Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann ein Umzug berufsbedingt ist und welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
Inhalt dieser SeiteWann ist ein Umzug berufsbedingt?
Was gilt als berufsbedingter Umzug?
Ein berufsbedingter Umzug liegt vor, wenn man aus einem dieser Gründe umzieht:
- Annahme einer neuen Stelle
- Versetzung durch den Arbeitgeber
- Reduzierung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde
- Bezug einer dienstlichen Zweitwohnung
- Rückkehr aus dem Ausland, um einen Job in Deutschland anzunehmen
Darum ist die Unterscheidung wichtig
Arbeitnehmer können die Umzugskosten bei einem berufsbedingten Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wer aus privaten Gründen umzieht, kann keine Werbungskosten geltend machen, aber kann unter Umständen trotzdem einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen.
Berufsbedingter Umzug in der Steuer
Diese Kosten können Sie absetzen
Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie die sogenannten allgemeinen Umzugskosten in voller Höhe absetzen. Allerdings ist wichtig, dass Sie die Ausgaben auch belegen können. Zu den allgemeinen Umzugskosten gehören:
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen (30 Cent pro Kilometer)
- Maklergebühren für die Vermittlung von Mietimmobilien
- Doppelte Mietzahlungen, wenn die alte Wohnung nicht sofort gekündigt oder die neue Wohnung nicht sofort bezogen werden kann
- Kosten für den Transport des Hausrats und Reparaturen von Transportschäden
Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten
Neben den bereits erwähnten Umzugskosten fallen meist auch kleinere Ausgaben an, die als sonstige Umzugsauslagen angegeben werden können. Dazu zählen beispielsweise neue Telefonanschlüsse oder Ummeldegebühren für das Auto oder den Personalausweis. Für sonstige Umzugskosten gibt es seit 2017 einen Pauschalbetrag, der regelmäßig erhöht wird. Hier sind keine Einzelnachweise nötig.
Weitere Beispiele für sonstige Umzugskosten sind:
- Renovierung und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
- Fachgerechter Einbau von Lampen und Küche
So hoch ist die Pauschale aktuell (2023)
Die Umzugskostenpauschale für einen berufsbedingten Umzug wird regelmäßig erhöht. Aktuell ist sie so hoch:
Pauschale für die umziehende Person | 860 € |
Pauschale pro Angehörigem im selben Haushalt | 573 € |
Die Pauschale fällt 50 Prozent höher aus, wenn man bereits zum zweiten Mal in fünf Jahren umzieht.
Quittungen statt Pauschale
Falls man höhere Auslagen hat als von der Pauschale abgedeckt werden, kann man statt die Pauschale in Anspruch zu nehmen auch Quittungen einreichen. Einzelnachweise muss man in der Regel auch bei einem Umzug einreichen, der eine doppelte Haushaltsführung ändert, anfängt oder beendet.
Weitere absetzbare Kosten
Der Gesetzgeber berücksichtigt auch, dass Kinder nach dem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland oft Unterrichtsstoff nachholen müssen. Aus diesem Grund können Eltern die Kosten für Nachhilfe bis zu einem Höchstbetrag (2022: 1.181 Euro) absetzen.
Umzug mit privaten Helfern
Auch wenn man nicht mit einer Spedition, sondern mit privaten Helfern umzieht, kann man die Kosten von der Steuer absetzen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Zahlungen auch nachweisen können.
Umzug für Studium oder Ausbildung
Wenn Studenten oder Auszubildende umziehen müssen, um ihre Erstausbildung anzufangen, können sie die Umzugskosten als Sonderausgaben geltend machen. Beim Auszug aus dem Elternhaus wird die Pauschale jedoch reduziert. Ein Umzug für eine weitere Ausbildung wie zum Beispiel ein Masterstudium wird wie ein berufsbedingter Umzug behandelt.
Welche Ausgaben kann man nicht absetzen?
- Einlagerung von Möbeln
- Einrichtung und Renovierung der neuen Wohnung
- Maklergebühren für den Kauf einer neuen Wohnung
- Aufwendungen oder Verluste beim Verkauf der alten Wohnung
Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung in der Steuer
Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung können Sie nicht im Rahmen der Ausgaben für einen berufsbedingten Umzug absetzen, aber unter Umständen erhalten Sie dennoch einen Teil der Aufwendungen als Steuererstattung für Handwerkerkosten zurück.
Berufsbedingte Umzüge als Betriebskosten absetzen
Berufsbedingt umziehen als Selbständiger
Selbständige, die wegen ihres Berufs umziehen, können die Umzugskosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie belegen können, dass sie tatsächlich aus betrieblichen Gründen umziehen und dass der Umzug notwendig ist. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel der Umzug in ein größeres Gebäude, weil das Unternehmen gewachsen ist, oder konkrete Vorteile des neuen Standorts wie beispielsweise die größere Nähe zu Kunden.
Berufsbedingte Umzüge: Betriebskosten für den Arbeitgeber
Manchmal übernehmen auch Arbeitgeber die Kosten, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umzieht. Ist dies der Fall, sparen die Arbeitnehmer Kosten und der Arbeitgeber kann die Umzugskosten als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Das können Sie bei privaten Umzügen absetzen
Keine Werbungskosten, aber andere Steuerersparnisse
Unter den Werbungskosten können allerdings ausschließlich die Kosten für berufsbedingte Umzüge geltend gemacht werden. Doch auch wer aus rein privaten Gründen den Wohnort wechselt, kann dies laut NVL (Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.) bei der Steuererklärung angeben. So sind Speditions- und andere Umzugskosten sowie Kosten für Handwerksarbeiten anteilig als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar.
Umzug als außergewöhnliche Belastung
Unter Umständen können Sie die Kosten Ihres Umzugs auch als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das ist der Fall, wenn der Umzug unvermeidlich war und die Kosten über eine zumutbare Belastung hinausgehen. Sie müssen belegen, dass der Umzug zwingend notwendig war, zum Beispiel, indem Sie bei einem gesundheitlich bedingten Umzug ein ärztliches Attest vorlegen.
Fazit
Bei einem berufsbedingten Umzug können Sie die Kosten Ihres Umzugs als Werbungskosten (beziehungsweise als Betriebskosten bei Selbständigen) von der Steuer absetzen. Aber auch, wenn es sich um einen privaten Umzug handeln oder Sie noch in der Ausbildung sind, ist eine Reduktion Ihrer Steuern möglich, wenn Sie zum Beispiel Handwerksleistungen in Anspruch nehmen.
Alle Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr.