Neue Gesetze und Regelungen: Welche Änderungen bringt 2022?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Jahr bringt neue Regelungen – und damit Änderungen in vielen Lebensbereichen, vom Briefporto und Pfand bis hin zu Steuern und Sozialleistungen.
  • Es gibt u.a. Änderungen für Verbraucher:innen, Angestellte, Autobesitzer:innen und für Menschen mit Pflegebedarf.

Änderungen für Angestellte

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Mindestlohn steigt stufenweise

Für dieses Jahr sind zwei Erhöhungen des Mindestlohns angekündigt: Der Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro, ab dem 01. Juli schließlich auf 10,45 Euro die Stunde. Angekündigt ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Wann genau diese jedoch in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Steuerfreier Corona-Bonus bis zum 31. März

Der Corona-Bonus wird verlängert: Arbeitnehmende können noch bis zum 31. März 2022 vom Arbeitgebenden einen steuerfreien Corona-Bonus erhalten, wenn dieser 1.500 Euro nicht übersteigt.

Elektronische Krankmeldung

Ab dem 01. Juli gilt die elektronische Krankmeldung: Zwar werden in Arztpraxen noch immer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausgestellt, aber der Arbeitgebende erhält von der Krankenkasse eine digitale Krankmeldung zugestellt. Die elektronische Übermittlung der Krankmeldung an die Kranken­versicherung trat bereits gegen Ende 2021 in Kraft.

Freigrenze für Sachleistungen steigt

Die Freigrenze für steuerfreie Sachleistungen wie etwa Tankgutscheine oder Jobtickets steigt von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch kleine Überschreitungen dieser Summe dazu führen, dass die gesamten Sachleistungen besteuert werden.

Icon Einkaufstüte
Icon Zeit ist Geld

Arbeitgeberzuschuss bei betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird jetzt auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden zur Pflicht. Wer also eine betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung bespart, der hat das Recht auf einen Zuschuss vom Arbeitgebenden in Höhe von 15 Prozent, wenn dieser durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialbeiträge einspart. Bisher galt diese Pflicht nur für Verträge ab 2019.

Betriebliche Altersvorsorge ausführlich erklärt

Änderungen für Auszubildende und bei Minijobs

Für Menschen mit Minijobs gilt ab dem 01. Januar: Arbeitgebende müssen bei der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale nun auch angeben, wie die Arbeitskraft für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Außerdem erhalten sie unverzüglich eine Meldung, ob die Minijobber:in noch weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr hatte.

Icon dunkelhaariger Mann
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Um Patient:innen vor einer Corona-Infektion zu schützen, gibt es Änderungen im Infektionsschutzgesetz: Wer in einer medizinischen Einrichtung beschäftigt ist, muss bis zum 15. März 2022 entweder

  • eine abgeschlossene Impfung
  • eine Genesung
  • oder ein ärztliches Attest über die Impfunfähigkeit

nachweisen. Ab dem 16. März ist eine Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen nicht länger möglich, wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Das gilt z.B. für Krankenhäuser, Zahnarztpraxen und Pflegeheime. Eine vollständige Liste entsprechender Einrichtungen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.


Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Im Juni 2021 wurde ein Gesetz über faire Verbraucherverträge beschlossen, das die Situation von Verbraucher:innen verbessern soll. Teile davon traten bereits ab Oktober 2021 in Kraft, ab 2022 greifen weitere neue Regelungen, welche die Kündigung von Verträgen betreffen. Diese Regelungen betreffen jedoch nur Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen wurden.

  • Verkürzung der Kündigungsfristen: Ab dem 01. März 2022 geschlossene Verträge können mit einer Frist von maximal 1 Monat vor Vertragsende gekündigt werden. Zuvor waren noch 3 Monate möglich.
  • Einschränkungen bei der Vertragsverlängerung: Nach dem Auslaufen der Mindestlaufzeit eines Vertrags (z.B. bei einem Handy- oder Energietarif) darf dieser nicht länger stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert werden. Stattdessen müssen neue Verträge auf unbestimmte Zeit verlängert werden, also anschließend monatlich kündbar sein.
  • vereinfachte Kündigung: Ab Juli 2022 sind Anbieter von Verbraucherverträgen dazu verpflichtet, eine unkomplizierte Kündigung durch einen gut sichtbaren Button auf ihrer Website zu ermöglichen. Damit geht auch die Pflicht einher, den Eingang der Kündigung zu bestätigen.

