Die Berufs­unfähigkeits­versicherung während der Elternzeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) können Sie flexibel an das geringere Einkommen während der Elternzeit anpassen.
  • Die Vertragskündigung ist die schlechteste Option, zumal dann kein Berufs­unfähigkeitsschutz mehr besteht.
  • Eine neue Police sollten Sie vor der Elternzeit abschließen, um Leistungsnachteile zu vermeiden.
  • Entscheiden Sie sich für einen Abschluss während der Schwangerschaft, könnte der Antrag abgelehnt werden.
  • Beim Vertragsabschluss sind bestimmte Kriterien zu beachten, um auch nach der Elternzeit flexibel zu bleiben.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung während der Elternzeit anpassen, wann Sie eine neue abschließen und worauf dabei zu achten ist.

Inhalt dieser Seite
  1. BU anpassen während der Elternzeit
  2. Abschluss vor oder während der Elternzeit?
  3. Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
  4. Fazit

Was passiert mit meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich in Elternzeit gehe?

Icon Mutter mit Kind

Das sind Ihre Möglichkeiten

Auch wenn die Elternzeit eine willkommene Auszeit vom Berufsleben darstellt, ist diese, zumindest finanziell gesehen, oft sehr schwierig. Denn während dieser Zeit, erhält das in Elternzeit gehende Elternteil lediglich ein Elterngeld, welches maximal 2/3 des bisherigen Einkommens ausmacht. Ist das Geld vorübergehend knapp, können Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung entsprechend anpassen lassen. Hierfür müssen Sie bei der Versicherung einen schriftlichen Antrag stellen und entsprechend mitteilen, für welche der folgenden Möglichkeiten Sie sich entschieden haben.

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?


Vor- und Nachteile im Überblick

Jede der vorgestellten Möglichkeiten, Versicherungsbeiträge zu sparen, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie entscheiden, welche Option für Sie während der Elternzeit in Frage kommt.

OptionVorteileNachteile
BeitragsstundungVersicherung existiert weiterAusgesetzte Beiträge müssen nachgezahlt werden
BeitragsfreistellungVersicherung läuft weiterBerufs­unfähigkeitsrente fällt geringer aus + evtl. Gesundheitsprüfung
BeitragsreduzierungVersicherungsschutz besteht weiterReduzierte Rente im Leistungsfall
AnbieterwechselEvtl. geringerer VersicherungstarifAufwendiger Versicherungsvergleich
Vertragsbestandteile kündigenBU-Vertrag bleibt bestehenVersicherungsleistungen sind reduziert
Versicherung fortführenProfitieren vom vollen VersicherungsschutzWeniger Geld für andere Dinge
VertragskündigungVersicherungsbeiträge entfallenKein Anspruch auf Rente bei Berufs­unfähigkeit

Möglichkeit 1: Beitragsstundung

Bei der Beitragsstundung können Sie die Beiträge für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für eine bestimmte Zeit pausieren. Das heißt, Sie bezahlen dann keine Beiträge und profitieren dennoch vom vollen Versicherungsschutz. Wie lange Versicherer eine Beitragsstundung genehmigen, ist prinzipiell verschieden. Branchenüblich ist derzeit jedoch ein Zeitraum zwischen 12 und 18 Monaten. Nach Ablauf der Beitragsstundung müssen die ausgesetzten Beiträge nachgezahlt werden. Viele Versicherer stimmen auch einer Verrechnung mit künftigen Beitragszahlungen zu. Bevor Sie sich jedoch für die Option der Beitragsstundung entscheiden, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Versicherer keine Zinsen auf die ausgesetzten Beiträge erhebt. Da nach Fristablauf vorübergehend höhere Beitragskosten entstehen, eignet sich diese Option zudem nur für Personen, die nach der Elternzeit in einen gut bezahlten Job zurückkehren.

