Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Veränderungen kommen 2024 auf Sie zu? Die wichtigsten neuen Regelungen und Gesetze im Überblick.
Inhalt dieser SeiteMonatliche Änderungen im Überblick
Höherer Mindestlohn
Eine der Neuerungen von 2024 betrifft den Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde. 2025 steht eine weitere Erhöhung auf 12,81 Euro an. Auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs steigt auf 538 Euro pro Monat. Bisher waren es 520 Euro.
Rechengrößen der Sozialversicherung
Neue Beitragbemessungsgrenzen
Versicherung | Ost/West | Beitragsbemessungsgrenze 2023 (Monat) | Beitragsbemessungsgrenze 2024 (Monat) |
---|---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | Ost | 7.100 € | 7.450 € |
Allgemeine Rentenversicherung | West | 7.300 € | 7.550 € |
Knappschaftliche Rentenversicherung | Ost | 8.700 € | 9.200 € |
Knappschaftliche Rentenversicherung | West | 8.950 € | 9.300 € |
Arbeitslosenversicherung | Ost | 7.100 € | 7.450 € |
Arbeitslosenversicherung | West | 7.300 € | 7.550 € |
Gesetzliche Krankenversicherung | – | 4.987,50 € | 5.175 € |
Weitere wichtige Rechengrößen
Änderungen bei Renten
2022 wurde das Rentenpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz verabschiedet. Darin sind Erhöhungen der Erwerbsminderungsrente für 2024 vorgesehen. Wer davon betroffen ist und wie hoch die Anpassung ausfällt, hängt vom Renteneintrittszeitpunkt ab. Die Erhöhungen gibt es ab dem 30. Juni, ohne dass man dafür einen Antrag stellen muss. Sie soll die Erwerbsminderungsrente von Personen, deren Rentenzugang länger zurückliegt, an die von Personen anpassen, die als Neuzugänge von den Verbesserungen von 2014 und 2019 profitiert hatten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Erhöhung der Altersrente
Auch bei der Altersrente sind starke Erhöhungen zu erwarten, da sich die Rentenhöhe der Entwicklung der Löhne anpasst. Da der Nominallohnindex 2023 um mehrere Prozentpunkte gestiegen ist, sagen Prognosen einen Anstieg von mehr als fünf Prozent voraus.
Erhöhung des Bürgergelds
Auch die Regelsätze des Bürgergelds oder der Sozialhilfe steigen. Je nach Regelbedarfsstufe bedeutet das 39 bis 61 Euro mehr pro Monat. Die neuen Regelsätze sehen wie folgt aus:
Empfänger | Regelsatz 2023 | Regelsatz 2024 |
---|---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 € | 563 € |
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 451 € | 506 € |
Volljährige in Einrichtungen | 402 € | 451 € |
Jugendliche, 14 – 17 Jahre | 420 € | 471 € |
Kinder, 6 – 13 Jahre | 348 € | 390 € |
Kinder, 0 – 5 Jahre | 318 € | 357 € |
Weitere Anpassungen betreffen die Beträge für den persönlichen Schulbedarf – diese steigen um etwa zwölf Prozent – sowie Geldleistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz (Quelle: Bundesregierung).
Änderungen bei Pflegeleistungen
2024 erhöhen sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um jeweils fünf Prozent. 2025 soll eine weitere Erhöhung zum 4,5 Prozent stattfinden. Weiterhin gilt, dass es diese Leistungen erst ab Pflegegrad 2 gibt.
Pflegegeld 2023 | Pflegegeld 2024 | |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 316 € | 332 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 572 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 764 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 948 € |
Mehr zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Entlastungsbudget
Ab 2025 sollen die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget zusammengelegt werden, das sich flexibel für die Finanzierung von Pflegeersatz einsetzen lässt. Für junge Pflegebedürftige greift diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2024. Das Entlastungsbudget beträgt 3.386 Euro.
Änderung beim Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige pflegende Angehörige kann ab 2024 einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Zuvor konnte man es nur einmal pro Pflegefall nutzen.
