Berufs­unfähigkeits­versicherung wird günstiger: Warum Sie dennoch nicht vorschnell abschließen sollten

Fachlich geprüft durch Marc Björn Wolter
Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Höchstrechnungszins wurde 2025 seit langer Zeit wieder angehoben. Das hat Auswirkungen auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Viele BU-Anbieter passen daher gerade die Leistungen und Konditionen ihrer BU-Tarife an. Der BU-Markt befindet sich in einer Übergangsphase.
  • Möchten Sie aktuell eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit eine Beratung zu nutzen.

Das erwartet Sie hier

Was der Höchstrechnungszins ist und was seine Anhebung für die Berufs­unfähigkeits­versicherung von Alt- und Neukunden bedeutet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist der Höchstrechnungszins?
  2. So profitieren Sie von der Zinserhöhung
  3. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich beraten

Warum Sie aktuell eine BU nicht vorschnell abschließen sollten

Armut war 2024 eine der größten Sorgen von Menschen in Deutschland (Quelle: Statista). Eines der größten Risiken für Armut und Überschuldung ist wiederum der Verlust des Einkommens (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Statista). Viele Menschen haben daher für 2025 den Vorsatz gefasst, sich endlich mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) finanziell besser abzusichern. Denn können Versicherte aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen, erhalten sie monatlich eine Rente ausgezahlt.

Allerdings ist der Markt für Berufs­unfähigkeits­versicherungen aktuell stark in Bewegung. Viele Versicherer überarbeiten gerade die Leistungen und Konditionen ihrer Tarife. Der Grund dafür ist, dass das Bundesfinanzministerium das erste Mal seit über 30 Jahren den sogenannten Höchstrechnungszins am 01.01.2025 von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben hat. Das hat Auswirkungen auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

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Für Interessierte kann daher aktuell der Vergleich von Berufs­unfähigkeits­versicherungen unübersichtlich sein. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was der Höchstrechnungszins überhaupt ist, was seine Anhebung für Sie als Alt- oder Neukunde bedeutet und warum wir Ihnen aktuell eine Beratung ans Herz legen.

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den Rechnungszins der Versicherer. Mit dem Rechnungszins kalkulieren Versicherungsgesellschaften ihre sogenannten Deckungsrückstellungen.

Mit dem Höchstrechnungszins soll im Grunde sichergestellt werden, dass Ihr Berufs­unfähigkeits­versicherer langfristig solvent bleibt und Sie, nachdem Sie möglicherweise jahrzehntelang Beiträge eingezahlt haben, im Falle einer Berufs­unfähigkeit auch wirklich Ihre Berufs­unfähigkeitsrente erhalten. Konkret führt der Höchstrechnungszins dazu, dass Versicherer realistisch kalkulierte Rücklagen bilden und so finanzielle Vorsorge treffen, damit sie sich nicht überschulden und ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten auch in weiterer Zukunft nachkommen können.

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Wie Sie von der Anhebung des Höchstrechnungszinses profitieren

Experten-Tipp:
Ihre Vorteile durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses

„Durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses können Sie als Neukunde in der Regel mit einer höheren garantierten Berufs­unfähigkeitsrente bei gleichen Beiträgen rechnen. Zudem haben viele Berufs­unfähigkeits­versicherer die Anhebung des Zinses dazu genutzt, ihre Tarife zu überarbeiten. Einige Versicherer haben zum Beispiel ihr Angebot für besondere Lebensphasen wie Sabbaticals, Kurzarbeit oder auch Arbeitslosigkeit verbessert. Andere haben wiederum die Vertragsbedingungen so geändert, dass Sie bei noch mehr schweren Krankheiten, wie Krebs oder Herzinfarkt, noch länger eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente erhalten. Viele Versicherer haben auch dafür gesorgt, dass beim Vorliegen einer umfassenderen Erwerbsminderung eine Berufs­unfähigkeit einfacher und schneller anerkannt wird. Achten Sie also auch auf optimierte Leistungen. Gerne beraten wir Sie dazu. Meine Kollegen und ich haben durch unsere langjährige Erfahrung einen Überblick darüber, welche Änderungen Anbieter an ihren Tarifen vorgenommen haben.“

Alt- oder Neukunde? Das müssen Sie beachten

  • Abschluss ab 01.01.2025
    Vom angehobenen Höchstrechnungszins und den verbesserten Leistungen können in erster Linie Menschen profitieren, die 2025 eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) neu abschließen wollen.
  • Abschluss nach April 2024
    Viele Versicherer bieten Versicherten, die bereits 2024 eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben, die Anpassung oder den Umtausch ihrer Verträge an. Einige Anbieter berücksichtigen hierbei noch Verträge, die Ende April 2024 abgeschlossen wurden, in der Regel gelten diese Optionen jedoch für Verträge, die seit Juni oder Juli 2024 bestehen. In der Regel wird auf eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung verzichtet. Bei den meisten Versicherern erfolgt die Anpassung oder der Umtausch von Versicherungen automatisch, beziehungsweise bekommen Kunden ein Angebot unterbreitet. Die Aktualisierung der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in der Regel kostenlos. Beachten Sie, dass der Zeitraum, in dem die Berufs­unfähigkeits­versicherung umgetauscht werden kann, in der Regel begrenzt ist. Oft ist die Umstellung nur bis Ende Juni möglich.
  • Kunden mit Altverträgen
    Kunden mit Altverträgen können die Anpassungs- und Umtauschoptionen in der Regel nicht nutzen. Sie können mitunter dennoch – abhängig von der Vertragsgestaltung – von der Anhebung des Höchstrechnungszinses profitieren: Der höhere Höchstrechnungszins führt zu höheren Überschüssen der Versicherer. Viele Versicherer nutzen die Überschüsse im Leistungsfall dazu, die Berufs­unfähigkeitsrente pro Jahr zu steigern. Allerdings ist dies nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall. Prüfen Sie daher am besten Ihre Versicherungs­bedingungen, wie Ihr Anbieter mit Überschüssen verfährt.

Warum wir aktuell eine Beratung empfehlen

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In dieser Übergangsphase kann für Sie als Kunde der Vergleich von Berufs­unfähigkeits­versicherungen unübersichtlich sein. Wir raten derzeit allerdings davon ab, sich bei der Suche nach einer Berufs­unfähigkeits­versicherung an existierenden Testergebnissen zu orientieren. Viele tarifliche Neuerungen konnten hier noch nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen stattdessen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung durch unsere erfahrenen Experten. Diese haben einen Überblick darüber, welche Versicherer ihre Tarife bereits abschließend aktualisiert haben.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
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