Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann ein Teilverkauf eine gute Alternative zu einem Vollverkauf ist und wann Sie über einen Vollverkauf nachdenken sollten.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Immobilien-Teilverkauf oder Vollverkauf?
Eigene Immobilie, aber kein liquides Kapital?
Die Frage, ob eine Immobilie ganz oder zum Teil verkauft werden sollte, kommt in der Regel dann auf, wenn man eine Immobilie besitzt, jedoch nicht genug liquides Vermögen, um größere Ausgaben zu tätigen oder den gewünschten Lebensstandard zu erreichen. Ein Teilverkauf stellt eine Möglichkeit dar, eine größere Geldsumme zu erhalten, ohne die gesamte Immobilie verkaufen zu müssen. Häufig fragen sich ältere Menschen, ob ein Teilverkauf für sie sinnvoll ist, aber Immobilien-Teilverkauf wird auch als mögliche Lösung angeboten, um zum Beispiel nach einer Scheidung den Partner auszuzahlen.
Hierbei verkaufen Sie einem Käufer, in der Regel einem Unternehmen, einen Anteil an Ihrer Immobilie. Der Käufer ist stiller Eigentümer und erhält ein Nutzungsentgelt dafür, dass Sie weiterhin die gesamte Immobilie nutzen. Je nach Situation sollten Sie dies jedoch nicht nur gegen einen Kredit oder andere Formen der Immobilienverrentung abwägen, sondern auch prüfen, ob es für Sie tatsächlich realistisch und sinnvoll ist, einen Vollverkauf zu vermeiden.
Teilverkauf vs. Vollverkauf: Ein Vergleich
Teilverkauf | Vollverkauf | |
---|---|---|
Liquidität | Sofortige Kapitalauszahlung des verkauften Anteils (z. B. 30 %) | Sofortige Auszahlung des kompletten Verkaufserlöses |
Wohnrecht / Nießbrauchrecht | Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht | Kein Wohnrecht, die Immobilie geht vollständig in den Besitz des Käufers über |
Kontrolle über die Immobilie | Sie bleiben Miteigentümer und können je nach Art des Wohnrechts über den verbleibenden Anteil oder die komplette Immobilie verfügen | Sie geben die volle Kontrolle über die Immobilie auf |
Laufende Kosten | Sie tragen weiterhin laufende Kosten und ggf. Reparatur- und Renovierungskosten | Alle laufenden Kosten entfallen nach dem Verkauf |
Kapitalbedarf | Geeignet, wenn Sie eine moderate Summe benötigen und in der Immobilie wohnen bleiben möchten | Sinnvoll, wenn Sie den gesamten Immobilienwert in Kapital umwandeln wollen |
Steuerliche Auswirkungen | Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung und Verkauf nach 10 Jahren | Keine Spekulationssteuer nach 10 Jahren Besitz |
Vererbung | Der nicht verkaufte Anteil bleibt vererbbar; Erben können teilverkauften Anteil zurückkaufen | Keine Möglichkeiten der Vererbung |
Zukünftige Wertsteigerung | Sie profitieren weiterhin von der Wertsteigerung des verbleibenden Anteils | Keine Möglichkeiten des Profitierens an Wertsteigerungen |
Monatliche Gebühren | Monatliches Nutzungsentgelt | Keine Gebühren |
Kosten | Zusätzliche Kosten wie Nutzungsgebühr, Nebenkostenpauschale und Abwicklungsvergütung | Verkaufsnebenkosten, wie Maklerprovision und Notarkosten |
Für wen geeignet? | Senioren, Erbengemeinschaften, Personen mit kurzfristigem Kapitalbedarf | Personen, die keine Bindung zur Immobilie haben und die Liquidität maximieren wollen |
Wann lohnt sich ein Teilverkauf?
Ein Immobilien-Teilverkauf kann in vielen Situationen die bessere Wahl sein als ein Vollverkauf, insbesondere dann, wenn die Immobilie weiterhin genutzt werden soll oder eine vollständige Trennung vom Besitz nicht gewünscht ist.
Das bringt ein Teilverkauf
Das große Argument für Teilverkauf ist, dass Sie einen Anteil der Immobilie verkaufen, aber trotzdem in der Immobilie bleiben oder sie anderweitig für sich nutzen können, denn Sie erhalten ein notariell beurkundetes Nießbrauchrecht. Falls sich der Wert Ihrer Immobilie steigert, profitieren Sie weiterhin davon, weil Sie an einem späteren Gesamtverkauf gemäß Ihrem Anteil beteiligt werden. Theoretisch ist auch ein Rückkauf des verkauften Anteils durch Sie oder Ihre Erben möglich.
