Leistungsantrag für die Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Leistungsantrag in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Antrag auf die Berufs­unfähigkeitsrente.
  • Lassen Sie sich von den formalen Vorgaben des Leistungs­antrags nicht verunsichern. Schildern Sie Ihren Fall sachlich und logisch nachvoll­ziehbar.
  • Ihre Versicherung wird Kontakt zu Ihren Ärzten aufnehmen wollen. Es empfiehlt sich jedoch, lediglich eine beschränkte Schweige­pflicht­ent­bindung abzugeben.
  • Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt nicht nur vom Versicherer selbst, sondern auch von Ihrem Mitwirken ab.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie in der Berufs­unfähigkeits­versicherung den Leistungsantrag richtig ausfüllen, welche Angaben Sie unbedingt machen sollten und welche Fallstricke es geben kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Das ist ein Leistungsantrag (inkl. Beispiel)
  2. Das ist beim Antrag zu beachten
  3. Mögliche Fallstricke
  4. Bearbeitung des Antrags

So sieht ein Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente aus

Was ist ein Leistungsantrag?

Wenn Sie berufsunfähig geworden sind und entsprechend Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Leistungsantrag an den Versicherer stellen. Darin stellen Sie dar, dass ein Versicherungsfall vorliegt und Sie Anspruch auf die Berufs­unfähigkeitsrente haben.

Icon Briefumschlag

Wie beantrage ich eine Berufs­unfähigkeitsrente?

  1. Ein Arzt stellt die Berufs­unfähigkeit fest.
  2. Sie melden dies formlos Ihrem Versicherer; dies geht telefonisch oder per Mail (Achtung: Geben Sie Ihre Vertragsnummer an).
  3. Der Versicherer sendet Ihnen den Leistungsantrag. Bei einigen Anbietern können Sie den Antrag auch von der Website des Versicherers herunterladen.
  4. Sie füllen die Fragebögen aus und legen die notwendigen Unterlagen bei.
  5. Die Versicherung sichtet den Vertrag und meldet sich mit eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
  6. Schließlich fällt der Versicherer die Entscheidung, ob Sie eine Berufs­unfähigkeitsrente erhalten.
  7. Wurden Sie zu Unrecht abgelehnt, müssen Sie zeitnah Widerspruch einlegen.

Wie sieht ein Leistungsantrag aus?

Der Leistungsantrag besteht aus Formularen und Fragebögen, deren Aufbau und Inhalt jeder Versicherer individuell gestaltet. Dabei kann er bis zu 20 Seiten und mehr umfassen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit, wenn Sie den Antrag ausfüllen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben können dazu führen, dass sich die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verzögert. Im schlimmsten Fall wird der Leistungsantrag abgelehnt. Laut dem Analysehaus Franke und Bornberg ist das bei etwa jedem fünften Antrag der Fall (Quelle: Franke und Bornberg).


So funktioniert die Prüfung des Anspruchs

Um Ihren Anspruch zu prüfen, wendet das Versicherungs­unternehmen die 50-Prozent-Regel an: Sie sind berufsunfähig und haben somit einen Leistungsanspruch, wenn Sie auch nach zumutbaren Anpassungen nur noch 50 Prozent der vor Eintritt der Berufs­unfähigkeit ausgeübten Tätigkeit verrichten können.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie statt 40 nur noch 20 Stunden arbeiten können, oder wenn Sie eine für Ihren Beruf entscheidende Fähigkeit verloren haben. Wichtig ist auch, dass die voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Einschränkung mindestens dem Prognosezeitraum der Versicherung entspricht. Typisch ist eine Mindestdauer von sechs Monaten.

Das ist beim Leistungsantrag zu beachten

Icon Uhr und Zeit

Wann müssen Sie den Leistungsantrag einreichen?

Wichtig für eine problemlose Bewilligung der Berufs­unfähigkeitsrente ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen. Idealerweise füllen Sie den Antrag erst aus, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie Ihren Fall lückenlos schildern können. Ein guter Berufs­unfähigkeits­versicherer zahlt die Leistungen rückwirkend zum Eintritt der Berufs­unfähigkeit. Warten Sie dennoch nicht zu lange damit, der Berufs­unfähigkeits­versicherung Ihren Antrag zukommen zu lassen, und reagieren Sie schnell, wenn Sie der Ablehnung widersprechen wollen, denn Ansprüche können verjähren.


Diese Unterlagen brauchen Sie

Zusammen mit Ihrem Leistungsantrag müssen Sie zusätzlich eine Reihe von Unterlagen einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, wird Ihr Versicherer die fehlenden Angaben nachfordern, die Sie dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachreichen müssen. Holen Sie daher alle erforderlichen Unterlagen für den Nachweis so früh wie möglich ein. In der Regel verlangen die Versicherer die folgenden Belege:

Icon Checkliste
  • Ausführliche Erklärung über Ursache, Beginn und Art der Berufs­unfähigkeit
  • Detaillierte Berichte der behandelnden Ärzte zum Grad und der voraussichtlichen Dauer der Berufs­unfähigkeit, zum aktuellen Stand der Erkrankung sowie eine Prognose zum weiteren Verlauf der Beschwerden.
  • Weitere medizinische Daten wie zum Beispiel Laborbefunde, Kopien Ihrer Patientenaktie und der Abrechnungen der privaten Kranken­versicherung in den letzten 10 Jahren.
  • Reha-Berichte und gegebenenfalls der Antrag auf eine Erwerbsminderungs­rente.
  • Angaben zu Ihrer zum Eintritt der Berufs­unfähigkeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit inklusive beruflicher Stellung sowie einzelner Tätigkeiten mit ihrem Zeitumfang, am besten als tabellarische Darstellung.
  • Nachweise zur Arbeit und zum Einkommen – je nachdem, ob Sie angestellt oder selbständig arbeiten, sind das beispielsweise der Arbeitsvertrag, Lohnzettel oder aber Steuerbescheide, Jahresabschlüsse und ähnliches.

Verdeutlichen Sie Zusammenhänge zwischen Arbeitsaufgaben

Aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung sollte für Ihre Versicherung ersichtlich sein, welche Teiltätigkeiten untrennbar mit einem Gesamtvorgang verbunden sind. Beispielsweise können Sie als Sachverständiger mit einem steifen Knie zwar theoretisch noch Gutachten im Büro schreiben. Dies nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die dafür erforderlichen Vor-Ort-Begehungen nicht mehr durchführen können. Solche Zusammenhänge müssen aus Ihrer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung hervorgehen.

Von den Formalien nicht verunsichern lassen

Oft macht der Leistungsantrag der Versicherungsgesellschaften enge formale Vorgaben oder besteht nur aus einem Fragebogen, der kaum Raum für persönliche Ausführungen lässt. Lassen Sie sich von solchen Vorgaben jedoch nicht verunsichern. Benötigen Sie mehr Platz, um Ihren individuellen Fall zu schildern, nutzen Sie zusätzliche Blätter. Bleiben Sie dabei möglichst sachlich und beschränken Sie sich auf relevante Informationen, die Ihr Versicherer zur Bearbeitung des Falls wissen muss.

Icon Glühbirne

In der Regel erhalten Sie mit dem Leistungsantrag zusätzlich auch ausführliche Hinweise, wie Sie den Antrag ausfüllen sollen.

BU-Antrag richtig ausfüllen: Wichtige Fallstricke

Icon Klemmbrett

Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben

Machen Sie in Ihrem Antrag an Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung widersprüchliche oder falsche Angaben, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Berufs­unfähigkeitsrente kürzt oder Ihnen im schlimmsten Fall überhaupt keine Leistungen auszahlt. Fehler sind hier besonders problematisch, da sie im Nachhinein nur schwierig bis gar nicht mehr zu korrigieren sind.

Angaben müssen übereinstimmen

Ihre Angaben im Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente sollten daher immer mit den Angaben übereinstimmen, die Sie bereits gegenüber anderen Versicherungen, etwa Ihrer Kranken­versicherung, gemacht haben. Darüber hinaus müssen Ihre Angaben zu den Informationen Ihrer Ärzte passen, und zwar für die letzten zehn Jahre. Alle Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sollten zudem von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden können. Stehen Ihre Aussagen im Konflikt mit dem Arbeitsrecht, wird das kaum ein Arbeitgeber gerne zugeben.

