Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten, welche Kosten möglich sind und wann Ihnen die Bauleistungsversicherung hilft.
Inhalt dieser SeiteSo sollten Sie im Schadensfall reagieren
1. Schaden dokumentieren
In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation des Schadens notwendig. Machen Sie Fotos, am besten aus mehreren Blickwinkeln, um die Regulierung des Schadens zu vereinfachen. Wichtig ist auch, Folgeschäden zu vermeiden.
2. Schadensursache nachvollziehen
Sollte während der Bauarbeiten einem Handwerker ein Fehler unterlaufen sein, müssen Sie für den Versicherer sicherstellen, welcher Arbeiter den Fehler begangen hat. Schließlich muss Pfusch am Bau ausgeschlossen werden.
3. Versicherung informieren
Wichtig ist, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Bauleistungsversicherung melden. Dazu können Sie direkt Ihren Anbieter anrufen oder eine genaue Beschreibung des Geschehens per Mail, Fax oder Post übermitteln.
4. Polizei einschalten
Falls Sie eine Straftat als Schadensursache vermuten – z. B. bei Diebstahl oder Vandalismus -, informieren Sie unbedingt auch die Polizei. Legen Sie der Schadensmeldung auch den Polizeibericht bei.
Schäden richtig dokumentieren und melden
Im Fall eines Schadens sollten Sie schnell handeln – ergreifen Sie Maßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern, aber warten Sie abgesehen davon die Anweisungen Ihrer Versicherung ab, die Sie idealerweise umgehend informiert haben.
Wenn Sie im Fall eines Schadens korrekt reagieren, kann dies die Schadensregulierung wesentlich vereinfachen. Lesen Sie hierzu gern unsere Leitfäden:
Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren
Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden
Wann zahlt die Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung ist nicht für jeden Schaden zuständig – handelt es sich zum Beispiel um einen Feuerschaden, zahlt die Bauleistungsversicherung nicht. Auch Baumängel oder Witterungsschäden durch normale, vorhersehbare Wetterlagen sind kein Fall für diese Versicherung. Bei vielen anderen Schäden jedoch zahlt die Bauleistungsversicherung für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis, weswegen es sich um eine sinnvolle Absicherung handelt.
Mehr über die exakten Zuständigkeiten der Bauleistungsversicherung können Sie hier nachlesen:
Leistungen der Bauleistungsversicherung
Wann zahlt die Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauleistungsversicherung ist für Situationen zuständig, in denen das unfertige Gebäude selbst beschädigt wird. Kommt hingegen durch das Bauvorhaben eine Person oder deren Eigentum zu Schaden, woraufhin diese Schadenersatzansprüche gegen den Bauherrn hat, ist dies ein Fall für die Bauherrenhaftpflichtversicherung (eine wichtige Ausnahme sind hier jedoch die Schäden, welche beim Bau helfende Freunde und Verwandte davontragen). Auf unserer Seite zum Thema können Sie sich ausführlicher über die Bauherrenhaftpflichtversicherung informieren:
Mehr zur Bauherrenhaftpflicht
Schadensbeispiel 1: Witterungsschaden
Starkregen im Keller
Die Bauarbeiten an einer neuen Doppelhaushälfte mussten nach einem ungewöhnlich schweren Unwetter unterbrochen werden. Durch Starkregen wurden die fertiggestellten Kellerräume knietief unter Wasser gesetzt. Dort gelagerte Baumaschinen sowie ein Generator wurden beschädigt.
Höhe des Schadens: ca. 13.500 Euro
Witterungsschaden ohne Bauleistungsversicherung
Haben Sie vor Baubeginn keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Behebung der Schäden an Keller und Maschinen zu den Gesamtkosten des Bauvorhabens rechnen. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann es sein, dass Sie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen müssen.
Witterungsschaden mit Bauleistungsversicherung
Die Kosten für die Beseitigung des Witterungsschadens und für Ersatzmaschinen können Sie Ihre Bauleistungsversicherung übernehmen lassen. Die überraschende Stärke des Regens bedeutet, dass der Versicherer ohne Weiteres die Schäden reguliert.
