Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wichtige Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Co. und was jetzt für Sie wichtig ist. Zusammengefasst von der transparent-beraten.de-Redaktion.
Inhalt dieser SeiteWas für Ihre Finanzen wichtig ist
EZB senkt Leitzins weiter: Das bedeutet dies für Ihr Geld
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts der schwachen Konjunktur und sinkender Inflation erneut den Leitzins gesenkt – bereits das fünfte Mal infolge. Der Einlagensatz fällt von 3,00 Prozent auf 2,75 Prozent, was für Banken und Verbraucher spürbare Folgen hat.
Was bedeutet das für Sparer?
Die Zinssenkung drückt die Tages- und Festgeldzinsen weiter nach unten. Zweijährige Festgelder liegen nun bei durchschnittlich 2,24 Prozent – der tiefste Stand seit zwei Jahren. Auch die Tagesgeldzinsen sanken auf 1,56 Prozent. Auch Plattformen wie Trade Republic dürften ihre Guthabenzinsen in den nächsten Tagen (oder Stunden) entsprechend anpassen. Wer sich vor einigen Monaten ein Festzinsangebot für ein Tagesgeldkonto gesichert hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen.
Günstigere Kredite auch für Immobilienkäufer
Niedrigere Zinsen erleichtern Kredite für Hauskäufer und Unternehmen. In den letzten Monaten sind die Bauzinsen bereits gefallen, wodurch Finanzierungen günstiger wurden. Was also nicht so gut für Ihr Erspartes ist, ist umso besser für Geld, das Sie sich leihen wollen, denn ganz einfach gesagt: Kredite werden günstiger.
Die nächste Zinsentscheidung wird übrigens voraussichtlich schon im März stattfinden. Für Verbraucher gilt: Jetzt Angebote vergleichen – sowohl bei Geldanlagen als auch bei Krediten, um die besten Konditionen zu sichern.
Steuern auf ETF-Investitionen einfach berechnen
Im Januar wurde wieder die Vorabpauschale auf ETF- und Fondsinvestitionen fällig. Dabei handelt es sich um einen fiktiven Betrag, der versteuert wird, auch wenn keine oder nur geringe Erträge ausgeschüttet wurden (ausschüttende ETFs) oder die Erträge direkt reinvestiert statt ausgezahlt werden (thesaurierende ETFs). Die Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto abgezogen, daher ist es wichtig, dass Sie zu Jahresanfang stets genug Guthaben parat halten.
Wie viel das ungefähr ist beziehungsweise die vergangenen Jahre war, können Sie einfach über einen Online-Rechner ermitteln. Wir empfehlen dazu den Vorabpauschalen-Rechner von Stiftung Warentest. Für diejenigen, die es detaillierter haben möchten, ist der ETF-Steuerrechner der WirtschaftsWoche ebenfalls interessant.
Warum ist das in 2025 auf einmal so wichtig?
Die Vorabpauschale gibt es eigentlich bereits seit 2018, jedoch war sie seitdem oft kein Thema, da der Basiszins (der für die Berechnung genutzt wird) oft sehr niedrig oder negativ war. Doch für 2024 liegt der Basiszins bei 2,29 Prozent, was bedeutet, dass die Vorabpauschale unter Umständen spürbar höher ausfällt – je nachdem, wie hoch Ihr Fondsvolumen ist.
Vergessen Sie nicht, Ihre Freistellungsaufträge bei Ihren Banken clever und entsprechend anzupassen. Falls Sie es zum Jahreswechsel 2025 vergessen haben und generell zu viel Kapitalertragssteuer gezahlt haben, können Sie sich das über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Trade Republic startet kostenloses Girokonto mit Guthabenzinsen
Der Neobroker Trade Republic hat sein Angebot erweitert und bietet nun ein kostenloses Girokonto an, mit allen üblichen Funktionen, wie Überweisungen, Lastschriften und Geldeingänge (also auch als Gehaltskonto möglich). Zudem erhalten Kunden (noch) 3 Prozent Zinsen pro Jahr auf ihr Guthaben, ohne Begrenzung des Anlagebetrags. Die Verwaltung des Kontos erfolgt vollständig digital über die Trade Republic App, wie auch bereits das Depotkonto.
Das Girokonto ist für alle Neukunden mit Wohnsitz in Deutschland automatisch verfügbar und kostenfrei. Bestandskunden können die neuen Funktionen in den kommenden Wochen schrittweise aktivieren – dann wird das Referenz- beziehungsweise Verrechnungskonto automatisch zum Girokonto.
Lohnt es sich?
Allerdings ist es eine Abwägungssache, ob man tatsächlich seine Anlagen, Notgroschen und täglich Geld auf einer Plattform bündeln (und eventuell vermischen lassen) möchte. Die einen haben gern alles aus einer Hand – die anderen lieber getrennte Gehalts- und Anlagekonten für den besseren Überblick. Zudem liegt das Geld nicht direkt bei Trade Republic, sondern bei einer ihrer vier Partnerbanken (Deutsche Bank AG, J.P. Morgan SE, HSBC Continental Europe S.A., Citibank Europe plc.). Und zuletzt gibt es bereits einige gute und kostenfreie Girokonten. Das Wertpapierdepot und Trade Republic als Trading App ist jedoch weiterhin zu empfehlen.
