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Wichtige Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Co. und was jetzt für Sie wichtig ist.
Inhalt dieser SeiteWas für Ihre Finanzen wichtig ist
Koalitionsverhandlungen: Das ist finanziell geplant
In den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD stehen zahlreiche finanzpolitische Themen im Fokus, die direkte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben könnten (Quelle: Wirtschaftswoche):
Deutschlandticket ab 2027 teurer
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat man sich darauf verständigt, das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Allerdings ist vorgesehen, den Ticketpreis ab 2027 schrittweise und sozialverträglich zu erhöhen, um den steigenden Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr Rechnung zu tragen. Der derzeitige Preis von 58 Euro im Monat soll in den Jahren 2025 und 2026 auf jeden Fall so bestehen bleiben. Die endgültige Entscheidung über die Preisgestaltung und Finanzierung des Deutschlandtickets wird in den weiteren Koalitionsverhandlungen getroffen (Quelle: Frankfurter Rundschau).
Revolut führt Tagesgeldkonto in Deutschland ein
Die britische Neobank Revolut erweitert ihr Produktangebot in Deutschland um ein Tagesgeldkonto, das mit täglich ausgezahlten Zinsen von bis zu 2,5 Prozent pro Jahr aufwartet, orientiert am aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank. Die Zinsen sollen dabei sogar täglich berechnet und ausgezahlt werden. Es soll keine Mindesteinlage erforderlich sein, der maximale Anlagebetrag liegt bei 100.000 Euro. Bis zu dieser Summe soll das Geld per litauischer Einlagensicherung geschützt sein (Quelle: Revolut).
Rente, Gehalt und Soziales
Rentenerhöhung steht fest: 3,74 Prozent mehr Rente ab Juli
Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit, basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund (Quelle: Bundesregierung). Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Erhöhung um 0,81 Prozentpunkte geringer aus. Dennoch wird das Mindestsicherungsniveau der gesetzlichen Altersrente von 48 Prozent weiterhin gewährleistet.
Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt 3,69 Prozent, basierend auf den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Zusätzlich wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt. Diese Faktoren führen dazu, dass der aktuelle Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben wird. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet dies ein monatliches Plus von 66,15 Euro (Quelle: Versicherungsjournal).
Rentennachzahlungen analysiert von Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit dem oft komplizierten Thema „Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse“ beschäftigt. Der Beitrag bietet eine praxisnahe Übersicht darüber, wie Versicherte durch Sonder- und Nachzahlungen ihre spätere Rente erhöhen können, inklusive konkreter Rechenbeispiele und übersichtlicher Tabelle.
Gerade weil Nachzahlungen häufig Fragen aufwerfen, finden wir diese Zusammenstellung der Stiftung Warentest eine hilfreiche Orientierung.
Rentenrefom: Das planen Union und SPD
CDU/CSU und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf zentrale Punkte der Altersvorsorge verständigt. Geplant ist die Einführung einer „Aktivrente“, die freiwilliges Arbeiten über das Rentenalter hinaus mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Einkommen monatlich belohnen soll. Ziel ist es, Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen und Mitnahmeeffekte zu verhindern.
Auch die Riester-Rente soll reformiert werden: Ein neues, weniger bürokratisches Standardprodukt ohne Garantiezwang soll entstehen, das besonders für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen attraktiv ist. Die Abschluss- und Verwaltungskosten sollen deutlich sinken.
Noch offen ist die Entscheidung über die „Frühstart-Rente“, ein von der Union vorgeschlagenes Altersvorsorgedepot für Kinder, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlen würde. Dieses Konzept bedarf weiterer Verhandlungen auf Parteichef-Ebene. (Quelle: Versicherungsjournal).
Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden darf und somit verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen, die seit 2021 weiterhin den Zuschlag zahlen müssen. Die Kläger hatten argumentiert, dass nach dem Auslaufen des Solidarpakts zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland im Jahr 2019 keine rechtliche Grundlage mehr für die Zusatzabgabe bestehe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verwies auf den weiterhin bestehenden finanziellen Bedarf durch die Wiedervereinigung. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zuletzt bei etwa 12,6 Milliarden Euro jährlich lagen (Quelle: Stiftung Warentest).
