Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Architekten über die Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten, wann sie verpflichtend ist und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Architekt über die Berufshaftpflicht wissen?
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Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten vor den finanziellen Risiken, die aus Fehlern oder Versäumnissen in ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können. Wichtig dabei ist die Deckung von Schadensersatzansprüchen, die entstehen können, wenn durch die Arbeit des Architekten Schäden bei Dritten verursacht werden. Dazu zählen sowohl materielle Schäden wie Bauwerksmängel als auch finanzielle Verluste aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern.
Wichtig: Für Architekten ist der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschaden- oder Berufshaftpflichtversicherung von der jeweiligen Architektenkammer vorgeschrieben (Quelle: Architektenkammer NRW).
Berufshaftpflicht unbedingt individuell gestalten
Architekten sollten darauf achten, die Architektenhaftpflicht auf die individuellen Bedürfnisse und das genaue Berufsbild anpassen zu lassen. Dazu gehören die Berücksichtigung von Projektgrößen, die Art der Projekte sowie etwaige Nebentätigkeiten. Auch die Höhe der Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein und eventuellen Vorschriften der Architektenkammer entsprechen.
Warum brauchen gerade Architekten eine gute Berufshaftpflicht?
Pflicht zur Architektenhaftpflicht
Für selbständig tätige Architekten besteht durch die Landeskammern eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Denn für Architekten gibt es zahlreiche Haftungsrisiken, da der reibungslose Ablauf von Bauprojekten und letztlich auch die Unversehrtheit von Personen von ihrer Arbeit abhängen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen, die unter Umständen enorme Kosten verursachen. Architekten können unter anderem in diesen Bereichen tätig sein:
Angestellte Architekten
Wer bei einem anderen Architekten als Angestellter arbeitet, ist über dessen Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Dies gilt auch, wenn er bei einem Bauträger oder einer Hausverwaltung angestellt ist. Allerdings sollten dann die Art und der Umfang dieser Versicherung geklärt werden. Denn in der Betriebshaftpflichtversicherung solcher Unternehmen können Haftungsansprüche aus Planungsfehlern, jedoch nicht wegen Baumängeln versichert sein.
Absicherung eines Architektenbüros
Wer als selbständiger Architekt auch ein Architekturbüro betreibt, sollte mit den gängigen Versicherungen für Selbständige weitere Risiken abdecken. Empfängt der Architekt in seinem Büro Kunden, können sich diese beispielsweise während eines Termins verletzen oder ihre Gegenstände Schaden nehmen. Diese möglichen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende unechte Vermögensschäden können mit einer Betriebshaftpflicht abgedeckt werden.
Vorteile einer Berufshaftpflicht für Architekten
Was deckt eine gute Berufshaftpflicht für Architekten ab und was nicht?
Das leistet die Berufshaftpflicht für Architekten
Wann zahlt die Berufshaftpflicht?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten greift, sobald sich ein Architekt aufgrund eines Irrtums oder einer fehlerhaften Berechnung für einen Schaden verantworten muss. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich dabei je nach dem individuellen Versicherungsbedarf.
Oftmals können auch zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Berufshaftpflicht für Architekten nur für Risiken leistet, die vertraglich vereinbart wurden. Daher sollte beim Vertragsabschluss genau darauf geachtet werden, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken erwähnt und gedeckt sind. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Wie wählt man die richtige Berufshaftpflicht aus?“ .
Schadenbeispiele: In diesen Fällen hilft die Architektenhaftpflicht
Planungsfehler
Ein Landschaftsarchitekt wird damit beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung berücksichtigt der Architekt das geotechnische Gutachten des Böschungsgefälles nicht. Es kommt kurze Zeit nach dem Umbau zu einem Erdrutsch, bei dem die Straße zerstört wird. Da der Landschaftsarchitekt hier einen Fehler bei der Planung gemacht hat, werden ihm die Kosten für die Sanierung der Straße sowie die Rekultivierung der Böschung in Rechnung gestellt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 190.000 Euro.
Kostenvoranschlag überschritten
Ein Architekt soll einen Gebäudekomplex entwerfen. Vorab hat er dem Kunden einen Kostenvoranschlag gemacht. Nun dauert die Planung länger als angekündigt, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag vermerkt. Dies erfährt der Kunde erst bei Fertigstellung des Projektes und verlangt Schadenersatz. Der Architekt hätte hier zumindest den Kunden rechtzeitig informieren müssen.
Messfehler
Eine Firma beauftragt einen freiberuflichen Architekten mit dem Umbau des Betriebsgebäudes. Der Architekt entwirft eine Wendeltreppe für die Verbindung zum oberen Stockwerk und bestellt maßgeschneiderte Holzelemente. Dabei unterläuft ihm ein Fehler in der Abmessung der Treppe. Die Baufirma muss die Zuschnitte der Holzelemente erneut anfertigen. Die Kosten dafür hat der Architekt zu tragen.
Wann zahlt die Berufshaftpflicht nicht?
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Was kostet Sie eine Berufshaftpflicht?
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Architekten werden auf Grundlage der persönlichen Ansprüche berechnet. Einfluss haben beispielsweise das genaue Tätigkeitsgebiet, aber auch die Höhe der Versicherungssumme. Die Kosten einer guten Berufshaftpflichtversicherung für Architekten liegen, je nach individuellem Risiko, zwischen 500 und 8.700 Euro im Jahr.
Rechenbeispiel für Innenarchitekten
Herr S. ist als Innenarchitekt selbständig tätig und beschäftigt keine Angestellten. Er vereinbart eine pauschale Versicherungssumme von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro. Sein jährlicher Beitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Innenarchitekt |
Rechtsform | Einzelbüro |
Jahresumsatz | 150.000 € |
Deckungssumme (pauschal) | 2 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 2.500 € |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
Jahresbeitrag | 1.758,97 € |
Monatliche Kosten* | 146,58 € |
Rechenbeispiel für Garten- und Landschaftsarchitekten
Frau T. arbeitet als Garten- und Landschaftsarchitektin. Als Versicherungssumme vereinbart Sie eine Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und eine Höhe von 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Ihre Selbstbeteiligung legt Sie bei 2.500 Euro fest. Ihr Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Garten- und Landschaftsarchitekt |
Rechtsform | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Jahresumsatz | 250.000 € |
Deckungssumme | 3 Mio. € / 1 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 2.500 € |
Vertragslaufzeit | 5 Jahre |
Jahresbeitrag | 3.089,59 € |
Monatliche Kosten* | 257,47 € |
Entscheidende Faktoren für die Kosten
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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufshaftpflichtversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Wie wählt man die richtige Berufshaftpflicht aus?
Darauf sollten Architekten besonders achten
Benötigte Angaben für den Tarifvergleich
Ideal abgesichert mit einer Architektenhaftpflicht
Mit einer Architektenhaftpflicht sichern Sie sich rundum vor Haftungsrisiken ab. Besonders wenn Sie ein eigenes Architekturbüro leiten, sollten Sie auf eine leistungsstarke Architektenhaftpflicht setzen: Diese kombiniert effektiv die Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Berufshaftpflichtversicherung miteinander. Somit sind Sie und all Ihre Mitarbeiter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
So gehen Sie vor
- Bedarfsanalyse: Klären und analysieren Sie zunächst Ihren individuellen Versicherungsbedarf. Dies umfasst die Art der Projekte, die Größe und Komplexität der Bauvorhaben, sowie spezielle Risiken, die sich aus dem eigenen Tätigkeitsfeld ergeben.
- Tarife und Anbieter vergleichen: Schauen Sie sich auf dem Versicherungsmarkt um. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Rechner, um aktuelle Tarife auf Ihre individuelle Situation abstimmen zu lassen und miteinander zu vergleichen.
- Expertenberatung: Lassen Sie sich im Anschluss individuell von unseren Experten beraten und wählen Sie gemeinsam das passende Angebot aus.
- Konditionen prüfen: Es sollte überprüft werden, wie flexibel die Versicherung im Hinblick auf Veränderungen in der beruflichen Tätigkeit ist, zum Beispiel bei einer Ausweitung des Leistungsspektrums oder internationalen Projekten.
- Vertragsabschluss: Nach der Entscheidung für einen Tarif können Sie die Vertragsunterlagen zusammenstellen lassen und den Vertrag abschließen.
- Regelmäßige Prüfung: Denken Sie daran, Ihren Vertrag regelmäßig zu prüfen und mögliche Änderungen Ihrem Versicherer oder uns als Ihrem Versicherungsmakler mitzuteilen.
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Welche Fehler Sie als Architekt auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufshaftpflicht begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Architektenhaftpflicht individuell gestalten
„Der notwendige Versicherungsschutz unterscheidet sich von Architekt zu Architekt. Daher bestehen Policen meist aus frei kombinierbaren Deckungserweiterungen, je nach individuellem Versicherungsbedarf. Ein Architekt, der gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt, braucht beispielsweise eine andere Deckungsleistung als ein reiner Innenarchitekt.“
Experten-Tipp 2:
Besonders wichtig: Spätschäden absichern
„Spätschäden sind eine typische Form von Versicherungsfällen in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Kleinere Mängel, die zuerst unentdeckt bleiben, können auch nach vielen Jahren noch zu Schäden und dadurch zu einem stark verzögertem Versicherungsfall führen – den sogenannten Spätschäden. Bei der Betrachtung von Spätschäden ermittelt der Versicherer zurückliegende Verstöße des Architekten gegen Verhaltenspflichten. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbestehen. Entscheidend sind dabei gesetzliche Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre betragen können.“
Experten-Tipp 3:
Sonderfall: Ruheversicherung ab Vertragsbeginn
„Muss ein nicht selbständig tätiger Architekt zur Aufnahme in die Architektenkammer einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung erbringen, kann er eine Versicherung abschließen, die als ruhende Versicherung beginnt. Der Jahresbeitrag liegt hier bei ungefähr 300 Euro. Der Abschluss einer solchen Ruheversicherung ergibt jedoch nur Sinn, wenn auch über einen längeren Zeitraum keine selbständige Tätigkeit als Architekt geplant ist.“
Experten-Tipp 4:
Wenn die Selbständigkeit beendet wird
„Beendet ein freiberuflicher Architekt seine Selbständigkeit, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für die Berufshaftpflichtversicherung. Um dieses zu nutzen, muss dem Versicherer die Bestätigung der Gewerbeabmeldung zugesandt werden. Falls der Zeitpunkt der Beendigung der Selbständigkeit frühzeitig bekannt ist, kann die Vertragskündigung auch schon vorher eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertrag zum Termin der Gewerbeabmeldung aufgehoben wird. Sollte die Versicherung erst nach der Gewerbeabmeldung informiert werden, wird die Berufshaftpflichtversicherung zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die Gewerbeabmeldung beim Versicherer eingegangen ist.“
Experten-Tipp 5:
Jahresversicherung oder Objektversicherung
„Bei einigen Anbietern der Berufshaftpflichtversicherung ist die Absicherung von Architekten in zwei Varianten verfügbar. Sie kann in Form einer Objektversicherung oder einer Jahresversicherung abgeschlossen werden. Damit soll eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit unterschiedlicher Projektdichte zur Wahl stehen.
Als Objektversicherung wird vom Versicherer das Leistungsbild und die Leistungsphasen herangezogen, um die Versicherungsprämie zu berechnen. Hinzu kommt die Bausumme des zu verantwortenden Objekts. Dagegen hat die Jahresversicherung die gewünschten Leistungen sowie das Jahreshonorar als wichtigste Berechnungsgrundlage. Die Bausummen spielen hier keine Rolle für die Höhe der Prämie.“
Experten-Tipp 6:
Berufshaftpflicht für Architekten vom Spezialversicherer
„Es gibt Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung, die sich auf den Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert haben. Im Vergleich zu anderen Versicherern können hier besondere Leistungen in den Tarifen enthalten sein. Der wohl größte Vorzug eines spezialisierten Versicherers ist die Erfahrung im Umgang mit Architekten und anderen Bauberufen. Ein Versicherer, der die Anforderung einer Berufshaftpflicht für Architekten kennt, kann mitunter am besten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten. Dennoch sollten alle verfügbaren Angebote miteinander verglichen werden.“
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