Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Erwerbsminderungsrente ist, wer sie erhalten kann, wie hoch sie ausfällt und wie Sie Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit halten können.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine monatliche staatliche Leistung für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig sind, aber das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Die EM-Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Sie wird manchmal auch Arbeitsunfähigkeitsrente genannt; ihre Vorgänger waren die staatliche Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente).
Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zudem gesundheitliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden – sonst kann ein Antrag auch abgelehnt werden.
Für Jahrgänge bis 1961 gelten Sonderregelungen: Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nun berufsunfähig werden, erhalten noch den Vorgänger der Erwerbsminderungsrente, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (SGB VI § 240). Hier gelten dann andere Voraussetzungen und Leistungen als bei der Erwerbsminderungsrente (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Was bedeutet „erwerbsunfähig“?
„Erwerbsunfähig“ bedeutet, dass Sie nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf, sondern in allen beruflichen Tätigkeiten nur noch in einem geringen Umfang oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt die Erwerbsfähigkeit daran, ob Sie auf dem regulären Arbeitsmarkt fünf Tage pro Woche für eine bestimmte Zeit arbeiten können. Je nachdem, in welchem Umfang Sie noch arbeitsfähig sind, können Sie eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten.
Teilweise Erwerbsminderung
Personen, die am Tag zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Bei einem Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente kann der Rentenversicherer die Aufnahme einer Teilzeitarbeit fordern. Im ungünstigsten Fall müssen ausgebildete Fachkräfte dabei auch unqualifizierte Tätigkeiten akzeptieren.
Volle Erwerbsminderung
Personen, die weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Sollte eine Person mit teilweiser Erwerbsminderung arbeitslos sein, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen ist, gibt es die Möglichkeit, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Diese Wartezeiten müssen Sie erfüllen
Um einen erfolgreichen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, müssen Sie neben den gesundheitlichen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten ist die sogenannte Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein müssen. Zur Wartezeit zählen insbesondere:
- Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden
- Freiwillige Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting
- Häusliche Pflegezeiten ohne gewerbsmäßigen Charakter
- Auch staatliche Leistungen, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld (während einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitation) können berücksichtigt werden
In diesen fünf Jahren Wartezeit müssen Sie für mindestens drei Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln. Wenn es Betroffenen in diesem Zeitraum unverschuldet nicht möglich war, Pflichtbeiträge zu zahlen – zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit – werden die fünf Jahre um diese Phase verlängert.
Anspruch nach langer Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie erwerbsunfähig werden, bevor Sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, haben Sie erst einmal keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie können aber eine EM-Rente erhalten, wenn Sie danach 20 Jahre lang durchgehend erwerbsunfähig waren.
Wer eine jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung erhält, hat in der Regel die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente erfüllt. Denn die Renteninformation wird automatisch nur an Versicherte geschickt, die mindestens fünf Jahre Beitragszeit erworben haben und mindestens 27 Jahre alt sind.
Nachteile der Erwerbsminderungsrente
Hohe Ablehnungszahlen
Die Voraussetzungen für eine EM-Rente sind recht hoch. Rund 43 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden 2022 abgelehnt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Das sind zwei häufige Gründe dafür:
- Wer eine Erwerbsminderungsrente erhalten möchte, muss eine Wartezeit erfüllen. Viele Antragssteller erreichen diese nicht.
- Ärzte der Deutschen Rentenversicherung entscheiden darüber, ob Sie erwerbsunfähig sind oder nicht. Oft sehen sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt. Kann zum Beispiel ein Dachdecker, der ein Bein verloren hat, noch sechs Stunden täglich einer Tätigkeit im Sitzen nachgehen, gilt er nicht als erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Geringe Rentenhöhe
Die Rentenzahlungen fallen oft weitaus geringer aus als das entgangene Einkommen, das sie ersetzen sollen: Die durchschnittliche Höhe erstmals gezahlter voller Erwerbsminderungsrenten betrug im Jahr 2022 (nach Abzug des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner) 933 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Sie können jedoch privat für den Fall eine Erwerbsunfähigkeit vorsorgen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) etwa können Sie die Höhe der Rente selbst bestimmen. Außerdem leistet eine BU bereits bei einer Berufsunfähigkeit, also wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, und nicht erst, wenn Sie gar nicht mehr einer Arbeit nachgehen können.
Hinweise für bestimmte Personengruppen
Dies müssen bestimmte Personen bei der EM-Rente beachten
Selbständige
Selbständige können innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Selbständigkeit bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Dann müssen sie, wie Angestellte auch, monatliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Vorteil ist: Hierdurch erhalten sie Anspruch auf Alters- und Erwerbsminderungsrente.
Berufseinsteiger
Berufseinsteiger haben in den ersten fünf Jahren ihrer Berufstätigkeit kaum Chancen, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, da sie die Wartezeit noch nicht erfüllen können. Ausnahmen gelten lediglich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hier kann die Zahlung eines einzigen Rentenbeitrags einen Anspruch begründen. Wer nach einem Freizeitunfall erwerbsunfähig wurde, kann nach einem Jahr der Beitragszahlung ein Recht auf eine EM-Rente haben.
Ausnahmeregelungen sind außerdem für die ersten Jahre nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums vorgesehen: Wenn innerhalb der ersten sechs Jahre nach dem Ausbildungsende eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den vorhergehenden zwei Jahren für mindestens zwölf Monate Rentenbeiträge bezahlt wurden, besteht ein Rentenanspruch.
Menschen mit Behinderung
Eine volle Erwerbsunfähigkeit besteht auch dann, wenn:
- In einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet wird
- In einer anderen beschützenden Einrichtung gearbeitet wird
- Wegen Art und Schwere der Behinderung eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist
Wird vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, dann muss für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllt werden, in der der Betroffene ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist.
Azubis und Studenten
Azubis sind für den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besonders geschützt. Studenten haben jedoch keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Für sie lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz besonders.
Auswanderer
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland wird die Erwerbsminderungsrente unverändert weitergezahlt. Wird der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, kann sich dies jedoch auf die Zahlung der Erwerbsminderungsrente auswirken. Lassen Sie sich daher vor einem Umzug ins Ausland unbedingt von Ihrer Rentenversicherung beraten.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Angaben zur EM-Rente in der Renteninformation
Möchten Sie wissen, mit wie viel Rente Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung rechnen können? Dann werfen Sie einen Blick in die Renteninformation, die Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr zuschickt. Dort können Sie unter dem Punkt „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ die genaue Rentenhöhe ablesen, wenn Sie jetzt voll erwerbsunfähig werden würden. In der Regel ist das die oberste Euro-Angabe im rechten Kästchen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
So wird die Höhe der EM-Rente berechnet
Ihre persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenfaktor (bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5, bei voller Erwerbsminderung 1,0) und dem aktuellen Rentenwert (dieser wird jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst) multipliziert.
Beispielrechnung: So viel Erwerbsminderungsrente bekommen Sie
- Frau
- 50 Jahre (Geburtsjahr 1974)
- Alter bei Berufseinstieg: 20 Jahre
- Westdeutschland
- Verheiratet
- Kinderlos
- Monatliches Bruttoeinkommen vor der Erwerbsunfähigkeit: 3.540 Euro (1.978 Euro netto)
Teilweise Erwerbsminderung | Volle Erwerbsminderung | |
---|---|---|
Rente (Brutto) | 641 € | 1.282 € |
Finanzielle Lücke (zum letzten Bruttogehalt) | 2.899 € | 2.258 € |
Jährlich wird die Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli angepasst. 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Von dieser Erhöhung profitieren dann sowohl Bestands- als auch Neurentner. Hat Ihre Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen, haben Sie zudem Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Für diesen Zuschlag müssen Sie keinen Antrag stellen – er wird automatisch ausgezahlt.