Update-Pflicht und Gewährleistungsrechte

Weiterhin gibt es für Software, E-Books und Streamingdienste eine neue Update-Pflicht und Gewährleistungsrechte für Kund:innen. Wenn etwas fehlerhaft ist, nicht funktioniert oder versprochene Inhalte nicht zur Verfügung stehen, hat man ab Januar die gleichen Rechte wie beim Kauf anderer Produkte:

  • den Anspruch auf Beseitigung des Mangels
  • das Recht auf Nacherfüllung
  • das Recht auf Beendigung des Vertrages
  • das Recht auf Minderung des Kaufpreises.

Die Gewährleistungsfrist soll mindestens 2 Jahre betragen. Dies ermöglichen das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ und das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“. Damit sind Verträge über den Kauf digitaler Produkte mit anderen, gängigen Kauf- und Mietverträgen gleichgestellt. Die Regelungen gelten für alle Verträge, die ab dem 01. Januar 2022 abgeschlossen werden.

Was ändert sich in Sachen Versicherung und Finanzberatung?

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Sinkender Garantiezins bei Lebens­versicherungen

Der Garantiezins für kapitalbildende Lebens­versicherungen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Das macht die klassische Lebens­versicherung und auch die Riester-Rente noch unattraktiver – auch für die Versicherer. Denn schließlich müssen sie bei bestimmten Formen der privaten Altersvorsorge bestimmte Leistungen garantieren und gleichzeitig ihre Kosten decken. Und das wird schwierig, wenn sie nur mit einem Zins von 0,25 Prozent kalkulieren können.

Altersvorsorge im Überblick

Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

Eine weitere Neuerung gibt es in der Finanzberatung. Denn hier sollen Beratende ab August 2022 ihre Kund:innen aktiv auf das Thema nachhaltige Geldanlage ansprechen und erfragen, ob dies in der individuellen Beratung berücksichtigt werden soll. Ist dies der Fall, müssen geeignete nachhaltige Produkte mit einbezogen werden, die dem Anlageprofil der Kund:in entsprechen.

Icon Wegweiser

Änderungen im Alltag

Das neue Jahr bringt viele kleine Änderungen im Alltag von Verbraucher:innen mit sich:

Briefe und Päckchen werden teurer

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So verteuern sich Postsendungen im Vergleich zum letzten Jahr:

2021 2022
Postkarte0,60 €0,70 €
Standardbrief0,80 €0,85 €
Kompaktbrief0,95 €1,00 €
Großbrief1,55 €1,60 €
Maxibrief2,70 €2,75 €
Prio-Brief1,00 €1,10 €
Einschreiben2,50 €2,65 €
Bücher- und Warensendungen 5001,90 €1,95 €
Bücher- und Warensendungen 10002,20 €2,25 €

Neuerungen bei Energie und Strom

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Die EEG-Umlage sinkt ab dem 01. Januar 2022 von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Dies entspricht dem niedrigsten Wert seit 10 Jahren, woraus niedrigere Stromkosten resultieren können. Heizen hingegen wird teurer: Der CO2-Preis verteuert den Liter Heizöl ab Januar um 9,5 Cent und Erdgas um 0,65 Cent pro Kilowattstunde.

Ticketverkauf im Zug endet

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Ab Ende des Jahres ist es nicht mehr möglich, im Zug bei einer Schaffner:in ein Zugticket zu kaufen. Stattdessen können sie innerhalb der ersten 10 Minuten nach der Abfahrt online erworben werden.

Rückgabe alter Elektrogeräte

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Ab Januar 2022 können Verbraucher:innen alte Elektrogeräte im Supermarkt oder Discounter abgeben, wenn die Ladenfläche des Marktes größer als 800 Quadratmeter ist und mehrere Elektrogeräte im Jahr dort verkauft werden. Wenn die Kantenlänge des Altgeräts mehr als 25 Zentimeter beträgt, kann man das Gerät allerdings nur abgeben, wenn man ein neues dafür kauft.

Abschaffung von Plastiktüten

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Ab Januar dürfen in Supermärkten, Drogerien und anderen Läden keine Plastiktüten mehr ausgegeben werden. Dickere Mehrwegtaschen sowie die kleinen Obsttüten im Supermarkt gibt es aber weiterhin.

Erweiterung des Flaschenpfands

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Es gibt außerdem neue Pfand-Regelungen. Ab Januar wird es auch Pfand auf bisher nicht pfandpflichtige Kunststoffflaschen mit einer Größe von bis zu 3 Litern geben. Dies bedeutet eine Vereinheitlichung von Pfand-Regelungen, da bisher einige Getränke wie z.B. Fruchtsäfte vom Pfand ausgenommen waren. Für andere Kunststoffflaschen sowie Milchgetränke ist ein Pfand ab 2024 geplant.

Elektronische Rezepte für Medikamente

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Ab 01. Januar soll das E-Rezept stufenweise stärker in Umlauf gebracht werden. Beim Arzt erhält man als Kassenpatient:in nur noch ein elektronisches Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Mit der offiziellen E-Rezept-App, der elektronischen Gesundheitskarte und einer Pin-Nummer kann man das Rezept dann in einer Apotheke einlösen, indem man vor Ort den Rezeptcode öffnet oder das Rezept direkt an die Apotheke schickt. Den herkömmlichen rosa Zettel können Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 ausstellen, falls es technische Schwierigkeiten gibt. Personen ohne Smartphone können sich das E-Rezept mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausdrucken lassen

Neuerungen bei der Organspende

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Ab dem 01. März 2022 soll das neue “Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende”, kurz Transplantationsgesetz, in Kraft treten. Demnach soll in Hausarztpraxen intensiver über die Möglichkeit der Organspende informiert werden und es wird ein Online-Portal geben, wo man seine Spendererklärung nun auch online abgeben und auch widerrufen kann.

Zensus

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2022 wird wieder ein Zensus stattfinden. Dabei wird nachgezählt, wie viele Menschen eigentlich in Deutschland leben. Eigentlich sollte dies schon 2021 geschehen. Das Vorhaben wurde aber wegen der Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Anzahl der Gebäude und Wohnungen ermittelt werden.

Änderungen für Autofahrer und Autofahrerinnen

Neue Typklassen-Einstufungen

Das neue Jahr bringt auch eine neue Typklassen-Einstufung mit sich. Dies ist für Autofahrer:innen unter anderem deshalb relevant, weil die Typklasse die Beiträge zur Kfz-Versicherung beeinflusst. Dieses Jahr werden mehr als 7 Millionen Autos in eine höhere Klasse rutschen, während die anderen Automodelle in eine niedrigere Klasse eingestuft werden. Informieren Sie sich, ob Ihr Fahrzeug von den Änderungen betroffen ist.

Steigende Kraftstoff-Preise

Außerdem steigen zum 01. Januar 2022 die Kraftstoffpreise, da die nächste Stufe der CO2-Abgabe in Kraft tritt. Pro Tonne CO2 fallen 30 Euro an. Dadurch steigen die Preise für Benzin um 8,4 Cent pro Liter, beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.

Auch bei der Förderung von E-Autos gibt es Änderungen. Ab dem 1. Januar werden nur noch solche Plug-In-Hybrid-Modelle gefördert, die eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, vorher waren es 40 Kilometer. Dafür soll die zunächst bis Ende 2021 befristete Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert werden. Dies wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung beschlossen.

Im Verlauf des Jahres wird auch die Energiesteuerermäßigung für Autogas schrittweise reduziert. Infolgedessen steigen auch die Kosten für Nutzer:innen gasbetriebener Autos.

Regelungen für Neuwagen

Bei Neuwagen sind die folgenden Assistenzsysteme ab 2022 Pflicht:

  • City-Bremssysteme
  • Schnittstelle für Alkoholsperren
  • automatische Tempobeschränkung.

Pflicht zum Mitführen von Masken

Im Verlauf des Jahres 2022 soll die DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden: Diese müssen anschließend zusätzlich zu ihrem bisherigen Inhalt auch 2 medizinische Masken enthalten.

Icon OP-Maske


Neuerungen bei Steuern und Abgaben

Einkommensgrenzen und Freibetrag steigen

Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer erhöht sich. 2022 beträgt er für Alleinstehende 10.347 Euro und für Verheiratete das Doppelte (zunächst wurde er auf 9.984 Euro erhöht, aber später im Jahr beschloss die Regierung eine weitere Erhöhung, die rückwirkend ab Anfang 2022 gilt). Auch die Einkommensgrenzen sollen für alle Steuersätze um 1,17 Prozent steigen. Damit soll die Inflationsrate von 2021 berücksichtigt und der Effekt der sogenannten “kalten Progression” ausgeglichen werden. Andernfalls würden Gehaltssteigerungen kombiniert mit der Inflation von einer höheren Steuerbelastung aufgefressen werden.

Icon Vater mit Kind

Regelungen für Familien

Auch für Familien gibt es 2022 Steuerentlastungen: Sie profitieren ebenfalls von dem höheren Grundfreibetrag. Außerdem wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen auf 9.984 Euro angehoben.

Änderungen bei Spitzensteuersatz und Reichensteuer

Außerdem werden die Eckwerte des Steuertarifs verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2022 ab einem Einkommen von 58.597 Euro (bei Paaren sind es 117.194 Euro). Die Reichensteuer von 45 Prozent gilt im Veranlagungszeitraum 2022 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.


Änderungen für Menschen mit Wohneigentum

Anspruch auf zertifizierte Fachkraft für Verwaltung

Das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz mit Regelungen um Modernisierung, Sanierung, Verwaltung sowie Miteigentümer- und Mieter­pflichten ist bereits zum Dezember 2020 in Kraft getreten. Ab Dezember 2022 kommt eine weitere Neuregelung hinzu: Wenn die Eigentümer­gemeinschaft aus mehr als 8 Einheiten besteht, dann hat sie einen Anspruch auf eine zertifizierte Verwalter:in. Die Gemeinschaft kann dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. Die Qualifikation muss durch einen Sachkundenachweis belegt werden.

Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer wurde reformiert. Bisher wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten aus dem Jahre 1964 berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch als verfassungswidrig erklärt. Nun sollen zum 01. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu bewertet und ein Grundsteuerwert festgestellt werden. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert ab. Für die Übergangszeit bis Ende 2024 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Grundstückseigentümer:innen sollen jedoch im Rahmen der Hauptfeststellung dazu aufgefordert werden, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte bereits im ersten Halbjahr 2022 abzugeben.


Änderungen bei Renten und Sozialhilfen

Neue Bemessungsgrenze bei der Renten­versicherung

Im neuen Jahr gibt es auch wieder neue Bemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten­versicherung liegt 2022 bei 6.750 Euro pro Monat (Ost) bzw. bei 7.050 Euro monatlich (West). Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung bleibt hingegen gleich und liegt somit auch in 2022 bei 58.050 Euro. Das jährliche Durchschnittsentgelt der Renten­versicherung für die Berechnung der Entgeltpunkte im Kalenderjahr liegt 2022 bei 38.901 Euro, ist also dieses Jahr gesunken.

Geringe Steigerung der Renten

Ab 01. Juli 2022 sollen die Renten im Westen um 4,6 Prozent und im Osten um 5,3 Prozent steigen. Die Renten steigen somit zwar, jedoch weniger, als nach dem Renten­versicherungsbericht prognostiziert. Der Grund dafür ist die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors, was im Koalitionsvertrag bestimmt wurde. Dieser sorgt dafür, dass die Renten nicht gekürzt werden, falls es zu einer Krise und damit zu sinkenden Löhnen kommt.

Icon Taschenrechner

Änderungen bei Arbeitslosengeld II

Ab Januar 2022 gibt es für Empfänger:innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen insgesamt 449 Euro im Monat.

Erweiterung des Pfändungsschutzes

Auch im Pfändungsschutz gibt es positive Veränderungen. Ab Januar 2022 werden bei Sachpfändungen durch Gerichtsvollzieher:innen nun auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit der Schuldner:in in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher galt dies nur für den Bedarf der Schuldner:in selbst und deren Familie. Außerdem wird die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert. Ab jetzt sind auch Haustiere unpfändbar, genauso wie das Weihnachtsgeld bis 630 Euro. Dieser Betrag wird jährlich nach der gültigen Pfändungstabelle angepasst.


Änderungen bei der Pflege­versicherung

Pflege­sachleistungen steigen

Ab 01. Januar 2022 werden Pflege­sachleistungen, also die Finanzierung von pflegerischen Dienstleistungen, um jeweils 5 Prozent erhöht.

2021 2022
Pflegegrad 2689 €724 €
Pflegegrad 31.298 €1.363 €
Pflegegrad 41.612 €1.693 €
Pflegegrad 51.995 €2.095 €

Was bedeuten die Pflegegrade?

Zuschlag zum Eigenanteil

Wird man stationär im Pflegeheim untergebracht, gibt es ab jetzt einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer der Pflege ansteigt.

Prozentsatz Durchschnittlicher Zuschlag
Im 1. Jahr5 %45,55 €
Im 2. Jahr25 %227,75 €
Im 3. Jahr45 %409,95 €
Alle weiteren Jahre70 %637,70 €

Höherer Beitrag zur Pflege­versicherung

Der Beitragszuschlag zur Pflege­versicherung für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkt auf insgesamt 0,35 Prozent. Der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern verändert sich hingegen nicht.

Corona-Zuschlag für privat Versicherte

Die private Pflegepflicht­versicherung erhebt im Jahr 2022 einen monatlichen Corona-Zuschlag von 4,30 Euro (für Versicherte ohne Beihilfeanspruch) oder 7,30 Euro (für Versicherte mit Beihilfeanspruch). Bei Arbeitnehmer:innen gibt es auch hier einen Arbeitgeberzuschuss.

Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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