Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Da Heilpraktiker in einem Beruf arbeiten, in dem Fehler hohe Schadenersatz­forderungen nach sich ziehen, sollten sie auf jeden Fall eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen.
  • Da Personenschäden besonders hohe Kosten nach sich ziehen können, müssen diese unbedingt mitversichert sein.
  • Wichtig ist zudem, dass sämtliche Aspekte der Tätigkeit als Heilpraktiker und alle Therapieverfahren versichert sind.
  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker ist ab 116,15 Euro pro Jahr  – umgerechnet 9,71 pro Monat – möglich.

Das erwartet Sie hier

Wieso die Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker existenzsichernd sein kann und wie sie eine günstige Versicherung finden, die alle relevanten Risiken abdeckt.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Gründe für die Berufs­­haftpflicht
  3. Was leistet die Berufs­­haftpflicht?
  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Ratschläge für den Tarifvergleich
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker aus?

Versicherung von Sach- und Personenschäden

Anders als Menschen in beratenden Berufen verursachen Heilpraktiker eher selten Vermögensschäden. Viel größer ist das Risiko, versehentlich einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen. Entsprechend ist es wichtig, vor allem diese Risiken abzusichern. Ob das durch eine Berufs­haftpflicht­versicherung erfolgen kann, lässt sich nicht pauschal sagen, denn der Begriff wird nicht einheitlich verwendet.

Verbirgt sich dahinter lediglich eine Vermögensschadens­versicherung, ist der Versicherungsschutz nicht ausreichend. Auf jeden Fall abgedeckt werden Sach- und Personenschäden durch die Betriebs­haftpflicht­versicherung. Diese wird entweder einzeln abgeschlossen oder ist, je nach Versicherer, Bestandteil einer Berufs­haftpflicht­versicherung.

Lassen Sie sich beraten (kontaktieren Sie hierzu am besten unser Makler-Team) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifrechner, um eine Versicherung zu finden, welche die für Sie relevanten Risiken abdeckt. Viele Anbieter bieten auf Heilpraktiker zugeschnittene Versicherungen an.

Die wichtigsten Vorteile der Berufs- bzw. Betriebs­haftpflicht auf einen Blick

  • Versicherung übernimmt die Haftung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • ermöglicht Mitgliedschaft in Berufsverband
  • mehr Sicherheit für Patienten

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Eine ausreichende Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker muss nicht teuer sein. Ein Heilpraktiker ohne Angestellte und mit wenigen zu versichernden Risiken könnte sich ab 116,52 Euro – umgerechnet 9,71 Euro im Monat – mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro absichern.


Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Beim Vermitteln von Berufs­haftpflicht­versicherungen für Heilnebenberufe haben unsere Experten gute Erfahrungen mit diesen Versicherern gemacht:

  • Continentale
  • Alte Leipziger
  • Haftpflichtkasse
  • Mannheimer

Unsere Versicherungskonzepte für Heilpraktiker

Wir vermitteln Ihnen gern kostengünstige und leistungsstarke Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker und Tierheilpraktiker. Sie beinhalten unter anderem folgende Leistungen:

  • Versicherung einer großen Bandbreite von Tätigkeiten sowie von Hausbesuchen und Auslandsaufenthalten
  • Einschluss einer Privat- und Tierhalter­haftpflicht möglich
  • Schlüsselverlust ist versichert
  • Kostengünstige Versicherung sämtlicher Mitarbeiter
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz

Jetzt Tarife der Heilpraktiker­haftpflicht­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Wieso brauchen Heilpraktiker eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Die Berufs­haftpflicht als Existenzschutz

Heilpraktiker kümmern sich um das körperliche und seelische Wohlergehen ihrer Patienten und haben damit ein erhöhtes Berufsrisiko. Ein Fehlgriff während der Behandlung, eine falsche Beratung oder auch falsch eingeschätzte Beschwerden können sowohl Personen- als auch Vermögensschäden nach sich ziehen. In einem solchen Fall springt die Berufs­haftpflicht bzw. Betriebs­haftpflicht ein und übernimmt die Kosten. Auch wenn in den Räumen des Heilpraktikers das Eigentum eines Patienten beschädigt wird (Sachschaden), ist dies durch die Versicherung gedeckt.

Mit der Berufs­haftpflicht­versicherung sichern sich Heilpraktiker vor unkalkulierbaren Kosten ab, die z. B. aus einem Behandlungs- oder Beratungsfehler entstehen können. Gerade Personenschäden ziehen im schlimmsten Fall dermaßen hohe Kosten nach sich, dass sie die berufliche Existenz des Heilpraktikers gefährden können.

Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Haftungsrisiken für Heilpraktiker

Aus der Tätigkeit eines Heilpraktikers ergeben sich diverse Haftungsrisiken. Schadenersatz­forderungen können sich z.B. aus den folgenden Situationen ergeben:

  • Die gewählte Behandlungsmethode bringt keine Linderung der Symptome, sondern führt stattdessen sogar zu einer Verschlechterung.
  • Eine schwere Erkrankung wird vom Heilpraktiker nicht erkannt und daher zu spät behandelt.
  • Versäumnisse bei der Aufklärung vor der Behandlung (Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflicht)
  • Missgeschicke in den Praxisräumen

Kann die Kranken­versicherung eines Patienten nachweisen, dass sich dessen Beschwerden auf eine falsche Behandlung durch einen Heilpraktiker zurückführen lassen, muss dieser für die Behandlungskosten aufkommen (Regress).

Keine gesetzliche Pflicht, aber in der Berufsordnung verankert

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Heilpraktiker, sich zu versichern. Wer jedoch Mitglied in einem Berufsverband für Heilpraktiker ist, der muss eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen. Denn die verschiedenen Berufsverbände haben eine Berufsordnung für Heilpraktiker entwickelt, die unter anderem auch die Versicherungspflicht regelt. Darüber hinaus empfiehlt der Verband einen ausreichenden Straf­rechtsschutz.

„Heilpraktiker ver­pflichten sich zum Abschluss einer ausreichenden Berufs­haftpflicht­versicherung. Der Abschluss einer zusätzlichen Straf­rechtsschutz­versicherung wird empfohlen.“

Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), Artikel 17


Mehr Sicherheit für Patienten

Auch Ihre Patienten profitieren vom Schutz der Berufs­haftpflicht­versicherung. Wenn Sie als behandelnder Heilpraktiker eine entsprechende Versicherung haben, können sich die Patienten sicher sein, nach einer falsch durchgeführten Behandlung ihre berechtigten Haftungsansprüche durchsetzen zu können.

Eine sinnvolle Absicherung für Tierheilpraktiker

Auch für Tierheilpraktiker ist eine ausreichende Versicherung gegen Sach- und Personenschäden wichtig, um gegen die finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern oder Missgeschicken in der Praxis abgesichert zu sein. Versicherungsschutz, der für alle Therapie- und Behandlungsarten sowie für sämtliche Angestellten in der Praxis gilt und auch erweiterten Straf­rechtsschutz, eine Privat­haftpflicht und Hundehalter­haftpflicht beinhaltet, ist zum Beispiel für umgerechnet 14,68 Euro pro Monat möglich.

Leistungen der Berufs­haftpflicht für Heilpraktiker

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker deckt alle Tätigkeiten ab, die ein behördlich zugelassener Heilpraktiker ausüben darf. In der Hauptsache schützt die Versicherung die Heilpraktiker vor Kosten, die ihnen aus der Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.

Wenn sich aus Beratungs- oder Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche ergeben, haftet der behandelnde Heilpraktiker. Die Berufs­haftpflicht übernimmt und begleicht die Schadensersatzansprüche – wenn sie berechtigt sind.


Passiver Rechtsschutz

Jede Forderung wird vom Versicherer genau geprüft. Sollte sich dabei eine Schadensersatzforderung als unbegründet erweisen, wehrt die Berufs­haftpflicht­versicherung den Fall ab – falls nötig auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Die Berufs­haftpflicht enthält also – wie andere Haftpflicht­versicherungen auch – einen passiven Rechtsschutz.

Beispiel für einen Schadensfall: Behandlungsfehler vor Gericht

2015 sprach das Landgericht in Bonn einem Patienten 2.500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Dieser trug während einer Wärmebehandlung eine Brandblase davon, die nur langsam verheilte und eine Narbe hinterließ. Sein Heilpraktiker hatte ihn nicht wahrheitsgemäß über die Häufigkeit von Verbrennungen bei dieser Therapieform aufgeklärt, und außerdem identifizierte ein Sachverständiger Fehler bei der Auswahl und Durchführung der Behandlung (AZ: 9 O 234/14).

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Unterläuft einem Heilpraktiker bei der Diagnose, Aufklärung oder Behandlung von Patienten ein Fehler, kann dies dramatische Folgen haben. Patienten können gesundheitliche Schäden davontragen, die sie für den Rest ihres Lebens begleiten und in Alltag und Beruf einschränken.

Das wiederum berechtigt sie, hohe Schadenersatz­forderungen an den entsprechenden Heilpraktiker zu stellen. Darum empfiehlt sich für Heilpraktiker – gerade für die, die an besonders wichtigen und verletzlichen Körperteilen arbeiten, wie z.B. Chiropraktiker – eine Versicherung mit einer hohen Deckungssumme, z.B. 5.000.000 Euro.


Das sollte mitversichert sein

  • Hausbesuche
  • Mietsachschäden
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz
  • Schlüssel­versicherung (bei eigener Praxis)

Darüber hinaus ist bei einigen Tarifen die private Haftpflicht­versicherung mit abgedeckt. Kosmetische Behandlungen können hingegen nur gegen Aufpreis mitversichert werden.

Experten-Tipp:

„Heilpraktiker, die eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen möchten, müssen darauf achten, dass sie alle Tätigkeiten bzw. Behandlungsmethoden genau angeben. Nur dann gilt der Versicherungsschutz für die entsprechenden Behandlungen. Kommen aufgrund von Fort- und Weiterbildungen weitere Behandlungsmethoden dazu, sollten diese dem Versicherer gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Kosten der Berufs­haftpflicht für Heilpraktiker

Rechenbeispiel

Unser Beispiel-Heilpraktiker weist folgende Merkmale auf:

  • Heilpraktiker mit eigener Praxis und zwei Angestellten
  • Sach- und Personenschäden: 10 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 100.000 Euro
  • keine Selbst­beteiligung

Für ihn kommen z.B. diese Versicherungen infrage:

AnbieterJahresprämie (Euro)umgerechnet zu monatlichen Kosten (Euro)
Versicherer 1181,0015,08
Versicherer 2297,0024,75

Wichtige Kostenfaktoren

Die Kosten der Berufs­haftpflicht werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. In der Hauptsache sind jedoch die versicherten Leistungen und die Höhe der Deckungssumme entscheidend für die Beitragshöhe.

Eine weitere wichtige Größe bei der Kostenermittlung ist die Frage, ob Sie freiberuflich tätig sind, eine eigene Praxis betreiben oder Teil einer Gemeinschaftspraxis sind. Auch die Frage, ob Sie Personal beschäftigen und ob es sich dabei um Büroangestellte oder medizinische Mitarbeiter handelt, wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus.


Weitere Kostenfaktoren

  • Spezielle Behandlungsmethoden, z. B. Akupunktur
  • Kosmetische Behandlungen
  • Zweitpraxen
  • Weitere Betriebseinrichtungen
  • Gründungsdatum (Existenzgründerrabatt möglich)
  • Vorschäden

Was kostet Sie eine Heilpraktiker­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Heilpraktiker im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Berufs­haftpflicht­versicherungen für Heilpraktiker im Vergleich

Darauf sollten Sie achten

Die Berufs­haftpflicht­versicherungen für Heilpraktiker unterscheiden sich zum Teil erheblich hinsichtlich der versicherten Leistungen. Je nachdem, ob Sie freiberuflich oder in einer eigenen Praxis tätig sind, können unterschiedliche Tarife in Frage kommen. Beim Vergleich sollten Heilpraktiker auf folgende Punkte achten:

  • Wie hoch und zu welchen Bedingungen ist der erweiterte Straf­rechtsschutz abgedeckt?
  • Welche Selbst­beteiligung müssen Versicherte bei Mietsachschäden zahlen?
  • Welche Versicherungssummen bietet der Tarif bei Personen- und Sachschäden?
  • Sind Vermögensschäden mitversichert und wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Sind Hausbesuche mitversichert?
  • Welche Behandlungsmethoden sind mitversichert bzw. können nur gegen Aufpreis mit abgedeckt werden?
  • Sind Seminare, Schulungen und Dozententätigkeiten mitversichert?

Besonderheiten für Heilpraktiker mit eigener Praxis

Heilpraktiker, die eine eigene Praxis haben oder Teil einer Praxis­gemeinschaft sind, sollten ihren Versicherungsschutz um eine Geschäftsinhalts­versicherung und eine Firmen­rechtsschutz­versicherung erweitern. Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen und gegebenenfalls auch Krankentagegeld­versicherungen helfen, finanzielle Belastungen durch vorübergehende Verdienstausfälle aufzufangen.

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Fazit

Wenn Heilpraktikern ein Fehler unterläuft, kann die Berufs­haftpflicht­versicherung darüber entscheiden, ob er das Ende ihrer beruflichen Existenz bedeutet. Darum ist es wichtig, dass Sie sich ausreichend absichern. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass sämtliche Tätigkeiten und Therapiemethoden sowie weitere Risiken in der Praxis ausreichend versichert sind. Bei der Auswahl des richtigen Tarifs helfen unser Online-Tarifrechner und unser Berater-Team.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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