Private Altersvorsorge für Hausfrauen und Hausmänner Vergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hausfrauen und -männer sind nicht gesetzlich rentenversichert, da sie in der Regel kein Einkommen erzielen.
  • Sie erhalten somit keine Rente, haben aber die Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen.
  • Grundsätzlich können sie sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: entweder sie werden staatlich gefördert oder steuerlich begünstigt.
  • Eine private Altersvorsorge mit Wertpapieren bietet meist höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken.
  • Wenn Hausfrauen und -männer früh mit der privaten Altersvorsorge beginnen, gut sowie langfristig planen und die Vorsorge breit streuen, kann sich das positiv auf die Altersvorsorge auswirken.

Das erwartet Sie hier

Warum Hausfrauen und -männer fürs Alter privat vorsorgen sollten, welche Optionen sie haben und worauf sie konkret achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum Hausfrauen und Hausmänner privat vorsorgen sollten
  2. Optionen der privaten Altersvorsorge
  3. Kosten
  4. Worauf Sie achten sollten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Unsere Tipps
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Warum Hausfrauen und Hausmänner privat fürs Alter vorsorgen sollten

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In Deutschland gibt es eine gesetzliche Renten­versicherung. Alle Arbeitnehmer zahlen jeden Monat einen Teil ihres Bruttolohns in die gesetzliche Renten­versicherung ein. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge. Aus den aktuellen Rentenbeiträgen der Arbeitnehmer wird die Rente der Menschen bezahlt, die schon in Rente sind.

So funktioniert das gesetzliche Rentensystem


Keine gesetzliche Rente für Hausfrauen und -männer

Icon Glühbirne

Die gesetzliche Renten­versicherung ist an das Einkommen gekoppelt. Viele Menschen arbeiten zwar, erhalten dafür aber kein Einkommen – zum Beispiel Hausfrauen und -männer. Für die Zeit, in der Sie Hausfrau oder -mann sind, erhalten Sie also keine Rente. Wenn Sie sich dennoch finanziell fürs Alter absichern möchten, müssen Sie also privat vorsorgen. Eine private Altersvorsorge für Hausfrauen und -männer ist jedoch auch nicht Pflicht.

Was ist die sogenannte “Mütterrente”?

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Wenn Sie als Hausfrau oder -mann ein Kind beziehungsweise Kinder aufziehen, behandelt der gesetzliche Renten­versicherer das so, als hätten Sie während diesen Kindererziehungszeiten Geld verdient. Sie sind damit auch rentenversichert. Auch wenn Frauen und Männer neben der Erziehung des Kindes beziehungsweise der Kinder arbeiten, kann das in die Rente einfließen. Wenn Kindererziehungszeit für die gesetzliche Rente berücksichtigt wird, dann wird das umgangssprachlich auch “Mütterrente” genannt. Die Bezeichnung “Mütterrente” führt jedoch in die Irre: Auch Väter können Anspruch darauf haben.

Zur Umrechnung von Kindererziehungszeiten in Rente

Wenn Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder vor 1992 geboren wurden, werden pro Kind 2 Jahre und 6 Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Das bedeutet, dass der gesetzliche Renten­versicherer für diese Zeit so tut, als hätten Sie ein Einkommen erzielt. Da Sie ja nicht wirklich ein Einkommen bekommen haben, nimmt der Versicherer den Durchschnittsverdienst aller Versicherten und berechnet auf dieser Grundlage Ihre Beiträge.

Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Elternteilen

Kindererziehungszeiten können erst mal nur für eine Person in der Rente berücksichtigt werden. Erziehen beide, dann ist eine gemeinsame Erklärung nötig. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhält vorrangig der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Falls keiner der beiden leiblicher Elternteil ist, erhält es meist die Person, die zuerst die Elternstellung erlangt hat.

