Was passiert eigentlich im Gefängnis mit Sozial­versicherungen?

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Eingeschränkte Sozial­versicherungen im Gefängnis

Während man ohne die Möglichkeit zur freien Beschäftigung im Gefängnis ist, ruhen mehrere Sozial­versicherungen. Verschiedene Wohlfahrtsverbände und Organisationen protestieren seit Jahren dagegen, weil sie darin gravierende Einschränkungen der gesundheitlichen und sozialen Absicherung sehen.

So beeinflusst eine Haftstrafe die Sozial­versicherungen

Den meisten Menschen dürfte wohl nicht bekannt sein, wie Menschen im Gefängnis versichert sind und wie für die Zeit in Freiheit vorgesorgt wird. Aus diesem Grund bemühen sich verschiedene Organisationen darum, mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Dabei geht es vor allem um die Frage der Rente beziehungsweise Altersvorsorge und die Kranken­versicherung.


Gefangene sind nicht völlig ohne Versicherungsschutz

Während der Haftzeit sind verurteilte Straftäter nicht völlig ohne Versicherungsschutz. Neben der Absicherung über die freie Heilfürsorge ist man als arbeitender Gefangener unfallversichert. Und durch die Haft verliert man nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Für Familienangehörige geht zwar zunächst die Absicherung über die gesetzliche Kranken­versicherung verloren, doch hier lässt sich ganz einfach eine eigenständige Mitgliedschaft beantragen. Bei den Sozial­versicherungen kommt es stark darauf an, ob man zu Arbeit im Gefängnis verpflichtet ist oder aber während des Strafvollzugs bei einem privaten Unternehmen arbeitet.


Überblick: Sozial­versicherungen im Gefängnis

VersicherungLäuft die Versicherung weiter?Details
Kranken­versicherungDie Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflege­versicherung ruht. Auch die private Kranken­versicherung ruht oder kann als Anwartschafts­versicherung weitergeführt werden. Die Versicherung kann weder vom Versicherer noch vom Versicherten gekündigt werden. Die Ausnahme: Man arbeitet auch während des Strafvollzugs für ein privates Unternehmen.
Renten­versicherungEs werden von ver­pflichtender Arbeit auch keine Beiträge in die Renten­versicherung gezahlt. Auch hier sieht es dann anders aus, wenn man weiterhin für ein Unternehmen arbeitet.
Arbeitslosen­versicherungGefangene zahlen für die Zeiten, in denen sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb arbeiten, in die Arbeitslosen­versicherung ein. Das gilt aber nur für die Tage, an denen sie tatsächlich arbeiten
Unfall­versicherungWährend der Arbeit oder arbeitstherapeutischen Maßnahmen sind Gefangene gesetzlich unfallversichert.
Icon Papiere

Wann ist man sozial­versicherungspflichtig?

Wenn Gefangene einen Arbeitsvertrag mit einem privaten Unternehmen haben, besteht eine Versicherungspflicht in Kranken-, Renten-, Pflege und Arbeitslosen­versicherung. Das Arbeitsentgelt ist sozial­versicherungspflichtig.


Kritik an Gesundheitsversorgung

2016 kritisierte der paritätische Gesamtverband, dass die Gesundheitsversorgung, obwohl sie theoretisch der gesetzlich versicherter Personen entsprechen sollte, in der Praxis hinter diesem Anspruch zurückbleibt. Er wies auch auf die Ungleichbehandlung von Berufsfreigängern und von Gefangenen mit Arbeit innerhalb der Anstalt hin, die sich durch die unterschiedliche Versicherungssituation ergibt.

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Was passiert mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis?

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Nicht immer bedeutet eine Haftstrafe auch eine Kündigung. Manchmal wird ein Beschäftigungsverhältnis auch nur ruhend gestellt. Für die Dauer eines Monats bleibt das sozial­versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erhalten, danach endet die Sozial­versicherungspflicht und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer abmelden. Wenn die Haftstrafe endet und der Arbeitnehmer den Job wieder aufnimmt, muss der Arbeitgeber ihn wieder anmelden, weil er nun wieder sozial­versicherungspflichtig ist.

