Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung den Leistungsantrag richtig ausfüllen, welche Angaben Sie unbedingt machen sollten und welche Fallstricke es geben kann.
Inhalt dieser SeiteSo sieht ein Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus
Was ist ein Leistungsantrag?
Wenn Sie berufsunfähig geworden sind und entsprechend Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Leistungsantrag an den Versicherer stellen. Darin stellen Sie dar, dass ein Versicherungsfall vorliegt und Sie Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben.
Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente?
- Ein Arzt stellt die Berufsunfähigkeit fest.
- Sie melden dies formlos Ihrem Versicherer; dies geht telefonisch oder per Mail (Achtung: Geben Sie Ihre Vertragsnummer an).
- Der Versicherer sendet Ihnen den Leistungsantrag. Bei einigen Anbietern können Sie den Antrag auch von der Website des Versicherers herunterladen.
- Sie füllen die Fragebögen aus und legen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die Versicherung sichtet den Vertrag und meldet sich mit eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
- Schließlich fällt der Versicherer die Entscheidung, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
- Wurden Sie zu Unrecht abgelehnt, müssen Sie zeitnah Widerspruch einlegen.
Wie sieht ein Leistungsantrag aus?
Der Leistungsantrag besteht aus Formularen und Fragebögen, deren Aufbau und Inhalt jeder Versicherer individuell gestaltet. Dabei kann er bis zu 20 Seiten und mehr umfassen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit, wenn Sie den Antrag ausfüllen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben können dazu führen, dass sich die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verzögert. Im schlimmsten Fall wird der Leistungsantrag abgelehnt. Laut dem Analysehaus Franke und Bornberg ist das bei etwa jedem fünften Antrag der Fall (Quelle: Franke und Bornberg).
So funktioniert die Prüfung des Anspruchs
Um Ihren Anspruch zu prüfen, wendet das Versicherungsunternehmen die 50-Prozent-Regel an: Sie sind berufsunfähig und haben somit einen Leistungsanspruch, wenn Sie auch nach zumutbaren Anpassungen nur noch 50 Prozent der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit verrichten können.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie statt 40 nur noch 20 Stunden arbeiten können, oder wenn Sie eine für Ihren Beruf entscheidende Fähigkeit verloren haben. Wichtig ist auch, dass die voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Einschränkung mindestens dem Prognosezeitraum der Versicherung entspricht. Typisch ist eine Mindestdauer von sechs Monaten.
Das ist beim Leistungsantrag zu beachten
Wann müssen Sie den Leistungsantrag einreichen?
Wichtig für eine problemlose Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen. Idealerweise füllen Sie den Antrag erst aus, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie Ihren Fall lückenlos schildern können. Ein guter Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt die Leistungen rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Warten Sie dennoch nicht zu lange damit, der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag zukommen zu lassen, und reagieren Sie schnell, wenn Sie der Ablehnung widersprechen wollen, denn Ansprüche können verjähren.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Zusammen mit Ihrem Leistungsantrag müssen Sie zusätzlich eine Reihe von Unterlagen einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, wird Ihr Versicherer die fehlenden Angaben nachfordern, die Sie dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachreichen müssen. Holen Sie daher alle erforderlichen Unterlagen für den Nachweis so früh wie möglich ein. In der Regel verlangen die Versicherer die folgenden Belege:
Verdeutlichen Sie Zusammenhänge zwischen Arbeitsaufgaben
Aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung sollte für Ihre Versicherung ersichtlich sein, welche Teiltätigkeiten untrennbar mit einem Gesamtvorgang verbunden sind. Beispielsweise können Sie als Sachverständiger mit einem steifen Knie zwar theoretisch noch Gutachten im Büro schreiben. Dies nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die dafür erforderlichen Vor-Ort-Begehungen nicht mehr durchführen können. Solche Zusammenhänge müssen aus Ihrer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung hervorgehen.
Von den Formalien nicht verunsichern lassen
Oft macht der Leistungsantrag der Versicherungsgesellschaften enge formale Vorgaben oder besteht nur aus einem Fragebogen, der kaum Raum für persönliche Ausführungen lässt. Lassen Sie sich von solchen Vorgaben jedoch nicht verunsichern. Benötigen Sie mehr Platz, um Ihren individuellen Fall zu schildern, nutzen Sie zusätzliche Blätter. Bleiben Sie dabei möglichst sachlich und beschränken Sie sich auf relevante Informationen, die Ihr Versicherer zur Bearbeitung des Falls wissen muss.
