Erwerbsminderungs­rente: Höhe, Nachteile und Antrag

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­rente (EM-Rente) soll bei dauerhafter Arbeits­­un­fähig­keit das Einkommen ersetzen.
  • Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente hat, wer in den letzten fünf Jahre in der gesetzlichen Renten­ver­sicherung versichert war und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat.
  • Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Er­werbs­min­de­rungs­rente. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine halbe Er­werbs­min­de­rungs­rente.
  • Die durch­schnitt­liche Höhe einer Er­werbs­min­de­rungs­rente lag im Jahr 2022 bei nur 933 €. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung.

Das erwartet Sie hier

Was eine Erwerbsminderungs­rente ist, wer sie erhalten kann, wie hoch sie ausfällt und wie Sie Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufs­unfähigkeit halten können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Erwerbsminderungs­rente?
  2. Nachteile der EM Rente
  3. Hinweise zur EM Rente für bestimmte Personen
  4. Wie hoch ist die Erwerbsminderungs­rente?
  5. Alternativen zur EM Rente
  6. Hinzuverdienstgrenzen
  7. So stellen Sie einen Antrag

Was ist eine Erwerbsminderungs­rente?

Die Erwerbsminderungs­rente ist eine monatliche staatliche Leistung für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig sind, aber das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Die EM-Rente wird von der Deutschen Renten­versicherung ausgezahlt. Sie wird manchmal auch Arbeitsunfähigkeitsrente genannt; ihre Vorgänger waren die staatliche Berufs­unfähigkeitsrente und Erwerbs­unfähig­keits­rente (EU-Rente).

Bevor eine Erwerbsminderungs­rente bewilligt wird, prüft die Renten­versicherung, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Um eine Erwerbsminderungs­rente zu erhalten, müssen zudem gesundheitliche und ­versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden – sonst kann ein Antrag auch abgelehnt werden.

Für Jahrgänge bis 1961 gelten Sonderregelungen: Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nun berufsunfähig werden, erhalten noch den Vorgänger der Erwerbsminderungs­rente, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (SGB VI § 240). Hier gelten dann andere Voraussetzungen und Leistungen als bei der Erwerbsminderungs­rente (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).


Was bedeutet „erwerbsunfähig“?

„Erwerbsunfähig“ bedeutet, dass Sie nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf, sondern in allen beruflichen Tätigkeiten nur noch in einem geringen Umfang oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Deutsche Renten­versicherung beurteilt die Erwerbsfähigkeit daran, ob Sie auf dem regulären Arbeitsmarkt fünf Tage pro Woche für eine bestimmte Zeit arbeiten können. Je nachdem, in welchem Umfang Sie noch arbeitsfähig sind, können Sie eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten.

Teilweise Erwerbsminderung

Personen, die am Tag zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten eine teilweise Erwerbsminderungs­rente. Bei einem Anspruch auf eine teilweise Er­werbs­min­de­rungs­rente kann der Renten­­versicherer die Aufnahme einer Teilzeitarbeit fordern. Im ungünstigsten Fall müssen ausgebildete Fachkräfte dabei auch unqualifizierte Tätigkeiten akzeptieren.

Volle Erwerbsminderung

Personen, die weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungs­rente.

Sollte eine Person mit teilweiser Erwerbsminderung arbeitslos sein, weil kein Teilzeit­arbeitsplatz zu bekommen ist, gibt es die Möglichkeit, die volle Erwerbs­minde­rungs­rente zu erhalten.


Diese Wartezeiten müssen Sie erfüllen

Um einen erfolgreichen Antrag auf Erwerbsminderungs­rente zu stellen, müssen Sie neben den gesundheitlichen auch ­versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten ist die sogenannte Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Renten­ver­sicherung versichert gewesen sein müssen. Zur Wartezeit zählen insbesondere:

Icon Uhr und Zeit

  • Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Renten­ver­sicherung eingezahlt werden
  • Freiwillige Beitrags­zeiten in der gesetzlichen Renten­ver­sicherung
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting
  • Häusliche Pflegezeiten ohne gewerbsmäßigen Charakter
  • Auch staatliche Leistungen, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld (während einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitation) können berücksichtigt werden

In diesen fünf Jahren Wartezeit müssen Sie für mindestens drei Jahre Beiträge an die gesetzliche Renten­ver­sicherung gezahlt haben. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln. Wenn es Betroffenen in diesem Zeitraum unverschuldet nicht möglich war, Pflichtbeiträge zu zahlen – zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit – werden die fünf Jahre um diese Phase verlängert.