N26 Bank macht Aktien- und ETF-Handel kostenfrei
Apropos Smartphone-Banken, die Investment und Geldkonten vereinen: N26 startete bereits im April 2024 mit dem Aktien-, Krypto- und ETF-Handel auf ihrer Plattform. Zum 27. Januar 2025 sollen nun sogar die Handelsgebühren komplett entfallen. Damit will N26 der „einzige Finanzdienstleister in Europa“ werden, der „den Handel mit Aktien und ETFs ohne Gebühren oder Provisionen ermöglicht“. Es stehen über 4.000 Wertpapiere zum Handeln bereit, ein ETF-Sparplan ist bereits ab 1 Euro möglich. N26 möchte damit das Investieren am Kapitalmarkt für noch mehr Menschen zugänglich machen (Quelle: N26).
Für (potenzielle) Immobilien-Investoren
Was bedeutet der gesenkte Leitzins für Immobilienkäufer und Kreditnehmer?
Die erneute Leitzinssenkung der EZB hat direkte Auswirkungen auf alle, die eine Immobilie kaufen wollen oder bereits einen Immobilienkredit abzahlen:
Für Immobilienkäufer
Kredite werden voraussichtlich etwas günstiger, Baufinanzierungen werden erschwinglicher, weil Banken günstigere Kredite anbieten können. Wer jetzt eine Immobilie kaufen möchte, profitiert von tendenziell sinkenden Bauzinsen, wodurch die monatliche Rate niedriger ausfallen kann. Besonders interessant für Käufer mit wenig Eigenkapital, da Finanzierungen durch niedrigere Zinsen oft leichter zu stemmen sind. Wer bereits länger mit dem Vorhaben spielt, sollte jetzt mal die Konditionen und aktuelle Zinssätze vergleichen.
Für bestehende Immobilienkreditnehmer
Umschulden kann sich lohnen: Wer bereits eine Baufinanzierung mit längerer Zinsbindung hat, profitiert zunächst nicht direkt von den gesunkenen Zinsen. Läuft die Zinsbindung bald aus, kann es sich lohnen, eine Anschlussfinanzierung oder ein Forward-Darlehen mit günstigeren Zinsen zu sichern. Einige Banken bieten Sondertilgungen oder Umschuldungen an, die sich bei niedrigen Zinsen finanziell auszahlen können. Sie könnten mal prüfen, ob eine Umschuldung oder Zinssicherung sinnvoll für Sie sein kann und/oder mit Ihrer Bank über bessere Konditionen verhandeln.
Mieten in deutschen Metropolen steigen weiter: 6,1 % Plus im Jahresvergleich
Die Mietpreise in deutschen Metropolen sind im vierten Quartal 2024 erneut deutlich gestiegen. Laut dem aktuellen WohnBarometer von ImmoScout24 legten die Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den acht größten Städten – Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und München – im Jahresvergleich um 6,1 Prozent zu. Bundesweit betrug der Anstieg 1,8 Prozent.
Besonders auffällig ist die Entwicklung in München, wo die durchschnittliche Angebotsmiete für Bestandswohnungen auf 21,22 Euro pro Quadratmeter stieg. Auch Städte wie Düsseldorf und Köln verzeichneten mit 13,39 Euro beziehungsweise 13,56 Euro pro Quadratmeter deutliche Zuwächse. Dies kann sich auch positiv auf die Entwicklung der Mietrenditen für Immobilien-Investoren auswirken.
Kaufpreisentwicklung zeigt unterschiedliche Trends
Die Kaufpreise für Immobilien in Deutschland zeigen unterschiedliche Trends. Laut dem ImmoScout24 WohnBarometer für das vierte Quartal 2024 sanken die Quadratmeterpreise für Bestandswohnungen um 0,7 Prozent auf 2.483 Euro. Auch Neubauwohnungen verzeichneten einen leichten Rückgang von 0,2 Prozent auf 4.008 Euro pro Quadratmeter. Zusammen mit der steigenden Mietpreisentwicklung könnte dies ein guter Zeitpunkt für Ihre Investition in Kapitalanlage-Immobilien sein.
Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Häuser leicht an: Bestandsobjekte legten um 0,9 Prozent auf 2.766 Euro pro Quadratmeter zu, während Neubauten mit einem Anstieg von 1,8 Prozent auf 3.846 Euro pro Quadratmeter noch stärker zulegten.
Neue Grundsteuer wird das erste Mal fällig
Seit dem 1. Januar 2025 ist die neue reformierte Grundsteuer in Kraft getreten, die Grundsteuerbescheide sollten bereits an alle Eigentümer in Deutschland versendet worden sein. Die Grundsteuer wird in der Regel in vier gleichen Raten fällig, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die genauen Fälligkeitstermine können jedoch je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde variieren. Im Februar 2025 werden Sie also das erste Mal sehen, wie hoch Ihre Grundsteuer nun und in Zukunft wirklich ausfallen wird.
Für Eigentümer, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge automatisch zum jeweiligen Termin eingezogen. Sie sollten vorab jedoch die erteilten Lastschriftmandate überprüfen und sicherstellen, dass sie weiterhin gültig sind. Bei Änderungen, etwa einem Eigentümerwechsel, sollten die Daten entsprechend aktualisiert werden.
Was gibt es Neues im Bereich Versicherungen?
