Neue Förderung für Neubauten
Seit dem 1. März 2023 kann man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder eine Förderung für Neubauten oder den Kauf einer neu gebauten Immobilie beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein klimafreundliches Gebäude handelt.
Neubauförderung: Voraussetzungen und Konditionen
Seit dem 1. März dieses Jahres können zukünftige Bauherren und Immobilienkäufer einen neuen Kredit der KfW für klimafreundliche Neubauten beantragen. Das Förderprogramm KfW klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) löst die Förderung im Rahmen des Programms 261 ab. Dieses kann jedoch nach wie vor für energieeffiziente Sanierungen oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie genutzt werden.
Für die Förderung stehen insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind 350 Millionen für klimafreundliche Eigenheime vorgesehen und der Rest für gewerbliche Antragsteller. Ursprünglich sollte die Förderung schon ab dem 1. Januar 2023 verfügbar sein. Anders als bei anderen Krediten der KfW gibt es keine Tilgungszuschüsse, dafür sind jedoch die Zinsen besonders niedrig.
Informationen auf der Seite der KfW
Wer wird gefördert?
Der Kredit steht verschiedenen Personengruppen zur Verfügung, deren Bauvorhaben den Anforderungen entspricht. Darunter sind:
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmen beziehungsweise Freiberufler
- Unternehmen (auch kommunal)
- Vermieter
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Soziale Organisationen und Vereine
Die Konditionen für privat genutzte Gebäude sind etwas günstiger als die für geschäftlich genutzte Gebäude.
Was wird gefördert?
Der Kredit fördert den Bau oder Erstkauf – also Kauf im ersten Jahr nach der Fertigstellung – eines klimafreundlichen Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung. Den Kredit kann man für den Bau und Kauf einschließlich der Nebenkosten ebenso wie für die Planung, die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung des Gebäudes einsetzen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude handelt.
Klimafreundliches Wohngebäude: Kriterien
Ein klimafreundliches und damit förderfähiges Gebäude erfüllt die folgenden Kriterien:
- Effizienzhausstufe 40
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (niedriger CO₂-Ausstoß während des gesamten Lebenszyklus)
- Keine Heizung durch Öl, Gas oder Biomasse
Was bedeuten Effizienzhausstufen?
Das Effizienzhaus ist ein Standard für den Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung von Gebäuden. Die Effizienzhausstufen 85 – 40 besagen, wie viel Energie ein Haus gegenüber einem Referenzgebäude verbraucht. Je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Zusätzlich kann ein Haus auch eine Erneuerbare-Energien-Klasse haben, wenn es mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs durch unvermeidbare Abwärme oder die Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung deckt.
Planung und Baubegleitung
Damit das Gebäude am Ende auch die Anforderungen erfüllt, muss man einen Spezialisten für Energieeffizienz zu beauftragen. Dieser erstellt auch eine „Bestätigung zum Antrag“, die für den Förderkreditantrag nötig ist. Soll nicht nur die Effizienzhausstufe, sondern auch die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreicht werden, muss man auch einen Berater für Nachhaltigkeit hinzuziehen.
Das sind die Konditionen
Was wird nicht gefördert?
Es ist wichtig, dass Sie den Kredit vor Beginn der Baumaßnahmen beziehungsweise vor dem Kauf beantragen.
Kritik an dem neuen Förderprogramm
Das Förderprogramm wird dafür kritisiert, dass es angesichts der aktuell sehr hohen Kosten für den Bau und Kauf von Immobilien nicht ausreicht, um Personen ohne hohes Einkommen den Bau oder Erwerb einer Immobilie zu ermöglichen. Auch die Zusatzkosten für Planung, Baubegleitung und Zertifizierung wurden kritisch angesprochen.
Welche weiteren KfW-Förderungen gibt es 2023?
Neben dem neuen Kredit für klimafreundliches Bauen gibt es weiterhin auch andere KfW-Förderprogramme für die Sanierung oder den Erwerb von Wohnraum. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Programme:
Tipp: Nutzen Sie auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, um weitere Förderprogramme für energieeffizientes Sanieren, erneuerbare Energien und ähnliches zu finden.
Im Video: Zulagen und Förderung für energetische Sanierung und mehr
Baukindergeld-Nachfolger im Juni
Ab dem 1. Juni 2023 soll das KfW-Programm 300 anlaufen und Wohneigentum für Familien fördern. Vorgesehen sind zinsgünstige Kredite über maximal 240.000 Euro für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen.