Wie man trotz gefährlichem Hobby eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gefährliche Hobbys können in der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zu Risiko­aufschlägen führen.
  • Typische Beispiele für gefährliche Hobbys umfassen Extrem­sportarten, Auto­rennen und bestimmte Kampf­sport­arten.
  • Sie können auch ein bestimmtes Hobby von der BU ausschließen lassen – sind dann aber im Falle einer Berufs­unfähigkeit in diesem Zusammenhang nicht versichert.
  • Eine Nach­melde­pflicht für nach Versicherungs­antritt aufgenommene Hobbys gibt es nicht.

Das erwartet Sie hier

Welche Hobbys für einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zum Problem werden können und wie Sie eine Ablehnung vermeiden. Inkl. Liste gefährlicher Hobbys als Überblick.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Hobbys sind ein Risikofaktor?
  2. Versicherungsantrag richtig ausfüllen
  3. Risikoprüfung der Versicherer
  4. Ablehnung vorbeugen
  5. Gibt es eine Nachmeldepflicht?

Hobbys in der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung als Risikofaktor

Für den Abschluss einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung oder Arbeitsunfähigkeits­versicherung sind einige Freizeitaktivitäten und Hobbys relevant, wenn sie zusätzliche Risikofaktoren darstellen. Nicht nur das Hobby selbst kann Ursache dafür sein, dass Versicherer Aufschläge verlangen oder gar den Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung ablehnen. Art und Umfang, indem Versicherte der Frei­zeit­akti­vität nachgehen, sind ebenfalls ausschlag­gebend.

Icon Berg

Beispielsweise ist Bergsteigen ein Hobby, bei dem konkrete Angaben zum bevorzugten Bergsteige-­Terrain gemacht werden müssen. Auch bei Hobbys wie dem Tauchen verlangen Versicherer oftmals eine detaillierte Darstellung des Tauchplatzes oder erweiterte Angaben zur Tauchtiefe.


Liste relevanter Hobbys und Freizeitrisiken (Auswahl)

Ohne Aufschlag versicherbarMit Risikozuschlag versicherbarNicht versicherbar
WandernWettkampf­mäßig ausgeübte Kampf­sport­artenAutorennen
SchwimmenMotorsportHochseeangeln
FußballReitsportBergsteigen ohne Absicherung, Bergrennen
VolleyballRadrennenHöhlentauchen
TennisMountainbikenCanyoning
FitnessTauchenFree Fighting
GolfBergwandern, Bergsteigen, KletternThaiboxen
SurfenFallschirmspringenRoofing
TurmspringenFootballBase Jumping
FechtenEishockeyFormel 1
SquashRugbyHindernisrennen
LacrosseGewichthebenRodeo
Sportarten und Hobbys mit überschaubarer VerletzungsgefahrSportarten und Hobbys mit erhöhter VerletzungsgefahrSportarten und Hobbys mit unschätzbaren Risiken

Antrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung richtig ausfüllen: So geht’s

Das fragen Versicherer im Antrag ab

„Angaben zu besonderen Gefahren
Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fall­schirm­springen, Wasser-/Tauchsport, Kampfsport, Berg-/Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport, Leistungs-/Profisport)? Bitte ggf. entsprechenden Fragebogen beifügen.“


Unsere Tipps zum korrekten Ausfüllen des Antrags

  • Genaue und wahrheitsgemäße Beantwortung
    Versicherer legen Wert auf ehrliche und lückenlose Angaben beim Antrag. Dies umfasst auch genaue Angaben zu möglicherweise riskanten Hobbys. Im Leistungs­fall prüfen Sach­verständige exakt die Korrektheit der Angaben. Ehrliche Antworten sind daher Voraussetzung dafür, dass Sie im Fall der Fälle überhaupt eine Auszahlung bekommen. Ebenso ist es nicht sinnvoll, bestimmte Angaben zu verschweigen, die eine private Gefahr darstellen können.
  • Zusätzliche Fragebögen ausfüllen
    Bei vielen Hobbys liegt es im Ermessen des Risiko­­­managements der Versicherer, ob und unter welchen Risiko­aufschlägen sie eine Versicherung anbieten. Gerade bei Hobbys wie Tauchen, Bergsteigen und Klettern fragen sie daher exakt nach. Dem Antrag zur BU muss dann der entsprechende, gesonderte Fragebogen ausgefüllt und eingereicht werden. Der Versicherer erkundigt sich darin über die Orte, die Sicherungen, das Equipment und die Häufigkeit, in der Kunden dem Hobby nachgehen. Bergwanderungen ohne steile Aufstiege, Klettern im Indoor-­Bereich oder auch Klettern mit Sicherungen bis zum Grad 3 versichern die meisten Anbieter ohne Risiko­zuschlag.
  • Anonyme Risikovoranfrage nutzen
    Da Versicherer die Risiken von Hobbys und Freizeit­gestaltungen verschieden­artig bewerten, sind vorherige Risiko­voranfragen sinnvoll. Diese erfolgen meist anonym und dienen dazu, die Wahr­schein­lichkeit der Risiko­aufschläge oder einer Ablehnung abzuschätzen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Was passiert nach der Risiko­prüfung vom Versicherer?