In der Regel erhalten Sie mit dem Leistungsantrag zusätzlich auch ausführliche Hinweise, wie Sie den Antrag ausfüllen sollen.
BU-Antrag richtig ausfüllen: Wichtige Fallstricke
Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben
Machen Sie in Ihrem Antrag an Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung widersprüchliche oder falsche Angaben, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente kürzt oder Ihnen im schlimmsten Fall überhaupt keine Leistungen auszahlt. Fehler sind hier besonders problematisch, da sie im Nachhinein nur schwierig bis gar nicht mehr zu korrigieren sind.
Angaben müssen übereinstimmen
Ihre Angaben im Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente sollten daher immer mit den Angaben übereinstimmen, die Sie bereits gegenüber anderen Versicherungen, etwa Ihrer Krankenversicherung, gemacht haben. Darüber hinaus müssen Ihre Angaben zu den Informationen Ihrer Ärzte passen, und zwar für die letzten zehn Jahre. Alle Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sollten zudem von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden können. Stehen Ihre Aussagen im Konflikt mit dem Arbeitsrecht, wird das kaum ein Arbeitgeber gerne zugeben.
Experten-Tipp:
„Um Rückfragen zu klären und fehlende Informationen einzuholen, rufen viele Versicherungen bei den Antragstellern an. Am besten geben Sie am Telefon jedoch keine Auskunft, sondern bitten darum, die Fragen schriftlich zu beantworten. Wir geben den Versicherern grundsätzlich keine Telefonnummern von Kunden weiter. Bei uns gehört es zum Service, dass wir mit den Kunden gemeinsam die fehlenden Unterlagen besorgen.“
Vorsicht bei der Schweigepflichtentbindungserklärung
Möchten Sie die Rentenzahlung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und stellen Sie einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente, wird Ihr Versicherer Ihre Angaben prüfen und dazu auch Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten aufnehmen. Damit Ihre Versicherung die benötigten Informationen einholen kann, müssen Sie Ihre Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Zu diesem Zweck haben Sie oft schon beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Schweigepflichtentbindung ausgefüllt. Spätestens bei der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsrente wird Ihr Versicherer jedoch eine solche Schweigepflichtentbindung verlangen.
Achten Sie genau darauf, welche Art von Schweigepflichtentbindung Sie gewähren
Mit einer beschränkten Schweigepflichtentbindung behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können mit Ihrem Arzt besprechen, welche Informationen er an die Versicherung weitergibt.
Hintergrundinformationen zur Schweigepflichtentbindungserklärung
Die Wichtigkeit dieses Themas wird Ihnen deutlich, wenn Sie bedenken, dass sich schon das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der Schweigepflichtentbindung beschäftigt und dazu ein Urteil gefällt hat. Das Urteil besagt, dass das Persönlichkeitsgrundrecht verletzt wird, wenn der Verbraucher nur dann eine Versicherung bekommt, wenn er eine umfassende Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreibt. Das heißt, die Versicherung muss dem Versicherungsnehmer die Wahl lassen.
Darauf reagierten die meisten Versicherer, indem sie Alternativen schafften. Sie können nun zwischen einer umfassenden Schweigepflichtentbindung und einer Einzelermächtigung, also einer beschränkten Schweigepflichtentbindung, wählen. Im Fall der Einzelermächtigung müssen Sie für jede einzelne Auskunft, die Ihr Versicherer zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt einholen möchte, Ihr Einverständnis geben. Verträge, die diese Wahlmöglichkeit nicht bieten, haben zur Folge, dass der Versicherer dann auch nicht von der umfassenden Schweigepflichtentbindung Gebrauch machen darf.
Unterstützung beim Leistungsantrag?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Antrag auf Leistungen äußerst komplex. Von einer positiven Prüfung hängt zudem Ihre zukünftige finanzielle Versorgung ab. Entsprechende Sorgfalt sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags walten lassen. Viele Versicherer bieten Betroffenen an, sie beim Ausfüllen des Leistungsantrags zu unterstützen und beispielsweise die benötigten Unterlagen für Sie zu besorgen. Dabei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Versicherungsunternehmen in erster Linie darauf bedacht sind, keine unnötigen Leistungen zahlen zu müssen und Vollmachten unter Umständen dazu nutzen, mehr Informationen abzufragen als für den Leistungsantrag erforderlich sind.