Anspruch nach langer Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie erwerbsunfähig werden, bevor Sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungs­rente erfüllen, haben Sie erst einmal keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Sie können aber eine EM-Rente erhalten, wenn Sie danach 20 Jahre lang durchgehend erwerbsunfähig waren.

Wer eine jährliche Renteninformation der Deutschen Renten­versicherung erhält, hat in der Regel die Wartezeit für die Erwerbsminderungs­rente erfüllt. Denn die Renteninformation wird automatisch nur an Versicherte geschickt, die mindestens fünf Jahre Beitragszeit erworben haben und mindestens 27 Jahre alt sind.

Nachteile der Erwerbsminderungs­rente

Hohe Ablehnungszahlen

Die Voraussetzungen für eine EM-Rente sind recht hoch. Rund 43 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungs­rente wurden 2022 abgelehnt (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Das sind zwei häufige Gründe dafür:

  • Wer eine Erwerbsminderungs­rente erhalten möchte, muss eine Wartezeit erfüllen. Viele Antragssteller erreichen diese nicht.
  • Ärzte der Deutschen Renten­versicherung entscheiden darüber, ob Sie erwerbsunfähig sind oder nicht. Oft sehen sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt. Kann zum Beispiel ein Dachdecker, der ein Bein verloren hat, noch sechs Stunden täglich einer Tätigkeit im Sitzen nachgehen, gilt er nicht als erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungs­rente.

Geringe Rentenhöhe

Die Rentenzahlungen fallen oft weitaus geringer aus als das entgangene Einkommen, das sie ersetzen sollen: Die durchschnittliche Höhe erstmals gezahlter voller Erwerbs­minde­rungs­renten betrug im Jahr 2022 (nach Abzug des Beitrags zur Kranken­versicherung der Rentner) 933 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Sie können jedoch privat für den Fall eine Erwerbsunfähigkeit vorsorgen. Bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) etwa können Sie die Höhe der Rente selbst bestimmen. Außerdem leistet eine BU bereits bei einer Berufs­unfähigkeit, also wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, und nicht erst, wenn Sie gar nicht mehr einer Arbeit nachgehen können.

Hinweise für bestimmte Personengruppen

Dies müssen bestimmte Personen bei der EM-Rente beachten

Selbständige

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Selbständige können innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Selbständigkeit bei der Renten­ver­siche­rung einen Antrag auf Pflicht­versicherung stellen. Dann müssen sie, wie Angestellte auch, monatliche Beiträge in die gesetzliche Renten­ver­siche­rung einzahlen. Der Vorteil ist: Hierdurch erhalten sie Anspruch auf Alters- und Erwerbs­minde­rungs­rente.

Berufseinsteiger

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Berufs­einsteiger haben in den ersten fünf Jahren ihrer Berufs­tätigkeit kaum Chancen, eine Er­werbs­min­de­rungs­rente zu erhalten, da sie die Wartezeit noch nicht erfüllen können. Ausnahmen gelten lediglich bei Arbeits­unfällen und Berufs­krankheiten. Hier kann die Zahlung eines einzigen Rentenbeitrags einen Anspruch begründen. Wer nach einem Freizeitunfall erwerbsunfähig wurde, kann nach einem Jahr der Beitrags­zahlung ein Recht auf eine EM-Rente haben.

Ausnahmeregelungen sind außerdem für die ersten Jahre nach dem Abschluss einer Berufs­ausbildung oder eines Studiums vorgesehen: Wenn innerhalb der ersten sechs Jahre nach dem Ausbildungsende eine volle Erwerbs­minderung eingetreten ist und in den vorhergehenden zwei Jahren für mindestens zwölf Monate Rentenbeiträge bezahlt wurden, besteht ein Rentenanspruch.

Menschen mit Behinderung

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Eine volle Erwerbsunfähigkeit besteht auch dann, wenn:

  • In einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet wird
  • In einer anderen beschützenden Einrichtung gearbeitet wird
  • Wegen Art und Schwere der Behinderung eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist

Wird vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, dann muss für den Erhalt der Erwerbsminderungs­rente eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllt werden, in der der Betroffene ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist.

