Sollte die Elementarschaden­versicherung Pflicht werden oder nicht? Das sagen unsere Experten

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Viele Menschen im Westen Deutschlands hat die Hochwasserkatastrophe das Leben gekostet, zahlreiche Menschen haben Hab und Gut verloren. Es wird klar: Es muss etwas getan werden, damit Deutschland besser vorbereitet ist. Denn auch klar ist: Das war nicht das letzte Mal.

Grünen-Bundesvorsitzender Robert Habeck spricht sich nun unter anderem für eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden­versicherung aus. Somit würde die Last der hohen Versicherungsbeiträge bei erhöhtem Risiko gestreut werden – bei sehr hohen Prämien würde der Staat sogar unterstützen. Die Versicherungspflicht könnte stufenweise umgesetzt werden. Doch ist dies wirklich die Lösung und überhaupt umsetzbar? Unsere Experten für Sach­versicherungen sehen dies kritisch.

Versicherungspflicht: Das spricht dafür

Nach den immensen Sachschäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser verursacht wurden, erscheint der Abschluss einer Elementarschaden­versicherung zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausrat­versicherung immer sinnvoller. Und das ist sie auch: Betroffene erhalten finanzielle Entschädigung vom Versicherer bei Sachschäden durch etwa Hochwasser, Schneedruck oder Erdrutsch – für viele wäre dies aktuell eine immense Erleichterung gewesen. Viele Hausbesitzer wissen gar nicht, dass es diese Option überhaupt gibt und was diese Zusatz­versicherung konkret leistet. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind gerade einmal 46 Prozent der Gebäude in privatem Besitz ausreichend gegen Elementarschäden versichert. Eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden­versicherung kann diese Quote deutlich steigern.

Nach aktuellen Schätzungen des GDV belaufen sich die Gesamtschäden der kürzlichen Hochwasserkatastrophe auf 5,5 Milliarden Euro. Soforthilfen und Aufbaufonds sind bereits geplant und stehen bereit – für die letztendlich der Steuerzahler aufkommt. Dies wirkt doch ein wenig ungerecht, könnten sich Gebäudeeigentümer doch selbst ausreichend versichern, statt sich im Ernstfall auf den Staat zu verlassen und die Allgemeinheit für ihre Schäden aufkommen zu lassen.


Was spricht gegen eine Pflicht zur Elementarschaden­versicherung?

Dagegen stehen jedoch die sehr hohen Versicherungsbeiträge, die für eine zusätzliche Elementarschaden­versicherung teilweise anfallen. Diese wiederum würden die Kosten für Wohnraum in hochwassergefährdeten Gebieten enorm in die Höhe treiben, wie auch Immobilienexperten bestätigen. Darüber hinaus sind etwa ein Prozent aller Wohngebäude in Deutschland aufgrund ihres Standortes aktuell ohnehin nicht versicherbar – also ist hier der Versicherungsschutz nicht möglich.

Unsere Experten und Fachberater zu privaten und gewerblichen Sach­versicherungen sehen eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden­versicherung ebenfalls als nicht zielführend: „Statt einer Versicherungspflicht sollte noch stärker auf Hochwasserschutz­maßnahmen gesetzt werden. Und das Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten sollte noch strenger geprüft werden.“ Auch Experten des größten deutschen Rück­versicherers sowie der GDV sehen nicht die Versicherungspflicht als Lösung, sondern beispielsweise die Anpassung der Infrastruktur an die Veränderungen in der Natur durch den Klimawandel und andere Präventions­maßnahmen.


Wie funktioniert die Elementarschaden­versicherung?

Eine Elementarschaden­versicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude­versicherung oder zur Hausrat­versicherung. Dementsprechend ist der Hausrat oder das Gebäude bei Sachschäden durch Elementargefahren versichert. Zu den versicherbaren Elementargefahren zählen unter anderem:

  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Überschwemmung (z.B. durch Hochwasser oder Starkregen)
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Rückstau

Kommt es zu Sachschäden durch eine der versicherten Gefahren, so erstattet der Versicherer den Schaden bzw. den Wert (Zeitwert oder Neuwert) der beschädigten Gegenstände bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Der Haken an der Sache: Je höher das Risiko für Naturgefahren in der speziellen Region, in der das zu versichernde Gebäude steht, desto teurer ist die Versicherung. Dazu arbeiten Versicherer mit den sogenannten ZÜRS-Zonen. Teilweise kann kein Versicherungsschutz angeboten werden, da den Versicherern das Schadenrisiko in einigen Gebieten einfach zu hoch ist.

Das empfehlen wir

Unsere Experten für Sach­versicherungen raten ganz klar zur Elementarschaden­versicherung. „Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Elementarschaden­versicherung, unabhängig von der Lage des Gebäudes. Wir finden es jedoch besser und sinnvoller, dies auf freiwilliger Basis zu belassen. Und ganz wichtig: Wir raten nicht nur zum Abschluss eines solchen Zusatzschutzes, sondern auch und vor allem zu einem ausreichenden Gesamt­versicherungsschutz. Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme, um eine Unter­versicherung zu vermeiden. Wir haben schon Versicherungsverträge aus den 90er Jahren gesehen, wo die Versicherungssumme noch nie angepasst wurde und viel zu niedrig ist. Im Schadensfall nützt dann die Elementarschaden­versicherung auch nichts, wenn das Gebäude komplett unterversichert ist.“

Fazit

Was sollten Hausbesitzer nun tun, um sich für die Zukunft zu rüsten? Wir finden: Hochwasserschutz­maßnahmen verbessern: Ja. Bauvorhaben stärker prüfen: Ja. Generelle Prävention vor den Folgen von Flutkatastrophen sowie dem Erreichen des 1,5-Grad-Ziels: Ja. Abschluss einer Elementarschaden­versicherung: Ja. Verpflichtung zum Versicherungsabschluss: Nein.

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