So wird die Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) lässt sich unter Beachtung der festgelegten Fristen ordentlich oder außer­ordentlich kündigen.
  • Eine solche Kündigung sollte gut überlegt sein und nur vorgenommen werden, wenn ein anderer Versicherer mit besseren Bedingungen die Aufnahme bestätigt hat.
  • Können Beiträge vorübergehend nicht gezahlt werden, kann der Vertrag auf ruhend gestellt statt gekündigt werden.
  • Für die Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) gelten unter Umständen andere Regelungen.
  • Da es sich bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung um eine Risiko­versicherung handelt, gibt es bei Kündigung kein Geld zurück (Rückkaufswert).

Das erwartet Sie hier

Wann und wie Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen können (inkl. Vorlage für die Kündigung), unter welchen Umständen das sinnvoll ist und welche Alternativen Sie haben.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist die Kündigung sinnvoll?
  2. Wann lieber nicht kündigen?
  3. Kündigen: Diese Optionen gibt es
  4. Kündigungsfristen und Muster
  5. Gibt es Geld zurück?
  6. Alternativen zur Kündigung
  7. Kündigung der BUZ
  8. Fazit

In welchen Fällen ist eine Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Die Kündigung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte sorgfältig überlegt sein, aber ist in einigen Situationen durchaus sinnvoll. In folgenden Fällen haben Versicherte einen Vorteil, wenn sie zu einem neuen Tarif wechseln:

  • Der bestehende Vertrag enthält die Klausel der abstrakten Verweisung
  • Der bestehende Tarif bietet keine dynamische Anpassung
  • Es gibt Tarife mit gleichen Leistungen zu günstigeren Prämien
  • Es gibt Tarife mit deutlich besseren Leistungen zu gleichen oder nur geringfügig höheren Prämien

Kündigung bei enthaltener Klausel zur abstrakten Verweisung

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Ein wesentlicher Grund, der für eine Kündigung der bestehenden Versicherung spricht, ist der Einschluss der abstrakten Verweisung. Diese Verweisungs­klausel ermöglicht es Versicherern, auf die Leistung der Berufs­unfähig­keits­rente zu verzichten, wenn sie die Versicherten auf ein anderes Berufsbild verweisen können.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob freie Stellen in dieser Branche existieren. Die abstrakte Verweisung hat aufgrund dieser problematischen Regelung häufig für Streitigkeiten gesorgt, da Versicherte auf einen Beruf verwiesen wurden, den sie nicht ausüben konnten oder der nicht ihrem Lebensstandard entsprach.

Enthält die Police eine solche Verweisungsklausel, sollten Versicherte prüfen, ob sie einen Vertrag ohne diese abstrakte Verweisung erhalten können. Es empfiehlt sich in diesem Fall, die bisherige Berufs­unfähigkeits­versicherung umzustellen oder im Zweifelsfall zu kündigen, wenn bei einem anderen Anbieter eine Police mit besseren Bedingungen möglich ist.

Kündigung bei fehlender Beitrags­dynamik

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Eine regelmäßige Erhöhung der Prämie im Zuge einer dynamischen Anpassung sorgt für ein regelmäßiges Wachstum der Berufs­unfähigkeitsrente im Versicherungs­fall, um die Inflation auszugleichen. Wer diese nicht vereinbart hat bzw. nicht bei seinem bisherigen Versicherer ergänzen kann, profitiert unter Umständen von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.

Weitere Gründe für eine Kündigung

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Andere nachteilige Klauseln, die eine Kündigung sinnvoll machen, sind eine zu kurze Vertragslaufzeit, die Sie nicht bis zum Rentenbeginn vor Arbeitsunfähigkeit schützt oder bei das Fehlen bestimmter, für Ihre Berufsgruppe wichtiger Klauseln, z.B. einer Infektionsklausel bei Pflegeberufen.

Kündigung nur bei Zusage des neuen Versicherers

Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) ist für viele Versicherte essenziell, weshalb hier keine Versorgungslücken entstehen sollten. Daher sollten Versicherte die bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung erst dann kündigen, wenn sie bereits eine Alternative gefunden und eine Zusage des neuen Versicherers über den Versicherungs­schutz bekommen haben.

Icon Achtung

Versicherungsvergleich hilft bei der Einschätzung

Möchten Sie Ihre aktuelle Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung kündigen, sollten Sie sich also rechtzeitig um eine neue Berufs­unfähigkeits­versicherung bemühen. Vergleichen Sie die Angebote genau miteinander, um auch wirklich einen leistungsstärkeren oder günstigeren Tarif zu bekommen.

Wann ist eine Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zu empfehlen?

Wann sollten Sie bei Ihrem Versicherer bleiben?

Eine Kündigung des bestehenden Vertrags ist nicht anzuraten, wenn:

  • sich der Ge­sund­heits­zu­stand deutlich verschlechtert hat (Prämien­zuschlag oder Ablehnung beim neuen Versicherer)
  • der neue Tarif schlechtere Leistungen bietet (auf Klauseln und Regelungen achten)
  • der neue Versicherer höhere Prämien für vergleichbare Leistungen verlangt.

Experten-Tipp:

„In jedem Falle ist die Kündigung zu überdenken, wenn Versicherte seit Abschluss des Vertrags neue Risikofaktoren entwickelt haben. Insbesondere ein schlechterer Ge­sund­heits­zu­stand macht es unwahrscheinlich, dass der neue Versicherer die Leistung zu günstigeren Konditionen anbieten kann. Entweder haben Versicherte dann Leistungsausschlüsse zu befürchten oder es droht im schlimmsten Fall eine Ablehnung des Antrags.“

Kündigung der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung: Die Möglichkeiten

Kann man eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen?

Wie andere Versicherungen kann man auch die Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung kündigen. Wenn Sie das tun möchten, haben Sie grund­sätzlich zwei Möglich­keiten:

  • Eine ordentliche Kündigung
  • oder eine außer­ordent­liche Kündigung.

Icon Stift und Papier

Wie läuft die ordentliche Kündigung ab?

Jede Versicherung bietet ihren Kunden die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Hierbei ist eine Frist zu berücksichtigen. In der Regel liegt sie bei einem Monat vor Ablauf des laufenden Versicherungs­jahres. Hierbei ist das genaue Datum des Vertragsschlusses ausschlaggebend. Wenn Versicherte nicht jährlich zahlen, ist die Kündigung auch zum jeweils nächsten Zahlungstermin möglich, also beispielsweise halbjährlich oder quartalsweise. Schauen Sie am besten in Ihren Versicherungsunterlagen nach, welche Kündigungsfrist bei Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt.

Darüber hinaus ist es möglich, den Vertrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung innerhalb des ersten Monats nach Erhalt des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

Das Recht der außer­ordent­lichen Kündigung tritt in bestimmten Fällen in Kraft. Ein häufiger Grund ist eine einseitige Änderung der Versicherungs­bedingungen durch den Versicherer. Ein typischer Fall ist ein Beitragsanstieg zum neuen Versicherungs­jahr. Unter diesen Voraussetzungen haben Versicherte das Recht, den bestehenden Versicherungs­vertrag zu kündigen. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat.

Ausgenommen vom Recht auf außer­ordent­liche Kündigung sind Prämien­anpassungen, die im Zuge der Beitrags­dynamik vereinbart wurden. Diese sind Gegenstand des Versicherungs­vertrages. Versicherte haben sie selbst mit dem Versicherer vertraglich vereinbart und sie tragen zur Erhöhung der Versicherungs­leistungen bei.

Wann kann die Versicherung Ihnen kündigen?

Auch der Versicherer kann unter bestimmten Umständen den Vertrag auflösen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, beispielsweise durch das Verschweigen einer Vorerkrankung. In diesem Fall behält die Versicherung die bereits gezahlten Beiträge ein und setzt gegebenenfalls die begonnene Rentenzahlung aus.

Icon Vertrag kündigen

Korrekt kündigen: Fristen und Formalitäten beachten

Kün­di­gungs­fris­ten im Überblick

  • Ordentliche Kündigung: spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs­jahres beziehungsweise zum nächsten Zahlungstermin
  • Außerordentliche Kündigung: ein Monat nach Bekanntgabe der Beitrags­erhöhung

Die gesetzlichen Kün­di­gungs­fris­ten finden ihre rechtliche Grundlage im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG). In § 11 VVG ist geregelt, dass die Kün­di­gungs­fris­ten für beide Vertrags­parteien gleich lang sind. Sie liegen dabei zwischen einem und drei Monaten. Die genaue Länge der jeweiligen Kün­di­gungs­frist ist dem Versicherungs­vertrag zu unternehmen.


Tipp: Kündigung per Einschreiben versenden

Es ist wichtig, dass die Kündigung fristgerecht sowie nachweisbar bei der Versicherungs­gesellschaft eingeht. Wer sich für die Kündigung des BU-Vertrags entschließt, sollte dies mit einem postalischen Nachweis tun, am besten mit einem Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auch auf alle wichtigen Angaben im Kündigungsschreiben. Am wichtigsten ist die Versicherungs­nummer. Mit dieser ist eine zügige Bearbeitung durch den Versicherer möglich.

Unsere Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben

Was passiert mit meinen Beiträgen bei Kündigung?

Icon Geldscheine wechseln

Hat die Berufs­unfähigkeits­versicherung einen Rückkaufswert?

Prinzipiell gilt: Wer seine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung kündigt, bekommt seine Beiträge nicht zurück. Der Grund: Eine selbständige Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ist nur für das Risiko der Berufs­unfähig­keit gedacht und deckt mit den Beiträgen auch nur dieses Risiko ab. Es wird nichts verzinslich angesammelt und die Überschüsse, die die Gesellschaft erwirtschaftet, gehen direkt in den Netto-Beitrag, den der Kunde zahlt. Ein sog. Rückkaufswert resultiert durch die Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung also nicht, was in den meisten Fällen auch vertraglich festgehalten ist.

Eine mögliche Formulierung ist die Folgende: „Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats in Textform kündigen. In diesem Fall zahlen wir keinen Rück­kaufswert aus und zahlen keine Beiträge an Sie zurück.“

Hier gibt es bei Kündigung eine Auszahlung

Ausnahme: Wenn zu Vertragsbeginn geregelt wurde, dass die Überschüsse nicht zur Beitragsverrechnung genutzt, sondern vom Versicherer am Kapitalmarkt angelegt werden sollen, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf einen Teil dieses Fondsvermögens. Hier gibt es also einen Rückkaufswert. Die Entscheidung für eine solche Versicherung sollte jedoch wohl überlegt sein, denn prinzipiell ist eine Versicherung keine Form der Geldanlage.

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Alternativen zur Kündigung

Fünf Alternativen zum Verzicht auf Versicherungsschutz

Gründe, um die aktuelle Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung kündigen zu wollen, gibt es einige. Meistens liegt es an einem finanziellen Engpass. Doch dafür gibt es Alternativen, die oftmals sinnvoller sind, als eine endgültige Kündigung des Versicherungs­schutzes.


1. Vertrag beitragsfrei stellen

Zu den gleichen Fristen können Versicherungs­nehmer auch einen sog. Beitrags-Stopp oder eine Beitrags­freistellung beantragen. Damit werden sie vorübergehend von der Beitragszahlung befreit und können ihren Vertrag später wieder aufnehmen. Abhängig von den Bedingungen des individuellen Versicherers kann hierbei eine erneute Gesundheitsprüfung nötig werden oder auch nicht. Schauen Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen nach.