Höherer Zuschuss zum Eigenanteil bei Pflege im Heim
Auch der Zuschuss zum Eigenanteil für stationäre Pflege steigt. Seine Höhe ist weiterhin von der Dauer der stationären Pflege abhängig:
2023 | 2024 | |
---|---|---|
1. Jahr | 5 % | 15 % |
2. Jahr | 25 % | 30 % |
3. Jahr | 45 % | 50 % |
ab dem 4. Jahr | 70 % | 75 % |
Änderungen für Autofahrer
Neue Regionalklassen
Es gibt eine neue Einstufung in Regionalklassen, was sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung auswirkt. Die Regionalklasse ändert sich für knapp sechs Millionen Autofahrer. In der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen circa 3,8 Millionen Autofahrer mehr und etwa 2,2 Millionen weniger. Bei der Kaskoversicherung sinken die Kosten für etwa 3,7 Millionen Autofahrer und steigen für 3,3 Millionen. Für viele Autofahrende bleibt alles beim Alten (Quelle: GDV).
Neue Typklassen
Es gibt auch eine neue Typklassenstatistik für 32.000 Automodelle, auf die sich Versicherer bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge stützen. Bei den Fahrzeugen von rund 13 Millionen Autofahrern ändert sich die Einstufung. Es handelt sich jedoch meist um kleine Veränderungen (Quelle: GDV). Auf der Seite „Die Versicherer“ können Sie die Regionalklasse und Typklasse Ihres Autos abfragen.
Weitere Änderungen für Autofahrer
- Weitere Änderungen für Autofahrer sind, dass die Prämie beim Kauf eines kleinen E-Autos von 4.500 Euro auf 3.000 Euro sinkt.
- Zudem ändern sich die Anforderungen an neu zugelassene Pkw und auch bestimmte Güterfahrzeuge: ab dem 7. Juli 2024 müssen diese einen Geschwindigkeits- und Notbremsassistenten sowie eine Blackbox haben.
- Außerdem erhöht die steigende CO₂-Steuer den Preis von Diesel und Benzin um etwa drei Cent pro Liter.
- Die Wallbox-Solarförderung wird mit einem Budget von 200 Millionen neu aufgelegt.
Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Es beinhaltet Regeln, die in den nächsten Jahren nach und nach inkrafttreten. Sie betreffen:
- Heizungs- und Klimatechnik
- Wärmedämmung
- Hitzeschutz
Das Gesetz gilt bereits seit November 2020, wurde jedoch 2023 novelliert. Einen umfassenderen Überblick über seine Regelungen für Neu- und Bestandsbauten finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Alternativ können Sie online den gesamten Gesetzestext lesen.
Neue Regeln für Heizungen ab 2024
Besonders viel Aufmerksamkeit bekamen in der öffentlichen Diskussion des letzten Jahres die in der Novelle geregelten neuen Standards für Heizungen. 2024 ändert sich jedoch nur für bestimmte Heizungsbesitzer etwas:
Eigentümer können sich entscheiden, mit welcher Heizungsart sie auf das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung kommen wollen. Infrage kommen zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Lange Übergangsfristen für funktionierende Öl- und Gasheizungen
Langfristig sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. Dennoch besteht auch nach 2024 kein Zwang, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung auszutauschen und solche Heizungen dürfen auch repariert werden. Sogar der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung vor dem Inkrafttreten der neuen GEG-Regeln ist weiterhin möglich, solange sie zu einem bestimmten Anteil mit einem klimaneutralen Gas betrieben wird oder in Kombination mit einem erneuerbaren Heizungssystem funktioniert. Erst 2044 dürfen keine Heizkessel mehr installiert werden und Gasheizungen nur noch mit erneuerbaren Gasen arbeiten (Quelle: Frankfurter Rundschau).
Förderung für energetische Sanierung
Es gibt verschiedene Förderprogramme, um Immobilienbesitzer bei der energetischen Sanierung zu unterstützen. Außerdem kann die Riester-Förderung förderunschädlich für die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden. Zuvor war dies nur beim Bau, Kauf und altersgerechten Umbau möglich.
Tipp: Kostenfreier Sanierungsrechner
Gemeinsam mit der KfW stellt die Regierung einen Rechner zur Verfügung, um dem Sie den Energie- und Sanierungsbedarf Ihrer Immobilie berechnen können. Sie erhalten auch Informationen zu Kosten, Amortisationszeiten und Fördermöglichkeiten.
Änderungen im Alltag
Auch für den Alltag bringt das neue Jahr ein paar Änderungen:
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