Azubis und Studenten

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Azubis sind für den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besonders geschützt. Studenten haben jedoch keinerlei Anspruch auf eine Erwerbs­minde­rungs­rente. Für sie lohnt sich eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung ganz besonders.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Studenten

Auswanderer

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Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland wird die Erwerbsminderungs­rente unverändert weitergezahlt. Wird der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, kann sich dies jedoch auf die Zahlung der Erwerbsminderungs­rente auswirken. Lassen Sie sich daher vor einem Umzug ins Ausland unbedingt von Ihrer Renten­versicherung beraten.

Altersvorsorge und Rente im Ausland: Regelungen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungs­rente?

Angaben zur EM-Rente in der Renteninformation

Möchten Sie wissen, mit wie viel Rente Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung rechnen können? Dann werfen Sie einen Blick in die Renteninformation, die Ihnen die Deutsche Renten­versicherung einmal im Jahr zuschickt. Dort können Sie unter dem Punkt „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ die genaue Rentenhöhe ablesen, wenn Sie jetzt voll erwerbsunfähig werden würden. In der Regel ist das die oberste Euro-Angabe im rechten Kästchen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.


So wird die Höhe der EM-Rente berechnet

Ihre persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenfaktor (bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5, bei voller Erwerbsminderung 1,0) und dem aktuellen Rentenwert (dieser wird jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst) multipliziert.

Icon Taschenrechner

Beispielrechnung: So viel Erwerbsminderungs­rente bekommen Sie

  • Frau
  • 50 Jahre (Geburtsjahr 1974)
  • Alter bei Berufseinstieg: 20 Jahre
  • Westdeutschland
  • Verheiratet
  • Kinderlos
  • Monatliches Bruttoeinkommen vor der Erwerbsunfähigkeit: 3.540 Euro (1.978 Euro netto)
Icon grauhaarige Frau
Teil­weise Erwerbs­min­de­rungVolle Erwerbs­min­de­rung
Rente (Brutto)641 €1.282 €
Finanzielle Lücke (zum letzten Bruttogehalt)2.899 €2.258 €

Jährlich wird die Erwerbsminderungs­rente zum 1. Juli angepasst. 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Von dieser Erhöhung profitieren dann sowohl Bestands- als auch Neurentner. Hat Ihre Erwerbsminderungs­rente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen, haben Sie zudem Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Für diesen Zuschlag müssen Sie keinen Antrag stellen – er wird automatisch ausgezahlt.


Mit Zurechnungszeiten zu mehr Rente

Gehen junge Menschen in Erwerbsminderungs­rente, haben sie in der Regel nur wenige Jahre Beitrag in die Renten­versicherung gezahlt. Damit diese Menschen nicht nur eine geringe EM-Rente erhalten, wird rechnerisch so getan, als hätten sie bis zu einer bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter gearbeitet. Diese sogenannten Zurechnungszeiten erhöhen sich noch bis 2031.

Beispiel: Erwerbsminderungs­rente mit 30

Bei einer 30 Jahre alten Person, die ab 2024 eine Erwerbsminderungs­rente bezieht, würde also so getan, als hätte sie bis zu einem Alter von 66 Jahren und einem Monat in die Renten­versicherung eingezahlt. Dafür wird die Zurechnungszeit mit dem Durchschnittswert der bisherigen Rentenansprüche verrechnet. Dabei können die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt bleiben, wenn sie diesen Durchschnittswert vermindern würden.

Zurechnungszeiten von 2024 bis 2031

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Eintritt in die Erwerbsminderungs­renteZurechnungszeit bis zum Alter von …
202466 Jahren und 1 Monat
202566 Jahren und 2 Monaten
202666 Jahren und 3 Monaten
202766 Jahren und 4 Monaten
202866 Jahren und 6 Monaten
202966 Jahren und 8 Monaten
203066 Jahren und 10 Monaten
203167 Jahren

Mit diesen Abschlägen müssen Sie rechnen

Seit 2024 ist eine Erwerbsminderungs­rente nur ab dem 65 Lebensjahr abschlagsfrei. Liegen Sie bei Erhalt der Erwerbsminderungs­rente unter dieser Altersgrenze, müssen Sie in der Regel einen Abschlag hinnehmen: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen werden, maximal jedoch höchstens 10,8 Prozent (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Dieser Abschlag wird dann auch auf die zukünftige Altersrente angewendet.

