Neue Regelungen für das Jahr 2018
Mit dem Jahreswechsel gehen nicht nur Feuerwerke, Pfannkuchen und leere Sektflaschen einher, sondern auch allerhand Neuerungen und Änderungen in den Bereichen Finanzen, Steuern und Co. Viele kommen dem Verbraucher entgegen. Die wichtigsten haben wir einmal für Sie zusammengefasst.
Änderungen für Eltern
Erhöhung des Kindergeldes und der Freibeträge
Eltern erhalten ab sofort für jedes ihrer Kinder zwei Euro mehr Kindergeld im Vergleich zum Vorjahr. Für das erste und zweite Kind gilt somit der Regelsatz von 194 Euro, für das dritte Kind sind es 200 Euro und für jedes weitere Kind gibt es 225 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 72 Euro erhöht und somit auf 7.428 Euro festgelegt. Der Grundfreibetrag steigt für Alleinstehende um 180 Euro auf 9.000 Euro an. Bei Ehepaaren wird der Grundfreibetrag auf 18.000 Euro angehoben.
Verbessertes Mutterschutzgesetz
Mit einem verbesserten Mutterschutzgesetz sollen zukünftig erzwungene Beschäftigungsverbote seitens des Arbeitgebers aufgrund von hohen Risiken und Kosten reduziert werden. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, wenn nötig, Arbeitsplätze umzugestalten, um Schwangeren das risikofreie Weiterarbeiten zu ermöglichen. Zudem wurde die Schutzfrist von Müttern, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, auf zwölf Wochen von der Geburt an verlängert. Neu ist auch die Schutzfrist von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche.
Änderungen bei Sozial- und Krankenversicherungen
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der jährlichen Anpassung auf 53.100 Euro an. Für Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, gilt ab jetzt eine Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro. Wird diese Grenze überschritten, herrscht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.
Bei Rentenversicherungen liegt die Grenze im Westen Deutschlands bei 78.000 Euro Jahreseinkommen und im Osten bei 69.600 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt mit 14,6 Prozent stabil, sofern die Regierung keine Reform plant.
Höhere Beiträge für Privatversicherte
Zum 1. Januar haben viele private Krankenkassen ihre Beiträge erhöht – oft sogar um zweistellige Prozentsätze. Grund dafür sind neben fehlenden Neukunden auch die niedrigen Zinsen, durch die die Versicherer weniger Geld am Kapitalmarkt erwirtschaften und mit denen Beitragserhöhungen im Alter wieder ausgeglichen würden. Die Folge: höhere Prämien für Neukunden. Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehenden Kosten für Arzneimittel im fortgeschrittenen Alter sind ebenfalls Ursachen für die höheren Beiträge.
Rente und Arbeitslosengeld
Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger
Langzeitarbeitslose werden im neuen Jahr mit sieben Euro zusätzlich unterstützt. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt somit auf 416 Euro monatlich. Die Grundsicherung bei Paaren ist auf 332 Euro pro Partner festgelegt. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten fünf Euro mehr und beziehen ab sofort 296 Euro und ab dem 14. Lebensjahr stehen den Jugendlichen dann 316 Euro pro Kopf zu.
Riester-Rente: Anhebung der Grundzulage
Die eigene Altersvorsorge soll wieder mehr in den Fokus rücken und gestärkt werden. Aufgrund dessen erhalten Förderberechtigte ab jetzt 175 Euro als Grundzulage vom Staat beigesteuert. Das bedeutet eine Steigerung um 13,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders Bauherren profitieren bei der Wohn-Riester-Förderung, denn die höhere Grundzulage unterstützt den Aufbau von Eigenkapital und im Anschluss die folgende Entschuldung.
Rentenkasse: Entlastung für Arbeitnehmer
Aufgrund von gut gefüllten Rentenkassen sinkt der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung minimal von 18,7 auf 18,6 Prozent. Angestellte werden somit insgesamt um ca. 600 Millionen Euro jährlich entlastet.
Änderungen bei Steuern und Finanzen
Mehr Zeit für Steuererklärungen
Ab diesem Jahr können sich Steuerzahler mehr Zeit für die Steuererklärung nehmen. Diese muss jetzt erst zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Sollte ein Steuerberater die Steuererklärung übernehmen, hat dieser sogar bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit. Die Steuererklärung für 2018 muss somit bis zum 29. Februar 2020 vorliegen.
Außerdem soll zukünftig die Weiterleitung und Übertragung von Daten bevorzugt elektronisch erfolgen. Mit der Steuererklärung müssen so keine Belege mehr eingereicht werden, jedoch kann das Finanzamt diese bei Bedarf nachfordern.
Bessere Bezahlung für Pfleger
2018 dürfen sich Pfleger in Deutschland über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn für das Pflegepersonal um 35 Cent auf 10,55 Euro. In den östlichen Bundesländern gibt es eine Steigerung von 55 Cent auf 10,05 Euro.
Besserer Schutz für Bankkunden
Sollte ab dem 13. Januar 2018 eine Zahlung fehlerhaft weitergeleitet werden, müssen Banken nun ihren Kunden alle Informationen über den falschen Empfänger zur Verfügung stellen. Bei einem Missbrauch von Überweisungen per Lastschrift, oder Kartenzahlungen sind die Banken zudem angehalten, den fälschlich abgebuchten Betrag binnen eines Tages, nachdem sie über den Fehler informiert wurden, zurückzubuchen. Außerdem sinkt die Haftungsgrenze bei Missbrauchsschäden von 150 Euro auf lediglich 50 Euro. Die Bank haftet also bereits für Schäden ab 50,01 Euro.
Kreditkarten: Extra-Gebühren fallen weg
Ebenfalls ab dem 13. Januar untersagt eine neue EU-Richtlinie einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlungen. Besonders Online-Shops verlangten zusätzliche Extra-Gebühren bei dieser Zahlungsart.