Icon Uhr und Zeit

Möglichkeit 2: Beitragsfreistellung

Alternativ können Sie Ihren Vertrag auch beitragsfrei stellen lassen und so versichert bleiben, ohne auch nur einen Cent zahlen zu müssen. Im Gegensatz zur Beitragsstundung ist der Versicherungsschutz bei der Beitragsfreistellung jedoch deutlich geringer, zumal sich die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente hier nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet. Ist die Police noch sehr jung, entfällt der Anspruch auf BU-Rente sogar ganz, wenn noch keine nennenswerten Beitragszahlungen erfolgt sind. Eine Beitragsfreistellung können Sie in der Regel für bis zu drei Jahre vereinbaren, wobei nach spätestens sechs Monaten eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Von der Beitragsfreistellung können Sie zudem meist nur profitieren, wenn diese explizit im Versicherungsvertrag genannt ist.

Möglichkeit 3: Beitragsreduzierung

Mit der Option der Beitragsreduzierung können Sie ebenfalls Ihre monatlichen Fixkosten senken, ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Hierfür teilen Sie der Versicherung einfach mit, bis zu welcher Höhe Sie Ihre monatlichen Beiträge herabsetzen wollen. Alternativ können Sie Ihrem Versicherer auch den vollständigen Betrag der Ihnen vorschwebenden Berufs­unfähigkeitsrente nennen. Anhand dieser errechnet der Versicherer dann die Höhe Ihrer zukünftig zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Wollen Sie die Berufs­unfähigkeitsrente später wieder erhöhen, ist dies häufig nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Haben sich bis dahin gesundheitliche Probleme ergeben, kann es jedoch schwierig werden, die Berufs­unfähigkeits­versicherung aufzustocken. Wie lange Sie die Beiträge reduzieren dürfen, ist generell verschieden. Fakt ist aber, dass aufgrund der Beitragsreduzierung im Leistungsfall lediglich Anspruch auf eine kleinere Rente besteht.

Typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Icon Kreis aus Pfeilen

Möglichkeit 4: Anbieterwechsel

Um Geld während der Elternzeit zu sparen, kann unter Umständen auch ein Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll sein. Da jeder Versicherer eigene Klauseln und Vertragsbedingungen definiert, existieren häufig extreme Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Nicht selten liegen die Prämien in der Berufs­unfähigkeits­versicherung um mehrere hundert Euro auseinander – ein Tarifwechsel zu einem anderen BU-Versicherer kann sich also lohnen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Wechsel häufig eine neue Gesundheitsprüfung erfordert und das neben dem preislichen Aspekt auch die Versicherungsleistungen zählen.

Gerne nehmen unsere BU-Experten, die einzelnen Versicherungen mit Ihnen gemeinsam unter die Lupe. Nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular und finden Sie den Tarif der zu Ihnen passt.

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Möglichkeit 5: Vertragsbestandteile kündigen

Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, gewähren Ihnen manche Versicherer die Möglichkeit, einzelne Bestandteile im BU-Vertrag zu kündigen. Wie jede Versicherung besteht auch die Berufs­unfähigkeits­versicherung aus verschiedenen Teilleistungen. Zu diesen zählen beispielsweise Teilauszahlungen. Auch verfügen Berufs­unfähigkeits­versicherungen häufig über eine Unfalltod­versicherung, die sich meist extra kündigen lässt. Durch Kündigung solcher Einzelkomponenten, sinken einerseits Ihre Beiträge. Andererseits führt eine Kündigung einzelner Bestandteile aber auch zu einer geringeren Leistung. Überlegen Sie sich daher genau, auf welche Vertragsbestandteile Sie vorübergehend verzichten können.

Möglichkeit 6: Versicherung fortführen

Auch wenn diese Option zunächst als keine erscheint: Überlegen Sie noch einmal in Ruhe, ob Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht einfach wie gehabt weiterlaufen lassen können. Oftmals entdeckt man ganz andere Bereiche des alltäglichen Lebens, in denen es sich besser sparen lässt. Auf diese Weise können Sie Ihren Versicherungsschutz während der Elternzeit aufrechterhalten, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen.

Icon Achtung

Möglichkeit 7: Vertragskündigung

Die komplette Kündigung Ihres Versicherungsvertrages sollte grundsätzlich die letzte Option darstellen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Denn bedenken Sie: Haben Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung erstmal gekündigt, ist der Berufs­unfähigkeitsschutz komplett weg und kann grundsätzlich nicht mehr wiederhergestellt werden. Alle bisher eingezahlten Beiträge wären verloren. Entscheiden Sie sich später für eine Erneuerung Ihres Berufs­unfähigkeitsschutzes, müssten Sie eine vollkommen neue Versicherung abschließen. Doch dies hat viele Nachteile. Zum einen müssten Sie die Risikoprüfung nochmal voll durchlaufen. Zum anderen werden aufgrund Ihres vermutlich höheren Alters auch höhere Versicherungsbeiträge fällig.

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Neue Berufs­unfähigkeits­versicherung während Schwangerschaft oder Elternzeit

Icon Glühbirne

BU-Abschluss: Vor oder während der Elternzeit?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollten Sie generell so früh wie möglich abschließen, denn je jünger Sie sind, desto günstiger ist auch die Versicherungsprämie. Berücksichtigt man nur den Zeitfaktor, sollte der Abschluss einer Berufs­unfähigkeitspolice vor Eintritt in die Elternzeit erfolgen. Abgesehen davon gibt es aber auch noch andere Gründe, die für eine Absicherung vor der Schwangerschaft bzw. Elternzeit sprechen:

  • Einstufung in vorherigen Beruf
  • Keine aufwendige Gesundheitsprüfung

Einstufung in vorherigen Beruf

Schließen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung vor der Elternzeit ab, werden Sie meist direkt in Ihrem vorherigen Beruf abgesichert. Das bedeutet, ihr Versicherer kann die Versicherungssumme auf Grundlage Ihres letzten Einkommens ermitteln. Dies ist ein enormer Vorteil, zumal Sie dadurch bei der Vereinbarung der Rentenhöhe flexibel bleiben und sich nicht mit einem vorab festgelegten Maximalbetrag abfinden müssen. Schließen Sie die Police dagegen erst während der Elternzeit ab, kann der Versicherer seine Berechnungen auf keinerlei Einkommen beziehen. Im Falle von Berufs­unfähigkeit würde das sich in Elternzeit befindende Elternteil dann häufig lediglich eine maximale Absicherungshöhe von 1.000 Euro monatlich erhalten.

Icon Achtung

Option ist an Voraussetzungen gebunden

Die Option auf „Einstufung in den vorherigen Beruf“ steht Ihnen jedoch meist nur zur Verfügung, wenn Sie noch über einen laufenden Arbeitsvertrag verfügen. Auch muss der Versicherer sicher sein können, dass Sie nach maximal 15 Monaten wieder in Ihren Beruf zurückkehren. Sind beide Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgt meist eine Einstufung als Hausfrau oder Hausmann, was weitaus preisintensiver wäre.

Vorteilhafte und unvorteilhafte Berufsgruppeneinstufung

Um nicht in die Versicherungsfalle zu tappen, sollten Sie die Vertragsbedingungen vorab genaustens prüfen. Leider gibt es eine Reihe von Versicherern, die Versicherungsnehmer anstatt auf den Beruf von früher, von vornherein auf die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann verweisen. Solche Klauseln sollten Sie jedoch auf keinen Fall akzeptieren. Gerne unterstützen Sie unsere Versicherungsexperten beim Finden eines vorteilhaften Versicherungsvertrages.

Beispiel: Vorteilhafte Klausel, da Einstufung in vorherigen Beruf

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„…Wird der Antrag auf Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung vor Beginn der Elternzeit gestellt, erfolgt die Berufsgruppeneinstufung selbstverständlich auf Basis des ausgeübten Berufes. Tritt in der Elternzeit eine Berufs­unfähigkeit ein, ist bei der Prüfung der Leistungsansprüche auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (vor Elternzeit) abzustellen.“

Beispiel: Unvorteilhafte Klausel, da Einstufung als Hausfrau/Hausmann

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„Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden nach dem Ausscheiden Leistungen wegen Berufs­unfähigkeit beantragt, wird für die Frage, ob Berufs­unfähigkeit im Sinne der Absätze 1 bis 2 vorliegt, der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und die zu diesem Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zu Grund gelegt. Ist die versicherte Person überwiegend als Hausfrau oder Hausmann tätig, gilt die hauswirtschaftliche Tätigkeit als zuletzt ausgeübter Beruf, wenn die versicherte Person in den letzten fünf Jahren keinen anderen Beruf ausgeübt hat.“

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Icon Stift und Papier

Keine aufwendige Gesundheitsprüfung

Schließen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits vor der Elternzeit bzw. Schwangerschaft ab, ist Ihre Chance auf Aufnahme in der Regel höher. Sind Sie bereits schwanger, kann der Versicherer mit Vorsicht reagieren und Sie zur Beantwortung detaillierter Gesundheitsfragen heranziehen. Liegt bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vor, müssen Sie sogar mit einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrags rechnen. Natürlich ist eine Antragsablehnung auch vor der Schwangerschaft möglich. Das Risiko ist jedoch weitaus geringer. Zudem ist die Gesundheitsprüfung dann auch weniger zeitintensiv. Denn nachfolgende Angaben müssen nur schwangere Frauen im Gesundheitsfragebogen machen:

  • Behandlungen und Untersuchungen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Woche der Schwangerschaft
  • evtl. Einsendung einer Kopie des Mutterpasses

Schwangerschaft vor Abschluss verschweigen?

Jeder der sich für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung entscheidet, muss die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Tun Sie dies nicht, kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden. Neben Erkrankungen ist daher auch eine Schwangerschaft zu melden – zumindest wenn diese vor bzw. bei Antragsstellung bekannt ist. Da Sie bei einer „normalen“ Schwangerschaft in der Regel keine Antragsablehnung befürchten müssen, besteht auch kein Grund, eine Schwangerschaft vor Abschluss zu verschweigen.

Icon Achtung

Das tun wir für Sie

Sollten Sie dennoch Zweifel an einer Aufnahme in die Berufs­unfähigkeits­versicherung haben, empfehlen wir eine Risikovoranfrage. Mittels dieser können Sie unkompliziert und anonymisiert prüfen lassen, welcher Anbieter Sie versichert, ohne in einer Datenbank zu landen. Gerne unterstützen wir Sie und bieten Ihnen kostenlos an, die Risikovoranfragen für Sie zu übernehmen.

Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?

Damit bei Berufs­unfähigkeit genügend Geld für die Familie bleibt, sollten Sie beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung auf bestimmte Kriterien achten. Besonders Familien mit einem Alleinverdiener sollten bei der Auswahl des Tarifs keine Kompromisse machen, zumal im Ernstfall alle Familienangehörigen von der Berufs­unfähigkeitsrente leben müssen. Doch ist nicht nur die Höhe der BU-Rente entscheidend, sondern auch, welchen „Spielraum“ Ihnen Ihr Versicherer bei der Tarifgestaltung während der Elternzeit einräumt. Diesbezüglich sind folgende Dinge im Vertrag zu beachten:

  • Angemessene Höhe der BU-Rente
  • Nach­versicherungsgarantie
  • Keine abstrakte Verweisung
  • Freistellung oder Stundung der Beiträge

Wichtige Klauseln und Regelungen im BU-Vertrag

Icon Daumen hoch

Angemessene Höhe der BU-Rente

Grundsätzlich sollte eine Berufs­unfähigkeitsrente nicht weniger als 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens betragen. Doch diese Regel ist nicht zu verallgemeinern, zumal die jeweilige Lebenslage den Geldbedarf bestimmt. Haben Sie Kinder zu versorgen, empfiehlt es sich, eine Berufs­unfähigkeitsrente in Höhe des gesamten Nettoeinkommens zu vereinbaren. Nicht alle Versicherer werden diesem Wunsch jedoch nachkommen, da viele die Höhe der BU-Rente auf 90 Prozent des Einkommens beschränken. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen Versicherer zu finden, der auf Ihren individuellen Absicherungswunsch eingeht.