Experten-Tipp:

„Um Rückfragen zu klären und fehlende Informationen einzuholen, rufen viele Versicherungen bei den Antragstellern an. Am besten geben Sie am Telefon jedoch keine Auskunft, sondern bitten darum, die Fragen schriftlich zu beantworten. Wir geben den Versicherern grundsätzlich keine Telefonnummern von Kunden weiter. Bei uns gehört es zum Service, dass wir mit den Kunden gemeinsam die fehlenden Unterlagen besorgen.“

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Berater

Vorsicht bei der Schweige­pflichtentbindungserklärung

Möchten Sie die Rentenzahlung aus Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung in Anspruch nehmen und stellen Sie einen Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente, wird Ihr Versicherer Ihre Angaben prüfen und dazu auch Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten aufnehmen. Damit Ihre Versicherung die benötigten Informationen einholen kann, müssen Sie Ihre Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Zu diesem Zweck haben Sie oft schon beim Abschluss Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Schweige­pflichtentbindung ausgefüllt. Spätestens bei der Antragstellung auf Berufs­unfähigkeitsrente wird Ihr Versicherer jedoch eine solche Schweige­pflichtentbindung verlangen.

Icon Sprechblase mit Haken
Achten Sie genau darauf, welche Art von Schweige­pflichtentbindung Sie gewähren
  • Die umfassende Schweige­pflichtentbindung: Ihr Versicherer darf pauschal bei allen Ihren Ärzten Informationen einholen, ohne Sie vorher darüber zu informieren zu müssen.
  • Die beschränkte Schweige­pflichtentbindung: Ihr Versicherer darf erst dann Informationen von Ihren Ärzten einholen, wenn Sie für jeden Arzt ein separates Einverständnis gegeben haben.

Mit einer beschränkten Schweige­pflichtentbindung behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können mit Ihrem Arzt besprechen, welche Informationen er an die Versicherung weitergibt.

Hintergrundinformationen zur Schweige­pflichtentbindungserklärung

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Die Wichtigkeit dieses Themas wird Ihnen deutlich, wenn Sie bedenken, dass sich schon das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der Schweige­pflichtentbindung beschäftigt und dazu ein Urteil gefällt hat. Das Urteil besagt, dass das Persönlichkeitsgrundrecht verletzt wird, wenn der Verbraucher nur dann eine Versicherung bekommt, wenn er eine umfassende Schweige­pflichtentbindungserklärung unterschreibt. Das heißt, die Versicherung muss dem Versicherungsnehmer die Wahl lassen.

Darauf reagierten die meisten Versicherer, indem sie Alternativen schafften. Sie können nun zwischen einer umfassenden Schweige­pflichtentbindung und einer Einzelermächtigung, also einer beschränkten Schweige­pflichtentbindung, wählen. Im Fall der Einzelermächtigung müssen Sie für jede einzelne Auskunft, die Ihr Versicherer zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt einholen möchte, Ihr Einverständnis geben. Verträge, die diese Wahlmöglichkeit nicht bieten, haben zur Folge, dass der Versicherer dann auch nicht von der umfassenden Schweige­pflichtentbindung Gebrauch machen darf.

Unterstützung beim Leistungsantrag?

In der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Antrag auf Leistungen äußerst komplex. Von einer positiven Prüfung hängt zudem Ihre zukünftige finanzielle Versorgung ab. Entsprechende Sorgfalt sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags walten lassen. Viele Versicherer bieten Betroffenen an, sie beim Ausfüllen des Leistungsantrags zu unterstützen und beispielsweise die benötigten Unterlagen für Sie zu besorgen. Dabei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Versicherungs­unternehmen in erster Linie darauf bedacht sind, keine unnötigen Leistungen zahlen zu müssen und Vollmachten unter Umständen dazu nutzen, mehr Informationen abzufragen als für den Leistungsantrag erforderlich sind.

Sie können sich auch professionelle Hilfe für den Antrag auf die Berufs­unfähigkeitsrente suchen. Dafür kommen zwei Berufsgruppen infrage: 

  • Anwälte
  • Versicherungsberater 

Da es bei der Berufs­unfähigkeitsrente um eine große Geldsumme geht, kann es sich durchaus lohnen, einen fachkundigen Rechtsdienstleister hinzuzuziehen.


Icon Person mit Liste

Expertenhilfe von Anfang an

Wenn Sie sich bereits vor dem Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung beraten lassen, kann dies helfen, spätere Probleme beim Leistungsantrag zu vermeiden. Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung helfen Ihnen, den richtigen Tarif und die besten Konditionen zu finden.

Wie läuft die Bearbeitung des Antrags ab?

Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

Wie lange es dauert, bis Ihr Leistungsantrag bearbeitet wird und Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente in Anspruch nehmen können bzw. ausgezahlt bekommen, hängt natürlich von der Versicherungsgesellschaft und ihren internen Abläufen ab. Einer Untersuchung von Franke und Bornberg aus dem Jahr 2023 dauert die Regulierung im Schnitt etwa sechs Monate vom Eingang des Leistungsantrags bis zur Entscheidung durch den Versicherer. Während die Regulierung bei Krankheits­bildern wie Krebs schnell geht, zieht sie sich bei psychischen Erkrankungen und Unfällen länger hin (Quelle: Franke und Bornberg).

Icon Uhr mit Pfeil

Icon Achtung

Lange Bearbeitungsdauer nicht immer Schuld des Versicherers

Zu beachten ist jedoch, dass an einer langen Bearbeitungsdauer nicht immer allein der Versicherer Schuld ist. Die Leistungsstudie von Franke und Bornberg erklärt, dass Versicherungsnehmer zwar häufig den Leistungsantrag stellen, jedoch den Fragebogen nicht ausgefüllt wieder zurücksenden oder nur mit starker Verzögerung. Andere Verzögerungen ergeben sich durch das Warten auf Gutachten von Ärzten oder Stellungnahmen von Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Unfällen.


Kann der Leistungsantrag auch abgelehnt werden?

Natürlich kann Ihr Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente auch abgelehnt werden. Haben Sie alle nötigen Unterlagen fristgemäß eingereicht und alles geschildert, kann Ihr Berufs­unfähigkeits­versicherer dennoch aus verschiedenen Gründen ablehnen:

  • Nötiger Grad der Berufs­unfähigkeit nicht erreicht
  • Anfechtung beziehungsweise Rücktritt
  • Prognosezeitraum nicht erfüllt
  • Weitere Gründe, zum Beispiel abstrakte Verweisung, Umorganisation, Ausschlussklauseln

Die häufigste Ursache für Ablehnungen ist, dass der geforderte Grad der Berufs­unfähigkeit nicht erreicht wurde. Das ist in 58,6 Prozent der Fall. Die zweithäufigste Ursache sind Anfechtungen und Rücktritte mit 20,41 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg).


Die häufigsten Fragen zum Leistungsantrag in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie beantrage ich Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Tragen Sie die relevanten Dokumente – zum Beispiel das Attest Ihres Arztes – zusammen und füllen Sie den Leistungsantrag Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung aus. Den Antrag können Sie bei der Versicherung anfordern; unter Umständen finden Sie ihn auch online. Falls Ihre Angaben nicht in die dafür vorgesehenen Felder passen, fügen Sie weitere Blätter hinzu.

Was bedeutet Leistungsantrag?

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Der Leistungsantrag ist ein Antrag, den Versicherungsnehmer der Berufs­unfähigkeits­versicherung im Fall einer Berufs­unfähigkeit an ihren Versicherer stellen, um die Berufs­unfähigkeitsrente zu erhalten.

Wird die Berufs­unfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt?

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In der Regel wird die Berufs­unfähigkeitsrente auch rückwirkend gezahlt, ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufs­unfähigkeit attestiert wurde.

Welche Voraussetzungen gibt es für Berufs­unfähigkeit?

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Eine Person gilt als berufsunfähig, wenn sie für mindestens sechs Monate lang maximal 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsleistung erbringen kann. Ursachen dafür können Krankheit, ein Unfall oder Kräfteverfall sein. Der Versicherer entscheidet auf Grundlage der ihm vorliegenden Diagnosen und Befunde über den Grad der Berufs­unfähigkeit und ordnet in einigen Fällen zusätzliche Gutachten an.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die 50-Prozent-Regelung aus?

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Wenn Sie vor dem Eintritt der Berufs­unfähigkeit regulär in Teilzeit gearbeitet haben, macht es dies unter Umständen schwieriger, den geforderten Grad der Berufs­unfähigkeit zu erreichen. Eine Person, die bisher 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat und nun nur noch 20 Wochenstunden arbeiten kann, ist berufsunfähig. Wenn die Arbeitszeit vorher aber nur 30 Stunden betrug, ist das keine Reduktion von 50 Prozent und entsprechend liegt keine Berufs­unfähigkeit vor. Wenn die Stunden nur vorübergehend reduziert wurden, zum Beispiel wegen Erziehungszeiten, muss der Versicherer jedoch die Arbeitszeit vorher heranziehen. Auch bei einer Stundenreduktion aus gesundheitlichen Gründen wird für die Bestimmung der Berufs­unfähigkeit Ihre Arbeitszeit aus der Zeit herangezogen, in der Sie noch gesund waren. 

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Katharina Burnus
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