Einmalzahlungen in der Altersvorsorge

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einmalzahlung ist eine einmalige Ein- oder Auszahlung eines höheren Betrages bei der Altersvorsorge.
  • Sowohl die gesetzliche Rente als auch die private Altersvorsorge können durch Einmalzahlung erhöht werden.
  • Einmalzahlung als Auszahlungsoption bedeutet, dass die komplette Altersvorsorge zu Rentenbeginn ausgezahlt wird.
  • Um die Einmalzahlung als Auszahlungsoption zu nutzen, muss das Kapitalwahlrecht vertraglich festgehalten sein. Das ist nicht bei jeder Altersvorsorge möglich.
  • Je nach dem Modell der Altersvorsorge werden Einmalauszahlungen unterschiedlich besteuert.

Das erwartet Sie hier

Was eine Einmalzahlung ist, was Sie bei einer Einmalzahlung als Einzahlungs- und Auszahlungsoption jeweils beachten müssen und wann sie sinnvoll ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Einmalzahlung: Was ist das?
  2. Einmalzahlung als Einzahlungsoption
  3. Einmalzahlung als Auszahlungsoption
  4. Fazit

“Einmalzahlung” in der Altersvorsorge: ein Wort – viele Bedeutungen

Icon Wegweiser
  • Einmalzahlungen als Einzahlungen sind zum Beispiel Sonderzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung oder Rürup-Rente. Auch eine einmalige Einzahlung eines höheren Betrags in eine private Altersvorsorge wird als Einmalzahlung bezeichnet.
  • Eine Einmalzahlung als Auszahlung ist zum Beispiel die Auszahlung der vollständigen Rente bei Rentenbeginn.

Einmalzahlung als Einzahlungsoption

Mit einer Sonderzahlung die Rente aufstocken

Üblicherweise zahlen Sie monatlich über Ihr Gehalt in die gesetzliche Rente ein. Es ist jedoch auch eine Einmalzahlung als Sonderbeitrag zur gesetzlichen Rente möglich. Durch diese Sonderzahlung können Sie Abzüge bei einem früheren Renteneintritt ausgleichen oder Ihre Rente erhöhen. Allerdings können erst Personen über 50 Jahren von Sonderzahlungen Gebrauch machen. Sonderzahlungen sind überdies von der Steuer absetzbar.

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Einmalzahlung für Ausbildungszeiten – Was ist das?

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Die Deutsche Renten­versicherung bietet neben der Sonderzahlung eine weitere Einmalzahlung an: Sie können einmalig Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die für die Rente nicht berücksichtigt wurden. Dazu zählt beispielsweise der Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule. So können Sie Ihre Rente erhöhen. Wer freiwillig für Ausbildungszeiten Beiträge einmalig nachzahlen möchte, muss dies bis zum 45. Lebensjahr tun. Auf den Seiten der Deutschen Renten­versicherung finden Sie weitere Informationen zum Thema “Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten”.

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Private Altersvorsorge – Einmalzahlung möglich

Ob Riester-Rente, Kapitallebens­versicherung oder auch fondsgebundene Renten­versicherung – oft werden Ihnen bei der privaten Altersvorsorge mehrere Einzahloptionen angeboten. Gängig sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder auch jährliche Beitragszahlungen. Doch auch zusätzliche Einmalzahlungen sind bei vielen Produkten der privaten Altersvorsorge möglich.


Mit Einmalzahlung zur lebenslangen Sofortrente

Meistens zahlen Sie bei der privaten Altersvorsorge über einen längeren Zeitraum regelmäßig Ihre Beiträge ein. Anders ist es bei der Sofortrente. Hier ist eine Einmalzahlung üblich. Diese Einmalzahlung wird dann ab sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt in eine lebenslange Rente umgewandelt. Bei manchen Tarifen sind noch nachträgliche, zusätzliche Einzahlungen möglich. Die Einmalzahlung in eine Sofortrente ist eine Option für ältere Menschen, ihre Altersvorsorge zu erhöhen.

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Wann Einmalzahlungen sinnvoll sind

Einmalzahlungen in die Altersvorsorge können sinnvoll sein, wenn Ihnen ein großer Geldbetrag zur Verfügung steht, zum Beispiel durch:

  • Erbe
  • Hausverkauf
  • Gewinn
  • Sparbeträge

Lohnen sich Einmalzahlungen für Sie?