Sie können sich auch professionelle Hilfe für den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente suchen. Dafür kommen zwei Berufsgruppen infrage:
- Anwälte
- Versicherungsberater
Da es bei der Berufsunfähigkeitsrente um eine große Geldsumme geht, kann es sich durchaus lohnen, einen fachkundigen Rechtsdienstleister hinzuzuziehen.
Expertenhilfe von Anfang an
Wenn Sie sich bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen, kann dies helfen, spätere Probleme beim Leistungsantrag zu vermeiden. Unsere Experten der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen Ihnen, den richtigen Tarif und die besten Konditionen zu finden.
Wie läuft die Bearbeitung des Antrags ab?
Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?
Wie lange es dauert, bis Ihr Leistungsantrag bearbeitet wird und Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen können bzw. ausgezahlt bekommen, hängt natürlich von der Versicherungsgesellschaft und ihren internen Abläufen ab. Einer Untersuchung von Franke und Bornberg aus dem Jahr 2023 dauert die Regulierung im Schnitt etwa sechs Monate vom Eingang des Leistungsantrags bis zur Entscheidung durch den Versicherer. Während die Regulierung bei Krankheitsbildern wie Krebs schnell geht, zieht sie sich bei psychischen Erkrankungen und Unfällen länger hin (Quelle: Franke und Bornberg).
Lange Bearbeitungsdauer nicht immer Schuld des Versicherers
Zu beachten ist jedoch, dass an einer langen Bearbeitungsdauer nicht immer allein der Versicherer Schuld ist. Die Leistungsstudie von Franke und Bornberg erklärt, dass Versicherungsnehmer zwar häufig den Leistungsantrag stellen, jedoch den Fragebogen nicht ausgefüllt wieder zurücksenden oder nur mit starker Verzögerung. Andere Verzögerungen ergeben sich durch das Warten auf Gutachten von Ärzten oder Stellungnahmen von Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Unfällen.
Kann der Leistungsantrag auch abgelehnt werden?
Natürlich kann Ihr Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente auch abgelehnt werden. Haben Sie alle nötigen Unterlagen fristgemäß eingereicht und alles geschildert, kann Ihr Berufsunfähigkeitsversicherer dennoch aus verschiedenen Gründen ablehnen:
Die häufigste Ursache für Ablehnungen ist, dass der geforderte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde. Das ist in 58,6 Prozent der Fall. Die zweithäufigste Ursache sind Anfechtungen und Rücktritte mit 20,41 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg).
Die häufigsten Fragen zum Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie beantrage ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Tragen Sie die relevanten Dokumente – zum Beispiel das Attest Ihres Arztes – zusammen und füllen Sie den Leistungsantrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Den Antrag können Sie bei der Versicherung anfordern; unter Umständen finden Sie ihn auch online. Falls Ihre Angaben nicht in die dafür vorgesehenen Felder passen, fügen Sie weitere Blätter hinzu.
Was bedeutet Leistungsantrag?
Der Leistungsantrag ist ein Antrag, den Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit an ihren Versicherer stellen, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
Wird die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt?
In der Regel wird die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend gezahlt, ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit attestiert wurde.
Welche Voraussetzungen gibt es für Berufsunfähigkeit?
Eine Person gilt als berufsunfähig, wenn sie für mindestens sechs Monate lang maximal 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsleistung erbringen kann. Ursachen dafür können Krankheit, ein Unfall oder Kräfteverfall sein. Der Versicherer entscheidet auf Grundlage der ihm vorliegenden Diagnosen und Befunde über den Grad der Berufsunfähigkeit und ordnet in einigen Fällen zusätzliche Gutachten an.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die 50-Prozent-Regelung aus?
Wenn Sie vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit regulär in Teilzeit gearbeitet haben, macht es dies unter Umständen schwieriger, den geforderten Grad der Berufsunfähigkeit zu erreichen. Eine Person, die bisher 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat und nun nur noch 20 Wochenstunden arbeiten kann, ist berufsunfähig. Wenn die Arbeitszeit vorher aber nur 30 Stunden betrug, ist das keine Reduktion von 50 Prozent und entsprechend liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Wenn die Stunden nur vorübergehend reduziert wurden, zum Beispiel wegen Erziehungszeiten, muss der Versicherer jedoch die Arbeitszeit vorher heranziehen. Auch bei einer Stundenreduktion aus gesundheitlichen Gründen wird für die Bestimmung der Berufsunfähigkeit Ihre Arbeitszeit aus der Zeit herangezogen, in der Sie noch gesund waren.
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