Insolvenz der ELEMENT Insurance AG: Viele wissen gar nicht, dass sie betroffen sind
Die ELEMENT Insurance AG befindet sich seit dem 8. Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die BaFin hatte zuvor am 23. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem der Versicherer eine Überschuldung angezeigt hatte. Derzeit prüft die BaFin zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio an einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht gelingen, ist mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens (vermutlich im Februar 2025) zu rechnen (Quelle: BaFin).
Es könnte auch Sie betreffen
Warum dieses Thema das erste und damit wichtigste Thema für diesen Newsletter im Bereich „Versicherungen“ ist? Weil mehr Versicherte betroffen sind, als man vielleicht denken würde. Selbst in unserem Kundenbestand sind sehr viele Leute involviert, auch wir und auch einige unserer Kooperationspartner (beispielsweise im Bereich Bootsversicherung – hätten Sie das gedacht?) sind derzeit auf Hochtouren damit beschäftigt, Kunden zu informieren und Verträge umzudecken. Die Sicherheit und „Versichertheit“ unserer Kunden hat oberste Priorität.
Was bedeutet das für Versicherte?
- Verträge bleiben vorerst gültig
Alle Versicherungsverträge laufen bis zur Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens weiter. Nach dessen Beginn enden sie automatisch nach einem Monat, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. - Keine Auszahlungen
Schadenmeldungen werden zwar weiterhin geprüft, jedoch wird es sehr wahrscheinlich keine Zahlungen geben, da unklar ist, ob das Sicherungsvermögen des Unternehmens ausreicht, um alle Ansprüche vollständig zu bedienen. Betroffene müssen damit rechnen, kein Geld von der Versicherung für laufende Schadenmeldungsprozesse zu bekommen. - Betroffene Versicherungen
ELEMENT ist in verschiedenen Bereichen tätig, darunter Haftpflicht-, Wohngebäude-, Hausrat-, Fahrrad-, Unfall- und Tierkrankenversicherungen (und viele weitere). Viele dieser Verträge wurden über Kooperationspartner wie Auto Protect, Friday oder Die Bayerische abgeschlossen. Kunden sollten ihre Unterlagen prüfen, ob ELEMENT als Risikoträger in den Bedingungen genannt ist.
Handlungsempfehlungen für Versicherte
- Sichern Sie Ihren Schutz
Besonders für essenzielle Versicherungen wie Haftpflicht- oder Wohngebäudepolicen sollten Kunden zeitnah einen neuen Versicherer finden. Eine vorläufige Deckungszusage sorgt für nahtlosen Schutz. - Prüfen Sie Ihre Verträge
Wenn ELEMENT in den Vertragsunterlagen als Risikoträger auftaucht, besteht Handlungsbedarf. Kunden sollten gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. - Behalten Sie die Entwicklungen im Blick
Die BaFin und der Insolvenzverwalter arbeiten an einer Lösung, die Übertragung der Verträge auf einen solventen Versicherer bleibt jedoch unsicher. Weitere Fragen beantwortet die BaFin in ihrem FAQ.
Insolvenz auch bei Lebensversicherer FWU
Die FWU-Holding und ihre luxemburgische Tochter FWU Life Insurance Lux S.A. sind insolvent. Die luxemburgische Finanzaufsicht (CAA) hat die Liquidierung eingeleitet, der Einzug von Versicherungsbeiträgen wurde gestoppt, und Leistungen werden derzeit nicht ausgezahlt. Der deutsche Sicherungsfonds Protektor greift in diesem Fall nicht, da das Unternehmen in Luxemburg sitzt.
Versicherte können vorerst nur abwarten. Die CAA hat Maßnahmen ergriffen, um eine faire Behandlung der Betroffenen zu gewährleisten (Quelle: Verbraucherzentrale).
Höchstrechnungszins angehoben: Neue Tarife für die BU im Fokus
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein höherer Höchstrechnungszins von 1 Prozent – auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dies erlaubt es den Versicherern, attraktivere garantierte Leistungen anzubieten. Viele Anbieter nutzen diese Gelegenheit, um ihre Tarife zu überarbeiten und neue Produkte auf den Markt zu bringen, die speziell auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Der Gesamtverband der Versicherer hat dies in einer aktuellen Analyse ermittelt, dass Kunden eine rund 5 Prozent höhere BU-Rente erwarten können (Quelle: GDV).
Für Neukunden bedeutet dies potenziell bessere Konditionen und mehr Auswahl, jedoch ist Vorsicht geboten: Experten empfehlen, nicht allein auf die garantierten Leistungen zu achten, sondern auch die Versicherungsbedingungen und Zusatzleistungen genau zu prüfen. Die Qualität der Absicherung hängt maßgeblich von den individuellen Anforderungen und den konkreten Vertragsdetails ab.
Weitere Informationen und Tipps über die Auswirkungen der Anpassung und die neuen Tarife finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag:
Rechnungszins gestiegen: Was das für die BU bedeutet
Waldbrände in Los Angeles: Wenn Klimakatastrophen Versicherungen unbezahlbar machen
Die verheerenden Waldbrände in Los Angeles haben einige gravierende Folgen hervorgebracht, unter anderem Versicherungsschäden von bis zu 250 Milliarden Dollar. In den USA haben sich die Versicherungsbeiträge für Hausversicherungen in den letzten 20 Jahren fast verdreifacht, vor allem in Regionen mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen (Quelle: DW). Ähnlich sieht es in Deutschland aus: Überschwemmungen und Starkregenereignisse haben dazu geführt, dass bestimmte Versicherungen immer teurer werden.