Aktiv werden und Antrag stellen

Damit Kindererziehungszeiten in Ihrer Rente berücksichtigt werden, müssen Sie allerdings aktiv werden und einen Antrag stellen. Auf der Internetseite der Deutschen Renten­versicherung finden Sie mehr Informationen, wie Kindererziehungszeiten für die Rente berücksichtigt werden können:

PDF zu Kindererziehungszeiten der DRV

Private Altersvorsorge – Warum sie sich für fast alle Frauen lohnt

Icon Hand mit Pfeil

Sind Sie gerade Hausfrau oder Hausmann, haben aber in Ihrem Leben auch schon Einkommen aus Erwerbsarbeit erzielt? Auch dann kann eine private Altersvorsorge für Sie sinnvoll sein. Denn Frauen verdienen in Deutschland immer noch weniger als Männer, was sich auch auf die Rentenansprüche auswirkt.

So berechnen Sie ihre Rentenlücke

Warum bekommen Frauen weniger Rente?

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Es gibt vor allem zwei Gründe dafür, dass Frauen weniger gesetzliche Rente erhalten:

  1. Frauen verdienen meist weniger. Pflege, Erziehung oder auch Dienstleistungen – Berufe, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, werden meistens schlechter entlohnt.
  2. Frauen haben oft eine reduzierte Arbeitszeit, beispielsweise sind sie in Minijobs oder in Teilzeit beschäftigt – auch um Beruf und Familie überhaupt vereinbaren zu können.

Altersarmut von Frauen in Zahlen

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Frauen erhalten in Deutschland deutlich weniger Rente als Männer. Das zeigt der Gender Pension Gap (GPG). Der GPG ist eine regelmäßig stattfindende Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), wie groß die Rentenlücke von Frauen im Vergleich zu Männern ist. Dabei werden alle Formen der Altersvorsorge berücksichtigt, also nicht nur gesetzliche Renten­versicherung, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorge. In Deutschland liegt die durchschnittliche Rente von Frauen 40 Prozent unter der von Männern. Deutschland belegt damit im europäischen Vergleich den letzten Platz. Den ersten Platz belegt Estland. In Estland haben Frauen und Männer im Durchschnitt ungefähr das gleiche Renteneinkommen (Quelle: OECD). Konkret erhielten Männer in Deutschland durchschnittlich 1.304 Euro Rente, Frauen 832 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung, S. 172 und 174).

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Altersvorsorge für Hausfrauen und -männer: Diese Optionen gibt es

Möchten Sie als Hausfrau beziehungsweise Hausmann privat für Ihr Alter vorsorgen, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen privaten Altersversorgungen mit oder ohne staatliche Förderung.

Icon gegensätzliche Pfeile

Unterschiede zwischen Altersvorsorgen mit und ohne staatlicher Förderung

Sie unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, Zulagen und Zuschüssen, Verpflichtungen und Einschränkungen, Sicherheiten und Garantien und auch der Flexibilität der Anlageoptionen. Beispielsweise haben private Altersvorsorgen mit staatlicher Förderung meist Sicherheitsmechanismen und Garantien, wohingegen private Altersvorsorgen ohne staatliche Förderung dies nicht bieten. Dafür gibt es bei einer privaten Altersvorsorge ohne staatliche Förderung weniger Verpflichtungen und Einschränkungen als bei einer mit staatlicher Förderung.

Besonderheit: ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte

ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte kombinieren die Renditechancen von ETFs mit den Vorteilen klassischer Altersvorsorgeformen wie der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und anderen privaten Renten- und Lebens­versicherungen. Dabei können ETFs direkt in solche Vorsorgeprodukte integriert werden. Dies ermöglicht nicht nur höhere Ertragschancen durch die langfristige Wertentwicklung der ETFs, sondern auch den Zugang zu staatlichen Förderungen, Steuervergünstigungen und gegebenenfalls garantierten Mindestrenten. In unserem Rechenbeispiel zeigen wir, dass eine ETF-basierte Vorsorge über 30 Jahre bis zu 144 Prozent mehr Rendite erzielen kann als traditionelle Formen der Altersvorsorge.

