Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit anpassen, wann Sie eine neue abschließen und worauf dabei zu achten ist.
Inhalt dieser SeiteWas passiert mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich in Elternzeit gehe?
Das sind Ihre Möglichkeiten
Auch wenn die Elternzeit eine willkommene Auszeit vom Berufsleben darstellt, ist diese, zumindest finanziell gesehen, oft sehr schwierig. Denn während dieser Zeit, erhält das in Elternzeit gehende Elternteil lediglich ein Elterngeld, welches maximal 2/3 des bisherigen Einkommens ausmacht. Ist das Geld vorübergehend knapp, können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anpassen lassen. Hierfür müssen Sie bei der Versicherung einen schriftlichen Antrag stellen und entsprechend mitteilen, für welche der folgenden Möglichkeiten Sie sich entschieden haben.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?
Vor- und Nachteile im Überblick
Jede der vorgestellten Möglichkeiten, Versicherungsbeiträge zu sparen, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie entscheiden, welche Option für Sie während der Elternzeit in Frage kommt.
Option | Vorteile | Nachteile |
Beitragsstundung | Versicherung existiert weiter | Ausgesetzte Beiträge müssen nachgezahlt werden |
Beitragsfreistellung | Versicherung läuft weiter | Berufsunfähigkeitsrente fällt geringer aus + evtl. Gesundheitsprüfung |
Beitragsreduzierung | Versicherungsschutz besteht weiter | Reduzierte Rente im Leistungsfall |
Anbieterwechsel | Evtl. geringerer Versicherungstarif | Aufwendiger Versicherungsvergleich |
Vertragsbestandteile kündigen | BU-Vertrag bleibt bestehen | Versicherungsleistungen sind reduziert |
Versicherung fortführen | Profitieren vom vollen Versicherungsschutz | Weniger Geld für andere Dinge |
Vertragskündigung | Versicherungsbeiträge entfallen | Kein Anspruch auf Rente bei Berufsunfähigkeit |
Möglichkeit 1: Beitragsstundung
Bei der Beitragsstundung können Sie die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine bestimmte Zeit pausieren. Das heißt, Sie bezahlen dann keine Beiträge und profitieren dennoch vom vollen Versicherungsschutz. Wie lange Versicherer eine Beitragsstundung genehmigen, ist prinzipiell verschieden. Branchenüblich ist derzeit jedoch ein Zeitraum zwischen 12 und 18 Monaten. Nach Ablauf der Beitragsstundung müssen die ausgesetzten Beiträge nachgezahlt werden. Viele Versicherer stimmen auch einer Verrechnung mit künftigen Beitragszahlungen zu. Bevor Sie sich jedoch für die Option der Beitragsstundung entscheiden, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Versicherer keine Zinsen auf die ausgesetzten Beiträge erhebt. Da nach Fristablauf vorübergehend höhere Beitragskosten entstehen, eignet sich diese Option zudem nur für Personen, die nach der Elternzeit in einen gut bezahlten Job zurückkehren.
Möglichkeit 2: Beitragsfreistellung
Alternativ können Sie Ihren Vertrag auch beitragsfrei stellen lassen und so versichert bleiben, ohne auch nur einen Cent zahlen zu müssen. Im Gegensatz zur Beitragsstundung ist der Versicherungsschutz bei der Beitragsfreistellung jedoch deutlich geringer, zumal sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hier nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet. Ist die Police noch sehr jung, entfällt der Anspruch auf BU-Rente sogar ganz, wenn noch keine nennenswerten Beitragszahlungen erfolgt sind. Eine Beitragsfreistellung können Sie in der Regel für bis zu drei Jahre vereinbaren, wobei nach spätestens sechs Monaten eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Von der Beitragsfreistellung können Sie zudem meist nur profitieren, wenn diese explizit im Versicherungsvertrag genannt ist.