Experten-Tipp:
„Bitte beachten Sie, dass die meisten Tarife eine Selbstbeteiligung enthalten. Damit wollen Versicherer vermeiden, dass jeder noch so kleine Schaden gemeldet wird. In der Regel beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro. Sie kann jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Um also im Schadensfall keinen Schock zu bekommen, achten Sie bitte vorher darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung in Ihrem Vertrag ist.“
Schadensbeispiel 2: Missgeschick eines Arbeiters
Missgeschick mit dem Betonmischfahrzeug
Beim Zurücksetzen verschätzt sich der Fahrer eines Betonmischfahrzeuges. Die schwere Maschine prallt versehentlich in bereits fertige Teile des Rohbaus. Brocken stürzen auf Baumaterial, das in der Nähe gelagert wird. Der Bauabschnitt muss abgerissen, neu erbaut und das Material muss ersetzt werden.
Höhe des Schadens: ca. 5.500 Euro
Kosten ohne Bauleistungsversicherung
Die Neuerrichtung des beschädigten Bauabschnitts verzögert die Fertigstellung. Insgesamt müssen Sie als Bauherr mit höheren Gesamtkosten rechnen – und einer verlängerten Bauzeit.
Kosten mit Bauleistungsversicherung
Eine Verzögerung im Bauablauf ist ärgerlich. Aber dank Ihrer Bauleistungsversicherung bleiben Ihnen immerhin die Mehrkosten erspart. Weil es sich um ein Missgeschick durch einen Auftragnehmer handelt, erstattet Ihr Versicherer den verursachten Schaden.
Missgeschick oder nicht fachgerechtes Arbeiten?
Lässt sich der Schaden auf ein Missgeschick zurückführen, zahlt die Bauleistungsversicherung. Liegt hingegen nicht fachgerechtes Arbeiten bzw. Pfusch am Bau vor, ist die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Bauunternehmers verantwortlich.
Schadensbeispiel 3: Diebstahl durch Unbekannte
Gestohlene Armaturen
Inmitten der Hauptstadt wird ein neues Bankgebäude errichtet. Die Arbeiten sind fortgeschritten und erste Armaturen wie Waschbecken und Wasserhähne sind bereits installiert. Eines Nachts überwinden Unbekannte die Absperrungen und demontieren sämtliche Wasserhähne. Die dadurch offen stehenden Wasserleitungen setzten das Gebäude großflächig unter Wasser.
Höhe des Schadens: ca. 2.480.000 Euro
Kosten ohne Bauleistungsversicherung
Der großflächige Schaden führt nicht nur zu einer deutlichen Verzögerung im Zeitplan. Auch die Polizei hat die Ermittlungen wegen Zerstörung eines Gebäudes aufgenommen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie als Verantwortlicher die Kosten für Behebung der Schäden und Ersatz der gestohlenen Armaturen.
Kosten mit Bauleistungsversicherung
Der Diebstahl von bereits montierten Anlagen ist von Ihrem Versicherungsschutz gedeckt. Der angerichtete Millionenschaden wird deshalb von Ihrer Bauleistungsversicherung erstattet.
Diebstahl auf Baustellen – ein großes Risiko
Diebstähle auf Baustellen kommen häufig vor, weswegen es sich für Bauherren und Bauunternehmen lohnt, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise
- Einzäunung der Baustelle
- Kameraüberwachung oder Sicherheitspersonal in der Nacht
- Wegschließen von Werkzeugen
Gerade Kupferrohre, aber auch Baugeräte werden besonders häufig gestohlen. Bauherren haben die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Eigentum der von ihnen engagierten Handwerker auf der Baustelle geschützt ist.
Bei Diebstahl oder Vandalismus auf Ihrer Baustelle sollten Sie neben Ihrem Versicherer auf jeden Fall auch die Polizei informieren. Schadensersatz bei Diebstahl ist nicht bei jedem Versicherer automatisch in der Bauleistungsversicherungspolice integriert, lässt sich jedoch so gut wie immer ergänzen. Beachten Sie jedoch: Versichert sind in der Regel nur fest verbaute Gegenstände. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau.
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