Zum Rechenbeispiel: So lohnt sich ETF-basierte Altersvorsorge

Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Freiwillig rentenversichert

Die meisten Arbeitnehmer sind in Deutschland in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert. Für Sie als Hausfrau oder Hausmann kann es sinnvoll sein, freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung einzuzahlen. So können Sie überhaupt erst Anspruch auf Rente erhalten, Ihre Rente erhöhen oder sicherstellen, dass Sie bisherige Anwartschaften und Ansprüche nicht verlieren. Als freiwillig Versicherte entscheiden Sie selbst über die Anzahl und Höhe der Beiträge.


Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge. Zum Vergleich: Die gesetzliche Renten­versicherung ist nicht als zusätzliche, sondern als eigentliche Vorsorge gedacht. Voraussetzung für die Riester-Rente ist in der Regel eine sozial­versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Normalerweise könnten Hausfrauen und -männer daher nicht von der Riester-Rente profitieren. Es gibt aber eine Ausnahme: Sind Hausfrauen und -männer verheiratet oder verpartnert, können sie unter Umständen einen günstigen Riester-Vertrag abschließen. 

Was sind die Vor- und Nachteile einer Riester-Rente?

Voraussetzungen für einen Riester-Vertrag für Hausfrauen oder Hausmänner

  • Um überhaupt Anspruch auf eine Riester-Rente geltend machen zu können, müssen Hausfrauen und -männer verheiratet oder verpartnert sein.
  • Ihr Ehepartner muss sozial­versicherungspflichtig beschäftigt sein und einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben.
  • Ihr Ehepartner muss mindestens 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen.
  • Sie als Hausfrau oder Hausmann müssen einen eigenständigen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
  • Sie zahlen pro Jahr mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro ein, also 5 Euro pro Monat. So erhalten Sie die vollständige staatliche Förderung.

Riester-Rente für Hausfrauen und Hausmänner

Riester-Rente bei dauerhafter Trennung oder Scheidung

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Bei dauerhafter Trennung oder Scheidung erhalten Hausfrauen oder Hausmänner keine Riester-Rente mehr. Denn Voraussetzung für die Riester-Rente war die Ehe sowie der Riester-Vertrag und die Einzahlungen des sozial­versicherungspflichtig beschäftigten (Ex-)Ehepartners.

Gerechte Aufteilung der Riester-Rente

Hausfrauen und Hausmänner können allerdings bei einer Scheidung vom sogenannten Versorgungsausgleich profitieren. Das bedeutet, dass das Familiengericht auch die Rentenansprüche der ehemaligen Eheleute möglichst gerecht aufteilen möchte. Auch wenn Hausfrauen oder Hausmänner also während der Ehe nicht selbst fürs Alter vorgesorgt haben, gehen sie dank des Versorgungsausgleichs nicht leer aus. Das Familiengericht bezieht bei einer Scheidung dann folgende mit ein:

  • gesetzliche Renten­versicherung
  • Beamtenversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • private Lebens­versicherungen
  • berufsständische Altersversorgungen

Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung 

Auch bei der privaten Altersvorsorge ohne staatliche Förderung können Sie wählen: Entweder Sie entscheiden sich für eine Vorsorge mit Investition in zum Beispiel Aktien oder Fonds oder dagegen. Bei einer privaten Altersvorsorge mit Wertpapieren haben Sie die Chance auf höhere Renditen, in der Regel aber auch weniger Garantien und Sicherheiten. Bei Fonds müssen Sie zudem mit hohen laufenden Kosten für das Fonds­management rechnen. Eine private Altersvorsorge ohne Wertpapiere ist meist solider und sicherer, aber Sie können auch nur begrenzt Rendite erzielen.

Icon Wegweiser

Folgende Optionen haben Sie: Private Altersvorsorge mit Investitionen sind fondsgebundene Renten­versicherung oder Renten­versicherung mit Indexpolicen, fondsgebundene Lebens­versicherung oder auch eine Geldanlage. Private Altersvorsorgen ohne Investitionen sind die klassische Renten­versicherung, die Kapitallebens­versicherung, die Sofortrente oder auch Wohneigentum.

Das kostet eine Altersvorsorge für Hausfrauen und Hausmänner

Icon Personalbeschaffung

Wie viel eine private Altersvorsorge für Sie als Hausfrau oder Hausmann kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jede Hausfrau und jeder Hausmann hat individuelle finanzielle Möglichkeiten bei der Einzahlung oder auch unterschiedliche Bedürfnisse mit Blick auf die Rente. Das wirkt sich auf die Kosten aus. Eine private Altersvorsorge sollte zu Ihnen und Ihren individuellen Umständen passen. Lassen Sie sich gerne von unseren Experten beraten.


Rechenbeispiele: Altersvorsorge für Hausfrauen und -männer

Die Riester-Rente haben wir für Hausfrauen und Hausmänner auf unserer separaten Seite zum Thema durchgerechnet:

Riester-Rente für Hausfrauen und Hausmänner

Zum Thema Geldanlage, Kapitallebens­versicherung und Sofortrente können Sie sich unter den folgenden Links auch allgemeinere Angaben zu Kosten ansehen und sich daran orientieren:

Darauf sollten Hausfrauen und Hausmänner bei der Altersvorsorge achten

Was passiert mit meiner Altersvorsorge bei einer Scheidung?

In Deutschland betrug 2021 die Scheidungsrate von Ehen rund 39,9 Prozent (Quelle: Statista). Scheidungen wirken sich nicht nur auf Ihr Hab und Gut aus, sondern können auch Folgen für Ihre Altersvorsorge haben. Haben Sie in einem Ehevertrag oder einer anderen Vereinbarung mit Ihrem Ex-Partner Regelungen zur Altersvorsorge getroffen, gelten diese bei Scheidung. Ansonsten greifen gesetzliche Regelungen.


Icon Geldschein Schere

Aufteilung der Rentenansprüche

Der Staat möchte mit dem sogenannten Versorgungsausgleich Ihre Rente finanziell gerecht gestalten. Dafür werden bei einem Versorgungsausgleich die Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt, die das Ehepaar während der Ehe erworben hat. Berücksichtigt werden dabei Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge berücksichtigt. Falls beide Ehepartner in etwa gleich hohe Rentenanwartschaften erworben haben, ist in der Regel kein Versorgungsausgleich notwendig.

Kurze Ehe? – Antrag selbst stellen

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Wenn Sie länger als drei Jahre verheiratet waren, wird bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich beim Familiengericht automatisch ausgelöst. Wenn Sie kürzer als drei Jahre verheiratet waren, müssen Sie einen Antrag stellen.

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Altersvorsorge für Hausfrauen und -männer im Test (2024)

Icon Stern

Als Hausfrau oder Hausmann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen. Unabhängige Testergebnisse können Ihnen helfen, den passenden Anbieter für sich zu finden. Auf unserer separaten Seite zum Thema haben wir Ihnen aktuelle Testberichte und Studien zur Altersvorsorge, privaten Rente und anderen Formen der Altersvorsorge zusammengefasst:

Altersvorsorge im Test (2024)

Unsere Tipps für Ihre Altersvorsorge

Icon Uhr Zeit Achtung

Früh beginnen

Je früher Sie beginnen, sich um Ihre private Altersvorsorge zu kümmern, desto höher sind die Chancen auf eine Rente, von der Sie gut leben können. Am besten Sie starten gleich, wenn sich abzeichnet, dass Sie längerfristig Hausfrau oder Hausmann sein werden.

