Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Sie sich trotz Long- oder Post-COVID mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) absichern können und wann Sie bei Folgeerkrankungen einer SARS-CoV-2-Infektion eine BU-Rente erhalten.
Inhalt dieser SeiteLong- und Post-COVID als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Die vergangenen Jahre zeigen, dass eine Corona-Infektion schwerwiegende Krankheiten wie Long- und Post-Covid hervorrufen kann. Wie viele Menschen in Deutschland aktuell an Long- oder Post-COVID leiden, lässt sich allerdings nicht eindeutig beantworten.
Beispielsweise wird die Häufigkeit von Long COVID auf etwa sechs bis 15 Prozent geschätzt (Quelle: Robert Koch-Institut). Eine andere Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sechs bis 12 Monate nach einer SARS-CoV-2-Infektion mindestens 6,5 Prozent von Post-COVID betroffen sind (Quelle: the bmj). Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2022 legen wiederum nahe, dass sieben bis 13 Prozent an einem Post-COVID-Zustand leiden (Quelle: Robert Koch-Institut).
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit als Folge von Long- oder Post-COVID
Long- und Post-COVID kann Betroffene in ihrem Alltag stark einschränken. In vielen Fällen können sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen. Oft sind sie zeitweise krankgeschrieben, manchmal werden sie jedoch dauerhaft berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Dies sind aktuelle Zahlen zu Fehlzeiten, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Long- und Post-COVID:
Folgeerkrankungen von COVID-19-Infektionen
Neben Long- und Post-COVID können noch weitere Folgeerkrankungen nach einer COVID-19-Infektion auftreten. Einige dieser Erkrankungen können ebenso dazu führen, dass Betroffene ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Diese Folgeerkrankungen treten häufig auf:
Allgemein sind die häufigsten Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Erkrankungen der Psyche oder des Nervensystems (35 Prozent). Am zweithäufigsten werden Menschen aufgrund von Krankheiten des Bewegungsapparats (22 Prozent) berufsunfähig, gefolgt von Krebs (16 Prozent) (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
Berufe mit einem hohen Risiko für Long- und Post-COVID
Die Krankenkasse AOK hat ausgewertet, in welchen Berufsfeldern Menschen am häufigsten aufgrund von Long- oder Post-Covid oder chronischem Erschöpfungssyndrom krankgeschrieben waren (Quelle: AOK):
Berufe in der Ergotherapie
Berufe in der Kinderbetreuung und Erziehung
Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Fachkrankenpflege
Berufe in der Altenpflege
Long- und Post-Covid sind als Berufskrankheit anerkannt
COVID-19-Erkrankungen, auch Long-beziehungsweise Post-COVID, können als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn sich die betroffene Person im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus infiziert hat. Dies ist allerdings nur für Berufsgruppen möglich, die einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, wie Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege, im Gesundheitsdienst oder im Labor. Betroffene haben dann Anspruch auf spezielle Leistungen und Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur beruflichen Teilhabe, aber auch Rentenzahlungen sind möglich (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Finanzielle Belastungen durch Berufsunfähigkeit
Die Diagnose Long- oder Post-COVID ist für viele Betroffene körperlich und psychisch belastend. Zusätzlich können finanzielle Sorgen dazukommen, wenn durch die Berufsunfähigkeit das Erwerbseinkommen dauerhaft wegfällt. Für viele ist das Gehalt die Haupteinnahmequelle. Darauf zu verzichten, bedeutet für die meisten Menschen empfindliche Einschnitte in den bisherigen Lebensstandard. Menschen mit Long- oder Post-COVID haben mitunter Anspruch auf gesetzliche finanzielle Leistungen, für die jedoch verhältnismäßig hohe Anforderungen gelten und die gleichzeitig mitunter niedrig ausfallen können:
Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, privat für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell vorzusorgen. Dann müssen Sie sich nicht auf die staatlichen Leistungen allein verlassen. Schließen Sie zum Beispiel eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab, erhalten Sie bereits eine BU-Rente, wenn Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können und nicht erst, wenn Sie gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Außerdem können Sie die Höhe der Rente bei Vertragsabschluss selbst festlegen.
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Long- oder Post-COVID
Wie können Sie sich mit Long- oder Post-COVID absichern?
Ob Sie mit einer COVID-Infektion oder einer ihrer Folgeerkrankungen wie Long- oder Post-COVID eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können, hängt von der Schwere und Aktualität der Erkrankung ab. Häufig ist diese Annahmepolitik der Versicherer:
Ausgeheilte COVID-Infektion
Eine ausgeheilte COVID-Infektion mit mildem („normalem“) Verlauf, also entweder ohne Symptome oder mit normalen Erkältungssymptomen, ist meistens unproblematisch und führt zu einer normalen Annahme Ihres BU-Antrags.
Covid-Infektion mit schwerem Verlauf
Hatten Sie eine Covid-Infektion mit schwerem Verlauf oder besteht bei Ihnen der Verdacht auf Long- oder Post-Covid, wird der Versicherer Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit in der Regel individuell prüfen. Wahrscheinlich ist, dass ihr Antrag auf eine BU vom Versicherer zurückgestellt wird. Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen zwar aktuell keine BU anbieten kann, er aber Ihren Antrag auch nicht definitiv ablehnt. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt Versicherungsschutz gewähren kann, wenn abzusehen ist, dass die Krankheit ausgeheilt ist.
Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Bevor Sie eine BU abschließen können, möchten Versicherer Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit realistisch einschätzen. Von diesem Risiko hängt ab, ob Anbieter Sie normal versichern oder ein erhöhtes Risiko durch vertragliche Sonderregelungen ausgleichen. Ist Ihr Risiko dem Versicherer zu hoch, kann er Ihren Antrag auch ablehnen.
Um Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit realistisch einzuschätzen, stellt der Versicherer Ihnen Fragen zu Ihren Vorerkrankungen und Ihrem Gesundheitszustand. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 19). Kommen Sie Ihrer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nach, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Auszahlung der BU-Rente verweigern. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Infektionskrankheit, bei Long- oder Post-COVID um die Spätfolgen dieser Infektion. Gesundheitsfragen zu Infektionskrankheiten können zum Beispiel so aussehen:
„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen von Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen hinsichtlich Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose, Hepatitis B/C, Tropen- oder Geschlechtskrankheiten).“
„Sind Sie in den letzten 3 Jahren wegen Krankheiten oder Beschwerden von Ärzten, Psychologen, Heilpraktikern, Therapeuten (Osteopathen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten) oder anderen nichtärztlichen Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden, oder bestehen oder bestanden in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung Krankheiten oder Beschwerden ohne einen Arzt, Psychologen, Heilpraktiker, Therapeuten (Osteopathen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten) oder anderen nichtärztlichen Therapeuten aufzusuchen, hinsichtlich Infektionskrankheiten (länger als 3 Wochen oder mehr als 3-mal im Jahr)?“
Welche Erkrankung Sie angeben müssen, hängt also stark von der konkreten Formulierung der Gesundheitsfrage ab. Da eine SARS-CoV-2-Infektion normalerweise nicht länger als 14 Tage andauert, müssten Sie sie im zweiten Fall zum Beispiel nicht angeben – hier wird nur nach Infektionskrankheiten gefragt, die länger als drei Wochen anhalten. Ihre Long- oder Post-COVID-Erkrankung müssten Sie an dieser Stelle jedoch nennen. Im ersten Fall müssten Sie sowohl eine SARS-CoV-2-Infektion als auch die Spätfolgen angeben.
Lassen Sie sich beraten
Vorerkrankungen wie Long- und Post-COVID können den Abschluss einer BU verhindern. Eine offizielle Ablehnung Ihres BU-Antrags sollten Sie aber in jedem Fall vermeiden. Wird Ihr Antrag abgelehnt, kann das weitere Versuche, eine BU abzuschließen, stark erschweren. Lassen Sie sich besser von einem unserer erfahrenen BU-Experten beraten, bei welchen Anbietern Sie realistische Chancen haben. Unsere Berater können für Sie auch einen anonymen Testantrag bei mehreren aussichtsreichen Versicherern stellen. So können Sie Ihre Chancen auf eine BU ohne das Risiko einer offiziellen Ablehnung ausloten, Angebote vergleichen und sich für einen passenden Tarif entscheiden.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Post-COVID?
Um die vereinbarte BU-Rente von Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie zwei allgemeine Voraussetzungen erfüllen, die ein Arzt auch schriftlich bestätigen muss:
Mindestens 50 Prozent
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person infolge von zum Beispiel Krankheit Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können.
Mindestens 6 Monate
Damit eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer und mindestens sechs Monate anhalten.
Ist die Diagnose Long-COVID Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit, dann haben Sie streng genommen keinen Anspruch auf eine BU-Rente, da diese Diagnose nur bei Langzeitfolgen von vier bis 12 Wochen vergeben wird. Sie erfüllen dann also nicht die für eine Berufsunfähigkeit vorausgesetzte Krankheitsdauer. Leiden Sie hingegen an Post-COVID und hält Ihre krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit bereits sechs Monate oder länger an, dann erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine BU-Rente.
Mehr Infos: Wann ist man berufsunfähig?
Prüfen Sie Ihren Vertrag
Ihr BU-Vertrag kann Klauseln und Regelungen enthalten, die es dem Versicherer erlauben, die Auszahlung der BU-Rente doch noch zu verweigern:
Stellen Sie einen Antrag auf BU-Rente
Um die private BU-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer stellen. Legen Sie diesem Antrag unbedingt alle Dokumente bei, die Ihre Berufsunfähigkeit belegen, zum Beispiel das Attest Ihres Arztes. Die Prüfung Ihres Antrags durch den Versicherer kann einige Monate dauern. Mitunter fordert sie dann noch weitere Unterlagen bei Ihnen an oder fordert Sie auf, einen weiteren medizinischen Gutachter aufzusuchen, der Ihre Berufsunfähigkeit erneut einschätzt.
So stellen Sie einen Leistungsantrag für die BU
Was ist eigentlich Long- und Post-COVID?
Bestehen körperliche, kognitive und psychische Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus, werden sie als Long- beziehungsweise Post-COVID bezeichnet. Beide Diagnosen unterscheiden sich rein zeitlich – die Symptome sind die gleichen (Quelle: BMG Initiative Long Covid):
Long COVID
Bestehen Symptome nach einer COVID-19-Infektion länger als vier bis zwölf Wochen, kehren in diesem Zeitraum wieder oder treten neu auf, spricht man von Long-COVID.
Post COVID
Post-COVID ist definiert als das Fortbestehen, die Wiederkehr oder die Entwicklung neuer Symptome drei Monate nach der ersten SARS-CoV-2-Infektion. Die Symptome müssen mindestens zwei Monate lang anhalten, ohne dass eine andere Erklärung vorliegt.
Long- oder Post-COVID können auch auftreten, wenn die Krankheit mild oder mit wenig Symptomen verlaufen ist. Es gibt unterschiedliche Theorien zur Entstehung von Long- und Post-Covid, eine abschließende Erklärung gibt es allerdings bisher nicht. Da es sich bei Long- und Post-COVID nicht um ein einheitliches Krankheitsbild handelt, wird zudem von unterschiedlichen Entstehungen der Krankheit ausgegangen.
In der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme ist der „Post-COVID-19-Zustand“ unter dem Code U09.9 aufgenommen (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Welche Beschwerden haben Menschen mit Long- oder Post-COVID?
Bei Long- und Post-COVID handelt es sich nicht um ein einheitliches Krankheitsbild, sondern vielmehr um verschiedene gesundheitliche Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion. Häufige Symptome sind zum Beispiel:
Kurzatmigkeit & fortbestehender Husten
Erschöpfung & eingeschränkte Belastbarkeit
Konzentrations- & Gedächtnisprobleme
Schlafstörungen
Depressive Verstimmungen, Angststörungen
Chronische Krankheiten wie Autoimmunkrankheiten
Quelle: Robert Koch-Institut
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.