Was bedeutet das für Sie?
Viele Menschen können sich keinen umfassenden Schutz mehr leisten und sind gezwungen, entweder auf Minimalversicherungen zurückzugreifen oder ganz darauf zu verzichten. Dies birgt enorme Risiken, da Betroffene nach Katastrophen wie Hochwasser oder Sturm oft keine finanziellen Mittel haben, um ihre Häuser wiederaufzubauen. Sie können im Endeffekt „nur“ darauf achten, überhaupt Ihr Haus oder Ihren Hausrat ausreichend zu versichern und regelmäßig Wechseloptionen im Blick zu behalten, weitere Tipps und warum es in 2025 in Deutschland (noch) nicht so gravierend aussieht wie in den USA, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema „Wohngebäudeversicherung immer teurer: Was tun“ .
Währenddessen fordern Experten eine Neuorientierung in der Versicherungsbranche. In Ländern wie Frankreich oder Spanien wird Versicherungsschutz durch staatliche Unterstützung erschwinglicher gemacht. Auch Deutschland könnte von solchen Modellen profitieren, um die zunehmenden Risiken besser abzufedern. Zudem könnten Investitionen in klimasichere Infrastruktur – wie Hochwasserschutz oder feuerfeste Bauweisen – dazu beitragen, Schäden und damit auch die Kosten für Versicherungen zu reduzieren.
Neue Unfallstatistik: Skiunfälle verursachen höchste Kosten
Skifahren zählt zu den risikoreichsten Sportarten und ist nach Fußball die zweithäufigste Ursache für Sportunfälle in Deutschland. Skiunfälle verursachen besonders hohe Kosten – durchschnittlich 7.900 Euro pro Fall – und belasten private Unfallversicherer jährlich mit rund 55 Millionen Euro. In Ländern wie Italien ist eine Haftpflichtversicherung für Skifahrer sogar gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie, drohen Bußgelder und der Entzug des Skipasses.
Anteile der Sportarten an Sportunfällen
Sportart | Anteil an allen Sportunfällen |
---|---|
Fußball | 34 % |
Skisport | 19,8 % |
Ballsportarten (Tennis, Handball…) | 11,6 % |
Reitsport | 6,1 % |
Sonstige | 28,5 % |
Versicherungsschutz vor dem Urlaub prüfen
Um sich vor den finanziellen Folgen abzusichern, sollten Wintersportler folgende Versicherungen in Betracht ziehen:
- Private Unfallversicherung: Deckt Bergungskosten und Rentenleistungen ab.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Übernimmt Behandlungskosten im Ausland und Krankenrücktransporte.
- Privathaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadensersatzforderungen bei Verletzungen Dritter.
Es gibt auch Versicherungspakete extra für den Skiurlaub. Ob sich dies für Sie lohnt, lesen Sie auf unserer gesonderten Seite zum Thema, inklusive Tarifvergleich:
Datenschutz-Skandal: Ermittlungen gegen Versicherer wegen illegalem Datenaustausch
Dass im Versicherungsbereich die ein oder andere Schandtat betrieben wird, können auch wir nicht bestreiten. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit gegen zehn Versicherungsunternehmen ermittelt, weil sie Kundendaten von Auslandsreisekrankenversicherungen illegal untereinander ausgetauscht haben. Über einen E‑Mail-Verteiler, an dem knapp 30 weitere Versicherer aus anderen Bundesländern und dem Ausland beteiligt waren, wurden sensible Informationen wie Gesundheitsdaten und Diagnosen weitergegeben – auch von Minderjährigen.
Die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk kritisierte, dass es bereits eine etablierte, datenschutzkonforme Lösung gibt, um Informationen zu potenziellen Betrugsfällen zu teilen – das sogenannte HIS-System. Dieses sei speziell dafür entwickelt, klare Regeln für den Umgang mit Daten zu gewährleisten. Der E‑Mail-Verteiler hingegen sei ein schwerer Verstoß gegen den Datenschutz. Der Datenaustausch wurde zwar gestoppt, die Prüfungen dauern jedoch noch an. Falls Verstöße nachgewiesen werden, drohen den Unternehmen hohe Bußgelder (Quellen: Zeit Online, Spiegel).
Versicherungsombudsfrau: Worüber sich Kunden am meisten beschweren
Laut dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann e. V. (geführt von Dr. Sibylle Kessal-Wulf als Ombudsfrau) für 2024 stieg die Zahl der Beschwerden deutlich an. Insgesamt wurden 20.805 Streitbeilegungsverfahren eingeleitet – ein Zuwachs von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Trotz der gestiegenen Zahlen bleibt das Beschwerdeaufkommen im Verhältnis zu den etwa 450 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland gering.
Am häufigsten beschwerten sich Verbraucher über Rechtsschutzversicherungen, mit über 3.300 Eingaben an der Spitze. Die Lebensversicherung, die bisher führend war, verzeichnete rund 3.100 Beschwerden. Ebenfalls stark zugenommen haben Reklamationen in der Kfz-Kaskoversicherung (knapp 2.900 Fälle) und der Gebäudeversicherung (ca. 2.320 Beschwerden) (Quelle: Versicherungsjournal).