Sammelklage gegen unrechtmäßige Gebühren beim Rundfunkbeitrag eröffnet
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben eine Sammelklage gegen die Betreiber der Website service-rundfunkbeitrag.de eingereicht. Die Plattform verlangte Gebühren für die Nutzung von eigentlich kostenlosen Online-Formularen rund um den Rundfunkbeitrag und wies dabei nicht ausreichend auf entstehende Kosten hin (ca. 30 bis 50 Euro). Obwohl das Unternehmen zuvor Rückzahlungen versprach, erfolgten diese in vielen Fällen nicht.
Zudem ist seit Januar 2025 mit dein-rundfunkbeitrag.de eine ähnlich gestaltete Website aufgetaucht, die ebenfalls Gebühren verlangt und von einem Unternehmen aus Dubai betrieben wird. Verbrauchern wird dringend geraten, offizielle, kostenfreie Angebote zu nutzen und vorsichtig zu sein, um nicht in solche Gebührenfallen zu geraten. Sind Sie betroffen, können Sie sich der Sammelklage über die Verbraucherzentrale anschließen.
Zur Erinnerung: Änderungen Ihres Kontos bezüglich Ihres Rundfunkbeitrages (Wohnung ab-/anmelden, Adresse, Zahlungsweise ändern etc.) sind kostenlos. Dies ist die korrekte Website, wenn Sie diese Services online erledigen möchten:
Streik bei der Bus, Bahn und am Flughafen: Das sind Ihre Rechte
Im März kam es in Deutschland zu umfangreichen Streiks an Flughäfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr, die in vielen Regionen mehrere Tage andauerten – sogar bei der Müllabfuhr wurde gestreikt. Doch gerade im Personenverkehr können solche Arbeitsniederlegungen zu erheblichen Einschränkungen führen. Das sind Ihre Fahrgastrechte:
(Quelle: Verbraucherzentrale)
Ab April: drei neue Berufskrankheiten
Ab dem 1. April 2025 werden drei zusätzliche Erkrankungen in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt:
- Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (Textil-, Forst- und Bauindustrie oder bei Schweiß-, Schleif- und Montagearbeiten)
- Gonarthrose (professionellen Fußballspielern nach mind. 13 Jahren Tätigkeit)
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition ((Uran-)Erzbergbau, Tunnelbau, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie, Tätigkeiten durch langjährige Quarzstaubexposition, insbesondere im (Uran-)Erzbergbau, Tunnelbau oder Berufen wie Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie sowie Tätigkeiten in der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallaboren)
Mit diesen Ergänzungen umfasst die Berufskrankheitenliste nun 85 Erkrankungen (Quelle: Versicherungsjournal).
Immobilien: Für Hausbesitzer und Investoren
Aktuelle Entwicklungen bei Bauzinsen
Im März 2025 haben sich die Bauzinsen in Deutschland spürbar erhöht, was potenzielle Immobilienkäufer und Bauherren vor neue Herausforderungen stellt:
- 10-jährige Zinsbindung: 3,39 bis 4,06 Prozent effektiver Jahreszins
- 20-jährige Zinsbindung: 3,75 bis 4,75 Prozent effektiver Jahreszins
Stand: 31.03.2025, Quelle: Baufi24
Ein wesentlicher Faktor für die jüngsten Zinsbewegungen ist die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Leitzinsen im Euroraum zum sechsten Mal seit Sommer 2024 zu senken. Der Einlagenzins wurde dabei um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent reduziert – wir haben berichtet.
Was bedeutet das für Immobilienkäufer?
Für Immobilienkäufer bedeuten höhere Bauzinsen auch höhere Kreditkosten, sprich höhere monatliche Raten und mehr Zinskosten bis Ende der Laufzeit. Dennoch ist der Zinsanstieg weitestgehend moderat – wie sehr sich das in den nächsten Monaten und Jahren ändert, bleibt abzuwarten. Potenzielle Käufer sollten sorgfältig abwägen, ob sie einen Immobilienkauf sofort tätigen oder noch abwarten. Während steigende Bauzinsen die Finanzierung verteuern, könnten weitere Verzögerungen zu höheren Immobilienpreisen führen. Weiterhin gilt: Markt beobachten, Finanzplan aufstellen und Angebote vergleichen.
Was bedeutet das für Hausbauer?
