Wer sich bei einem Arbeitsunfall verletzt, hat ein Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings sind gerade im Homeoffice die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Aktivitäten fließend. Nicht jeder Unfall im Homeoffice führt zu einem Anspruch auf Versicherungsleistungen, da teilweise entschieden wird, dass er sich nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignete. 2021 brachten ein Urteil und eine Gesetzesänderung mehr Klarheit und neue Regelungen zum Versicherungsschutz auf Wegen zum und im Homeoffice, welche den Versicherungsschutz der Arbeitenden stärken.
Neues Urteil: Unfallschutz schon vor Arbeitsbeginn
Im Dezember 2021 brachte ein Urteil des Bundessozialgerichts mehr Klarheit, wie Wege im Homeoffice von der Unfallversicherung behandelt werden. Es ging um den Fall eines Arbeitnehmers, der morgens auf dem Weg vom Schlaf- ins Arbeitszimmer auf der Treppe stürzte. Das Gericht erklärt, dass er Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, da es sich beim Weg vom Bett ins Homeoffice um einen unmittelbar unternehmensdienlichen Weg handelt. Der Unfall ereignete sich noch vor der Pandemie.
Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?
Wann ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall? Dafür müssen die folgenden beiden Kriterien erfüllt sein:
- Der Unfall muss sich in der Arbeitszeit ereignen
- und bei einer Aktivität mit der Zielsetzung, betriebliche Aufgaben zu erfüllen
Wer sich z.B. auf dem Weg zum Drucker verletzt, wäre versichert, wer während eines privaten Telefonats stolpert, hingegen nicht. Nach einem Arbeitsunfall muss schnellstmöglich der Arbeitgeber informiert werden. Dieser meldet den Unfall dann an den Versicherungsträger.
Gesetzesänderung vom 18. Juni 2021: Besserer Unfallschutz im Homeoffice
Seit Juni 2021 gilt eine weitere Definition von Arbeitsunfällen im Homeoffice. Der Versicherungsschutz dort ist somit stärker dem am Arbeitsplatz angeglichen, denn nun gelten die folgenden Szenarien als Arbeitsunfälle:
Die Unterscheidung zwischen einem Arbeitsunfall und einem normalen Unfall ist deswegen wichtig, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur im Fall eines Arbeitsunfalls leistet.
Zuvor wurden nur Wege, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit stehen – z.B. das Holen von Arbeitsmaterialien oder Überprüfen der Internetverbindung -, von der Unfallversicherung abgedeckt, während der Weg zur Toilette oder in die Küche, welche an der Betriebsstätte versichert gewesen wären, im Homeoffice als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten gewertet wurden und damit nicht versichert waren. Somit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Die Gesetzesänderung gilt nicht für Unfälle, die noch vor ihrem Inkrafttreten geschehen sind.
Gesetzliche und private Unfallversicherung – das ist der Unterschied
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Angestellte automatisch versichert. Sie zahlt bei Unfällen, die in den folgenden Situationen geschehen:
- bei der Ausübung des Berufs
- auf dem Weg von und zur Arbeit
- auf dem Weg zwischen Arbeit und Kantine
Sie erstreckt sich auch auf ehrenamtlich arbeitende Menschen, Studierende und Schüler:innen sowie auf Selbständige, die sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen (z.B. bei einigen Gesundheitsberufen) ebenfalls kraft Gesetzes dort versichert sind.
Die private Unfallversicherung hingegen ist freiwillig. Hier ist es für die Leistung irrelevant, ob der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit oder in der Freizeit geschah. Wann und in welcher Höhe eine private Unfallversicherung leistet und was Sie beim Abschluss einer solchen beachten sollten, können Sie hier nachlesen:
Arbeit im Homeoffice: Diese Regelungen und Tipps sollten Sie kennen
Durch die Corona-Pandemie der letzten Jahre hat Arbeit im Homeoffice enorm an Bedeutung gewonnen. Zahlreiche Arbeitnehmer:innen arbeiten derzeit zu Hause und werden das voraussichtlich noch für längere Zeit tun. In unserem Ratgeber zum Thema finden Sie einen Überblick über Regelungen zum Homeoffice, die Angestellte kennen sollten, sowie Ratschläge, wie Sie sich dort optimale Arbeitsbedingungen schaffen können: