Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann und für wen ein Teilverkauf sinnvoll ist und wann Sie lieber darauf verzichten sollten. Plus: Die 11 größten Irrtümer beim Immobilien-Teilverkauf.
Inhalt dieser SeiteWann ist ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll?
Ein Immobilien-Teilverkauf ist besonders dann sinnvoll, wenn Kapital benötigt wird, aber der vollständige Verlust der Immobilie nicht gewünscht ist. Diese Lösung kombiniert finanzielle Freiheit mit der Flexibilität, weiterhin über die Immobilie verfügen zu können.
Bei diesen Szenarien ist der Teilverkauf eine sinnvolle Option
Wofür kann das Geld genutzt werden?
- Aufstockung der gesetzlichen Rente
- Erhaltung des Lebensstandards
- Finanzierung von altersgerechten Umbauten, Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen
- Realisierung von Wünschen, etwa Reisen oder größere Anschaffungen
- Vorzeitige Vermögensübertragung an Kinder und Enkelkinder
- Verdeckte Vermögensumschichtung zu Lebzeiten
- Abschluss einer Pflegeversicherung
- Kapital für andere Investitionen, etwa Aktien, Fonds, zweite Immobilie
Ist ein Teilverkauf trotz eines Kredits möglich?
Ein Teilverkauf trotz Kredit ist abhängig vom Anbieter grundsätzlich möglich – das Darlehen reduziert den Erlös des Teilverkaufs. Wenn Sie den Teilverkauf nutzen wollen, um einen Kredit zu tilgen, sollten Sie beachten, dass Sie nach dem Teilverkauf trotzdem monatliche Zahlungen leisten: das Nutzungsentgelt. Lassen Sie sich unabhängig dazu beraten, ob das sinnvoll für Sie ist, und prüfen Sie, was mögliche Alternativen sind.
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Für welche Personen eignet sich ein Immobilien-Teilverkauf?
Für ältere Personen
Ein Immobilien-Teilverkauf bietet älteren Menschen die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern, ohne ihre Immobilie vollständig aufgeben zu müssen. Besonders häufig besteht im Alter ein Bedarf an zusätzlicher Liquidität, da die Rente oft nicht ausreicht, um alle Lebenshaltungskosten oder größere Anschaffungen zu decken. Durch den Teilverkauf kann Kapital freigesetzt werden, während das lebenslange Wohnrecht in der vertrauten Umgebung erhalten bleibt.
Für Personen, für die eine Hypothek nicht infrage kommt
Der Immobilien-Teilverkauf ist besonders interessant für Menschen, die keinen Zugang zu klassischen Hypothekendarlehen haben oder bewusst darauf verzichten möchten. Dazu zählen Personen mit unregelmäßigen Einkommen, wie Selbständige, oder Menschen, die keine weiteren Verpflichtungen gegenüber Banken eingehen möchten. Stattdessen ermöglicht der Teilverkauf eine schnelle, unkomplizierte und flexible Kapitalfreisetzung, die individuell an die Bedürfnisse der Eigentümer angepasst ist.
Für geschiedene Personen
Bei einer Scheidung steht oft die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. In vielen Fällen möchte ein Partner weiterhin im Haus wohnen, während der andere ausgezahlt werden möchte. Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht eine faire und schnelle Lösung, indem der auszuzahlende Betrag durch den Verkauf eines Anteils der Immobilie bereitgestellt wird, ohne dass das Haus vollständig verkauft werden muss.
Für Erbengemeinschaften
In Erbengemeinschaften kommt es häufig zu Unstimmigkeiten darüber, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll. Während einige Erben das Haus behalten oder vermieten möchten, bevorzugen andere die sofortige Auszahlung ihres Anteils. Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine flexible Lösung, da die Immobilie teilweise verkauft werden kann, um Liquidität für die Auszahlung einzelner Erben zu schaffen, ohne das gesamte Erbe aufgeben zu müssen.
Für Selbständige
Selbstständige haben oft Schwierigkeiten, ein klassisches Hypothekendarlehen zu erhalten, da ihre Einkünfte unregelmäßig sind oder sie die strengen Bonitätsanforderungen der Banken nicht erfüllen. Ein Immobilien-Teilverkauf ist hier eine attraktive Alternative, um Kapital aus der Immobilie zu generieren, ohne auf komplizierte und zeitaufwendige Kreditverfahren angewiesen zu sein.
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Wann ist ein Immobilien-Teilverkauf nicht sinnvoll?