Je nachdem, welche Altersvorsorge Sie durch eine einmalige Einzahlung aufstocken möchten, lassen Sie sich am besten von der Deutschen Renten­versicherung oder dem Anbieter Ihrer privaten Altersvorsorge beraten. So können Sie abschätzen, wie sich eine Einmalzahlung auf Ihre Altersvorsorge auswirken würde und ob sich diese einmalige Einzahlung für Sie wirklich lohnt.

Einmalzahlung als Auszahlungsoption

Icon Person mit Pfeilen

Kapitalwahlrecht – Sie entscheiden über die Renten-Auszahlung

Bei vielen Angeboten der Altersvorsorge können Sie zwischen mehreren Auszahlungsoptionen wählen. Das wird als Kapitalwahlrecht bezeichnet. Sie können dann zum Beispiel entscheiden, ob Ihre Altersvorsorge einmalig komplett ausgezahlt werden soll. Das wird auch “Einmalzahlung” genannt. Sie können aber ebenso wählen, Ihre Altersvorsorge als lebenslange monatliche Rente zu erhalten. Eine Kombination aus einer Teilauszahlung und einer entsprechend geringeren monatlichen Rente, ist oft ebenso möglich.


Einmalauszahlung – nicht immer möglich

Eine Einmalauszahlung der Altersvorsorge ist allerdings nicht immer möglich: Bei der gesetzlichen Rente ist eine einmalige Auszahlung nicht vorgesehen. Sie wird ab Rentenbeginn ausschließlich monatlich ausgezahlt. Ebenso ist bei der Rürup-Rente eine Einmalauszahlung nicht möglich. Bei der Riester-Rente können Sie zumindest eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent veranlassen oder vor Rentenbeginn einen größeren Betrag für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum entnehmen. Haben Sie eine Sofortrente, kann eine vorzeitige (Teil-)entnahme vertraglich festgehalten sein. Sie ist aber in der Regel mit hohen Kosten verbunden.

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Kapitalwahlrecht vertraglich festhalten

Eine private Renten- oder Lebens­versicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge bieten hingegen in der Regel prinzipiell eine Einmalauszahlung an. Hier ist es wichtig, dass Sie das Kapitalwahlrecht vertraglich festhalten lassen, wenn Sie eine einmalige Auszahlung bei Rentenbeginn nutzen wollen.

Private Renten- und Lebens­versicherung – Steuervorteile bei der Einmalauszahlung

Bei privaten Renten- oder Lebens­versicherungen müssen Sie einige steuerliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wann Sie die Versicherung abgeschlossen haben, werden Sie steuerlich unterschiedlich belastet:

Vertrag vor 2005: steuerfreie Einmalauszahlung

Die Einmalauszahlung Ihrer Renten- und Lebens­versicherung kann unter folgenden Bedingungen steuerfrei sein:

  • Sie haben den Vertrag vor 2005 abgeschlossen.
  • Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 12 Jahren.
  • Sie haben mindestens 5 Jahre eingezahlt.
  • Der Todesfallschutz beträgt mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme.

Vertrag nach 2004: Versteuerung der Hälfte der Erträge

Haben Sie den Vertrag Ihrer privaten Lebens- oder Renten­versicherung nach 2004 abgeschlossen, müssen Sie die Hälfte der Erträge, also den Gewinn – nicht die eingezahlten Beiträge – versteuern. Damit die Erträge nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren versteuert werden können, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 62 Jahre alt (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren).
  • Der Versicherungsvertrag weist eine Laufzeit von 12 Jahren auf.

Betriebliche Altersvorsorge – Was Sie bei der Einmalauszahlung beachten sollten

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Kapitalwahlrecht nutzen

Eine betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich auf fünf unterschiedliche Arten ausgestaltet sein. Nicht bei allen dieser fünf Durchführungswege ist ein Kapitalwahlrecht und damit die Auszahlung des gesamten angesparten Alterskapitals möglich. Lassen Sie sich also am besten über die Auszahlungsoptionen der betrieblichen Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers beraten.