Für Bauherren bedeutet der Zinsanstieg vor allem: höhere monatliche Belastungen bei der Finanzierung ihrer Projekte. Doch die gestiegenen Finanzierungskosten sind nicht die einzige Sorge. Häufig sehen sich Bauherren zusätzlich mit unerwarteten Preissteigerungen seitens der Bauunternehmen konfrontiert. Um sich vor solchen nachträglichen Preiserhöhungen zu schützen, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht, Verträge mit Bauunternehmen genau zu prüfen. Klare Vereinbarungen über Festpreise, konkrete Leistungsbeschreibungen und eventuell festgelegte Preisgleitklauseln sind dabei essenziell, um das Risiko plötzlicher Mehrkosten deutlich zu verringern (Quelle: Handelsblatt).
In Konfliktsituationen – etwa wenn Bauunternehmen versuchen, trotz klarer Verträge höhere Preise durchzusetzen – kann eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung unterstützen. Diese deckt Anwaltskosten und Gerichtskosten bei rechtlichen Streitigkeiten rund um das Bauprojekt ab. Damit sind Bauherren angesichts der aktuellen Zinsentwicklung gut beraten, neben sorgfältiger Planung und Vertragsgestaltung auch rechtliche Vorsorge zu treffen.
Persönliches Angebot zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung erhalten
Berliner Immobilienunternehmen Ziegert Group meldet Insolvenz an
Das bekannte Berliner Immobilienunternehmen Ziegert Group hat nach fast 40 Jahren am Markt überraschend Insolvenz beantragt. Wie das Handelsblatt berichtet, trifft die Pleite eines der prominentesten Maklerhäuser der Hauptstadt den Immobilienmarkt in einer ohnehin angespannten Lage. Hintergrund sind vermutlich Liquiditätsprobleme, ausgelöst durch die schwierigen Marktbedingungen, steigende Zinsen und sinkende Immobiliennachfrage. Die Ziegert Group hat in der Vergangenheit mehr als 20.000 Wohnimmobilien bundesweit an Privatpersonen verkauft, wobei der Schwerpunkt in Berlin lag. Die Insolvenz wirft zudem Fragen über die Stabilität der Immobilienbranche insgesamt auf (Quelle: Handelsblatt).
Immobilie vom Kaffeeröster Tchibo für 50.000 Euro
Der Hamburger Kaffeeröster Tchibo überrascht mit einem außergewöhnlichen Produkt: Ab sofort bietet das Unternehmen ein exklusives Wochenendhaus des Herstellers Weka an. Das zweigeschossige Holzhaus verfügt über eine Wohnfläche von 66 Quadratmetern und ist in zwei Varianten erhältlich: ohne Aufbauservice für 44.999,99 Euro und mit Aufbauservice für 49.999,99 Euro.
Interessant sieht es auf jeden Fall aus – und dass es vom Kaffeeröster Tchibo kommt, ist umso kurioser. Doch der Haken: Für den Aufbau des Hauses ist ein geeignetes Fundament erforderlich, je nach Standort kann eine Baugenehmigung notwendig sein und eine Dacheindeckung muss separat erworben werden. Der Hersteller empfiehlt den Aufbau und die Montage durch mindestens zwei Personen, das Haus wird in sechs Packstücken geliefert. Alternativ kann man natürlich den Aufbauservice für 5.999,99 Euro mehr buchen.
Immobilie für fast 80 Millionen Euro Kaufpreis: Lohnt sich das?
Vor einigen Wochen wurde eine Villa in Berlin-Wannsee für einen Kaufpreis von 78,7 Millionen Euro angeboten – die teuerste Wohnimmobilie Deutschlands. Das Objekt befindet sich auf Schwanenwerder, einer Halbinsel am Wannsee. Inseriert wurde es auf Christies Real Estate – das Inserat wurde mittlerweile jedoch offline genommen (Quelle: Handelsblatt, Tagesspiegel). Neben der Frage, wer solche Luxusimmobilien kauft, fragen wir uns: Rentiert sich das?
