Altersvorsorge für Rentner im Ausland

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der EU erhalten Sie Ihre gesetzliche Rente in voller Höhe, in Ländern außerhalb der EU kann es zu Abzügen kommen.
  • Private Altersvorsorge wird im Ausland in voller Höhe ausgezahlt.
  • Vor einem Umzug ins Ausland sollten Sie Ihre Renten­versicherungen informieren.
  • Besonderheit bei der Riester-Rente: Bei einem Umzug außerhalb der EU müssen Sie Ihre Förderung zurückgeben. Innerhalb der EU können Sie die Rentenzahlung normal beziehen.

Das erwartet Sie hier

Wie sich ein Umzug ins Ausland auf Ihre Altersvorsorge auswirkt, wie viel Rente Sie erhalten und was Sie bei den Vorbereitungen beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Checkliste: Umzug ins Ausland
  2. Gesetzliche Renten­­versicherung
  3. Sonderfall Erwerbsminderungs­rente
  4. Riester Rente und betriebliche Vorsorge
  5. Besteuerung von Rente im Ausland

Umzug ins Ausland als Rentner – das müssen Sie beachten

Checkliste für Rentner

Vor einem Umzug ins Ausland gibt es viel vorzubereiten – sowohl in Bezug auf Ihre gesetzliche Rente als auch Ihre private Altersvorsorge.

  1. Sind Sie nur vorübergehend (also für weniger als 6 Monate) im Ausland, erhalten Sie Ihre Rente wie gewohnt und haben nichts weiter zu tun.
  2. Wollen Sie dauerhaft im Ausland leben, greifen Sie auf das Angebot der deutschen Renten­versicherung zurück und lassen Sie sich beraten. Sie können online einen Termin dafür buchen.
  3. Informieren Sie mindestens zwei Monate vor Ihrem Umzug den Renten-Service der Deutschen Post oder Ihren Renten­versicherungsträger. So kann sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Unterbrechung Ihrer Rentenzahlungen kommt.
  4. Teilen Sie Ihrer Renten­versicherung mit, auf welches Konto diese Ihnen die Rente überweisen soll. Die Renten­versicherung benötigt die IBAN, die BIC und eine Zahlungserklärung, auf welcher die Bank die Kontoverbindung bestätigt.
  5. Füllen Sie alljährlich die Ihnen zugesandten Lebensbescheinigungen der Renten­versicherung aus, lassen Sie diese bestätigen (z. B. bei einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Behörde) und schicken Sie sie zurück. (In einigen Ländern ist das nicht nötig).

Diese Informationen braucht die Renten­versicherung

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  • Staatsangehörigkeit
  • künftiger Aufenthaltsstaat
  • Aufenthaltsdauer: vorübergehend oder dauerhaft
  • neue Anschrift
  • neue Bankverbindung (BIC und IBAN)
  • Datum des Umzuges

Experten-Tipp:

„Es gibt Renten­versicherungen, die eine Auszahlung im Ausland gewährleisten. Bei Abschluss muss der Versicherte jedoch ein deutsches Konto und eine deutsche Anschrift haben. Nach Abschluss kann der Versicherte theoretisch ins europäische Ausland auswandern. Bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb der EU sollte dies vorher mit der Versicherung abgesprochen werden, da es außereuropäische Länder gibt, in denen das System nicht funktioniert.“

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Berater

Gesetzliche Rente im Ausland – so viel erhalten Sie

Wird die Rente im Ausland in voller Höhe ausgezahlt?

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland in die gesetzliche Renten­­versicherung eingezahlt hat, darf seinen Ruhestand an einem beliebigen Ort verbringen, auch außerhalb Deutschlands. Ob allerdings Abzüge bei der Rente hinzunehmen sind, hängt zum Beispiel ab von der Dauer des Auslandsaufenthalts und dem Land, in dem der Ruhestand verbracht werden soll.

Ziehen Sie in eine der folgenden Länder, erhalten Sie Ihre Rente in den meisten Fällen unverändert weiter:

  • Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz
  • in ein Land der Europäischen Union
  • in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen hat

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen geschlossen?

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  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen (noch nicht in Kraft)
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA
  • China (Entsendeabkommen: Wer von einem deutschen Unternehmen dorthin geschickt wird, mus keine doppelten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung zahlen)

Broschüren mit den Details können Sie auf der Seite der deutschen Renten­versicherung herunterladen.

Wo gibt es Abzüge?

Auch wenn die Rente bei einem Umzug in ein EU-Land für gewöhnlich normal weitergezahlt wird, sind im Einzelfall Abzüge möglich, wenn die Rente zum Teil aus ausländischen Arbeitszeiten auf der Grundlage von Abkommen wie dem Deutsch-Polnischen Sozial­versicherungsabkommen von 1975 basiert. Ziehen Sie in ein Land, mit dem es kein Sozial­versicherungsabkommen gibt, kann es ebenfalls zu Abzügen kommen. Rentner außerhalb der EU erhalten ihre Rente aus den Beitragszeiten in Deutschland vollständig und aus beitragsfreien Zeiten nur anteilig. Für konkrete Auskünfte sollten Rentner hier direkt die Deutsche Renten­versicherung kontaktieren.


Überweisung der Rente

Ruheständler können sich aussuchen, ob die gesetzliche Rente auf ein deutsches oder ein ausländisches Bankkonto überwiesen werden soll. Für die Auszahlung benötigt die Deutsche Renten­versicherung lediglich die üblichen Informationen (IBAN und BIC). Wird die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen, kann es allerdings sein, dass Bankgebühren anfallen.

Wie sieht es mit anderen Versicherungen aus?

Nicht nur die Renten­versicherung beschäftigt Rentner, die für längere Zeit ins Ausland gehen. Auch bei Kranken- und Pflege­versicherung und Fragen rund um die Erbschaft gibt es einiges zu klären. So ist es z.B. zwar möglich, im EU-Ausland in der Kranken­versicherung der Rentner versichert zu bleiben, aber die Leistungen, welche diese übernimmt, können eingeschränkt sein. Hier können Sie sich ausführlicher dazu informieren:

Rentenansprüche aus mehreren Ländern

Für Rentenbeiträge, die außerhalb Deutschlands gezahlt wurden, gibt es keine Auslandsrente. Allerdings gibt es in der EU und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation sowie Ländern mit Sozial­versicherungsabkommen Regeln, die dies ausgleichen.

Erwerbsminderungs­rente im Ausland

Erwerbsminderungs­rente aus medizinischen Gründen

Wer ausschließlich aus medizinischen Gründen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente hat, erhält die Auszahlungen sowohl bei vorübergehendem als auch bei dauerhaftem Aufenthalt im EU-Ausland oder einem Abkommensstaat in voller Höhe ausgezahlt. Mehr zur Erwerbsminderungs­rente erfahren Sie hier:

Wer erhält eine Erwerbsminderungs­rente?


Erwerbsminderungs­rente wegen des Arbeitsmarktes

Anders sieht es aus, wenn die volle Erwerbsminderungs­rente nicht ausschließlich wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bezogen wird, beispielsweise weil der Arbeitsmarkt keine entsprechenden Stellen anbietet. Wer nicht nur aus medizinischen Gründen die Rente bezieht und dauerhaft im Ausland lebt, erhält unter Umständen nur noch eine eingeschränkte Erwerbsminderungs­rente, da der anders aufgebaute Arbeitsmarkt im Ausland mehr Möglichkeiten bieten könnte. In EU-Staaten oder Staaten mit einem entsprechenden Abkommen mit Deutschland ist dies jedoch nicht der Fall.

Was passiert im Ausland mit Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge?

Riester-Rente im Ausland

Bei geförderten Renten hängen die Auswirkungen vom neuen Lebensmittelpunkt ab. Wer innerhalb der EU auswandert oder in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zieht, muss keinerlei Abzüge hinnehmen. Bei Ländern, die weder zur EU noch zum EWR gehören, ist die Lage anders. Wer als Riester-Rentner beispielsweise in die USA oder die Schweiz ziehen möchte, verliert seine Förderung. Das heißt, es müssen alle Zulagen zurückgezahlt werden, die der Riester-Sparer bis zum Umzug ins Ausland erhalten hat.

Riester-Rente im Ausland


Betriebliche Altersvorsorge im Ausland

Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge auch im Ausland beziehen. Egal, ob im In- oder Ausland, muss die versorgungsberechtigte Person ihren Anspruch selbst geltend machen. Auf die betriebliche Altersvorsorge fallen nach wie vor Steuern an. Wo sie gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge


Rürup-Rente und private Altersvorsorge im Ausland

Private Renten­versicherungen sind auch im Ausland sicher. Das gilt sowohl für die Rürup-Rente als auch alle anderen privaten Altersvorsorgeformen. Rentner, die private Renten­versicherungen abgeschlossen haben, müssen sich bei einem Umzug ins Ausland also keine Sorgen machen: Die private Rente wird unabhängig vom Wohnsitz ausgezahlt. Da ist es auch nicht wichtig, ob der neue Lebensmittelpunkt in der EU liegt oder nicht.

Die beste Altersvorsorge für Rentner im Ausland

Falls Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, lassen Sie sich auch gerne von uns dazu beraten, welche Formen der Altersvorsorge dabei besonders vorteilhaft sind.

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Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin

Wie wird die Rente im Ausland besteuert?

Steuerpflicht für Rentner

Rentner sind auch im Ausland steuerpflichtig. Steuern werden auf Renteneinnahmen unter anderem aus den folgenden Quellen erhoben:

  • Rente der gesetzlichen Renten­versicherung
  • Renten landwirtschaftlicher oder berufsständischer Versorgungswerke
  • Basisrentenprodukten wie z. B. der Rürup-Rente
  • privater Erwerbsminderungs­renten oder Renten­versicherungen
  • Pensionsfonds und Pensionskassen
  • Riester-Rente
  • Betriebsrente

Die verschiedenen Rentenarten werden unterschiedlich besteuert. Das verantwortliche Finanzamt für Renten im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Mehr zur Altersvorsorge in der Steuer


Beschränkte Steuerpflicht

Rentner im Ausland gelten in der Regel als „beschränkt steuerpflichtig“ – das bedeutet, dass für sie der steuerfreie Grundfreibetrag entfällt, den sie in Deutschland hätten. Daher werden bereits geringe Renten im Ausland besteuert, während ein alleinstehender Rentner in Deutschland im Jahr 2024 11.604 Euro einnehmen könnte, ohne darauf Steuern zu zahlen. Auch Vorteile wie das Ehegattensplitting, Freibeträge oder die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen entfallen.

Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie jedoch einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Ob dies bewilligt wird, hängt davon ab, wie hoch Ihre Einnahmen sind, die Sie aus anderen Ländern beziehen – beziehen Sie 90 Prozent Ihres Einkommens aus Deutschland oder liegen Ihre im Ausland versteuerten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, kann Ihr Antrag erfolgreich sein. Werden Sie von Deutschland aus besteuert und sind unbeschränkt steuerpflichtig, passt das Finanzamt den Grundfreibetrag den Lebenshaltungskosten Ihres Wohnsitzlandes an. So ist er zum Beispiel auf den Philippinen niedriger.

Falls noch zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen aus Deutschland zur Rente dazukommen – etwa, wenn man dort eine Immobilie vermietet – müssen Sie die Einnahmen in Deutschland versteuern.

Doppelbesteuerung

Wer eine deutsche Rente erhält, muss diese normalerweise in Deutschland versteuern. Deutschland hat jedoch mit mehreren Staaten Abkommen, um eine Doppelbesteuerung der Rente – also die Zahlung von Steuern sowohl an den zahlenden als auch an den Wohnsitzstaat – zu verhindern. So kann es sein, dass ausschließlich der Wohnsitzstaat Steuern auf die Rente erheben darf. Das ist zum Beispiel in Armenien, Tunesien, Island, Griechenland oder Tschechien der Fall. Ausführliche Informationen dazu, welche Abkommen bestehen, liefert das Bundesfinanzministerium.

Die häufigsten Fragen zur Rente im Ausland

Wird die Rente gekürzt, wenn man im Ausland lebt?

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Wer als deutscher Rentner in ein anderes Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz oder in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen hat, kann damit rechnen, seine Rente in gewohnter Höhe zu erhalten. Andernorts kann es zu Abzügen kommen.

Kann ich meine Rente im Ausland bekommen?

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Rentner erhalten Ihre deutsche Rente auch im Ausland. Es sind jedoch Abzüge oder Nachteile bei der Besteuerung mögl. Private Renten werden unverändert ausgezahlt, bei der Riester-Rente muss jedoch in einigen Ländern die Förderung zurückgezahlt werden.

Bin ich als Rentner im Ausland krankenversichert?

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Im EU-Ausland und Ländern, die ein Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland haben, sind Rentner weiterhin gesetzlich krankenversichert. Allerdings kann der Versicherungsschutz im Ausland große Lücken aufweisen. Die private Kranken­versicherung besteht bei einem Urlaub oder Umzug innerhalb der EU unverändert weiter, in anderen Ländern gibt es in der Regel Einschränkungen bei Leistungen oder Reisezeitraum. Bei einem dauerhaften Umzug wird also unter Umständen eine internationale Kranken­versicherung oder eine Kranken­versicherung im Land des neuen Wohnsitzes nötig.

Wie lange darf man als Rentner im Ausland bleiben?

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Rentner können maximal ein halbes Jahr im Ausland leben, bevor der Aufenthalt als dauerhaft eingestuft wird und sich entsprechend auf ihre Rentenzahlungen auswirkt.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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