Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­­versicherung und Long- und Post-COVID beachten müssen

Foto von Talke Flörcken
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Corona-Infektion kann schwerwiegende Spätfolgen, wie Long- und Post-COVID, haben. Sie können zu einer Berufs­unfähigkeit führen.
  • Führen die Spätfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion zur Berufs­unfähigkeit, kann durch die private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) eine BU-Rente ausgezahlt werden.
  • Der Abschluss einer BU mit einer akuten Long- oder Post-COVID-Erkrankung ist sehr schwierig.

Das erwartet Sie hier

Ob Sie sich trotz Long- oder Post-COVID mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) absichern können und wann Sie bei Folge­erkrankungen einer SARS-CoV-2-Infektion eine BU-Rente erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Long und Post COVID
  2. BU abschließen trotz Long COVID
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich Long und Post COVID?

Long- und Post-COVID als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Die vergangenen Jahre zeigen, dass eine Corona-Infektion schwerwiegende Krankheiten wie Long- und Post-Covid hervorrufen kann. Wie viele Menschen in Deutschland aktuell an Long- oder Post-COVID leiden, lässt sich allerdings nicht eindeutig beantworten.

Icon Personalbeschaffung

Beispielsweise wird die Häufigkeit von Long COVID auf etwa sechs bis 15 Prozent geschätzt (Quelle: Robert Koch-Institut). Eine andere Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sechs bis 12 Monate nach einer SARS-CoV-2-Infektion mindestens 6,5 Prozent von Post-COVID betroffen sind (Quelle: the bmj). Daten der gesetzlichen Kranken­versicherungen für das Jahr 2022 legen wiederum nahe, dass sieben bis 13 Prozent an einem Post-COVID-Zustand leiden (Quelle: Robert Koch-Institut).


Berufs- und Erwerbsunfähigkeit als Folge von Long- oder Post-COVID

Long- und Post-COVID kann Betroffene in ihrem Alltag stark einschränken. In vielen Fällen können sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen. Oft sind sie zeitweise krankgeschrieben, manchmal werden sie jedoch dauerhaft berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Dies sind aktuelle Zahlen zu Fehlzeiten, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Long- und Post-COVID:

  • Viele Fehltage
    Die Techniker Krankenkasse hat die Fehltage aufgrund der Diagnose „Post-COVID-19-Zustand“ für das Jahr 2023 erhoben: Betroffene waren durchschnittlich 151,3 Tage arbeitsunfähig gemeldet – das sind fast fünf Monate. Post-COVID-19-Zustand ist damit eine der Krankheiten mit den meisten Fehltagen pro Fall. Insgesamt gab es 4.328 Fälle (Quelle: Techniker Krankenkasse).
  • Erwerbsminderungs­renten
    2023 zahlte die Deutsche Renten­versicherung 1.499 Menschen eine Erwerbsminderungs­rente aufgrund von Post-Covid als erster Diagnose aus (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Folge­erkrankungen von COVID-19-Infektionen

Neben Long- und Post-COVID können noch weitere Folge­erkrankungen nach einer COVID-19-Infektion auftreten. Einige dieser Erkrankungen können ebenso dazu führen, dass Betroffene ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Diese Folge­erkrankungen treten häufig auf:

  • Schlafstörungen
  • Psychische Probleme wie Depression und Angststörung
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Lungenfibrose
  • Diabetes mellitus
  • Autoimmun­erkrankungen
  • Erkrankungen und Störungen des Nervensystems

Allgemein sind die häufigsten Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Erkrankungen der Psyche oder des Nervensystems (35 Prozent). Am zweithäufigsten werden Menschen aufgrund von Krankheiten des Bewegungsapparats (22 Prozent) berufsunfähig, gefolgt von Krebs (16 Prozent) (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).


Berufe mit einem hohen Risiko für Long- und Post-COVID

Die Krankenkasse AOK hat ausgewertet, in welchen Berufsfeldern Menschen am häufigsten aufgrund von Long- oder Post-Covid oder chronischem Erschöpfungssyndrom krankgeschrieben waren (Quelle: AOK):

Icon Punkt in Hand

Berufe in der Ergotherapie

Icon Vater mit Kind

Berufe in der Kinderbetreuung und Erziehung

Icon Krankenhaus

Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Fachkrankenpflege

Icon Rollstuhl

Berufe in der Altenpflege


Long- und Post-Covid sind als Berufskrankheit anerkannt

COVID-19-Erkrankungen, auch Long-beziehungsweise Post-COVID, können als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn sich die betroffene Person im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus infiziert hat. Dies ist allerdings nur für Berufsgruppen möglich, die einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, wie Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege, im Gesundheitsdienst oder im Labor. Betroffene haben dann Anspruch auf spezielle Leistungen und Angebote der gesetzlichen Unfall­versicherung, etwa medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur beruflichen Teilhabe, aber auch Rentenzahlungen sind möglich (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung).

Finanzielle Belastungen durch Berufs­unfähigkeit

Die Diagnose Long- oder Post-COVID ist für viele Betroffene körperlich und psychisch belastend. Zusätzlich können finanzielle Sorgen dazukommen, wenn durch die Berufs­unfähigkeit das Erwerbseinkommen dauerhaft wegfällt. Für viele ist das Gehalt die Haupteinnahmequelle. Darauf zu verzichten, bedeutet für die meisten Menschen empfindliche Einschnitte in den bisherigen Lebensstandard. Menschen mit Long- oder Post-COVID haben mitunter Anspruch auf gesetzliche finanzielle Leistungen, für die jedoch verhältnismäßig hohe Anforderungen gelten und die gleichzeitig mitunter niedrig ausfallen können:

  • Erwerbsminderungs­rente
    2023 lag die durchschnittliche volle Erwerbsminderungs­rente bei rund 978 Euro netto vor Steuern pro Monat (Quelle: Deutsche Renten­­versicherung). Diese Rente erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Zudem wurde 2023 mit circa 43 Prozent ein recht hoher Teil der Anträge auf eine Erwerbsminderungs­rente abgelehnt (Quelle: Deutsche Renten­­versicherung).
  • Unfallrente
    Bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit durch eine Berufskrankheit erhalten Betroffene zwei Drittel ihres Brutto-Jahresverdienstes pro Jahr als Rente (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­­versicherung).

Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, privat für den Fall einer Berufs­unfähigkeit finanziell vorzusorgen. Dann müssen Sie sich nicht auf die staatlichen Leistungen allein verlassen. Schließen Sie zum Beispiel eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, erhalten Sie bereits eine BU-Rente, wenn Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können und nicht erst, wenn Sie gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Außerdem können Sie die Höhe der Rente bei Vertragsabschluss selbst festlegen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Long- oder Post-COVID

Wie können Sie sich mit Long- oder Post-COVID absichern?

Ob Sie mit einer COVID-Infektion oder einer ihrer Folge­erkrankungen wie Long- oder Post-COVID eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen können, hängt von der Schwere und Aktualität der Erkrankung ab. Häufig ist diese Annahmepolitik der Versicherer:

Icon Schutzschild

Ausgeheilte COVID-Infektion

Eine ausgeheilte COVID-Infektion mit mildem („normalem“) Verlauf, also entweder ohne Symptome oder mit normalen Erkältungssymptomen, ist meistens unproblematisch und führt zu einer normalen Annahme Ihres BU-Antrags.

Icon Kalender

Covid-Infektion mit schwerem Verlauf

Hatten Sie eine Covid-Infektion mit schwerem Verlauf oder besteht bei Ihnen der Verdacht auf Long- oder Post-Covid, wird der Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit in der Regel individuell prüfen. Wahrscheinlich ist, dass ihr Antrag auf eine BU vom Versicherer zurückgestellt wird. Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen zwar aktuell keine BU anbieten kann, er aber Ihren Antrag auch nicht definitiv ablehnt. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt Versicherungsschutz gewähren kann, wenn abzusehen ist, dass die Krankheit ausgeheilt ist.


Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Bevor Sie eine BU abschließen können, möchten Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit realistisch einschätzen. Von diesem Risiko hängt ab, ob Anbieter Sie normal versichern oder ein erhöhtes Risiko durch vertragliche Sonderregelungen ausgleichen. Ist Ihr Risiko dem Versicherer zu hoch, kann er Ihren Antrag auch ablehnen.

Icon Personalbeschaffung

Um Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit realistisch einzuschätzen, stellt der Versicherer Ihnen Fragen zu Ihren Vor­erkrankungen und Ihrem Gesundheitszustand. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 19). Kommen Sie Ihrer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nach, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Auszahlung der BU-Rente verweigern. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Infektionskrankheit, bei Long- oder Post-COVID um die Spätfolgen dieser Infektion. Gesundheitsfragen zu Infektionskrankheiten können zum Beispiel so aussehen:

„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen von Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen hinsichtlich Infektions­krankheiten (z. B. Tuberkulose, Hepatitis B/C, Tropen- oder Geschlechts­krankheiten).“

„Sind Sie in den letzten 3 Jahren wegen Krankheiten oder Beschwerden von Ärzten, Psychologen, Heilpraktikern, Therapeuten (Osteopathen, Physiotherapeuten, Kranken­gymnasten) oder anderen nichtärztlichen Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden, oder bestehen oder bestanden in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung Krankheiten oder Beschwerden ohne einen Arzt, Psychologen, Heilpraktiker, Therapeuten (Osteopathen, Physiotherapeuten, Kranken­gymnasten) oder anderen nichtärztlichen Therapeuten aufzusuchen, hinsichtlich Infektions­krankheiten (länger als 3 Wochen oder mehr als 3-mal im Jahr)?“

Icon Blatt mit Lupe

Welche Erkrankung Sie angeben müssen, hängt also stark von der konkreten Formulierung der Gesundheitsfrage ab. Da eine SARS-CoV-2-Infektion normalerweise nicht länger als 14 Tage andauert, müssten Sie sie im zweiten Fall zum Beispiel nicht angeben – hier wird nur nach Infektionskrankheiten gefragt, die länger als drei Wochen anhalten. Ihre Long- oder Post-COVID-Erkrankung müssten Sie an dieser Stelle jedoch nennen. Im ersten Fall müssten Sie sowohl eine SARS-CoV-2-Infektion als auch die Spätfolgen angeben.


Lassen Sie sich beraten

Vor­erkrankungen wie Long- und Post-COVID können den Abschluss einer BU verhindern. Eine offizielle Ablehnung Ihres BU-Antrags sollten Sie aber in jedem Fall vermeiden. Wird Ihr Antrag abgelehnt, kann das weitere Versuche, eine BU abzuschließen, stark erschweren. Lassen Sie sich besser von einem unserer erfahrenen BU-Experten beraten, bei welchen Anbietern Sie realistische Chancen haben. Unsere Berater können für Sie auch einen anonymen Testantrag bei mehreren aussichtsreichen Versicherern stellen. So können Sie Ihre Chancen auf eine BU ohne das Risiko einer offiziellen Ablehnung ausloten, Angebote vergleichen und sich für einen passenden Tarif entscheiden.

Icon Sprechblase mit Gesicht

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Post-COVID?

Um die vereinbarte BU-Rente von Ihrer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhalten, müssen Sie zwei allgemeine Voraussetzungen erfüllen, die ein Arzt auch schriftlich bestätigen muss:

Icon Lupe mit Prozent

Mindestens 50 Prozent

Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person infolge von zum Beispiel Krankheit Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können.

Icon Kalender

Mindestens 6 Monate

Damit eine Berufs­unfähigkeit vorliegt, muss die Berufs­unfähigkeit voraussichtlich auf Dauer und mindestens sechs Monate anhalten.

Ist die Diagnose Long-COVID Ursache Ihrer Berufs­unfähigkeit, dann haben Sie streng genommen keinen Anspruch auf eine BU-Rente, da diese Diagnose nur bei Langzeitfolgen von vier bis 12 Wochen vergeben wird. Sie erfüllen dann also nicht die für eine Berufs­unfähigkeit vorausgesetzte Krankheits­dauer. Leiden Sie hingegen an Post-COVID und hält Ihre krankheitsbedingte Berufs­unfähigkeit bereits sechs Monate oder länger an, dann erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine BU-Rente.

Mehr Infos: Wann ist man berufsunfähig?


Prüfen Sie Ihren Vertrag

Ihr BU-Vertrag kann Klauseln und Regelungen enthalten, die es dem Versicherer erlauben, die Auszahlung der BU-Rente doch noch zu verweigern:

  • Abstrakte Verweisung
    Prüfen Sie zum Beispiel, ob in Ihren Vertrag eine abstrakte Verweisung aufgenommen wurde. Dann hat der Versicherer das Recht, die Auszahlung der BU-Rente mit dem Argument abzulehnen, dass Sie theoretisch noch in der Lage wären, einen anderen vergleichbaren Beruf auszuüben.
  • Leistungsausschlüsse
    Sind in Ihrem Vertrag sogenannte Leistungsausschlüsse enthalten, dann wurden bestimmte Krankheiten als Ursachen einer Berufs­unfähigkeit im Vorhinein ausgeschlossen. Führt zum Beispiel Ihre Depression dazu, dass Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, wurde diese aber vertraglich ausgeschlossen, dann werden Sie keine BU-Rente erhalten.
Icon Blatt mit Lupe

Stellen Sie einen Antrag auf BU-Rente

Um die private BU-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer stellen. Legen Sie diesem Antrag unbedingt alle Dokumente bei, die Ihre Berufs­unfähigkeit belegen, zum Beispiel das Attest Ihres Arztes. Die Prüfung Ihres Antrags durch den Versicherer kann einige Monate dauern. Mitunter fordert sie dann noch weitere Unterlagen bei Ihnen an oder fordert Sie auf, einen weiteren medizinischen Gutachter aufzusuchen, der Ihre Berufs­unfähigkeit erneut einschätzt.

So stellen Sie einen Leistungsantrag für die BU

Was ist eigentlich Long- und Post-COVID?

Bestehen körperliche, kognitive und psychische Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion über die akute Krankheits­phase von vier Wochen hinaus, werden sie als Long- beziehungsweise Post-COVID bezeichnet. Beide Diagnosen unterscheiden sich rein zeitlich – die Symptome sind die gleichen (Quelle: BMG Initiative Long Covid):

Icon Kalender

Long COVID

Bestehen Symptome nach einer COVID-19-Infektion länger als vier bis zwölf Wochen, kehren in diesem Zeitraum wieder oder treten neu auf, spricht man von Long-COVID.

Icon Uhr mit Pfeil

Post COVID

Post-COVID ist definiert als das Fortbestehen, die Wiederkehr oder die Entwicklung neuer Symptome drei Monate nach der ersten SARS-CoV-2-Infektion. Die Symptome müssen mindestens zwei Monate lang anhalten, ohne dass eine andere Erklärung vorliegt.

Long- oder Post-COVID können auch auftreten, wenn die Krankheit mild oder mit wenig Symptomen verlaufen ist. Es gibt unterschiedliche Theorien zur Entstehung von Long- und Post-Covid, eine abschließende Erklärung gibt es allerdings bisher nicht. Da es sich bei Long- und Post-COVID nicht um ein einheitliches Krankheits­bild handelt, wird zudem von unterschiedlichen Entstehungen der Krankheit ausgegangen.

In der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme ist der „Post-COVID-19-Zustand“ unter dem Code U09.9 aufgenommen (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Welche Beschwerden haben Menschen mit Long- oder Post-COVID?

Bei Long- und Post-COVID handelt es sich nicht um ein einheitliches Krankheits­bild, sondern vielmehr um verschiedene gesundheitliche Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion. Häufige Symptome sind zum Beispiel:

Icon Husten

Kurzatmigkeit & fortbestehender Husten

Icon Person im Bett

Erschöpfung & eingeschränkte Belastbarkeit

Icon Scheitern

Konzentrations- & Gedächtnis­probleme

Icon Auge

Schlafstörungen

Icon Kopfschmerzen

Depressive Verstimmungen, Angststörungen

Icon Gesundheitscheck

Chronische Krankheiten wie Autoimmun­krankheiten

Quelle: Robert Koch-Institut


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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