Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Worum es beim KfW-Förderstopp geht und welche Kredite für Hausbau und Sanierung Sie noch beantragen können.
Inhalt dieser SeiteUpdate: Wiederaufnahme der Neubauförderung
Ab dem 20. April 2022 kann man wieder zinsgünstige Kredite (effektiver Jahreszins ab 1,61 Prozent) für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses beantragen. Auch der Kauf von Eigentumswohnungen, die den geforderten Standards entsprechen, kann so gefördert werden. Für die Förderung dieser Projekte steht eine Milliarde Euro zur Verfügung und sie ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Mittlerweile (Stand: 05.05.2022) sind die Fördermittel für die Effizenzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus jedoch ausgeschöpft und die KfW bittet darum, keine weiteren Förderanfragen für diese Stufen zu stellen.
Welche Projekte werden gefördert?
Wie angekündigt müssen Häuser nun höheren Effizienzstandards genügen, um sich für die Neubauförderung zu qualifizieren. Die möglichen Tilgungszuschüsse sehen wie folgt aus:
Gebäude | Tilgungszuschuss | Maximale Höhe des Tilgungszuschusses (Euro) |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse* | 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag | 15.000 |
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag | 18.750 |
Effizienzhaus 40 plus* | 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag | 18.750 |
Weitere Informationen
Der Einbau von Gasheizungen wird nicht länger gefördert. Die Ausnahmeregelungen für die Betroffenen des Hochwassers gelten weiterhin. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW zu den Förderprogrammen 261 und 262.
Was ist die Förderung der KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite u.a. für verschiedene Bauprojekte oder den Erwerb von Wohneigentum. Viele Menschen haben diese bei der Immobilienfinanzierung oder bei Sanierungen fest eingeplant. Dazu gehört auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die allerdings bereits zum 24.01.2022 eingestellt wurde. Diese Ankündigung überraschte viele private Bauherren ebenso wie Genossenschaften und Wohnungsbauunternehmen.
Welche Programme wurden eingestellt?
Einen Förderstopp gab es zunächst bei den folgenden Programmen, die den Bau oder Sanierung von Gebäuden mit dem Effizienzhausstandard 55 als Ziel förderten:
- 261, 263: Kredit für den energieeffizienten Bau bzw. die Sanierung von Wohngebäuden
- 263: Kredit für den energieeffizienten Bau bzw. die Sanierung von Nichtwohngebäuden
- 461: Zuschuss für den energieeffizienten Bau bzw. die Sanierung von Wohngebäuden
Von diesem Stopp betroffen waren 24.000 Anträge. 4.000 davon hatten private Bauherren gestellt. Auch Vertreter des deutschen Studentenwerks zeigten sich besorgt, da sie durch den Förderstopp Wohnheimplätze gefährdet sehen. Mehrere Bauunternehmen und Genossenschaften wollen klagen. Sanierungsmaßnahmen werden mittlerweile wieder gefördert.
Häuser der Effizienzstufe 40 sollen wieder gefördert werden
Förderung für die Effizienzhausstufe 55 wird es auch nach dem Neustart des BEG nicht mehr geben. Der Bau von Häusern der Effizienzstufe 40 soll in Zukunft weiterhin gefördert werden (siehe Update). Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen gegenwärtig gefördert werden, können Sie im Detail in den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachlesen:
Bereits gestellte Anträge werden trotzdem bearbeitet
Nachdem die Förderung ursprünglich bereits früher enden sollte, gab die Regierung bekannt, dass alle Anträge, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, noch bearbeitet würden. Wer bereits einen Antrag gestellt und eine Zusage erhalten hat, hat sich die Förderung damit reserviert und erhält den Kredit bzw. den Zuschuss, nachdem er die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen hat.
Übergangsregel für Hochwasser-Gebiete
Wer vom Hochwasser von 2021 betroffen war, kann während eines Übergangszeitraums bis zum 30. Juni 2022 Förderung für den Bau oder Kauf eines Hauses mit der Effizienzstufe 55 beantragen.
Warum wurde die Förderung eingestellt?
