3 typische Schadensfälle der Bauleistungs­versicherung und wie Sie darauf reagieren sollten

Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Schadensbeispiele für die Bauleistungs­versicherung sind etwa Schäden durch Wetterereignisse, durch Fehler von beteiligten Personen oder durch Diebstahl.
  • Die Bauleistungs­versicherung zahlt bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Missgeschicke oder außergewöhnliche Wetterlagen – manchmal in Millionenhöhe.
  • Im Schadensfall sollten Sie direkt Ihren Versicherer und bei Diebstahl auch die Polizei informieren.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten, welche Kosten möglich sind und wann Ihnen die Bauleistungs­versicherung hilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Schadensbeispiel: Witterungsschaden
  3. Schadensbeispiel: Missgeschick
  4. Schadensbeispiel: Diebstahl

So sollten Sie im Schadensfall reagieren

1. Schaden dokumentieren

In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation des Schadens notwendig. Machen Sie Fotos, am besten aus mehreren Blickwinkeln, um die Regulierung des Schadens zu vereinfachen. Wichtig ist auch, Folgeschäden zu vermeiden.

2. Schadens­ursache nachvollziehen

Sollte während der Bauarbeiten einem Handwerker ein Fehler unterlaufen sein, müssen Sie für den Versicherer sicherstellen, welcher Arbeiter den Fehler begangen hat. Schließlich muss Pfusch am Bau ausgeschlossen werden.

3. Versicherung informieren

Wichtig ist, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Bauleistungs­versicherung melden. Dazu können Sie direkt Ihren Anbieter anrufen oder eine genaue Beschreibung des Geschehens per Mail, Fax oder Post übermitteln.

4. Polizei einschalten

Falls Sie eine Straftat als Schadensursache vermuten – z. B. bei Diebstahl oder Vandalismus -, informieren Sie unbedingt auch die Polizei. Legen Sie der Schadensmeldung auch den Polizeibericht bei.

Schäden richtig dokumentieren und melden

Im Fall eines Schadens sollten Sie schnell handeln – ergreifen Sie Maßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern, aber warten Sie abgesehen davon die Anweisungen Ihrer Versicherung ab, die Sie idealerweise umgehend informiert haben.

Wenn Sie im Fall eines Schadens korrekt reagieren, kann dies die Schadensregulierung wesentlich vereinfachen. Lesen Sie hierzu gern unsere Leitfäden:

Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren
Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden

Wann zahlt die Bauleistungs­versicherung?

Die Bauleistungs­versicherung ist nicht für jeden Schaden zuständig – handelt es sich zum Beispiel um einen Feuerschaden, zahlt die Bauleistungs­versicherung nicht. Auch Baumängel oder Witterungsschäden durch normale, vorhersehbare Wetterlagen sind kein Fall für diese Versicherung. Bei vielen anderen Schäden jedoch zahlt die Bauleistungs­versicherung für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis, weswegen es sich um eine sinnvolle Absicherung handelt.

Mehr über die exakten Zuständigkeiten der Bauleistungs­versicherung können Sie hier nachlesen:

Leistungen der Bauleistungs­versicherung


Wann zahlt die Bauherren­haftpflicht?

Die Bauleistungs­versicherung ist für Situationen zuständig, in denen das unfertige Gebäude selbst beschädigt wird. Kommt hingegen durch das Bauvorhaben eine Person oder deren Eigentum zu Schaden, woraufhin diese Schadenersatzansprüche gegen den Bauherrn hat, ist dies ein Fall für die Bauherren­haftpflicht­versicherung (eine wichtige Ausnahme sind hier jedoch die Schäden, welche beim Bau helfende Freunde und Verwandte davontragen). Auf unserer Seite zum Thema können Sie sich ausführlicher über die Bauherren­haftpflicht­versicherung informieren:

Mehr zur Bauherren­haftpflicht

Schadensbeispiel 1: Witterungsschaden

Starkregen im Keller

Die Bauarbeiten an einer neuen Doppelhaushälfte mussten nach einem ungewöhnlich schweren Unwetter unterbrochen werden. Durch Starkregen wurden die fertiggestellten Kellerräume knietief unter Wasser gesetzt. Dort gelagerte Baumaschinen sowie ein Generator wurden beschädigt.
Höhe des Schadens: ca. 13.500 Euro

Witterungsschaden ohne Bauleistungs­versicherung

Haben Sie vor Baubeginn keine Bauleistungs­versicherung abgeschlossen, müssen Sie die Behebung der Schäden an Keller und Maschinen zu den Gesamtkosten des Bauvorhabens rechnen. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann es sein, dass Sie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen müssen.

