Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Berufsunfähigkeitsrente ist, wer sie bekommen kann und wie hoch sie ausfällt.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Berufsunfähigkeitsrente?
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente eine Rente, die Sie monatlich ausgezahlt bekommen, wenn Sie berufsunfähig sind. Dabei sind drei „Berufsunfähigkeitsrente“ zu unterscheiden. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung der jeweiligen Rente:
Private Berufsunfähigkeitsrente
Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk
Alle Infos zur privaten Berufsunfähigkeitsrente
Wer kann die private Berufsunfähigkeitsrente erhalten?
Anders als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente nur, wenn Sie selbst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.
Um die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie schließlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wann ist man eigentlich berufsunfähig?
Wie hoch sollte die private Berufsunfähigkeitsrente sein?
Wie hoch Ihre Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit sein soll, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Grundsätzlich gilt, dass die Rente den Verlust des Einkommens ausgleichen und den bisherigen Lebensstandard absichern soll.
Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, eine niedrige Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren, nur um so Beiträge zu sparen. Denken Sie bei der Festlegung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente auch daran, dass Sie während der Dauer der Auszahlung weiterhin zum Beispiel in Ihre Altersvorsorge investieren und gegebenenfalls weiterhin die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung zahlen können sollten. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass Sie nach dem Ende der Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit geringen Zahlungen aus der gesetzlichen und eventuellen privaten Rentenversicherungen auskommen müssen.
Diese Empfehlungen können Ihnen bei der Festlegung der Höhe Ihrer BU-Rente helfen:
Orientierung am Nettoeinkommen
In der Praxis hat es sich bewährt, wenn die private BU-Rente etwa 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Manche halten aber auch 70 oder 75 Prozent für ausreichend. Dies sind allerdings allgemeine Richtwerte: Wichtig ist, dass Sie für Ihre persönliche Situation die passende Rentenhöhe finden. Unsere BU-Experten helfen Ihnen hierbei auch gerne weiter.
Sinnvolle Untergrenze für die BU-Rente
Die monatliche BU-Rente sollte nicht unter 1.000 Euro liegen. Denn ist diese Rente bei Berufsunfähigkeit das einzige Einkommen, kann das dazu führen, dass Versicherte über kurz oder lang Sozialleistungen beantragen müssen. In diesem Fall wird eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Anspruch hat der Antragsteller nur, wenn das anzurechnende Einkommen und das verwertbare Vermögen unter dem Existenzminimum liegen. Hat der Betroffene Anspruch auf Sozialleistungen, wird die Berufsunfähigkeitsrente mit den bewilligten Sozialleistungen verrechnet. Das bedeutet, dass sich die staatlichen Leistungen um die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente reduzieren und der Versicherte im schlimmsten Fall jahrelang umsonst in die private Absicherung eingezahlt hat.
BU-Rente: Es gibt Obergrenzen
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Höhe der BU-Rente zwar individuell, jedoch nicht beliebig vereinbart werden. Generell gilt, dass Sie nicht mehr absichern können, als Sie verdienen. Aber auch eine hundertprozentige Absicherung des bisherigen Einkommens ist in der Regel nicht möglich. Wie hoch die BU-Rente maximal sein kann, variiert von Versicherer zu Versicherer. Gängig sind zum Beispiel zwischen 60 und 75 Prozent des Bruttogehalts oder auch 75 bis 85 Prozent des Nettogehalts. Meist gibt es noch Sonderregelungen bei Kammerberufen. Ist die Berufsunfähigkeitsrente dagegen im Leistungsfall höher als das letzte Einkommen, beispielsweise durch vereinbarte Dynamiken, ist dies in der Regel nicht problematisch.
Nachträglich die Rente erhöhen: die Nachversicherungsgarantie
Es ist möglich, die Berufsunfähigkeitsrente später noch ohne weitere Gesundheitsprüfung zu erhöhen – zum Beispiel, wenn Sie eine Familie gründen oder an wichtigen Wendepunkten Ihrer Karriere. Achten Sie dafür darauf, dass Ihr Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie beinhaltet.
Für Schüler und Studenten kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer vorläufig kleinen Rente und einer Nachversicherungsgarantie unter Umständen besonders lohnen. Denn häufig haben sie noch keine Vorerkrankungen oder beruflichen Risiken, welche die monatliche Versicherungsprämie in die Höhe treiben oder Versicherer zu einer Ablehnung bewegen könnten. Nach dem Einstieg ins Berufsleben können sie dann die Rente erhöhen.
So stellen Sie einen Antrag auf eine BU-Rente
Um Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie einen ausführlichen Leistungsantrag stellen. Dieses Dokument hat meist einen Umfang von 20 Seiten und mehr, da Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit einfordern. Die Bewilligung einer BU-Rente kann sich mitunter über einige Monate hinziehen. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld der Antragsstellung professionell beraten. So können Sie eine möglichst korrekten und vollständigen Antrag einreichen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Versicherte sollten gemeinsam mit dem Antrag mindestens folgende Unterlagen gleich mit einreichen:
- Detaillierte Darstellung und Begründung zur Ursache der Berufsunfähigkeit
- Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte: Diese begründen die Ursache und prognostizieren die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit.
- Dokumente über den ausgeübten Beruf, die Stellung sowie die konkreten Tätigkeiten, inklusive genauer zeitlicher Angaben, wie lange Versicherte im Betrieb welchen Tätigkeiten nachgegangen sind.
So wird der Leistungsantrag richtig ausgefüllt
So wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt
Bewilligt der Versicherer Ihren Antrag, erhalten Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. Der Versicherer kann jedoch die Zahlung der BU-Rente auch verweigern. Welche Möglichkeiten Versicherte in einem solchen Fall haben und was auch nach Beginn der Auszahlung noch zu beachten ist, erfahren Sie hier:
Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld oder Krankentagegeld
Sie können zeitgleich das gesetzliche Krankengeld und eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Das Sozialgericht Trier urteilte 2011, dass die gesetzliche Krankenversicherung ihre Krankengeldzahlungen in so einem Fall nicht zurückfordern darf (Quelle: SG Trier, 06.10.2011, S 1 KR 54/11). Nicht möglich ist es hingegen, gleichzeitig zur BU-Rente Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung zu erhalten. Ein Urteil des Landgerichts Cottbus bestätigt, dass man in einem solchen Fall die Versicherung, die das Krankengeld zahlt, unverzüglich informieren muss. Der Beklagte wurde vom Gericht zu einer Rückzahlung des Krankentagegelds verpflichtet (Quelle: LG Cottbus, 09.01.2020, 6 O 444/18).
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Alle Infos zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente
Sind „Berufsunfähigkeitsrente“ und „Erwerbsminderungsrente“ das gleiche?
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgeschafft – nur noch wenige Personen haben aktuell Anspruch auf diese Rente. Seit 2001 gibt es die Rente wegen Erwerbsminderung, kurz Erwerbsminderungsrente genannt (EMR) (Quelle: SGB, Sechstes Buch, § 43).
Zwischen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente und der Erwerbsminderungsrente gibt einen entscheidenden Unterschied: Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie nur in Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, jedoch imstande wären, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Erwerbsunfähig sind Sie hingegen, wenn Sie nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeit so gut wie nicht mehr arbeitsfähig sind. Wenn Sie sich also aktuell gegen eine Berufsunfähigkeit absichern wollen, müssen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Hier finden Sie alle Infos zur Erwerbsminderungsrente
Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Nur Bürger, die vor 02.01.1961 geboren wurden, haben prinzipiell noch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie können bei Berufsunfähigkeit eine Rente erhalten, die in den Grundzügen der aktuellen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit entspricht. Für sie gelten allerdings Sonderregelungen (Quelle: SGB VI, § 240). Personen, die nach diesem Datum zur Welt gekommen sind, können nur die allgemeine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie haben Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
Wie hoch ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Die durchschnittliche Rentenzahlung bei Erwerbsminderungsrenten pro Monat lag bei 933 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Typischerweise beträgt sie weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Die Erwerbsminderungsrente fällt also aktuell eher gering aus und reicht in vielen Fällen nicht, um den Lebensstandard zu halten. Daher raten wir zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – mehr dazu, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente aus einer solchen Versicherung ist und wann Sie einen Anspruch darauf haben, erfahren Sie im Kapitel zur privaten Berufsunfähigkeitsrente weiter oben.