Das spricht gegen einen Teilverkauf
Gegen einen Teilverkauf sprechen die Kosten: Neben dem monatlichen Nutzungsentgelt, von dem Ihr Nießbrauchrecht für die Immobilie abhängt, fallen verschiedene Gebühren an. Sie sind auch weiterhin für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Ein Teilverkauf geht auch mit finanziellen Risiken einher, mit denen Sie sich sorgfältig auseinandersetzen sollten.
Wann und für wen ist ein Teilverkauf besser?
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Wann ist es besser, die gesamte Immobilie zu verkaufen?
Ein kompletter Vollverkauf ist die bessere Wahl, wenn Sie sich vollständig von Ihrer Immobilie trennen möchten oder einen sofortigen und vollständigen Kapitalzufluss benötigen.
Wann sich ein Vollverkauf mit Auszug lohnt
Überlegen Sie, wie wichtig es ist, in der Immobilie zu bleiben, und ob das auf Dauer auch realistisch ist. Ein Immobilienverkauf im Alter gefolgt vom Umzug in eine kleinere, günstig gelegene und barrierefreie Immobilie kann beispielsweise in den folgenden Szenarien sinnvoll sein:
- Die Immobilie ist nach dem Auszug der Kinder unnötig groß und aufwendig im Unterhalt
- Die Immobilie ist nicht barrierefrei (beachten Sie hier jedoch, dass sie sich unter Umständen entsprechend umbauen lässt, wofür man auch eine Förderung beantragen kann)
- Die Infrastruktur in der Umgebung wie zum Beispiel der Zugang zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten ist schlecht, was bei abnehmender Mobilität zum Problem wird
Durch einen Vollverkauf haben Sie eine größere Geldsumme, die Sie flexibel für Ihre Zwecke einsetzen können. Ein Vollverkauf ist auch weniger kompliziert und geht mit weniger Unwägbarkeiten einher als ein Teilverkauf.
Nachteile eines Vollverkaufs
Der Nachteil bei einem solchen Vollverkauf ist jedoch, dass Sie nicht länger über die vertraute Immobilie verfügen und sie zum Beispiel mietfrei bewohnen oder vermieten können. Sie sind gegen einen Wertverlust der Immobilie abgesichert, aber profitieren umgekehrt auch nicht mehr von zukünftigen Wertsteigerungen.
Wann und für wen ist ein Vollverkauf besser?
Gibt es Alternativen zum Teil- oder Vollverkauf?
In einigen Fällen muss es weder der Immobilien-Teilverkauf noch der endgültige Gesamtverkauf sein. Wenn weder das eine noch das andere für Sie infrage kommt, gibt es noch vier Alternativen.
1. Verkauf mit Vorbehalt von Wohnrecht oder Nießbrauch
Dieses Modell kombiniert Vorteile des Vollverkaufs mit der Flexibilität eines Teilverkaufs und bietet Eigentümern besondere Möglichkeiten, ihr Vermögen zu nutzen. Bei einem solchen Verkauf wird die Immobilie zwar vollständig an einen neuen Käufer übertragen, im Kaufvertrag wird jedoch festgehalten, dass Sie das Wohn- oder Nießbrauchrecht behalten, wodurch Ihr Nutzungsrecht rechtlich abgesichert ist.
2. Verkauf mit Rückmiete
Bei diesem Modell profitieren Sie von den Vorteilen eines Vollverkaufs (sofortiger Kapitalzufluss) und der Flexibilität, die Immobilie langfristig zu nutzen. Sie verkaufen dabei Ihre Immobilie vollständig an einen Käufer, schließen mit diesem jedoch nach Verkauf einen Mietvertrag. Dieser Vertrag sichert Ihnen das Recht, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, wie ein gewöhnlicher Mieter.
3. Verkauf gegen eine Leibrente mit Wohnrecht
Dabei wird das Haus oder die Wohnung verkauft, aber der Verkäufer erhält anstelle eines einmaligen Kaufpreises eine regelmäßige Rentenzahlung und darf weiterhin in der Immobilie wohnen. Diese Lösung kombiniert finanzielle Sicherheit mit Wohnkomfort und kann eine attraktive Alternative zu Teilverkauf oder Vollverkauf sein. Die Höhe der monatlichen Zahlungen wird durch den Immobilienwert, das Alter des Verkäufers und die Lebenserwartung bestimmt.
4. Verkauf innerhalb der Familie
Unter Umständen ist ein Verkauf oder eine an Bedingungen geknüpfte Übertragung innerhalb des Freundeskreises oder der Familie möglich, sodass der Immobilienbesitzer Geld für seine Immobilie erhält, sie jedoch trotzdem in der Familie bleibt. Sie können sich ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei einer Immobilienübertragung gibt und wie sie steuerlich behandelt wird, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst:
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