Rente: Das bringt das zweite Halbjahr 2024

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Zum 1. Juli 2024 erhöhen sich die Renten und auch bei den Erwerbsminderungs­renten gibt es Neuerungen. Wir stellen Ihnen diese und weitere Änderungen vor und geben einen Ausblick auf die nächsten Jahre.

Wie sehr werden Renten im Juli 2024 steigen?

Zum 1. Juli 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent. Das bedeutet, dass der Punktwert der Rente von 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigt. Die entscheidenden Faktoren für die Höhe der Renten sind:

  • Entwicklung der Bruttolöhne
  • Entwicklung des Beitragssatzes der Renten­versicherung
  • Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbeziehern und Beitragszahlern
  • Angestrebtes Rentenniveau

Genauer erklärt finden Sie dies auf der Seite der Renten­versicherung (Quelle: DRV).

So wird die Rente besteuert

Rechenbeispiel

Wer zuvor eine Rente von 1.000 Euro bezogen hat, erhält ab Juli 1.045 Euro. Bei einer Rente von 1.500 Euro sind es 1.568,55 Euro.

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Prognose für die kommenden Jahre

Während die aktuelle Erhöhung recht groß ausfällt und Prognosen übertrifft, werden die nächsten Jahre zwar auch Rentenerhöhungen bringen, aber nicht in vergleichbarer Höhe. Der aktuelle Renten­versicherungsbericht geht für die Zeit bis 2037 von einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr aus (Quelle: wa.de).


Änderungen bei der Erwerbsminderungs­rente

Auch bei der Erwerbsminderungs­rente gibt es Änderungen: Personen, für die die Erwerbsminderungs­rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten ab dem 1. Juni 2024 einen Zuschlag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Zeitpunkt des Renteneintrittsbeginns ab:

  • Rentenbeginn Januar 2001 bis Juni 2014: Zuschlag von 7,5 Prozent
  • Rentenbeginn Juli 2014 bis Dezember 2018: Zuschlag von 4,5 Prozent

Der Zuschlag wird in zwei Stufen eingeführt: Ab Juni 2024 zahlt die Renten­versicherung einen vereinfachten Zuschlag, der als separate Überweisung ausgezahlt wird. Ab Dezember 2025 soll der Zuschlag dann auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet und zusammen mit der Rente überwiesen werden. Die Erhöhung soll die Erwerbsminderungs­rente für diejenigen Rentenbezieher erhöhen, die nicht von den Anpassungen für Neuzugänge 2019 und 2014 profitieren konnten (Quelle: DRV).


Wie geht es nach 2024 mit der Rente weiter?

Im März stellte die Ampel-Koalition das Rentenpaket II vor. Dessen wichtigste Punkte sind:

  • Das Rentenniveau soll bis 2039 bei 48 Prozent bleiben
  • Die Versicherungsbeiträge zur Renten­versicherung sollen bis 2035 auf 22,3 Prozent steigen, 2024 und 2025 bleiben sie jedoch noch bei 18,6 Prozent
  • Die Kapitalerträge der neu eingerichteten Stiftung „Generationenkapital“ sollen mit in die Finanzierung der Renten­versicherung einfließen und einen weiteren Anstieg der Versicherungsbeiträge verhindern

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Netto-Standardrente und dem Netto-Durchschnittseinkommen. Die Standardrente basiert auf 45 Jahren Beitragszahlung bei einem durchschnittlichen Einkommen. Das Rentenniveau wird in Prozent angegeben (Quelle: Tagesschau.de).

So wurde die Reform aufgenommen

In den vergangenen Monaten haben sich viele verschiedene Organisationen und Personen zum Rentenpaket II zu Wort gemeldet. Darunter sind unter anderem die folgenden Positionen:

  • Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die Stabilisierung des Rentenniveaus positiv, aber das Generationenkapital kritisch, da mit einer Geldanlage an der Börse auch Risiken einhergehen (Quelle: sovd.de)
  • Verschiedene Experten sehen eine unfaire Belastung jüngerer Menschen (Quelle: infranken.de)
  • Die Deutsche Renten­versicherung begrüßt das Paket im Großen und Ganzen und insbesondere die darin ebenfalls vorgesehene Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage, aber ist skeptisch, ob das Generationenkapital angesichts des vergleichsweise kurzen Zeithorizonts die erwarteten Kapitalerträge liefern kann (Quelle: DRV)

Bei der Nachhaltigkeitsrücklage handelt es sich um eine Rücklage der Deutschen Renten­versicherung, auf die diese bei unerwarteten Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben zurückgreifen kann. Die Beiträge zur Renten­versicherung müssen aktuell so festgelegt werden, dass die Reserve mindestens 0,2 und höchstens 1,5 Prozent einer Monatsausgabe beträgt (Quelle: DRV).

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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