Immobilie als Kapitalanlage durchgerechnet
Die Ausgangslage
- Kaufpreis: 78.800.000 €
- Größe: 1.490 m²
- Standort: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
- Baujahr: 2009
- Benötigtes Eigenkapital (mind. 10 % vom Kaufpreis): 7.880.000 €
Die Kaufnebenkosten
Grunderwerbsteuer (Berlin, 6 %) | 4.728.000 € |
Notar- und Grundbuchkosten (2 %) | 1.576.000 € |
Gesamt | 6.304.000 € |
Gesamtkaufpreis inkl. Nebenkosten | 85.104.000 € |
Die Kreditkosten
Darlehenssumme (Kaufpreis abzgl. Eigenkapital) | 77.224.000 € |
Zinsen (ca. 3,50 % p. a.) | 2.702.840 € |
Tilgung (ca. 2 % p. a.) | 1.544.480 € |
Geschätzte monatliche Rate | 353.943 € |
Kreditkosten im Jahr | 4.247.320 € |
Die möglichen Mieteinnahmen
Wohnfläche | 1.490 m² |
Mietpreis pro m² in Steglitz-Zehlendorf* | 12,87 € |
Monatliche Kaltmiete | 19.176 € |
Betriebs- und Nebenkosten (2,88 €/m²) | 4.291 € |
Monatliche Warmmiete | 23.467 € |
Mieteinnahmen pro Jahr | 281.610 € |
Fazit
Allein die Kreditkosten würden für dieses Immobilieninvestment über 4 Millionen Euro im Jahr betragen – die möglichen Mieteinnahmen bei ortsüblicher Miethöhe gerade einmal etwas über 280.000 Euro. Die Kosten sind also 15 Mal höher als die Einnahmen. Hier müsste also entweder günstig finanziert werden (mehr Eigenkapital, niedrigerer Zinssatz, höhere Tilgung), oder teurer vermietet werden, damit sich dieses Investment ansatzweise auszahlt.
Weitere Stellschrauben und Hinweis
In dieser ersten groben Beispielrechnung sind Faktoren wie die laufenden Kosten, Instandhaltungsrücklage, Gebäudeversicherungen, Grundsteuer sowie steuerliche Aspekte wie AfA-Abschreibungsmöglichkeiten und Steuerersparnisse nicht berücksichtigt. Diese Stellschrauben beeinflussen ebenfalls, wie sehr sich ein Immobilieninvestment rentiert, sind gleichzeitig jedoch zu individuell und einzelfallabhängig, als das sie in eine erste Beispielrechnung einfließen können.
Neues im Bereich Versicherungen
Erhöhtes Risiko vor Wildunfällen ab April
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai besonders hoch ist. Autofahrer sollten daher in Waldgebieten und an Feldrändern besonders achtsam sein und stets bremsbereit fahren. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, betont: „Vorausschauendes Fahren hilft, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden.“ Die Gefahr von Wildunfällen steigt insbesondere in den Morgenstunden und während der Dämmerung. Mit der Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr wieder vermehrt in diese Zeiten, in denen viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind. Dies erhöht die Kollisionsgefahr.
Im Jahr 2023 registrierten die deutschen Kfz-Versicherer über 280.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw. Die entstandenen Schäden beliefen sich auf mehr als eine Milliarde Euro, wobei der durchschnittliche Schaden pro Unfall bei 3.850 Euro lag. Solche Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen (Quelle: GDV).
Auch Marderbisse werden wieder aktuell
Autofahrer können in den kommenden Monaten ebenfalls mit einer erhöhten Anzahl an Marderschäden rechnen. Zwischen April und Juni beißen Marder deutlich häufiger in Kabel und Schläuche von Fahrzeugen als im restlichen Jahr. Besonders betroffen sind Autos, die in unterschiedlichen Revieren parken, da Marder auf die Duftmarken fremder Artgenossen aggressiv reagieren und dadurch Schäden verursachen können.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Marderbisse ab. Einige Tarife ersetzen nur die direkt beschädigten Teile, während andere auch für Folgeschäden aufkommen. Im Jahr 2023 verursachten Marderbisse Schäden an rund 235.000 kaskoversicherten Fahrzeugen, was Kosten von insgesamt 128 Millionen Euro verursachte. Autofahrer sollten daher ihre Versicherungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls anpassen (Quelle: GDV).
Urlaubsplanung 2025: Impfschutz und Krankenkasse rechtzeitig prüfen
Nach dem Rekord-Reisejahr 2024, in dem über 162 Millionen Urlaubsreisen gebucht wurden (Quelle: Tourismusstatistik MV), zieht es auch dieses Jahr wieder viele Menschen ins Ausland – immer häufiger auch zu Fernzielen nach Asien, Afrika oder Südamerika. Zur Urlaubsplanung gehört auch, den Krankenschutz zu überprüfen.
