prävention vor den Folgen von Flutkatastrophen sowie dem Erreichen des 1,5-Grad-Ziels: Ja. Abschluss einer Elementarschadenversicherung: Ja. Verpflichtung zum Versicherungsabschluss: Nein.