Einbruchversuch mit kopiertem Schlüssel
In Berlin kam es zu einem versuchten Einbruch. Das Opfer nutzte zuvor den Service einer sogenannten Lockbox, um den Schlüssel an ihre Untermieter weiterzugeben. Der Täter konnte so leicht die Schlüssel kopieren lassen. Sein Versuch ging jedoch nicht auf. Viele Fragen bleiben offen, darunter: Hätte die Hausratversicherung gezahlt?
Wohnung untervermieten: Die Schlüsselübergabe als Problem
Wer gerne reist, viele Städtetrips macht, dabei aber aufs Geld achten muss, hat in seinem Leben vermutlich schon einmal eine Plattform zur Vermittlung privater Wohnungen genutzt, wie zum Beispiel Airbnb. Besonders in Metropolen wie Berlin wird eine solche Plattform häufig in Anspruch genommen. Dabei ergibt es sich aus der Sache, dass rund um die Wohnungsvermietung auf Zeit weitere Services gegründet werden, die Vermietende bei der Abwicklung unterstützen sollen. Eines der organisatorischen Probleme, die auftreten, ist beispielsweise die Schlüsselübergabe: Wenn man seine Wohnung vermieten möchte, weil man selbst verreist ist oder tagsüber nicht verfügbar ist, braucht man eine Lösung dafür, wie der Schlüssel zu den Gästen gelangt.
Start-up-Unternehmen entwickelt Lockboxen
Hierfür gibt es sogenannte Lockbox-Services, wie den eines Berliner Start-up-Unternehmens. Das Geschäftsmodell: Das Unternehmen bietet verschiedene Anlaufpunkte für Vermieter und Gäste, wo diese Schlüssel abgeben beziehungsweise abholen können, ohne dass der Vermietende selbst anwesend sein muss. Hierfür arbeiten solche Unternehmen, ähnlich wie Paketdienste dies auch tun, mit Kiosken und Einzelhändlern zusammen. Gegen Angabe eines Codes, den die Mieter über den Service bekommen, können sie dann dort die Schlüssel abholen. Doch weiß man eigentlich, wem man seinen Wohnungsschlüssel dort anvertraut? Unsere Kundin musste leider eine erschreckende Erfahrung machen.
Einbruchversuch mit kopiertem Schlüssel
Unsere Kundin nutzte den genannten Service, da sie sich längere Zeit im Ausland aufhielt. Eine Freundin betreute für sie in der Zeit die Vermietung, putzte die Wohnung und regelte die Schlüsselübergabe über den vom Dienstleister angegebenen Kiosk. Dort wurde sie zu ihrer Verwunderung gefragt, wann der Schlüssel abgeholt werden würde, obwohl dies für die Kioskangestellten eigentlich unerheblich sein sollte. Der Angestellte nahm die Schlüssel und legte sie unter den Tresen, ungesichert und frei zugänglich für unbekannte Dritte. Quasi ein Lockbox-Service ohne Lockbox.
Bei einem Abend mit Freundinnen, als unsere Kundin wieder zu Hause war, versuchte ein unbekannter Mann gegen 00:30 Uhr mit einem Schlüssel die Wohnung zu betreten. Die Freundin, die regelmäßig im Kiosk gewesen war, um den Schlüssel zu holen, war kurz zuvor gegangen – und möglicherweise dabei beobachtet worden, wie sie das Haus verließ. Unsere Kundin konnte den überraschten Einbrecher, der offensichtlich keine Personen dort erwartet hatte, glücklicherweise wieder zur Tür hinausbefördern.
Offene Fragen, die bleiben
Dies sollte alle, die über Plattformen ihre Wohnungen vermieten, aufhorchen lassen. Wurde vonseiten der Kioskangestellten das Vertrauen des Lockbox-Services wie auch seiner Nutzerinnen missbraucht und der Wohnungsschlüssel kopiert? Wie kann verhindert werden, dass so etwas in Zukunft wieder geschieht? Und wie sähe es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn eine Wohnung tatsächlich ausgeraubt würde – zahlt die Hausratversicherung?
Zahlt die Hausratversicherung? Unser Experte im Interview
Unser Experte für private und gewerbliche Sachversicherungen Martin Hacker sagt ganz klar: „Einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht versichert“. Für den Versicherer muss stets ein Einbruchdiebstahl vorliegen, das heißt ein gewaltsames Eintreten in das Haus oder die Wohnung.
„Im Fall unserer Kundin hätte der Dieb die Wohnung betreten und etwas mitnehmen können, ohne einzubrechen, also Gewalt anwenden zu müssen, da er ja einen Schlüssel hatte. Ob dieser Schlüssel gestohlen oder nachgemacht wurde, ist unerheblich. Es bleibt bei einem einfachen Diebstahl und das ist in der Regel nicht versicherbar.“
Kann man sich also gar nicht schützen?