Experten-Meinung:

„In der Tat ist es so, dass Strafgefangene im klassischen Sinn, das heißt ohne Möglichkeit auf Freigang und freie Beschäftigung, nicht kranken- und rentenversichert sind. Für die medizinische Versorgung sind die jeweiligen Anstaltsärzte zuständig. Die Kosten der Gesundheitsversorgung von Gefangenen werden von der freien Heilfürsorge übernommen“, sagt Versicherungsexperte Alexander Vorgerd.

Icon Geldbörse

Was passiert mit privaten Versicherungen?

Die private Vorsorge, zum Beispiel über eine Lebens­versicherung, bleibt zunächst unberührt. Doch müssen Gefangene die Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge gewährleisten. Die geringen Arbeitsentgelte im Strafvollzug reichen nicht, um Versicherungen auch für die Dauer der Haft finanzieren zu können. Gerade Geringverdiener würden von einer deutlichen Anhebung der Bezahlung für Gefängnisarbeit profitieren.


Urteil: Der Schutz der Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt weiter

Wer während der Haft berufsunfähig wird, hat weiterhin Anspruch auf die Auszahlung einer Berufs­unfähigkeitsrente. Denn solange in den Bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Inhaftierung kein Grund für den Verlust der Leistungen ist, darf die Auszahlung nicht verweigert werden. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Quelle).

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Versicherungen während Untersuchungshaft

Noch bevor ein Urteil gesprochen wurde, können Menschen zu Gefangenen werden. In der Untersuchungshaft unterliegen sie denselben Regelungen wie Strafgefangene, was die Sozial- und Kranken­versicherung betrifft.

Caritas und andere streiten für soziale Absicherung Gefangener

Mehrere Organisationen setzen sich dafür ein, dass zum Beispiel von in der Haft bezogenen Arbeitsentgelten ein Teil in die gesetzliche Renten­versicherung abgeführt wird. Das ist bislang nicht der Fall. Und selbst wenn diese Forderung vom Gesetzgeber umgesetzt würde, sind die Einkünfte aus Arbeit sehr gering. Aus diesem Grund fordert zum Beispiel der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge auch höhere Löhne.


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Absicherung soll Resozialierung erleichtern

Mit Blick auf das Ziel der Resozialisierung wären Inhaftierte durch Zahlung von Rentenbeiträgen vermutlich besser vor Altersarmut und sozialem Ausschluss geschützt. Bis auf Weiteres bleiben Gefängnisinsassen von den Sozialsystemen ausgeschlossen. Dieser soziale Ausschluss kann sich in der Zeit nach der Freilassung fortsetzen. Zum Beispiel, weil die fehlende soziale Absicherung zu Armut und Bedürftigkeit führt. Und das kann ein neuer Auslöser von Kriminalität sein.


Lücken bei Alters- und Erwerbminderungsrente

Bärbel Knorr, Leiterin des Fachbereichs „Strafvollzug“ der Deutschen Aidshilfe, erklärte in einem Zeitungsinterview Ende Oktober 2017, was in Sachen Versicherung für Gefangene das Problem ist: So hätten bereits vor 20 Jahren Gefangene gegen den Ausschluss aus der Renten­versicherung Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Das Bundesverfassungsgericht sah die Entrichtung der Sozial­versicherungsbeiträge zwar auch als wünschenswert an, verpflichtete aber den Gesetzgeber nicht, die dafür im Strafvollzugsgesetz vorbereiteten Paragrafen in Kraft treten zu lassen.“ Frau Knorr wies zudem darauf hin, dass sich auch für die Erwerbsminderung Versicherungslücken auftun können, sodass Gefangene keine Ansprüche auf eine entsprechende Rente hätten (Quelle).

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