Wir nehmen die Beschwerdestatistik in unsere Betrachtungen mit auf
Wir finden, dass Kundenmeinungen eine essenzielle Rolle dabei spielen, wie empfehlenswert Versicherer sind oder nicht. Daher ist es nach unserem Transparenz-Kodex unserer Meinung nach auch nur angemessen, offizielle Beschwerdestatistiken in unseren Auswertungen zu berücksichtigen. Dies tun wir zwar nicht mit den Zahlen des Ombudsmann (beziehungsweise -frau), jedoch mit den Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (renommiert genug, wie wir finden). Wenn es welche gibt, finden Sie diese in unseren Auswertungen von Testberichten zu bestimmten Versicherungs- und Finanzprodukten:
Neue Studie zeigt: Diese Versicherer überzeugen bei der Schaden- und Leistungsregulierung
Genug zu Beschwerden, kommen wir zu positiven Versicherungsnews: Die aktuelle Studie zur Fairness von Versicherern in der Schaden- und Leistungsregulierung 2025, durchgeführt von ServiceValue in Kooperation mit Focus Money, gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihren Versicherern im Schadensfall sind. Die Studie verdeutlicht, welche Versicherer im Schadensfall besonders zuverlässig sind (was für viele Personen verständlicherweise das wichtigste Kriterium ist), und gibt Verbrauchern eine Orientierungshilfe bei der Wahl ihres Anbieters. In die Untersuchung flossen über 61.000 Kundenstimmen zu insgesamt 639 Versicherern aus verschiedenen Versicherungssparten ein. Hier ein kleiner Auszug der aktuellen Testsieger:
Die fairsten Haftpflichtversicherer
- CosmosDirekt
- R+V Versicherung
- ERGO
Die fairsten Privatrechtsschutzversicherer
- Arag
- R+V Versicherung
- Concordia
Die fairsten Gebäudeversicherer
- Alte Leipziger
- VHV Versicherungen
- Provinzial
Möchten Sie unsere Einschätzung zu dem Thema? Dann schauen Sie hier vorbei:
Gerichtsurteil: Rente wegen Post-Covid-Syndrom zugestimmt
Das Sozialgericht Heilbronn hat erstmals das Post-Covid-Syndrom als Folge einer Berufskrankheit anerkannt und einer gesetzlichen Unfallversicherung auferlegt, einem erkrankten Krankenpfleger eine Verletztenrente zu gewähren (Az. S 2 U 426/24). Der Kläger, der 2020 an Covid-19 erkrankte, leidet an anhaltenden Symptomen wie Fatigue und kognitiven Einschränkungen. Die Unfallversicherung hatte die Rente abgelehnt, mit Verweis auf fehlende wissenschaftliche Beweise für Langzeitfolgen.
Das Gericht argumentierte, dass medizinische Leitlinien und Studien mittlerweile typische Post-Covid-Symptome bestätigen. Dieses Urteil ist das erste seiner Art, könnte jedoch richtungsweisend sein. Die beklagte Versicherung legte Berufung ein; der Fall wird nun vor dem Landessozialgericht Stuttgart verhandelt (Quelle: Welt.de).
Berufsunfähigkeitsversicherung bei Post- und Long-Covid
Gerichtsurteil: Busunternehmen muss Schmerzensgeld zahlen – keine Mitschuld des Betrunkenen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden: Ein alkoholisierter Mann, dem ein Bus über die Füße fuhr, trägt keine Mitschuld an dem Unfall. Das Busunternehmen und sein Kfz-Haftpflichtversicherer hatten die Zahlung verweigert und argumentiert, der Mann sei mit 1,92 Promille selbst verantwortlich gewesen.
Die Richter sahen jedoch keine Beweise für eine Mitschuld. Der Mann habe sich außerhalb der Fahrbahn befunden und nicht aktiv am Verkehr teilgenommen. Der Busfahrer hätte mit angetrunkenen Feiergästen rechnen müssen und besondere Vorsicht walten lassen sollen. Das Gericht bestätigte daher das erstinstanzliche Urteil: Das Busunternehmen muss 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Alkoholisierte Fußgänger sind nicht automatisch mitschuldig. Entscheidend ist, ob sie aktiv in den Straßenverkehr eingreifen oder nicht (Quelle: Versicherungsjournal).
Neu: Erste betriebliche Krankenversicherung für Haustiere gestartet
Es gibt einen neuen Corporate Benefit auf dem Markt: eine Krankenversicherung für Ihre Haustiere über Ihren Arbeitgeber. Cleos ist damit der erste Versicherer, der eine betriebliche Tierkrankenversicherung herausbringt. Dafür müssen mindestens fünf Mitarbeitende mitmachen, die bis zu zwei Haustiere (Hunde und Katzen) versichern können.
Die Tiere sind ab der achten Lebenswoche versicherbar. Für alle Tiere und Mitarbeiter gilt der gleiche Beitragssatz. Ziel ist es, Unternehmen bei der Mitarbeiterbindung durch einen außergewöhnlichen Benefit zu unterstützen.
Die Konditionen im Überblick
- Umfassender Schutz: Versicherung von Hunden und Katzen, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen.
- Sofortiger Schutz: Keine Wartezeiten.
- Finanzielle Vorteile: Abrechnung über die steuerfreie Sachbezugspauschale bis zu 50 Euro (nach Prüfung durch das Finanzamt).
- Flexibles Bausteinprinzip: Arbeitgeber können die Versicherungsleistungen individuell zusammenstellen, etwa für Telemedizin, Notfalloperationen oder andere Leistungen.
- Einfache Abwicklung: Direkte Abrechnung zwischen Arbeitnehmern und Cleos.