Drei mögliche Ausgänge für Sie

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die Durchführung einer umfassenden Risiko­prüfung der Standard. Dies umfasst neben regulären Gesundheitsfragen auch sämtliche Frei­zeit­akti­vitäten der Versicherten. In der Regel kann eine Risikoprüfung für Sie als Antragsteller neben einer problemlosen Annahme drei weitere Ausgänge haben:

Icon Wegweiser

1. Risikozuschlag

Der Risiko­zuschlag entspricht einer prozentualen Erhöhung des regulären Versicherungs­beitrags. Diese Höhe ist vor Vertrags­abschluss zu bestimmen sowie schriftlich zu fixieren. Üblich sind Beitragserhöhungen von 50 bis 100 Prozent:

  • Mountainbiken ohne Wettbewerbe: +25 %
  • Radrennen oder Eishockey: +50 %
  • Kitesurfen mit Wettbewerben: +50 %
  • Kampfsport wie Boxen oder Kickboxen: +100 % (oder Ablehnung)

2. Leistungsausschluss

Ein Ausschluss definiert bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Versicherungs­schutz nicht greift und keine Versicherungs­leistungen gezahlt werden. Versicherer können neben standardmäßigen Ausschlüssen auch individuelle Leistungsausschlüsse festlegen, etwa eine bestimmte Sportart oder Freizeitaktivität. Würde der Versicherungsschutz andernfalls abgelehnt oder sehr teuer werden, kann es sinnvoll sein, das entsprechende Hobby aus dem Versicherungsschutz ausschließen zu lassen. Beachten Sie, dass im Falle einer Berufs­unfähigkeit im Zusammenhang mit diesem Hobby nicht versichert ist und Sie somit keine Berufs­unfähig­keits­rente erhalten. Die Leistungs­pflicht infolge von Schäden durch andere Tätigkeiten bleibt jedoch davon unberührt.

3. Ablehnung

Die vollständige Ablehnung des Versicherungs­vertrags ist Folge eines als unverhältnis­mäßig eingestuften Risikos. Ein Versicherer wird Antragstellern den Vertrag verweigern, wenn die Wahr­schein­lichkeit einer eintretenden Berufs­unfähig­keit als zu hoch eingestuft wird. Die Ursache kann in besonders riskanten Berufen (zum Beispiel Soldat oder Sprengmeister) liegen oder in besonders riskanten Frei­zeit­be­schäf­ti­gun­gen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt: was tun?

Experten-Tipp:

„Sind Sie in der Vergangenheit einem gefährlichen Hobby nachgegangen, das Sie aber mittlerweile aufgegeben haben, müssen Sie dieses natürlich nicht in der Risikoprüfung angeben.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Wie kann man eine Ablehnung bei der Antragstellung ver­mei­den?

Nutzen Sie die Option einer anonymen Risikovoranfrage

Eine Risikovoranfrage ist ein Antrag auf Versicherungsschutz ohne persönliche Angaben (also anonym), jedoch mit allen relevanten Risikodaten, etwa bestimmten Sportarten oder Freizeitaktivitäten. Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage kann die Wahrscheinlichkeit einer Annahme, Ablehnung oder Risikoaufschläge vorab abgeschätzt werden.

Icon Geheim

Warum das sinnvoll sein kann

  • Schutz der persönlichen Daten
    Eine anonyme Risikovoranfrage bewahrt Ihre Identität, indem persönliche Daten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum anonymisiert bleiben. Dadurch entstehen keine negativen Einträge in den Systemen der Versicherer, die zukünftige Anträge beeinträchtigen könnten.
  • Unverbindliche Prüfung der Möglichkeiten
    Mit der anonymen Anfrage können Sie risikolos prüfen, welche Versicherer bereit sind, Sie zu versichern, und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Dies ist besonders hilfreich bei risikobehafteten Hobbys oder gesundheitlichen Vor­erkrankungen.
  • Optimierung der Erfolgsaussichten
    Die Anfrage erlaubt es, gezielt die Anbieter auszuwählen, die für Ihre spezielle Situation die besten Chancen auf Annahme und die günstigsten Konditionen bieten.
  • Verhandlungsfreiheit und Kontrolle
    Sie behalten die Kontrolle darüber, welcher Versicherer letztlich ausgewählt wird. Dies ermöglicht eine individuelle und optimale Absicherung ohne unnötige Datenweitergabe.

Mehr zur Risikovoranfrage in der BU

Am besten nur mithilfe von Experten

Eine anonyme Risikovoranfrage erfordert Fachwissen und Erfahrung, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Als Experten für Berufs­unfähigkeits­versicherungen kennen wir die Annahmerichtlinien und Besonderheiten der Versicherer genau und wissen, wie Ihre Anfrage optimal vorbereitet wird. So sparen Sie sich Zeit und vermeiden unnötige Ablehnungen oder überhöhte Risikoaufschläge. Während Sie bei einer eigenständigen Anfrage oft auf Hindernisse stoßen, profitieren Sie bei uns von maßgeschneiderten Lösungen und einer diskreten Abwicklung.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Nachmelde­pflicht: Was, wenn ich erst später ein gefähr­liches Hobby aufnehme?

Es kann vorkommen, dass Versicherte ein gefährliches Hobby erst nach Versicherungs­antritt beziehungsweise nach Antrag­stellung für sich entdecken. Ebenso ist es vorstellbar, dass Versicherte ein Hobby im Laufe der Vertrags­laufzeit aufgeben. Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung läuft oftmals über mehrere Jahre oder Jahr­zehnte. Während dieser Zeit sind viele Änderungen möglich, auch und insbesondere im Freizeit­bereich.

Icon Sportwagen Oldtimer

In der Regel keine Nachmeldepflicht

Versicherer verzichten auf eine Nachmeldung möglicher neuer und riskanter Hobbys. In der Versicherungs­praxis sind gefährliche Freizeitaktivitäten dann automatisch im laufenden Vertrag mitversichert. Der abgeschlossene Vertrag bleibt über die gesamte Vertrags­laufzeit gültig, solange die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung korrekt und vollständig waren. Prüfen Sie dennoch stets die Vertrags­bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

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Katharina Burnus
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