Der notwendige Reiseschutz – insbesondere Schutzimpfungen – gehört meist nicht zum festen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Zwar übernehmen viele Kassen Impfungen wie Hepatitis A und B, FSME oder sogar Kosten für Malaria-Prophylaxe freiwillig, jedoch oft mit Einschränkungen. Dazu zählen etwa gesetzliche Zuzahlungen oder Erstattungen nur bei Vertragsärzten. Da Reiseimpfungen zudem nur freiwillige Leistungen darstellen, könnten Kassen angesichts steigender Defizite bald Einsparungen vornehmen. Private Krankenversicherungen leisten beim Impfschutz oft umfangreicher.
Wer regelmäßig in ferne Länder reist, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob seine Krankenkasse die nötigen Impfungen aktuell abdeckt – oder alternativ über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken. Einige Tarife übernehmen nämlich nicht nur STIKO-empfohlene Impfungen, sondern alle ärztlich empfohlenen Schutzmaßnahmen vollständig. Eine solche Reisekrankenversicherung kann sich auch ab einer einzelnen Reise bereits lohnen.
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BU-Rente abgelehnt: Versicherer wollen helfen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und diese nun in Anspruch nehmen möchte, steht beim Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente oft vor besonderen Herausforderungen. Nun kündigten einige Lebensversicherer an, die Kosten für unabhängige Beratungen für ebendiese Leistungsanträge in der BU zu übernehmen. Diese Serviceleistung variiert je nach Anbieter, beispielsweise bietet das die Baloise bereits vor Antragstellung an, andere Versicherer wie Axa oder LV1871 erst nach einer Ablehnung, dafür aber mit höheren Erstattungsgrenzen bis zu 1.500 Euro (Quelle: procontra).
Tipp: Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen professionelle Versicherungsmakler wie uns ab, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner zu jeder Zeit zur Verfügung – auch bei der Unterstützung zur Durchsetzung eines Leistungsantrags. Andernfalls können Sie sich in der Regel auch bei den Verbraucherzentralen sowie bei Fachanwälten beraten lassen.
Leserfrage des Monats: Einkommensberechnung bei der Krankenkasse
Die Frage
„Ich habe Ihre Seite im Internet gefunden und habe eine Frage bezüglich der Beitragsberechnung bei meiner Krankenkasse: Ich bin als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert. Da ich die Einkommensobergrenze mit meinen Einnahmen überschreite, zahle ich in der Regel den Höchstbeitrag. Während der Corona-Krise waren meine Einnahmen deutlich niedriger. Ich habe ein dreiviertel Jahr so gut wie nichts verdient und im letzten Quartal ganz gut. Obwohl bei den Berechnungen von einem Monatseinkommen die Rede ist, rechnet mir die Krankenkasse nun vor, dass ich im Jahresmittel über dem Höchstsatz liege und deswegen nun rückwirkend für das ganze Jahr den Höchstsatz bezahlen muss. Ist dies korrekt? Oder müsste der Beitrag nicht getrennt für die einzelnen Monate berechnet werden, wenn das am Ende im Jahresmittel berechnet wird? Oder warum ist dann überhaupt von einem Monatseinkommen die Rede?“
*Anmerkung der Redaktion: Die ursprüngliche Lesernachricht wurde so angepasst, dass keine personenbezogenen Daten mehr erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person gezogen werden können.
Unsere Experten-Antwort
„In den Berechnungen gelten immer Jahresdurchschnittswerte. Dies gilt für Beiträge, aber auch für Leistungen wie zum Beispiel das Krankengeld. Grundlage für die Berechnung sind SGB V § 223 und § 240. Alle Einkünfte des gesamten Jahres werden zusammen und dann auf einen Tagessatz gerechnet. Das ist die Berechnungsgrundlage für alles Weitere. Entsprechend ist der Begriff Monatseinkommen falsch formuliert, die Berechnung allerdings richtig.“
*Bitte beachten Sie: Für Fragen, die sich auf eine Versicherung beziehen, die nicht durch uns vermittelt oder betreut wird oder wurde, würde es sich bei einer Beratung um eine individuelle Rechtsberatung handeln, die uns als Versicherungsmakler nach § 34d GewO vom Gesetzgeber strikt verboten ist und die nur von Anwälten oder Versicherungsberatern durchgeführt werden darf. Die von uns gegebenen Antworten und Hinweise sind stets allgemeingültige Auskünfte und ersetzen keine individuelle Beratung in den oben genannten Sachbereichen.
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