- Fester Beitragssatz für alle Mitarbeiter und Tiere (OP-Schutz ab 19,99 Euro)
Lohnt sich das?
Eine klassische Vollversicherung wird nicht angeboten, und alle Mitarbeiter sind an denselben Tarif gebunden, wie das Magazin Procontra anmerkt. Wer für sein Tier einen vollumfänglichen Krankenschutz (und für sich einen Kostenschutz) abschließen will, muss weiterhin auf die klassische Tierkrankenversicherung zurückgreifen. Einen Unterschied zu einer „selbst abgeschlossenen“ Tier-OP-Versicherung gibt es im Detail nicht – außer eben, dass die Versicherungsbeiträge vom Chef bezahlt werden. Dennoch schließt die Tierversicherung eine Marktlücke und entlastet Tierhalter durch steuerliche Vorteile und reduzierte Versicherungskosten. Sollte dies für Ihr Unternehmen interessant sein, dann kontaktieren Sie uns gern.
Steigende Bedrohung: Cyber-Angriffe auf Unternehmen nehmen zu
Aktuelle Fälle zeigen: Selbst führende Unternehmen sind zunehmend Ziel erfolgreicher Cyber-Angriffe. Die Folgen reichen von Datenverlusten über Betriebsunterbrechungen bis hin zu Reputationsschäden. Damit wird die Absicherung gegen digitale Risiken unverzichtbar.
Das Problem dabei? Während klassische Betriebshaftpflichtversicherungen analoge und digitale Haftungsrisiken abdecken, sind sie bei modernen Bedrohungen wie Viren oder Social Engineering oft überfordert. Cyber-Versicherungen schließen diese Lücke: Sie bieten finanziellen Schutz, Unterstützung bei der Schadensbegrenzung und rechtliche Beratung. Angesichts der wachsenden Bedrohungslage wird eine Kombination aus technischer Prävention und Versicherungsschutz zur Pflicht für Unternehmen – unterschätzen Sie dieses Risiko nicht.
Gerichtsurteil: Keine Haftung für Schaden an Schaufenstern durch spielendes Kind
Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Aufmerksamkeit: Ein Kind verlor beim Spielen vor einem Geschäft die Balance und beschädigte ein Schaufenster. Das Gericht entschied, dass das Kind nicht haftbar gemacht werden könne, da kein schuldhaftes Verhalten vorlag. Der Ladenbesitzer muss die Reparaturkosten selbst tragen.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine Glasversicherung für Unternehmen ist. Sie deckt Schäden an Glasflächen unabhängig von der Ursache ab – sei es durch Unfälle, Vandalismus oder unvorhersehbare Ereignisse. Besonders für Läden in belebten Lagen oder mit sensibler Ausstattung wie Vitrinen oder Leuchtreklamen ist diese Absicherung entscheidend, um plötzliche Kostenbelastungen zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb reibungslos fortzusetzen. Prüfen Sie also, ob Ihre gewerbliche Gebäudeversicherung für Glasschäden aufkommt – wenn nicht, ist es an der Zeit, den Versicherungsschutz aufzustocken.
Das passiert bei Rente, Gehalt und Soziales
Erweiterte Digitale Rentenübersicht seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 bietet die Digitale Rentenübersicht eine noch umfassendere Darstellung der Altersvorsorgeansprüche. Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet nun alle Anbieter, die mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten und jährlich Standmitteilungen verschicken, ihre Daten in das Portal einzuspeisen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Damit erhalten Nutzer einen noch besseren Überblick über ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge.
Der Zugang zum Portal bleibt weiterhin kostenlos und erfordert lediglich die Anmeldung mit der Steueridentifikationsnummer und einem elektronischen Personalausweis. Die Darstellung unterscheidet zwischen lebenslangen Renten, Zeitrenten und Einmalleistungen und zeigt garantierte sowie prognostizierte Werte an. Zwar bleibt eine Echtzeitanzeige derzeit technisch nicht möglich, jedoch wird die Übersicht regelmäßig aktualisiert.
Alterssicherungsbericht: Senioren setzen zunehmend auf zusätzliche Einkommensquellen
Laut dem aktuellen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung stammen 53 Prozent des Bruttoeinkommens der über 65-Jährigen in Deutschland aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig gewinnen zusätzliche Einkommensquellen an Bedeutung: 13 Prozent des Einkommens werden mittlerweile durch Erwerbstätigkeit erzielt, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu sieben Prozent im Jahr 2019. Zudem profitieren 32 Prozent der Senioren von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der über 65-Jährigen liegt bei 1.963 Euro, was trotz Inflation einen realen Zuwachs bedeutet (Quelle: Versicherungsjournal). Dennoch reicht es für viele nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten – für die jüngere Generation erst recht nicht. Welche Möglichkeiten Sie haben, um das Loch, welches durch die schwache gesetzliche Rente entstand, entsteht oder entstehen wird, zu füllen, lesen Sie auf unserer ausführlichen Seite zum Thema:
Neuer Bericht zeigt: Betriebliche Altersvorsorge oft ignoriert, obwohl sie Altersarmut verhindern kann
Trotz weit verbreiteter Sorge um Altersarmut lehnen viele Deutsche die betriebliche Altersvorsorge ab. Eine aktuelle Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt: 40 Prozent der Deutschen fürchten sich vor Altersarmut, besonders in der Altersgruppe 40 bis 59 Jahre (Quelle: BMAS). Doch gleichzeitig nutzen viele Arbeitnehmer die Möglichkeit der betrieblichen Rente nicht – obwohl sie eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein kann.
Wenig Nachfrage oder fehlende Aufklärung?
Die Studie zeigt, dass nur 43 Prozent der Betriebe eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Von den 57 Prozent Unternehmen ohne bAV begründeten 71 Prozent dies mit fehlendem Interesse der Arbeitnehmer. Doch viele Beschäftigte wissen schlichtweg nicht, dass sie ein Recht auf Entgeltumwandlung haben – Arbeitgeber müssen sie nicht aktiv darauf hinweisen.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet – und wenn nicht, sprechen Sie ihn darauf an. Ihr Arbeitgeber kann sich im Anschluss gern an uns wenden: Wir haben erfahrene und professionelle Experten, die bei der richtigen Umsetzung und Einführung einer Betriebsrente unterstützen.
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gestartet: Forderungen und Konflikte
Am 24. Januar 2025 begannen die Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften fordern 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens 350 Euro monatlich, drei zusätzliche freie Tage und flexiblere Arbeitszeitmodelle. Darüber hinaus stehen Forderungen wie eine bezahlte Pause in der Wechselschicht für Krankenhauspersonal und ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit auf der Agenda.
Die Arbeitgeberseite lehnt die Forderungen als finanziell nicht tragbar ab und verweist auf die hohe Verschuldung der Kommunen. Die Gewerkschaften reagierten enttäuscht und kündigten Warnstreiks an, um den Druck zu erhöhen. Die nächste Verhandlungsrunde findet Mitte Februar statt. Ein Ergebnis wird frühestens im März erwartet (Quelle: haufe).
Tarifverhandlungen auch bei der Deutschen Bahn und EVG
Damit nicht genug: Am 28. Januar begannen auch die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für 192.000 Beschäftigte. Die EVG fordert eine Lohnerhöhung von mindestens 7,6 Prozent sowie zusätzliche Zuschläge für Schichtarbeiter und weitere Vergünstigungen wie höhere Mietkostenzuschüsse und Ausbildungsvergütungen. Außerdem wird eine Prämie in Höhe von 500 Euro für EVG-Mitglieder gefordert.
Der aktuelle Tarifvertrag gilt noch bis Ende März 2025 – die Laufzeit des neuen Tarifvorschlags ist noch offen. Streiks sind während der noch laufenden Friedenspflicht ausgeschlossen. Beide Seiten streben eine Einigung noch vor der Bundestagswahl im Februar an, da mögliche Reformpläne der neuen Regierung erhebliche Auswirkungen auf den Konzern und seine Beschäftigten haben könnten (Quelle: Wirtschaftswoche).
Gehaltsreport: Wie viel verdienen andere?
Apropos Gehälter – ein immer noch ziemliches großes Tabuthema in vielen deutschen Unternehmen: Der neue Stepstone Gehaltsreport für 2025 ist da und enthält bislang die größte Menge an Gehaltsdaten (über eine Million!). Wenn das nicht eine gute Grundlage für Ihre nächste Gehaltsverhandlung ist.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Das Bruttomediangehalt (immer besser als Durchschnitt!) in Deutschland liegt bei 45.800 Euro im Jahr.
- Hamburg führt das Ranking der Bundesländer mit 52.000 Euro an, während Mecklenburg-Vorpommern mit 39.500 Euro das Schlusslicht bildet.
- Banken bilden die Branche mit den höchsten Gehältern (65.600 Euro). Gastgewerbe liegt auf dem letzten Platz (37.250 Euro).
- Der bestbezahlte Beruf ist jedoch weiterhin Arzt oder Ärztin mit einem Mediangehalt von 98.750 Euro. Am wenigsten verdienen Angestellte im Gastgewerbe (37.250 Euro).
- Gender Pay Gap: Frauen verdienen 12,4 Prozent weniger als Männer, bereinigt beträgt die Lücke 5,7 Prozent.
Übrigens: Bis 2026 müssten Unternehmen durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie mehr Transparenz bei Gehältern schaffen. Rund die Hälfte der Unternehmen ist darauf jedoch noch gar nicht vorbereitet. Doch auch wir glauben, dass das eine Chance für faire und effiziente Gehaltsstrukturen und dass Geld vielleicht kein Tabuthema mehr ist.
Arbeitnehmer melden sich seltener krank
Im Jahr 2024 verzeichneten die Krankenkassen einen leichten Rückgang der Krankheitsausfälle im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) waren Erwerbstätige durchschnittlich 19,1 Tage krankgeschrieben, während es 2023 noch 19,4 Tage waren. Die DAK-Gesundheit meldete in ihrem neuen Gesundheitsreport 2024 einen Rückgang von 20 auf 19,7 Fehltage pro Versicherten. Häufigste Ursachen für die Krankschreibungen blieben Atemwegserkrankungen wie grippale Infekte, Bronchitis oder Corona.
Trotz des leichten Rückgangs bleibt der Krankenstand auf hohem Niveau, was die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und betrieblichem Gesundheitsmanagement unterstreicht. Und für Arbeitnehmende gilt weiterhin: Krank ist krank. Sich krank zur Arbeit zu schleppen – ob im Büro oder im Homeoffice – ist nicht nur wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr unkollegial, sondern für Ihren Arbeitgeber auch schlicht und einfach teurer, als wenn Sie zu Hause bleiben.
Bundestagswahl 2025: Warum sie wichtig ist und was Sie wissen sollten
Am 23. Februar 2025 steht die vorgezogene Bundestagswahl an – ein entscheidender Moment für die politische und wirtschaftliche Ausrichtung Deutschlands. Die neue Regierung wird Entscheidungen zu Themen wie Alterssicherung, Pflegefinanzierung, Klimaschutzmaßnahmen, Wohnraumpolitik und Steuergesetzen treffen.
Wichtige Fakten zur Wahl
- Wahlberechtigung: Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren sind wahlberechtigt.
- Wahlunterlagen: Achten Sie darauf, den Wahlschein korrekt und vollständig auszufüllen.
- Briefwahl: Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie per Briefwahl wählen. Beantragen Sie die Unterlagen rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde. Ihre Stimme muss bis zum Wahltag, den 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Die Deutsche Post bestätigte, dass alle Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar vor der letzten Leerung (Briefkasten) bzw. Abholung (Postfiliale) versendet werden, rechtzeitig zustellt werden (Quelle: zdf).
Unser Appell an Sie
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und setzen Sie sich bewusst mit den Positionen und Programmen der Parteien auseinander. Lassen Sie sich nicht von einfachen Parolen oder vermeintlich attraktiven Versprechen blenden – schauen Sie genau hin, was hinter den politischen Aussagen steckt und welche Konsequenzen sie für unsere Gesellschaft und unser Miteinander haben könnten. Demokratie lebt von informierten Entscheidungen
*Anmerkung der Redaktion: Als professionelles und modernes Versicherungsmedium legen wir Wert auf eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung. Gleichzeitig vertreten wir eine klare Haltung gegen rechtsextreme, demokratiefeindliche und menschenverachtende Ideologien.
Das ist wichtig für Autofahrer
Digitale „Grüne Karte“: Neuerungen für Autofahrer ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 reicht die digitale Version der internationalen Versicherungskarte, früher als „Grüne Karte“ bekannt, als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz aus. Kraftfahrer können diese Karte einfach auf ihrem Smartphone speichern und im Schadenfall schnell vorzeigen.
Warum die Papierkarte trotzdem sinnvoll bleibt
Aber, und gerade für diejenigen wichtig, die sich nicht auf die (Akku-)Leistung ihres Smartphones verlassen können oder wollen: Führen Sie am besten die gedruckte Version weiterhin im Fahrzeug mit. Falls das Smartphone bei einem Unfall beschädigt wird oder der Akku ausfällt, bleibt die Papierkarte ein verlässlicher Nachweis. Zudem kann die klassische Karte helfen, Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere in Ländern oder bei Personen, die noch nicht mit der digitalen Lösung vertraut sind.
Leserfrage des Monats: Auszahlung der Betriebsrente
Die Frage
„Ich würde mir gern die betriebliche Rente aus einem Arbeitsverhältnis von 2001 bis 2008 auszahlen lassen. Auf Ihrer Website habe ich gelesen, dass eine frühzeitige Auszahlung (in der Regel) nicht möglich ist. Aber wenn es in der Regel nicht geht, dann würde mich interessieren, was die Ausnahme dieser Regel wäre? Zudem habe ich gelesen, dass eine Betriebsrente frühestens mit 60 ausgezahlt werden kann – gibt es auch hierbei Ausnahmen? Kann man mit einem ehemaligen Arbeitgeber darüber verhandeln, auch wenn es sich dann um Verringerung der Summe handelt?“
*Anmerkung der Redaktion: Die ursprüngliche Lesernachricht wurde so angepasst, dass keine personenbezogenen Daten mehr erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person gezogen werden können.
Unsere Experten-Antwort
„Allgemein können wir Ihnen folgende Hinweise geben: Die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel an gesetzliche oder vertraglich geregelte Bedingungen geknüpft. Eine frühzeitige Auszahlung vor dem vereinbarten Rentenalter ist meistens ausgeschlossen, da die betriebliche Altersvorsorge primär der Altersabsicherung dient und gesetzlich durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird.
Ausnahmen könnten unter Umständen vorliegen, wenn in den Versicherungsbedingungen explizit eine vorzeitige Kapitalauszahlung vorgesehen ist oder wenn der Betrag sehr gering ist, sodass eine sogenannte „Abfindung einer Kleinbetragsrente“ möglich wäre. Dies ist jedoch von den Vertragsbedingungen abhängig und kann nur im Dialog mit dem ehemaligen Arbeitgeber oder dem zuständigen Versorgungsträger geklärt werden.“
*Bitte beachten Sie: Für Fragen, die sich auf eine Versicherung beziehen, die nicht durch uns vermittelt oder betreut wird oder wurde, würde es sich bei einer Beratung um eine individuelle Rechtsberatung handeln, die uns als Versicherungsmakler nach § 34d GewO vom Gesetzgeber strikt verboten ist und die nur von Anwälten oder Versicherungsberatern durchgeführt werden darf. Die von uns gegebenen Antworten und Hinweise sind stets allgemeingültige Auskünfte und ersetzen keine individuelle Beratung in den oben genannten Sachbereichen.
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Kürzungen bei privater Rente: Exklusives Interview mit Fachanwalt Dr. Knut Pilz
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Altersvorsorge mit ETF-Sparplänen für mehr Rendite und Sicherheit
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