Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Reise oder einem Umzug ins Ausland leistet, worauf Sie für weltweiten Schutz bei einem Neuabschluss achten müssen.
Inhalt dieser SeiteGilt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland
Internationale Berufsunfähigkeitsversicherungen
Mittlerweile bieten viele Berufsunfähigkeitsversicherungen internationalen oder weltweiten Schutz. Wenn Sie also eine Weile im Ausland arbeiten, ist das mit einer BU mit ausreichend großem Geltungsbereich kein Problem. Enthält Ihr Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel, können Sie Ihre Versicherung beim Auswandern auch problemlos mitnehmen.
Allerdings sollten Sie genau hinsehen, was genau Ihre Versicherungsbedingungen für den Fall eines längeren Aufenthalts im Ausland vorsehen und ob für bestimmte Länder besondere Regelungen gelten. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherung Sie schützt, wenn Sie auswandern und dann berufsunfähig werden, fragen Sie am besten noch einmal bei Ihrem Versicherer nach.
Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind möglich
Allerdings ist es gerade bei alten Verträgen oder bei Einsteigertarifen möglich, dass sich der Geltungsbereich nur auf Deutschland beschränkt. Auch zeitliche Beschränkungen sind möglich, sodass Sie zum Beispiel bei einer Urlaubs- oder Dienstreise versichert wären, aber nicht bei einer mehrjährigen Entsendung oder einem Auslandsstudium. Lesen Sie einfach noch einmal genau die Versicherungsbedingungen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach.
Was tun bei ungünstigen Bedingungen?
Ist bei Ihrer Versicherung der Geltungsbereich eingeschränkt, haben Sie meist zwei Optionen:
BU mit weltweitem Schutz abschließen
Wenn Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, aber zu einem späteren Zeitpunkt auswandern wollen, sollten Sie beim Abschluss auf einige Punkte besonders achten. Welche das sind, zeigen wir Ihnen in diesem Kapitel.
Abschluss bei Hauptwohnsitz im Ausland sehr schwierig
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen möchten, sollten Sie sich ausreichend lange vor dem Umzug um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Denn Sie können den Vertrag oftmals nur abschließen, solange Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Pendeln Sie zum Beispiel als Grenzgänger von Deutschland zur Arbeit im Ausland, ist der Abschluss einer Versicherung in der Regel unproblematisch. Umgekehrt ist es deutlich schwieriger.
Frage nach Auslandsaufenthalten bei Antragsstellung
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, müssen Sie bei der Antragsstellung wahrscheinlich auch die Frage beantworten, ob ein längerer Auslandsaufenthalt, zum Beispiel mehr als sechs Wochen oder mehr als drei Monate lang, geplant ist. Die Zeiträume, welche die Versicherer dabei abfragen, unterscheiden sich stark. Mal wird nach den nächsten zwei Jahren gefragt, mal nur nach den nächsten sechs Monaten. Erklären Sie dem Versicherer am besten ehrlich und präzise auf einem Beiblatt, um was für einen Auslandsaufenthalt es geht. So kann eine typische Frage aussehen:
„Werden Sie voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten für länger als 6 Monate ins außereuropäische Ausland reisen?“
In einigen Fällen müssen Sie Auslandsaufenthalte ab einer bestimmten Länge nachträglich dem Versicherer melden. Schauen Sie einmal in den Versicherungsbedingungen nach, ob solch eine sogenannte Nachmeldepflicht für Sie gilt.
Wie beeinflusst ein Auslandsaufenthalt die Abschlusschancen?
Wenn Sie beim Antrag auf Ihre Versicherung angeben, dass Sie ins Ausland gehen wollen, kann dies den Abschluss der Versicherung erschweren oder höhere monatliche Beiträge (Risikozuschlag) bedeuten. Hier kommt es jedoch stark auf das Land des Auslandsaufenthalts an: Reisen Sie in ein Land, das der Versicherer als weniger sicher als Deutschland einschätzt, kann dies zu einer Ablehnung oder einem Zuschlag führen. Beschließen Sie nach Ablauf des abgefragten Zeitraums, ins Ausland zu ziehen oder dort zu arbeiten, beeinflusst das die Konditionen nicht.
Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten
Weltweiter Schutz
Der Versicherungsschutz der BU sollte am besten weltweit gelten. So kann dies im Vertrag stehen:
„Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Verlegt die versicherte Person den Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland, hat dies keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.“
Keine zeitlichen und regionalen Einschränkungen
Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine zeitlichen und regionalen Einschränkungen enthält. Formulierungen wie die Folgende sollte ein Vertrag also nicht enthalten:
„Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in ein Gebiet außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Islands, Norwegens und der Schweiz verlegt hat oder sich länger als sechs Monate ununterbrochen außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat. Damit enden der Versicherungsschutz und die Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung.“
Akzeptanz von ausländischen Ärzten
Wenn im Fall einer Berufsunfähigkeit auch ausländische Ärzte akzeptiert werden, sparen Sie sich viel Aufwand. In BU-Verträgen kann das etwa so formuliert sein:
„Wenn sich der Versicherte im Ausland befindet, akzeptieren wir auch die Berichte eines dort tätigen Arztes. Die Berichte müssen nicht in deutscher Sprache geschrieben sein.“
Was ist die Inlandsklausel?
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – allerdings können Versicherer bei ausländischen Staatsbürgern eine sogenannte Inlandsklausel ergänzen. Diese besagt, dass die Versicherung nach einer bestimmten Zeit ausläuft, wenn der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt wird. Bisher erworbene Ansprüche bleiben aber auch bei einem Umzug ins Ausland erhalten. Gerade bei Menschen aus EU-Ländern verzichten die Anbieter der Versicherung aber häufig auf diese Klausel.
Ausländische BU abschließen?
Teilweise können Sie auch in anderen Ländern eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zum Beispiel sind einige Versicherer, die in Deutschland Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten, auch in Österreich aktiv. In den USA und Großbritannien gibt es Produkte wie „Income Protection Insurance“ oder „Disability Insurance“, die Parallelen zu deutschen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen haben. Teilweise sind Angestellte hier über ihren Arbeitgeber versichert. Falls Sie eine neue BU im Ausland abschließen möchten, schauen Sie genau hin, ob Ihnen eine lokale Versicherung wirklich vergleichbare Leistungen bietet und genauso viele Risiken abdeckt wie eine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung. Treffen Sie Entscheidungen über eine so wichtige Versicherung nur nach ausführlicher Recherche und Überlegung.
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Berufsunfähig im Ausland: Was nun?
Wann leistet die BU?
Haben Sie eine BU abgeschlossen, die weltweit gilt und werden Sie im Ausland berufsunfähig, erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente.
Wann leistet die BU nicht?
Es gibt Szenarien, in denen Sie nicht versichert sind: Sind Sie zum Beispiel aktiv an inneren Unruhen oder Kriegsereignissen im Ausland beteiligt und werden in diesem Zusammenhang berufsunfähig, zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer in der Regel keine Berufsunfähigkeitsrente aus. Anders sieht es aus, wenn Sie in einer Kriegs- oder Konfliktsituation bei einem durch ein Mandat legitimierten Einsatz berufsunfähig werden oder während Sie humanitäre Hilfe leisten.
BU-Rente beantragen
Egal, ob Sie im Ausland oder in Deutschland berufsunfähig werden: Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie einen Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer stellen. Dem Antrag ist ein Bericht eines Arztes beizulegen, der Ihre Berufsunfähigkeit bestätigt. Dieser muss zum Beispiel Auskunft über die Ursache, den Beginn, den Verlauf und die voraussichtliche Dauer Ihres Leidens geben. Beachten Sie: Werden Sie im Ausland berufsunfähig, dürfen Sie sich mitunter nicht an jeden Arzt wenden. Was das bedeutet, können Sie im nächsten Kapitel nachlesen.
Untersuchung in Deutschland
Werden Sie im Ausland aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung berufsunfähig, können Versicherer verlangen, dass Sie in Deutschland untersucht werden und auch Ihr Gesundheitszustand regelmäßig in Deutschland überprüft wird. Insbesondere, wenn Sie in ein weiter entferntes Land ausgewandert sind, kann dies nicht nur unpraktisch, sondern auch belastend sein.
Die Kosten müssen Sie allerdings oft nicht selbst tragen: Viele Versicherer zahlen für Reise- und Unterbringung. Schauen Sie am besten in Ihren Versicherungsbedingungen nach. Hier ist oft sehr präzise festgelegt, welche Kosten der Versicherer trägt, zum Beispiel für Zugfahrt in der zweiten Klasse oder eine Übernachtung in einem Drei-Sterne-Hotel.
Je nachdem, in welchem Land Sie sich gerade aufhalten, können Versicherer aber auch eine Untersuchung vor Ort akzeptieren. Es gibt zudem wenige Versicherer, die auch explizit Untersuchungen bei einem Arzt der deutschen Botschaft im Aufenthaltsland akzeptieren.
Rückkehr nach Deutschland – zahlt der Versicherer?
Möchten Sie nach einer Berufsunfähigkeit im Ausland nach Deutschland zurückkehren, ist nicht einheitlich geregelt, wer die Kosten dafür übernehmen muss. Teilweise müssen die Versicherten auf eigene Kosten zurückkehren, teilweise übernimmt diese der Versicherer.
BU-Rente: Auszahlung und Besteuerung
Behalten Sie für die Auszahlung der BU-Rente oder anderen Zahlungsverkehr mit der Versicherung am besten ein deutsches Bankkonto. Beachten Sie: Die Berufsunfähigkeitsrente wird in dem Land versteuert, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Das kann eine höhere Besteuerung als in Deutschland bedeuten, wo nur der Ertragsanteil besteuert wird.
So wird die BU in Deutschland versteuert
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