Früher in Rente: So geht’s

Icon Bezahlen Geldschein

EM-Rentner müssen Kranken- und Pflege­versicherung zahlen

Kranken- und pflege­versicherungspflichtige Rentner müssen auch aus einer Erwerbsminderungs­rente Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Die Beiträge zahlt der Rentner und sein Renten­versicherungsträger jeweils zur Hälfte. Die Renten­versicherung behält den Anteil des Rentners von der monatlichen Erwerbsminderungs­rente ein und leitet diesen gemeinsam mit ihrem eigenen Anteil an die entsprechende Stelle weiter.

Wie Sie die Erwerbsminderungs­rente sinnvoll ergänzen können

Vorteile einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Um die Nachteile der Erwerbsminderungs­rente auszugleichen, können Sie privat für den Fall vorsorgen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Besonders die Berufs­unfähigkeits­versicherung wurde für diesen Fall entwickelt. Sie hat gegenüber einer Erwerbsminderungs­rente drei wichtige Vorteile:

  • Berufsunfähig statt Erwerbsunfähig
    Eine Erwerbsminderungs­rente erhalten Sie nur, wenn Sie überhaupt keine Arbeit weniger als sechs Stunden ausüben können. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung können Sie hingegen schon erhalten, wenn Sie dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf langfristig zu 50 Prozent nicht mehr nachgehen können.
  • Rentenhöhe individuell festlegen
    Bei Vertragsabschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung legen Sie die Höhe der Rentenzahlung fest. Über die Höhe der BU-Rente können Sie also, anders als bei der Erwerbsminderungs­rente, individuell entscheiden und eine Summe wählen, die Ihren finanziellen Bedarf im Fall einer Berufs­unfähigkeit tatsächlich deckt.
  • Mehr Bewilligungen
    Eine hohe Zahl der Anträge auf eine Erwerbsminderungs­rente wird regelmäßig abgelehnt. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) werden hingegen 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeitsrente bewilligt (Quelle: GDV).

Eine private Berufs­­unfähig­keits­ver­sicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Junge Versicherte ohne Vor­erkrankungen können mit sehr günstigen Beitrags­sätzen rechnen.


Mit uns die richtige Absicherung finden

Unsere BU-Experten unterstützen Sie gern bei der Suche nach der optimalen Berufs­unfähigkeits­versicherung:

  • Kostenfreier individueller Tarifvergleich
  • Anonyme Risikovoranfrage
  • Gegebenenfalls Beratung zu BU-Alternativen

Wie Sie hinzuverdienen können

Für viele reicht die Erwerbsminderungs­rente finanziell nicht aus. Einige nutzen die Möglichkeit, zu dieser Rente hinzuzuverdienen. Wer eine Erwerbsminderungs­rente bezieht, kann grundsätzlich einer Beschäftigung oder selbständigen Arbeit nachgehen. Hierbei muss allerdings das festgestellte Leistungsvermögen berücksichtigt werden, um die Erwerbsminderungs­rente nicht zu gefährden.

Achtung: Nicht nur Bruttoentgelt zählt als Hinzuverdienst

Beachten Sie, dass nicht nur Bruttoentgelt oder steuerrechtliche Gewinne (zum Beispiel Einkünfte aus einem Gewerbe) als Hinzuverdienst gelten, sondern auch die folgenden Einnahmen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung):

  • Vorruhestandsgeld
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld
  • Verletztenrenten und Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfall­versicherung
Icon Puzzle

So viel können Sie hinzuverdienen

Bis zu einer bestimmten Grenze ist der Hinzuverdienst anrechnungsfrei, das heißt, sie bekommen ihre Erwerbsminderungs­rente trotz ihres zusätzlichen Einkommens in gewohnter Höhe. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird jedoch auf die Erwerbsminderungs­rente angerechnet. Aktuell sehen die Hinzuverdienstgrenzen wie folgt aus:

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil
Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung

37.117,50 Euro jährlich

Icon Euro in Kreis mit Pfeilen
Rente wegen voller Erwerbsminderung

18.558,75 Euro jährlich

So wird der Hinzuverdienst angerechnet

Höhe des HinzuverdienstDas wird angerechnet
Bis zur HinzuverdienstgrenzeKeine Anrechnung
Über der HinzuverdienstgrenzeDer über dieser Grenze liegende Betrag wird durch 12 geteilt und davon 40 Prozent auf die Rente angerechnet
Quelle: Deutsche Renten­versicherung

Sicherheit durch Beratung: Da die Regeln für den Hinzuverdienst sehr komplex sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit immer bei Ihrer Renten­versicherung zu informieren! Außerdem sollten Sie jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Ihrem Renten­versicherungsträger melden.