Das Ende der Förderung wird damit begründet, dass die Förderung des sogenannten Effizienzhauses 55 – also von Häusern, die höchstens 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen – einem veralteten Standard entspricht, da sich das Effizienzhaus 55 längst durchgesetzt habe. Entsprechend sollten Fördermittel lieber dort eingesetzt werden, wo sie größere CO2-Einsparungen anregen können. Darüber hinaus handelte es sich um ein sehr kostenintensives Programm.
Förderstopp für Sanierungen rückgängig gemacht
Nachdem ursprünglich auch die Förderung für Sanierungen für mehr Energieeffizienz eingestellt wurde, können seit dem 22. Februar 2022 wieder neue Anträge für Sanierungsförderung im Rahmen der BEG gestellt werden. Dies betrifft die Förderprogramme 261, 262 und 461.
Über das Programm 261 kann man einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen, um einen bestimmten KKfW-Effizienz-Standard herzustellen. Die maximale Kredithöhe beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent.
Programm 262 kann für die Finanzierung bestimmter Einzelmaßnahmen genutzt werden, z.B.:
- Wärmedämmung
- Einbau oder Erneuerung von Fenstern und Türen
- Einbau von Wärmeschutz für den Sommer
- Implementierung von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch reduzieren
- umweltfreundliche Heizungstechnik
Hier beträgt die Kreditsumme maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und auch hier ist ein Tilungszuschuss von bis zu 50 Prozent möglich. Auch die Beantragung eines Zuschusses von bis zu 75.000 Euro (die Höhe hängt von den Kosten der Sanierungsmaßnahmen und der durch die Sanierung erreichten Effizienzhausstufe ab) über Programm 461 ist wieder möglich.
Diese Programme sind nicht vom Stopp betroffen
Von den Veränderungen unberührt bleiben die folgenden Programme:
- 124, 134: Förderkredite für Wohneigentum (Eigenheim oder Genossenschaftsanteile)
- 159, 455-B: Förderkredit oder Zuschuss für Umbau für barrierefreies Wohnen (allerdings sind die Mittel für die Bewilligung neuer Anträge auf Zuschüsse aktuell ausgeschöpft)
- 270: Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme mit erneuerbaren Energien
- 424: Baukindergeld
- 433: Zuschuss für Brennstoffzellen
- 455-E: Zuschuss für Einbruchschutz
Was ist beim Antrag zu beachten?
Neben anderen Aspekten ist es wichtig, dass Sie die Förderung zum richtigen Zeitpunkt beantragen: Der Antrag muss vor dem Abschluss von Leistungs-, Liefer- und Kaufverträgen gestellt werden. Nur Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vorher nutzen. Anträge für die Finanzierung von Einzelmaßnahmen werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Die mit der Förderung gebauten oder sanierten Wohneinheiten müssen für mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
Welche anderen Förderprogramme gibt es?
Neben der Förderung durch die KfW gibt es noch verschiedene weitere Programme, die energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben fördern. So laufen z.B. die BEG-Förderprogramme beim BAFA unverändert weiter.
Darüber hinaus gibt es nach wie vor Förderprogramme auf Landesebene oder kommunaler Ebene, welche Neubauten oder Modernisierungen mit Zuschüssen oder besonders günstigen Darlehen unterstützen. Mehr dazu erfahren Sie z.B. auf den Seiten der Landesregierungen oder der Förderbanken des jeweiligen Bundeslandes. Besonders gut sind die Chancen auf Förderung, wenn das Haus bestimmten Umweltstandards entspricht oder kostengünstig vermietet werden soll.
Energieeffizientes Bauen: Das sind die langfristigen Pläne der Regierung
Die Effizienzgebäudestufe 55 soll laut Robert Habeck ab 2023 verpflichtender Standard werden. Auch andere Fördertöpfe, z.B. für E-Autos und private Ladestationen, stehen auf dem Prüfstand. Im Gespräch – und in einigen Bundesländern bereits möglich – ist jedoch eine Förderung von EH55-Gebäuden, die explizit als Sozialwohnungen oder mit der Zusicherung preisgünstiger Mieten gebaut werden.