Möglichkeit 3: Beitragsreduzierung
Mit der Option der Beitragsreduzierung können Sie ebenfalls Ihre monatlichen Fixkosten senken, ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Hierfür teilen Sie der Versicherung einfach mit, bis zu welcher Höhe Sie Ihre monatlichen Beiträge herabsetzen wollen. Alternativ können Sie Ihrem Versicherer auch den vollständigen Betrag der Ihnen vorschwebenden Berufsunfähigkeitsrente nennen. Anhand dieser errechnet der Versicherer dann die Höhe Ihrer zukünftig zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Wollen Sie die Berufsunfähigkeitsrente später wieder erhöhen, ist dies häufig nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Haben sich bis dahin gesundheitliche Probleme ergeben, kann es jedoch schwierig werden, die Berufsunfähigkeitsversicherung aufzustocken. Wie lange Sie die Beiträge reduzieren dürfen, ist generell verschieden. Fakt ist aber, dass aufgrund der Beitragsreduzierung im Leistungsfall lediglich Anspruch auf eine kleinere Rente besteht.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Möglichkeit 4: Anbieterwechsel
Um Geld während der Elternzeit zu sparen, kann unter Umständen auch ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Da jeder Versicherer eigene Klauseln und Vertragsbedingungen definiert, existieren häufig extreme Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Nicht selten liegen die Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung um mehrere hundert Euro auseinander – ein Tarifwechsel zu einem anderen BU-Versicherer kann sich also lohnen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Wechsel häufig eine neue Gesundheitsprüfung erfordert und das neben dem preislichen Aspekt auch die Versicherungsleistungen zählen.
Gerne nehmen unsere BU-Experten, die einzelnen Versicherungen mit Ihnen gemeinsam unter die Lupe. Nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular und finden Sie den Tarif der zu Ihnen passt.
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Möglichkeit 5: Vertragsbestandteile kündigen
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, gewähren Ihnen manche Versicherer die Möglichkeit, einzelne Bestandteile im BU-Vertrag zu kündigen. Wie jede Versicherung besteht auch die Berufsunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Teilleistungen. Zu diesen zählen beispielsweise Teilauszahlungen. Auch verfügen Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig über eine Unfalltodversicherung, die sich meist extra kündigen lässt. Durch Kündigung solcher Einzelkomponenten, sinken einerseits Ihre Beiträge. Andererseits führt eine Kündigung einzelner Bestandteile aber auch zu einer geringeren Leistung. Überlegen Sie sich daher genau, auf welche Vertragsbestandteile Sie vorübergehend verzichten können.
Möglichkeit 6: Versicherung fortführen
Auch wenn diese Option zunächst als keine erscheint: Überlegen Sie noch einmal in Ruhe, ob Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach wie gehabt weiterlaufen lassen können. Oftmals entdeckt man ganz andere Bereiche des alltäglichen Lebens, in denen es sich besser sparen lässt. Auf diese Weise können Sie Ihren Versicherungsschutz während der Elternzeit aufrechterhalten, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen.
Möglichkeit 7: Vertragskündigung
Die komplette Kündigung Ihres Versicherungsvertrages sollte grundsätzlich die letzte Option darstellen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Denn bedenken Sie: Haben Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erstmal gekündigt, ist der Berufsunfähigkeitsschutz komplett weg und kann grundsätzlich nicht mehr wiederhergestellt werden. Alle bisher eingezahlten Beiträge wären verloren. Entscheiden Sie sich später für eine Erneuerung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes, müssten Sie eine vollkommen neue Versicherung abschließen. Doch dies hat viele Nachteile. Zum einen müssten Sie die Risikoprüfung nochmal voll durchlaufen. Zum anderen werden aufgrund Ihres vermutlich höheren Alters auch höhere Versicherungsbeiträge fällig.
Neue Berufsunfähigkeitsversicherung während Schwangerschaft oder Elternzeit
BU-Abschluss: Vor oder während der Elternzeit?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie generell so früh wie möglich abschließen, denn je jünger Sie sind, desto günstiger ist auch die Versicherungsprämie. Berücksichtigt man nur den Zeitfaktor, sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice vor Eintritt in die Elternzeit erfolgen. Abgesehen davon gibt es aber auch noch andere Gründe, die für eine Absicherung vor der Schwangerschaft bzw. Elternzeit sprechen:
Einstufung in vorherigen Beruf
Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Elternzeit ab, werden Sie meist direkt in Ihrem vorherigen Beruf abgesichert. Das bedeutet, ihr Versicherer kann die Versicherungssumme auf Grundlage Ihres letzten Einkommens ermitteln. Dies ist ein enormer Vorteil, zumal Sie dadurch bei der Vereinbarung der Rentenhöhe flexibel bleiben und sich nicht mit einem vorab festgelegten Maximalbetrag abfinden müssen. Schließen Sie die Police dagegen erst während der Elternzeit ab, kann der Versicherer seine Berechnungen auf keinerlei Einkommen beziehen. Im Falle von Berufsunfähigkeit würde das sich in Elternzeit befindende Elternteil dann häufig lediglich eine maximale Absicherungshöhe von 1.000 Euro monatlich erhalten.
Option ist an Voraussetzungen gebunden
Die Option auf „Einstufung in den vorherigen Beruf“ steht Ihnen jedoch meist nur zur Verfügung, wenn Sie noch über einen laufenden Arbeitsvertrag verfügen. Auch muss der Versicherer sicher sein können, dass Sie nach maximal 15 Monaten wieder in Ihren Beruf zurückkehren. Sind beide Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgt meist eine Einstufung als Hausfrau oder Hausmann, was weitaus preisintensiver wäre.
Vorteilhafte und unvorteilhafte Berufsgruppeneinstufung
Um nicht in die Versicherungsfalle zu tappen, sollten Sie die Vertragsbedingungen vorab genaustens prüfen. Leider gibt es eine Reihe von Versicherern, die Versicherungsnehmer anstatt auf den Beruf von früher, von vornherein auf die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann verweisen. Solche Klauseln sollten Sie jedoch auf keinen Fall akzeptieren. Gerne unterstützen Sie unsere Versicherungsexperten beim Finden eines vorteilhaften Versicherungsvertrages.
Beispiel: Vorteilhafte Klausel, da Einstufung in vorherigen Beruf
„…Wird der Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor Beginn der Elternzeit gestellt, erfolgt die Berufsgruppeneinstufung selbstverständlich auf Basis des ausgeübten Berufes. Tritt in der Elternzeit eine Berufsunfähigkeit ein, ist bei der Prüfung der Leistungsansprüche auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (vor Elternzeit) abzustellen.“
Beispiel: Unvorteilhafte Klausel, da Einstufung als Hausfrau/Hausmann
„Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden nach dem Ausscheiden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, wird für die Frage, ob Berufsunfähigkeit im Sinne der Absätze 1 bis 2 vorliegt, der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und die zu diesem Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zu Grund gelegt. Ist die versicherte Person überwiegend als Hausfrau oder Hausmann tätig, gilt die hauswirtschaftliche Tätigkeit als zuletzt ausgeübter Beruf, wenn die versicherte Person in den letzten fünf Jahren keinen anderen Beruf ausgeübt hat.“
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Keine aufwendige Gesundheitsprüfung
Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor der Elternzeit bzw. Schwangerschaft ab, ist Ihre Chance auf Aufnahme in der Regel höher. Sind Sie bereits schwanger, kann der Versicherer mit Vorsicht reagieren und Sie zur Beantwortung detaillierter Gesundheitsfragen heranziehen. Liegt bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vor, müssen Sie sogar mit einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrags rechnen. Natürlich ist eine Antragsablehnung auch vor der Schwangerschaft möglich. Das Risiko ist jedoch weitaus geringer. Zudem ist die Gesundheitsprüfung dann auch weniger zeitintensiv. Denn nachfolgende Angaben müssen nur schwangere Frauen im Gesundheitsfragebogen machen:
Schwangerschaft vor Abschluss verschweigen?
Jeder der sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, muss die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Tun Sie dies nicht, kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden. Neben Erkrankungen ist daher auch eine Schwangerschaft zu melden – zumindest wenn diese vor bzw. bei Antragsstellung bekannt ist. Da Sie bei einer „normalen“ Schwangerschaft in der Regel keine Antragsablehnung befürchten müssen, besteht auch kein Grund, eine Schwangerschaft vor Abschluss zu verschweigen.
Das tun wir für Sie
Sollten Sie dennoch Zweifel an einer Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung haben, empfehlen wir eine Risikovoranfrage. Mittels dieser können Sie unkompliziert und anonymisiert prüfen lassen, welcher Anbieter Sie versichert, ohne in einer Datenbank zu landen. Gerne unterstützen wir Sie und bieten Ihnen kostenlos an, die Risikovoranfragen für Sie zu übernehmen.
Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?