Nach­versicherungsgarantie

Reicht Ihr Einkommen während der Elternzeit nicht aus, um die Beiträge für eine hohe Berufs­unfähigkeitsrente zu bezahlen, sollten Sie auf die Option zur Nach­versicherung achten. Denn mittels dieser können Sie die derzeitige Rentenhöhe ganz leicht aufstocken, sobald sich Ihre finanzielle Situation verbessert hat – vorausgesetzt Ihr Versicherer hat keine Einschränkungen bei der Nach­versicherungsgarantie definiert. Bedenken Sie, dass Ihre monatlichen Beiträge steigen, sobald Sie die Rentenhöhe nach oben anpassen.

Praxisbeispiel

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Um Beiträge zu sparen, hat das sich in Elternzeit befindende Elternteil eine monatliche BU-Rente in Höhe von 300 Euro vereinbart. Nach Ende der Elternzeit kehrt die Person in den Job zurück, wodurch diese ein höheres Einkommen erzielt. Um im Leistungsfall keine Versorgungslücke zu haben, entschließt sich diese für eine Erhöhung der BU-Rente um 1.000 Euro. Dank Nach­versicherungsgarantie ist eine solch sprunghafte Erhöhung ohne weiteres möglich.

Icon Achtung

Keine abstrakte Verweisung

Damit Sie bei Berufs­unfähigkeit nicht auf einen anderen Job verwiesen werden können, sollte die abstrakte Verweisung im Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen sein. Verhindert eine Berufs­unfähigkeit während oder nach der Elternzeit eine Rückkehr in den ausgeübten Job, darf auch dann keine abstrakte Verweisung gelten. Denn dies würde Ihre Leistungsansprüche senken, zumal der Versicherer die Berufs­unfähigkeit dann nicht auf den letzten Beruf bezieht. Stattdessen gilt die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann dann als Maßstab für die Berechnung der Ansprüche.

Freistellung oder Stundung der Beiträge

Um Beiträge während der Elternzeit sparen zu können, muss eine entsprechende Klausel in den Tarifbedingungen existieren. Bevor Sie also Ihre Beitragszahlungen aussetzen, sollten Sie vorab prüfen, ob dies überhaupt möglich ist. In vielen Fällen können Sie Ihre Beiträge auch ohne Klausel pausieren. Blind darauf verlassen, sollten Sie sich jedoch nicht!

Icon Familie

Welcher Elternteil sollte eine BU abschließen?

Grundsätzlich sollte jeder Berufstätige eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen. Denn diese sichert Ihren Lebensstandard ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Ist das Geld jedoch knapp, genügt es zunächst, wenn nur ein Elternteil sich für den Vertragsabschluss entscheidet. Versicherer empfehlen meist eine Absicherung des Hauptverdieners – im Idealfall handelt es sich dabei um die Mutter, zumal dann auch Komplikationen bei der Geburt mit inbegriffen wären, falls diese der Grund für eine spätere Berufs­unfähigkeit sind.

Warum der Abschluss einer BU sinnvoll ist

Fazit

Eine angespannte finanzielle Lage während der Elternzeit sollte kein Grund sein, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kündigen. Denn es gibt weitaus bessere Möglichkeiten, Beiträge zu sparen, ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Auch empfiehlt es sich, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits vor der Elternzeit bzw. Schwangerschaft abzuschließen. Auf diese Weise können Sie die Rentenhöhe meist selbst gestalten und müssen sich keiner aufwendigen Risikoprüfung stellen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig. Nur wenn dieser vorteilhafte Kriterien enthält, bleiben Sie sowohl während als auch nach der Elternzeit flexibel.

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Katharina Burnus
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