Wie viel Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung erhalten würden, können Sie ganz einfach in Ihrer Renteninformation unter dem Punkt „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ nachlesen. In der Regel ist das die oberste Euro-Angabe im rechten Kästchen. Die Renteninformation schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung in der Regel einmal im Jahr zu. Da die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung halb so hoch ist, wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung, teilen Sie diesen Betrag einfach durch zwei.
Grundsätzlich entspricht die Berufsunfähigkeitsrente einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass Sie die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor (1) und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenwert wird jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt der Rentenartfaktor 0,5 – Sie erhalten somit die Hälfte der vollen Rente. Beachten Sie, dass Sie von sogenannten Zurechnungen profitieren, aber auch mit Abschlägen rechnen müssen.
So stellen Sie einen Antrag auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
Für eine Berufsfähigkeitsrente müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Gehen Sie davor sicher, dass Sie auch wirklich die Voraussetzungen erfüllen. Im Zweifelsfall können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie außerdem alle Formulare für einen Antrag auf Erwerbsminderung herunterladen.
Alle Infos zur Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk
Wer hat Anspruch auf diese Berufsunfähigkeitsrente?
Sind Sie über ein berufsständisches Versorgungswerk pflichtversichert – sind Sie zum Beispiel, Arzt, Apotheker, Architekt, Notar oder auch Wirtschaftsprüfer – dann kann Ihnen dieses Werk bei Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlen.
Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versorgungswerk werden nur sehr selten erfüllt, durchschnittlich von unter einem Prozent der Mitglieder von Versorgungswerken (Beispiele: Nordrheinische Ärzteversorgung; Versorgungswerk der Rechtsanwälte).
Beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen für eine BU-Rente, zum Beispiel wann man überhaupt als „berufsunfähig“ gilt, rechtlich vom Bundesland und dem jeweiligen Versorgungswerk abhängen. Es ist daher wichtig, nicht nur die landesrechtlichen Bestimmungen zu kennen, sondern auch die Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk?
Bei Versorgungswerken ist die Höhe der BU-Rente meist an das Eintrittsalter des Versicherten geknüpft. Haben Sie sich also früh in einem Versorgungswerk versichert, erhalten Sie in der Regel mehr BU-Rente, als wenn Sie erst später beigetreten sind. Ein Beispiel: 2023 erhielten Rechtsanwälte bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren, die vor ihrem 55. Lebensjahr berufsunfähig wurden, von dem Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt rund 3.400 Euro. Durchschnittlich rund 992 Euro erhielten sie bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren (Quelle: Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen). Allgemein beträgt die BU-Rente eines Versorgungswerks durchschnittlich 2.000 Euro.
Sie fällt somit in der Regel zwar höher aus als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Oft reicht sie jedoch auch nicht aus, um den Lebensstandard zu halten, zumal sie nur in seltenen Fällen ausgezahlt wird. Auch eine BU-Rente des Versorgungswerks können Sie jedoch mit einer privaten BU-Rente kombinieren und sich so finanziell absichern.
So stellen Sie einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk
Die Berufsunfähigkeitsrente beantragen Sie bei Ihrer Versorgungskammer. Die Antragsstellung kann sich je nach Kammer unterscheiden – wir empfehlen Ihnen daher, sich vor diesem Schritt für eine Beratung an Ihre Versorgungskammer zu wenden. In der Regel müssen Sie mindestens diese Unterlagen einreichen:
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