Gründliche Vorbereitung

Bei Ihrer privaten Altersvorsorge kann es mitunter um viel Geld und Ihre Zukunft gehen. Wir empfehlen Ihnen, sich daher etwas Zeit zu nehmen, dies gut vorzubereiten. Hier einige Schritte, die Ihnen dabei helfen können:

Icon Person mit Liste
  1. Am besten, Sie beginnen damit, sich einen Überblick über Ihre bisherige Altersvorsorge zu verschaffen. Werden Sie gesetzliche Rente aus früherer Erwerbstätigkeit bekommen und falls ja, wie viel? Hierbei kann die Deutsche Renten­versicherung Ihnen weiterhelfen: Bei der sogenannten Kontenklärung sollen möglichst alle Versicherungszeiten von Ihnen in Ihrem persönlichen Konto gespeichert werden. Bei einer Beratung zur Altersvorsorge ermitteln Fachleute zudem Ihr Einkommen, das Ihnen voraussichtlich im Alter zur Verfügung steht.
  2. Damit die private Altersvorsorge auch zu Ihnen passt, ist es gut, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu kennen: Möchten Sie lieber eine monatliche Rente? Oder benötigen Sie bei Renteneintritt viel Kapital auf einmal für eine größere Anschaffung? Können Sie monatlich Geld einzahlen oder haben Sie eher große Beträge zur Verfügung? Brauchen Sie mehr Sicherheit bei Ihrer Rente oder sind Sie auch bereit etwas Risiko einzugehen?
  3. Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Sie privat fürs Alter vorsorgen können. Nicht alle sind auf Anhieb verständlich. Experten können Sie beraten und Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
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Langes Leben einplanen

Planen Sie ein langes Leben ein! In Deutschland werden Frauen durchschnittlich nicht nur älter als Männer. Die Lebenserwartung von Frauen steigt zudem seit Jahren an. Frauen werden im Durchschnitt 83,4 Jahre alt (Quelle: Statista). Haben Sie dies im Blick, wenn Sie Ihre Altersvorsorge planen.

Altersvorsorge breit streuen

Wenn Ihre private Altersvorsorge aus mehreren Komponenten besteht, können Sie Risiken reduzieren. Denn, wenn ein Produkt nicht die erwartete Rente erzielt, besteht die Chance, dass andere Produkte es ausgleichen können.

Icon Puzzle
Icon Graph

Langfristig denken

Private Altersvorsorgen, bei der Sie in Fonds oder auch Aktien investieren, profitieren davon, dass Sie langfristig anlegen. Aber auch viele andere Formen der privaten Altersvorsorge sind darauf ausgelegt, dass Sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig einzahlen. Gerade in Zeiten, in denen das Geld knapp ist, liegt der Impuls nahe, die private Altersvorsorge zu kündigen. Dabei werden Sie aber in der Regel Verlust machen und Ihre Altersvorsorge verlieren. Prüfen Sie in diesem Fall, ob es für Sie ebenso eine Option sein könnte, Ihre Einzahlungen in die private Altersvorsorge zu reduzieren oder gar zu pausieren. So können Sie sich in finanziell schwierigen Situationen entlasten und bewahren sich prinzipiell Ihre Altersvorsorge.

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Die häufigsten Fragen zur privaten Altersvorsorge von Hausfrauen und Hausmännern

Ist man als Hausfrau rentenversichert?

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Als Hausfrau oder Hausmann sind Sie in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert. Sie arbeiten nicht im klassischen Sinne, also erhalten kein Einkommen. Die gesetzliche Rente ist in Deutschland aber an das Einkommen gekoppelt. Deshalb kann es für Sie Sinn ergeben, privat fürs Alter vorzusorgen.

Kann ich als Hausfrau in die Rente einzahlen?

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Sie können freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung, kurz Rente, einzahlen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Außerdem haben Sie noch andere Möglichkeiten, für Ihr Alter privat vorzusorgen, zum Beispiel eine Riester-Rente über Ihren Partner, eine fondsgebundene Renten­versicherung oder eine Sofortrente abzuschließen, Geld anzulegen oder auch Wohneigentum zu erwerben.

Was passiert mit meiner Rente bei einer Scheidung?

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Bei einer Scheidung versucht der Staat die Rentenansprüche von Ihnen und Ihrem Ex-Partner gerecht aufzuteilen. Das wird Versorgungsausgleich genannt. Wenn Sie kürzer als drei Jahre verheiratet waren, müssen Sie das beim Familiengericht beantragen, ansonsten passiert das automatisch.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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