Ein Immobilien-Teilverkauf ist eine attraktive Option, um Liquidität zu schaffen, ohne das Eigentum vollständig aufzugeben. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Teilverkauf nicht die beste Lösung darstellt.
Bei diesen Szenarien sollten Sie einen Teilverkauf vermeiden
Kritikpunkte am Immobilien-Teilverkauf
Alternativen zum Immobilien-Teilverkauf
Die 11 größten Irrtümer beim Teilverkauf
Wir und unser exklusiver Kooperationspartner Engel & Völkers LiquidHome hören regelmäßig viele Irrtümer zum Thema Immobilienverrentung und -Teilverkauf. Daher möchten Wir sie hierzu aufklären, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Irrtum Nr. 1:
Nach zehn Jahren endet der Teilverkauf-Vertrag
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Lediglich die Höhe der Nutzungsgebühr wird für zehn Jahre festgelegt, sodass der Vertrag auch darüber hinaus weiterläuft und lebenslang Bestand hat.
Irrtum Nr. 2:
Die Eintragung des Nießbrauchs im 2. Rang des Grundbuchs ist schlecht für den Kunden
Das Nießbrauchrecht bleibt auch im 2. Rang vollständig geschützt. Es wird so behandelt, als ob es an erster Stelle eingetragen wäre. Eine Verwertung durch Dritte ist nur möglich, wenn dauerhaft keine Nutzungsgebühren mehr gezahlt werden.
Irrtum Nr. 3:
Der Anbieter beteiligt sich nicht an Renovierungsmaßnahmen
Das Unternehmen unterstützt anteilig bei wertsteigernden Renovierungen, die zu Beginn der Partnerschaft vereinbart wurden – wie Arbeiten an Dach, Fassade oder Heizung. Ausgenommen sind bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen.
Irrtum Nr. 4:
Der Anbieter hat ein Vorkaufsrecht bei späterem Vollverkauf
Es besteht kein Vorkaufsrecht. Wenn der Eigentümer oder dessen Erben später die Immobilie verkaufen möchten, wird ein Käufer über das Netzwerk des Anbieters gesucht, der die Immobilie zum besten Preis erwirbt.
Irrtum Nr. 5:
Man kann einen Verkauf oder Rückkauf nicht sofort veranlassen
Ein Gesamtverkauf oder ein Rückkauf kann jederzeit angestoßen werden. Es gibt in der Regel keine Wartezeiten oder bestimmte Fristen.
Irrtum Nr. 6:
Ein Teilverkauf kann nicht durchgeführt werden, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist
Die bestehende Restschuld wird durch den Teilverkauf direkt abgelöst. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich entsprechend um die Höhe der abgelösten Darlehen.
Irrtum Nr. 7:
Eine Insolvenz des Teilverkauf-Anbieters ist nachteilig für den Kunden
Dank des insolvenzfesten Nießbrauchrechts sind Kunden auch im Falle einer Insolvenz des Käufers abgesichert und genießen umfassenden Schutz.
Irrtum Nr. 8:
Nießbrauchrecht und Wohnrecht sind dasselbe
Das Nießbrauchrecht geht über ein reines Wohnrecht hinaus. Es erlaubt dem Eigentümer, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder sie zu vermieten. Detaillierte Informationen lesen Sie hier: Nießbrauchrecht und Wohnrecht erklärt.
Irrtum Nr. 9:
Jeder Teilverkauf-Anbieter hat eine Renovierungsklausel im Vertrag
Nicht alle Anbieter verpflichten Kunden zu Renovierungen beim späteren Verkauf. Engel & Völkers LiquidHome hat keine solche Klausel, die Eigentümer zu verpflichtenden Sanierungen zwingt.
Irrtum Nr. 10:
Eine teilverkaufte Immobilie kann nicht mehr vererbt werden
Der nicht verkaufte Anteil bleibt vererbbar. Nach dem Tod des Teilverkäufers können die Erben auch den verkauften Anteil zurückkaufen, falls gewünscht. Viele Kunden entscheiden sich sogar aktiv für einen Teilverkauf zur Nachfolgeplanung.
Irrtum Nr. 11:
Bei einem Teilverkauf übertragen Sie alle Ihre Rechte auf den Anbieter
Kunden behalten die volle Entscheidungshoheit und Selbstbestimmung über ihre Immobilie. Sie können weiterhin eigenständig über den verbleibenden Anteil verfügen.
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