Witterungsschaden mit Bauleistungs­versicherung

Die Kosten für die Beseitigung des Witterungsschadens und für Ersatzmaschinen können Sie Ihre Bauleistungs­versicherung übernehmen lassen. Die überraschende Stärke des Regens bedeutet, dass der Versicherer ohne Weiteres die Schäden reguliert.

Experten-Tipp:

„Bitte beachten Sie, dass die meisten Tarife eine Selbst­beteiligung enthalten. Damit wollen Versicherer vermeiden, dass jeder noch so kleine Schaden gemeldet wird. In der Regel beträgt die Selbst­beteiligung 250 Euro. Sie kann jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Um also im Schadensfall keinen Schock zu bekommen, achten Sie bitte vorher darauf, wie hoch die Selbst­beteiligung in Ihrem Vertrag ist.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Schadensbeispiel 2: Missgeschick eines Arbeiters

Missgeschick mit dem Betonmischfahrzeug

Beim Zurücksetzen verschätzt sich der Fahrer eines Betonmischfahrzeuges. Die schwere Maschine prallt versehentlich in bereits fertige Teile des Rohbaus. Brocken stürzen auf Baumaterial, das in der Nähe gelagert wird. Der Bauabschnitt muss abgerissen, neu erbaut und das Material muss ersetzt werden.
Höhe des Schadens: ca. 5.500 Euro

Kosten ohne Bauleistungs­versicherung

Die Neuerrichtung des beschädigten Bauabschnitts verzögert die Fertigstellung. Insgesamt müssen Sie als Bauherr mit höheren Gesamtkosten rechnen – und einer verlängerten Bauzeit.

Kosten mit Bauleistungs­versicherung

Eine Verzögerung im Bauablauf ist ärgerlich. Aber dank Ihrer Bauleistungs­versicherung bleiben Ihnen immerhin die Mehrkosten erspart. Weil es sich um ein Missgeschick durch einen Auftragnehmer handelt, erstattet Ihr Versicherer den verursachten Schaden.

Missgeschick oder nicht fachgerechtes Arbeiten?

Lässt sich der Schaden auf ein Missgeschick zurückführen, zahlt die Bauleistungs­versicherung. Liegt hingegen nicht fachgerechtes Arbeiten bzw. Pfusch am Bau vor, ist die Haftpflicht­versicherung des verantwortlichen Bauunternehmers verantwortlich.

Schadensbeispiel 3: Diebstahl durch Unbekannte

Gestohlene Armaturen

Inmitten der Hauptstadt wird ein neues Bankgebäude errichtet. Die Arbeiten sind fortgeschritten und erste Armaturen wie Waschbecken und Wasserhähne sind bereits installiert. Eines Nachts überwinden Unbekannte die Absperrungen und demontieren sämtliche Wasserhähne. Die dadurch offen stehenden Wasserleitungen setzten das Gebäude großflächig unter Wasser.
Höhe des Schadens: ca. 2.480.000 Euro

Kosten ohne Bauleistungs­versicherung

Der großflächige Schaden führt nicht nur zu einer deutlichen Verzögerung im Zeitplan. Auch die Polizei hat die Ermittlungen wegen Zerstörung eines Gebäudes aufgenommen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie als Verantwortlicher die Kosten für Behebung der Schäden und Ersatz der gestohlenen Armaturen.

Kosten mit Bauleistungs­versicherung

Der Diebstahl von bereits montierten Anlagen ist von Ihrem Versicherungsschutz gedeckt. Der angerichtete Millionenschaden wird deshalb von Ihrer Bauleistungs­versicherung erstattet.


Diebstahl auf Baustellen – ein großes Risiko

Diebstähle auf Baustellen kommen häufig vor, weswegen es sich für Bauherren und Bauunternehmen lohnt, Vorsichts­maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise

  • Einzäunung der Baustelle
  • Kameraüberwachung oder Sicherheitspersonal in der Nacht
  • Wegschließen von Werkzeugen

Gerade Kupferrohre, aber auch Baugeräte werden besonders häufig gestohlen. Bauherren haben die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Eigentum der von ihnen engagierten Handwerker auf der Baustelle geschützt ist.

Bei Diebstahl oder Vandalismus auf Ihrer Baustelle sollten Sie neben Ihrem Versicherer auf jeden Fall auch die Polizei informieren. Schadensersatz bei Diebstahl ist nicht bei jedem Versicherer automatisch in der Bauleistungs­versicherungspolice integriert, lässt sich jedoch so gut wie immer ergänzen. Beachten Sie jedoch: Versichert sind in der Regel nur fest verbaute Gegenstände. Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau.

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