Können zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden?

Wer eine unbefristete volle Erwerbs­minde­rungs­rente erhält, kann zusätzlich Grundsicherung beantragen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Wenn die Erwerbs­unfähig­keit nur teilweise oder befristet besteht, können andere Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld beantragt werden (Quelle: Agentur für Arbeit).

Icon Hand mit Pfeil

Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungs­rente?

Der beste Zeitpunkt für die Antragsstellung

Wenn sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Antrag auf Er­werbs­min­de­rungs­rente bei der Deutschen Renten­versicherung stellen, am besten vor Ablauf der Zahlung des Krankengeldes. Für Erwerbsminderungs­rente gilt eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Erwerbsminderungs­rente lag 2022 bei rund fünf Monaten (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

  • Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte
  • Alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft und alle weiteren ärztlichen Unterlagen
  • Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • Chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten

Quelle: Deutsche Renten­versicherung

Antrag abgelehnt? Was Sie tun können

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des negativen Bescheids Widerspruch einzulegen. Eine ausführlichere Begründung können Sie auch noch im Anschluss nachreichen. Widerspruch einzulegen, kann kräftezehrend sein. Sozialverbände bieten hierzu Beratung an. Auch ein Anwalt kann Sie in diesem Prozess unterstützen. Sollte der Antrag erneut abgewiesen werden, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Allerspätestens dann sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.

Muster der Deutschen Renten­versicherung für Ihren Widerspruch


Die häufigsten Fragen zur Erwerbs­minderungs­rente

Wie lange muss man krank sein, um Erwerbsminderungs­rente zu bekommen?

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Wer krank ist, erhält zunächst bis zu 78 Wochen lang Lohnfortzahlung und Krankengeld. Sollten Sie im Anschluss weiterhin erwerbsunfähig sein, können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Es empfiehlt sich, bei sich abzeichnender Erwerbsunfähigkeit schon vor Ablauf des Krankengeldes einen Antrag auf Rente zu stellen.

Wann hat man Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente?

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Einen Anspruch auf die Teilerwerbsminderungsrente hat, wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, für eine volle Erwerbsminderungs­rente müssen es weniger als drei Stunden pro Tag sein. Ferner muss man mindestens fünf Jahre lang in der Renten­versicherung versichert gewesen sein, insgesamt drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, zum Beispiel für Berufseinsteiger. Zudem muss keine Aussicht mehr bestehen, und keine Aussicht besteht, die Erwerbsfähigkeit durch Reha­maßnahmen wiederherzustellen.

Wie hoch ist die volle Erwerbsminderungs­rente?

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Die Höhe der Erwerbsminderungs­rente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten Jahre berechnet. Im Jahr 2022 erhielten Erwerbsminderungsrentner im Schnitt 933 Euro pro Monat.

Warum ist es so schwer, eine Erwerbsminderungs­rente zu bekommen?

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Alljährlich werden von der Renten­versicherung zahlreiche Anträge auf Erwerbsminderungs­rente abgelehnt. Häufige Gründe dafür sind, dass die Voraussetzungen an Wartezeiten nicht erfüllt wurden, dass die Versicherung keine ausreichende Erwerbsminderung feststellen konnte oder die Antragsteller aus Sicht der Versicherung nicht ausreichend mitgewirkt haben, also zum Beispiel Gutachtertermine nicht wahrgenommen haben.

Wie lange bekommt man die EM-Rente?

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Erwerbs­minde­rungs­renten werden grundsätzlich zuerst nur für eine befristete Zeit gewährt. Längstens geht dies jedoch neun Jahre lang. Danach wird davon ausgegangen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Ausnahmen bestehen bei Renten, die aufgrund einer spezifischen Arbeitsmarktlage gezahlt werden. Wichtig: Der Antrag auf Weiterzahlung muss rechtzeitig – ungefähr sechs Monate vor Befristungsende – gestellt werden.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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