Damit bei Berufsunfähigkeit genügend Geld für die Familie bleibt, sollten Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf bestimmte Kriterien achten. Besonders Familien mit einem Alleinverdiener sollten bei der Auswahl des Tarifs keine Kompromisse machen, zumal im Ernstfall alle Familienangehörigen von der Berufsunfähigkeitsrente leben müssen. Doch ist nicht nur die Höhe der BU-Rente entscheidend, sondern auch, welchen „Spielraum“ Ihnen Ihr Versicherer bei der Tarifgestaltung während der Elternzeit einräumt. Diesbezüglich sind folgende Dinge im Vertrag zu beachten:
Wichtige Klauseln und Regelungen im BU-Vertrag
Angemessene Höhe der BU-Rente
Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsrente nicht weniger als 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens betragen. Doch diese Regel ist nicht zu verallgemeinern, zumal die jeweilige Lebenslage den Geldbedarf bestimmt. Haben Sie Kinder zu versorgen, empfiehlt es sich, eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des gesamten Nettoeinkommens zu vereinbaren. Nicht alle Versicherer werden diesem Wunsch jedoch nachkommen, da viele die Höhe der BU-Rente auf 90 Prozent des Einkommens beschränken. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen Versicherer zu finden, der auf Ihren individuellen Absicherungswunsch eingeht.
Nachversicherungsgarantie
Reicht Ihr Einkommen während der Elternzeit nicht aus, um die Beiträge für eine hohe Berufsunfähigkeitsrente zu bezahlen, sollten Sie auf die Option zur Nachversicherung achten. Denn mittels dieser können Sie die derzeitige Rentenhöhe ganz leicht aufstocken, sobald sich Ihre finanzielle Situation verbessert hat – vorausgesetzt Ihr Versicherer hat keine Einschränkungen bei der Nachversicherungsgarantie definiert. Bedenken Sie, dass Ihre monatlichen Beiträge steigen, sobald Sie die Rentenhöhe nach oben anpassen.
Praxisbeispiel
Um Beiträge zu sparen, hat das sich in Elternzeit befindende Elternteil eine monatliche BU-Rente in Höhe von 300 Euro vereinbart. Nach Ende der Elternzeit kehrt die Person in den Job zurück, wodurch diese ein höheres Einkommen erzielt. Um im Leistungsfall keine Versorgungslücke zu haben, entschließt sich diese für eine Erhöhung der BU-Rente um 1.000 Euro. Dank Nachversicherungsgarantie ist eine solch sprunghafte Erhöhung ohne weiteres möglich.
Keine abstrakte Verweisung
Damit Sie bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Job verwiesen werden können, sollte die abstrakte Verweisung im Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen sein. Verhindert eine Berufsunfähigkeit während oder nach der Elternzeit eine Rückkehr in den ausgeübten Job, darf auch dann keine abstrakte Verweisung gelten. Denn dies würde Ihre Leistungsansprüche senken, zumal der Versicherer die Berufsunfähigkeit dann nicht auf den letzten Beruf bezieht. Stattdessen gilt die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann dann als Maßstab für die Berechnung der Ansprüche.
Freistellung oder Stundung der Beiträge
Um Beiträge während der Elternzeit sparen zu können, muss eine entsprechende Klausel in den Tarifbedingungen existieren. Bevor Sie also Ihre Beitragszahlungen aussetzen, sollten Sie vorab prüfen, ob dies überhaupt möglich ist. In vielen Fällen können Sie Ihre Beiträge auch ohne Klausel pausieren. Blind darauf verlassen, sollten Sie sich jedoch nicht!
Welcher Elternteil sollte eine BU abschließen?
Grundsätzlich sollte jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn diese sichert Ihren Lebensstandard ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Ist das Geld jedoch knapp, genügt es zunächst, wenn nur ein Elternteil sich für den Vertragsabschluss entscheidet. Versicherer empfehlen meist eine Absicherung des Hauptverdieners – im Idealfall handelt es sich dabei um die Mutter, zumal dann auch Komplikationen bei der Geburt mit inbegriffen wären, falls diese der Grund für eine spätere Berufsunfähigkeit sind.
Fazit
Eine angespannte finanzielle Lage während der Elternzeit sollte kein Grund sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Denn es gibt weitaus bessere Möglichkeiten, Beiträge zu sparen, ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Auch empfiehlt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor der Elternzeit bzw. Schwangerschaft abzuschließen. Auf diese Weise können Sie die Rentenhöhe meist selbst gestalten und müssen sich keiner aufwendigen Risikoprüfung stellen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig. Nur wenn dieser vorteilhafte Kriterien enthält, bleiben Sie sowohl während als auch nach der Elternzeit flexibel.
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