Volle Versteuerung der Einmalzahlung

Ist eine Einmalzahlung möglich, wird diese voll versteuert. Die Steuern sind bei der Kapitalauszahlung aufgrund der Steuerprogression höher. Beim Durchführungsweg Direktzusage können Bezieher einer betrieblichen Altersvorsorge von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Dann wird die Einmalzahlung steuerlich so behandelt, als würde sie nicht einmal ausgezahlt, sondern auf fünf Jahre verteilt werden. Auf den folgenden beiden Seiten können Sie detailliert nachlesen, wie die Auszahlung und Versteuerung der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren:

So funktioniert die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Diese Steuern fallen bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an

Icon Euro in Kreis mit Pfeilen

Wann einmalige Auszahlungen sinnvoll sind

Ob eine einmalige Auszahlung der Altersvorsorge für Sie das richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Folgende Fragen können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen:

  • Welche Altersvorsorge haben Sie? Welche Optionen der Auszahlung gibt es dort?
  • Wie wird in Ihrem Fall eine einmalige Auszahlung versteuert? Lohnt sich eine einmalige Auszahlung steuerlich für Sie?
  • Welche weiteren Einnahmen haben Sie im Alter? Sind Sie trotz einmaliger Auszahlung im Alter finanziell abgesichert?

Einmalauszahlung – Pro und Contra

Pro

Für eine einmalige Auszahlung Ihrer Altersvorsorge spricht etwa, dass Ihnen ein hoher Betrag für Anschaffungen, Reisen oder auch Rückzahlungen zur Verfügung steht. Die Einmalzahlung macht Sie finanziell flexibler als eine monatliche Rente. Eine Einmalzahlung kann sich auch lohnen, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht damit rechnen, lange Rente zu beziehen. In manchen Fällen führt vielleicht sogar kein Weg an einer Einmalzahlung vorbei, zum Beispiel, wenn die monatliche Rente nicht reichen würde.

Contra

Doch kann bei einer Einmalzahlung zu Rentenbeginn die Steuerbelastung recht hoch sein. Außerdem reicht die einmal ausgezahlte Altersvorsorge unter Umständen nicht bis an Ihr Lebensende. Eine monatliche Rente erhalten Sie Ihr Leben lang – egal wie alt Sie werden.

Fazit

Mit “Einmalzahlung” ist eine einmalige Ein- oder Auszahlung eines höheren Betrages im Rahmen der Altersvorsorge gemeint. Durch einmalige Einzahlungen können Sie die monatlichen Auszahlungen der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge erhöhen. Eine Beratung kann helfen, abzuschätzen, ob sich diese einmalige Einzahlung für Ihre Altersvorsorge lohnt.

Wenn Sie bei einer privaten Altersvorsorge das Kapitalwahlrecht vertraglich vereinbart haben, können Sie sich Ihr Geld einmalig komplett bei Rentenbeginn auszahlen lassen. Das ist allerdings nicht bei jeder Altersvorsorge möglich. Beachten Sie, dass Einmalauszahlungen höher als eine monatliche Rente und nicht einheitlich besteuert werden. Die Besteuerung kann von der jeweiligen Altersvorsorge, dem Jahr des Vertragsabschlusses und dem persönlichen Steuersatz abhängen.


Die häufigsten Fragen zu Einmalzahlung

Was ist der Unterschied zwischen Rentenzahlung und Kapitalauszahlung?

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Bei einer Rente erhalten Sie monatlich einen festen Betrag bis an Ihr Lebensende. Bei einer Kapitalauszahlung wird Ihnen Ihre Altersvorsorge einmalig zu Rentenbeginn komplett ausgezahlt.

Kann ich meine Rente durch Einmalzahlung erhöhen?

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Ja, Sie können Ihre gesetzliche Rente durch Einmalzahlungen erhöhen. Bis zu Ihrem 45. Lebensjahr können Sie Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen. Ab Ihrem 50. Lebensjahr können Sie ebenfalls Ihre Rente durch Einmalzahlung erhöhen oder Abzüge bei einem früheren Renteneintritt ausgleichen.

Was ist besser, monatliche Rente oder Einmalzahlung?

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Ob eine Einmalzahlung besser ist als eine monatliche Rente, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Dagegen sprechen könnte die hohe Steuerbelastung bei einer Einmalzahlung und dass Sie möglicherweise bis an Ihr Lebensende nicht ausreichend finanziell abgesichert sind. Eine monatliche Rente wird Ihnen hingegen bis an Ihr Lebensende gezahlt.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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