Die ausgesetzte Beitragszahlung resultiert in einer reduzierten Berufs­unfähigkeitsrente. Falls diese jedoch einen bestimmten Mindestbetrag unterschreitet – z.B. weil der finanzielle Engpass bereits kurz nach Vertragsschluss eintritt – kann es sein, dass damit der Vertrag endet. Bei der Wiederaufnahme des Vertrags können die Versicherten entscheiden, ob Sie eine reduzierte Berufs­unfähigkeitsrente akzeptieren oder sie durch höhere Beitragszahlungen auf das alte Niveau heben.


2. Stundung der Beiträge beantragen

Im Gegensatz zur Beitrags­frei­stellung bleibt der Versicherungs­schutz bei der Beitrags­stundung erhalten. Stundung bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung befristet aussetzen und später (zinsfrei) zurückzahlen. Je nach Versicherer lässt sich hier eine Frist von bis zu 24 Monaten vereinbaren. Nach Ablauf der Stundung können die Beiträge entweder auf einmal, in Raten oder über die erwirt­schafteten Überschüsse zurückgezahlt werden. Oftmals erheben Versicherer bestimmte Voraus­setzungen für die Bewilligung einer Beitrags­stundung, z. B. eine bereits getätigte Beitrags­zahlung von mind. 12 Monaten. Wer während der Stundung berufsunfähig wird, muss mit einer reduzierten Rente rechnen, es sei denn, er zahlt die gestundeten Beiträge nach.


3. Vertragsbestandteile kündigen

An Stelle der vollständigen Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung können Versicherte auch nur einzelne Vertrags­bestand­teile kündigen. Wer sich die gegenwärtigen Beiträge nicht mehr leisten kann oder weniger bezahlen will, kann die vereinbarte Berufs­unfähig­keits­rente reduzieren. Ebenso ist es möglich, Aspekte wie die Beitrags­dynamik oder eine Unfall­tod­­versicherung zu streichen. Allerdings gilt es im Einzelfall genau abzuwägen, ob der Verzicht auf diese wichtigen Bestandteile für den Versicherten Sinn ergibt.


4. Versicherungsvertrag pausieren

Eine weitere Möglichkeit, sich vorübergehend von Versicherungskosten zu befreien, ist die zeitweise Unterbrechung des Versicherungsvertrages. Dies ist mittlerweile bei fast allen Versicherungsgesellschaften möglich. Unterschiede gibt es jedoch hinsichtlich der Dauer der Unterbrechung, wobei die meisten Versicherer einer Beitragspausierung über maximal drei Jahre zustimmen. Das Pausieren der Berufs­unfähigkeits­versicherung hat jedoch auch Nachteile. Zum einen besteht während der Zeit der Beitragsfreistellung kaum mehr Versicherungsschutz, zumal sich die Höhe der BU-Rente in der beitragsfreien Zeit auf die bisher gezahlten Beiträge stützt. Zum anderen wird meist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, wenn Sie Ihre Beiträge für mehr als sechs Monate pausieren.


5. Tarifwechsel beim gleichen Anbieter

Eine Alternative zum kompletten Anbieterwechsel besteht darin, den Tarif innerhalb des Angebots des derzeitigen Versicherers zu wechseln. Die Versicherer verändern immer mal wieder die Konditionen und erweitern ihr Angebot, sodass man auch durch einen internen Tarifwechsel möglicherweise sparen kann, ohne dass bereits geleistete Zahlungen verfallen.

Experten-Tipp:
Vertrag ruhen lassen

„In finanziell schwierigen Situationen neigen Menschen dazu, ihre Versicherungen zu kündigen. Darunter ist häufig auch die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Eine solche Entscheidung sollte nicht übereilt getroffen werden. Die meisten Versicherungen bieten die Möglichkeit, den Vertrag bis zu sechs Monate ruhen zu lassen. In dieser Zeit fallen keine Beiträge an. Allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz. Einige Gesellschaften bieten auch längere Ruhepausen an. Achten Sie jedoch darauf, dass anschließend keine neue Gesundheitsprüfung verlangt wird.“

Kündigung einer Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung

Was, wenn ich eine Berufs­unfähig­keits­zusatz­ver­sicherung habe?

In machen Fällen ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Zusatz, der an eine Renten­versicherung oder Kapital­lebens­­versicherung gebunden ist. Unter Umständen gelten hier andere Kündigungsvorschriften. Ob eine Zusatz­versicherung als Teil der Renten- oder Risikolebens­versicherung überhaupt gekündigt werden kann und welche Fristen einzuhalten sind, geht aus den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen hervor. Nach einer Kündigung sollte der gesamte Beitrag zukünftig in die Haupt­versicherung eingezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass der Hauptvertrag nicht vollständig aufgelöst wird, um diesen so wichtigen Versicherungsschutz weiterhin voll zu erhalten.

Icon Achtung

Rückkaufswert nur bei Kombi-Policen

Bei manchen Versicherungen wie etwa der Lebens­versicherung, erhalten Versicherte bei Vertragskündigung einen sogenannten Rückkaufswert vom Versicherer ausbezahlt. Da ein solcher Wert nur bei Vorsorge­versicherungen nicht aber bei Risiko­versicherungen existiert, gibt es bei Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel kein Geld zurück. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung in Kombination mit einer Lebens­versicherung abschließen. Denn dann bekommen Sie bei Kündigung auch den Rückkaufswert der Berufs­unfähigkeits­versicherung zurück.

Fazit

Wer seine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht länger fortführen möchte, kann diese unter Beachtung bestimmter Fristen und Formalien kündigen. Allerdings ist eine solche Kündigung meist nur sinnvoll, wenn Sie nach einem sorgfältigen Vergleich alternativer Angebote einen besseren Tarif gefunden und auch die Bestätigung über die Annahme Ihres Antrags bei dem neuen Versicherer haben. Wollen Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen, weil Sie Geld sparen müssen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie Ihren finanziellen Engpass durch eine Beitragsfreistellung oder Stundung überwinden können, ohne den Schutz Ihrer Versicherung komplett zu verlieren.


Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Der Rückkaufswert einer Berufs­unfähigkeits­versicherung hängt unter anderem von der Summe der eingezahlten Beiträge ab, aber ist in der Regel (deutlich) niedriger als diese. Sie können seine Höhe bei Ihrem Versicherer erfragen. Manchmal ist eine Mindestlaufzeit oder eine Mindestsumme eingezahlter Beiträge notwendig, damit er überhaupt ausgezahlt wird. Oftmals gibt es auch keinen Rückkaufswert.

Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kündigen?

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Es gibt durchaus Situationen, in denen die Kündigung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll ist, z.B. wenn die bisherige Versicherung eine abstrakte Verweisung oder andere unvorteilhafte Klauseln enthält. Allerdings sollte eine solche Kündigung wohlüberlegt sein und sollte man sich vorher um eine Anschluss­versicherung kümmern. Ist der Grund für die Kündigung kein geplanter Wechsel der Versicherung sondern ein finanzieller Engpass, sollten Optionen für eine vorübergehende Beitragsfreistellung oder Stundung der Beiträge in Erwägung gezogen werden.

Kann ich meine Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln?

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Es ist möglich, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln. Dafür sind ein Antrag bei dem neuen Versicherer und eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Anbieter nötig. Warten Sie mit der Kündigung jedoch, bis Sie eine schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers haben.

Es ist auch nicht immer möglich, durch einen Wechsel an attraktivere Versicherungs­bedingungen zu gelangen. Hat sich z.B. der Gesundheitszustand verschlechtert oder hat man einen gefährlicheren Beruf angenommen, kann das zu einer höheren Prämie oder Schwierigkeiten bei der Bewilligung des Aufnahmeantrags bei einem anderen Versicherer führen.

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Katharina Burnus
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