Mit Zurechnungszeiten zu mehr Rente
Gehen junge Menschen in Erwerbsminderungsrente, haben sie in der Regel nur wenige Jahre Beitrag in die Rentenversicherung gezahlt. Damit diese Menschen nicht nur eine geringe EM-Rente erhalten, wird rechnerisch so getan, als hätten sie bis zu einer bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter gearbeitet. Diese sogenannten Zurechnungszeiten erhöhen sich noch bis 2031.
Beispiel: Erwerbsminderungsrente mit 30
Bei einer 30 Jahre alten Person, die ab 2024 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, würde also so getan, als hätte sie bis zu einem Alter von 66 Jahren und einem Monat in die Rentenversicherung eingezahlt. Dafür wird die Zurechnungszeit mit dem Durchschnittswert der bisherigen Rentenansprüche verrechnet. Dabei können die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt bleiben, wenn sie diesen Durchschnittswert vermindern würden.
Zurechnungszeiten von 2024 bis 2031
Eintritt in die Erwerbsminderungsrente | Zurechnungszeit bis zum Alter von … |
---|---|
2024 | 66 Jahren und 1 Monat |
2025 | 66 Jahren und 2 Monaten |
2026 | 66 Jahren und 3 Monaten |
2027 | 66 Jahren und 4 Monaten |
2028 | 66 Jahren und 6 Monaten |
2029 | 66 Jahren und 8 Monaten |
2030 | 66 Jahren und 10 Monaten |
2031 | 67 Jahren |
Mit diesen Abschlägen müssen Sie rechnen
Seit 2024 ist eine Erwerbsminderungsrente nur ab dem 65 Lebensjahr abschlagsfrei. Liegen Sie bei Erhalt der Erwerbsminderungsrente unter dieser Altersgrenze, müssen Sie in der Regel einen Abschlag hinnehmen: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen werden, maximal jedoch höchstens 10,8 Prozent (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Dieser Abschlag wird dann auch auf die zukünftige Altersrente angewendet.
EM-Rentner müssen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen
Kranken- und pflegeversicherungspflichtige Rentner müssen auch aus einer Erwerbsminderungsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge zahlt der Rentner und sein Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Die Rentenversicherung behält den Anteil des Rentners von der monatlichen Erwerbsminderungsrente ein und leitet diesen gemeinsam mit ihrem eigenen Anteil an die entsprechende Stelle weiter.
Wie Sie die Erwerbsminderungsrente sinnvoll ergänzen können
Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Um die Nachteile der Erwerbsminderungsrente auszugleichen, können Sie privat für den Fall vorsorgen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Besonders die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde für diesen Fall entwickelt. Sie hat gegenüber einer Erwerbsminderungsrente drei wichtige Vorteile:
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Junge Versicherte ohne Vorerkrankungen können mit sehr günstigen Beitragssätzen rechnen.
Mit uns die richtige Absicherung finden
Unsere BU-Experten unterstützen Sie gern bei der Suche nach der optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wie Sie hinzuverdienen können
Für viele reicht die Erwerbsminderungsrente finanziell nicht aus. Einige nutzen die Möglichkeit, zu dieser Rente hinzuzuverdienen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann grundsätzlich einer Beschäftigung oder selbständigen Arbeit nachgehen. Hierbei muss allerdings das festgestellte Leistungsvermögen berücksichtigt werden, um die Erwerbsminderungsrente nicht zu gefährden.