Die Wahl einer Hausratversicherung mit dem Leistungspunkt Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat versichert unter Umständen auch Einbrüche, die ohne gewaltsames Eindringen passieren. Der Grund beziehungsweise Hintergrund einer Straftat ist für den Versicherer in diesem Fall irrelevant – man muss lediglich die polizeiliche Anzeige nachweisen. Dennoch prüft der Versicherer die Sachlage sehr genau. Liegt ein Versicherungsfall im Sinne des Hausratversicherers vor, bekommt man in der Regel den Schaden bis zu einer bestimmten Summe erstattet. Dies ist jedoch selten automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten.
Was sagt der Anbieter des Lockbox-Services dazu?
Mittlerweile wurde das ursprüngliche Start-Up-Unternehmen von einem größeren, internationalen Anbieter für gesicherten Schlüsselaustausch übernommen. Eine Stellungnahme zu dem Vorfall konnten wir daher nur vom neuen Anbieter einholen.
Stellungnahme des Anbieters
„Der Vorfall tut uns sehr leid und bestätigt uns nur noch mehr darin, den alten Service abzustellen und stattdessen mit unserem Konzept der gesicherten Schlüsselübergabe fortzufahren. Der Service des vorherigen Anbieters bestand darin, dass Bewohner ihre Wohnungsschlüssel einem Mitarbeiter des kooperierenden Geschäftes übergeben, welcher die Schlüssel mit einem bestimmten Zahlencode versieht und aufbewahrt, bis der Gast mithilfe dieses Zahlencodes den Schlüssel abholt.
Von dem, was wir über den alten Anbieter wissen, wurden die Schlüssel dem Shopmitarbeiter ausgehändigt. Jedes Partnergeschäft verfügte über eine verschließbare Schlüsselbox, in der die Schlüssel aufbewahrt werden sollten, bis Gäste kommen, um sie abzuholen. Wir können Bewohnern, die ihre Wohnungen über Airbnb und Co. vermieten, nur raten, in jedem Fall sichere Dienstleister für den Schlüsselaustausch zu nutzen oder die Schlüsselübergabe persönlich durchzuführen.“*
* Anm.: Originalsprache der Korrespondenz in Englisch, Übersetzung der Redaktion.
Unternehmen hat sich aufgelöst – was passiert jetzt?
Alle Standorte des alten Service-Anbieters werden durch gesicherte, vollautomatische Schlüsselboxen des neuen Anbieters ersetzt. Dieses Konzept der vollautomatischen Schlüsselboxen, auf die kein Dritter Zugriff hat, ist bereits aus anderen Ländern wie USA und England bekannt. Es ist deutlich sicherer als die Vorgehensweise, bei der die Schlüssel in die Hände von ansonsten unbeteiligten Dritten gelangen.
Der Anbieter versicherte uns gegenüber, dass alle ehemaligen Kunden des Dienstleisters benachrichtigt werden. Dies betrifft vor allem Kunden, die ihre Schlüsselübergabe an Übernachtungsgäste über dasselbe Partnergeschäft abgewickelt haben, welches jetzt unter Verdacht steht.
Fazit: So können sich private Vermieter schützen
- Wenn Sie Ihre Wohnung unter- beziehungsweise zwischenvermieten, dann geben Sie für die Schlüsselübergabe Ihre Wohnungsschlüssel nicht an unbefugte Dritte.
- Vermeiden Sie Services, bei denen Sie die Schlüssel einem Ladenmitarbeiter aushändigen müssen. Wenn, dann nutzen Sie Anbieter, die das Ganze über geschützte Schlüsselboxen abwickeln.
- Im besten Falle nehmen Sie die Schlüsselübergabe persönlich vor oder beauftragen eine Vertrauensperson, etwa Familie oder Freunde.
- Wenn es zu einem Diebstahl in Ihrer Wohnung kommen sollte, leistet die Hausratversicherung in der Regel nur, wenn es sich um Einbruch oder Raub handelt – nicht bei einem einfachen Diebstahl!
- Achten Sie deshalb darauf, dass in Ihrer Hausratversicherung der Leistungspunkt „Opfer einer polizeilichen Straftat“ mitversichert ist.
- Melden Sie einen Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und stellen Sie eine Anzeige bei der Polizei. Dies und die unmittelbare Schadenmeldung beim Versicherer sind Voraussetzung, damit die Hausratversicherung leistet.
- Vermuten Sie, dass Ihre Schlüssel kopiert wurden, nachdem unbefugte Dritte Zugang zu diesen hatten, dann lassen Sie so schnell wie möglich die Schlösser Ihrer Wohnungstür austauschen.