Achtung: Nicht nur Bruttoentgelt zählt als Hinzuverdienst
Beachten Sie, dass nicht nur Bruttoentgelt oder steuerrechtliche Gewinne (zum Beispiel Einkünfte aus einem Gewerbe) als Hinzuverdienst gelten, sondern auch die folgenden Einnahmen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
So viel können Sie hinzuverdienen
Bis zu einer bestimmten Grenze ist der Hinzuverdienst anrechnungsfrei, das heißt, sie bekommen ihre Erwerbsminderungsrente trotz ihres zusätzlichen Einkommens in gewohnter Höhe. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird jedoch auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Aktuell sehen die Hinzuverdienstgrenzen wie folgt aus:
Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung
37.117,50 Euro jährlich
Rente wegen voller Erwerbsminderung
18.558,75 Euro jährlich
So wird der Hinzuverdienst angerechnet
Höhe des Hinzuverdienst | Das wird angerechnet |
---|---|
Bis zur Hinzuverdienstgrenze | Keine Anrechnung |
Über der Hinzuverdienstgrenze | Der über dieser Grenze liegende Betrag wird durch 12 geteilt und davon 40 Prozent auf die Rente angerechnet |
Sicherheit durch Beratung: Da die Regeln für den Hinzuverdienst sehr komplex sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit immer bei Ihrer Rentenversicherung zu informieren! Außerdem sollten Sie jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger melden.
Können zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden?
Wer eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann zusätzlich Grundsicherung beantragen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Wenn die Erwerbsunfähigkeit nur teilweise oder befristet besteht, können andere Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld beantragt werden (Quelle: Agentur für Arbeit).
Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente?
Der beste Zeitpunkt für die Antragsstellung
Wenn sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, am besten vor Ablauf der Zahlung des Krankengeldes. Für Erwerbsminderungsrente gilt eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente lag 2022 bei rund fünf Monaten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Diese Unterlagen müssen Sie einreichen
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Antrag abgelehnt? Was Sie tun können
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des negativen Bescheids Widerspruch einzulegen. Eine ausführlichere Begründung können Sie auch noch im Anschluss nachreichen. Widerspruch einzulegen, kann kräftezehrend sein. Sozialverbände bieten hierzu Beratung an. Auch ein Anwalt kann Sie in diesem Prozess unterstützen. Sollte der Antrag erneut abgewiesen werden, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Allerspätestens dann sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.
Muster der Deutschen Rentenversicherung für Ihren Widerspruch
Die häufigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Wie lange muss man krank sein, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Wer krank ist, erhält zunächst bis zu 78 Wochen lang Lohnfortzahlung und Krankengeld. Sollten Sie im Anschluss weiterhin erwerbsunfähig sein, können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Es empfiehlt sich, bei sich abzeichnender Erwerbsunfähigkeit schon vor Ablauf des Krankengeldes einen Antrag auf Rente zu stellen.
Wann hat man Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente?
Einen Anspruch auf die Teilerwerbsminderungsrente hat, wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, für eine volle Erwerbsminderungsrente müssen es weniger als drei Stunden pro Tag sein. Ferner muss man mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert gewesen sein, insgesamt drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, zum Beispiel für Berufseinsteiger. Zudem muss keine Aussicht mehr bestehen, und keine Aussicht besteht, die Erwerbsfähigkeit durch Rehamaßnahmen wiederherzustellen.
Wie hoch ist die volle Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten Jahre berechnet. Im Jahr 2022 erhielten Erwerbsminderungsrentner im Schnitt 933 Euro pro Monat.
Warum ist es so schwer, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Alljährlich werden von der Rentenversicherung zahlreiche Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Häufige Gründe dafür sind, dass die Voraussetzungen an Wartezeiten nicht erfüllt wurden, dass die Versicherung keine ausreichende Erwerbsminderung feststellen konnte oder die Antragsteller aus Sicht der Versicherung nicht ausreichend mitgewirkt haben, also zum Beispiel Gutachtertermine nicht wahrgenommen haben.
Wie lange bekommt man die EM-Rente?
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zuerst nur für eine befristete Zeit gewährt. Längstens geht dies jedoch neun Jahre lang. Danach wird davon ausgegangen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Ausnahmen bestehen bei Renten, die aufgrund einer spezifischen Arbeitsmarktlage gezahlt werden. Wichtig: Der Antrag auf Weiterzahlung muss rechtzeitig – ungefähr sechs Monate vor Befristungsende – gestellt werden.
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