Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie viel mehr Raucher für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, wann es keinen Aufpreis gibt und wieso Sie bei den Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich sein sollten.
Inhalt dieser SeiteWie viel mehr zahlen Raucher für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Höhere Prämien für Raucher
Raucher haben ein höheres Risiko, an diversen Krankheiten zu erkranken. Daher zahlen sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (und auch anderen Versicherungen wie der Risikolebensversicherung oder der Dread-Disease-Versicherung) oft höhere Prämien als Nichtraucher. Doch auch wenn die Prämien höher ausfallen, lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auswirkung des Rauchens auf die Gesundheit
Im Tabakrauch sind bis zu 4800 verschiedene Substanzen enthalten, davon sind viele giftig und teilweise auch krebserregend. Wird diese Mischung eingeatmet, werden die Giftstoffe über die Lunge aufgenommen und im gesamten Körper verteilt. Dadurch wird so gut wie jedes Organ im Körper beeinträchtigt. Auf die Gesundheit hat das Rauchen verschiedene Wirkungen. Nicht nur das Risiko für Atemwegs- Herzkreislauferkrankungen oder Krebs werden durch das Rauchen erhöht, auch andere Bereiche wie z. B. die Mund- und Knochengesundheit werden beeinträchtigt und bei Männern kann die Potenz durch das Rauchen geschwächt werden.
Nichtraucher zahlen weniger
Wer Nichtraucher ist, erhält in der Regel günstigere Angebote als jemand, der gerade aktiv raucht. Am günstigsten ist es, wenn man seit zehn Jahren rauchfrei ist. Allerdings macht es nicht immer einen Unterschied, ob und wie lange man Nichtraucher ist.
Wie viel mehr zahlen Raucher?
Wie sehr sich die Versicherungsbeiträge von Rauchern von denen von Nichtrauchern unterscheiden, kommt auch auf den Versicherer an – je nachdem, wo Sie als Raucher Ihren Vertrag abschließen, zahlen Sie bei einigen Versicherern gar keinen Mehrbetrag. Ansonsten bewegt sich der Aufpreis oft zwischen fünf und 14 Prozent. Den höchsten Mehrbetrag gibt es bei einem Versicherer, bei dem Raucher einen Aufpreis von mehr als 30 Prozent in Kauf nehmen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt die Angebote verschiedener Versicherer vergleichen.
Kostenbeispiel: So viel mehr kostet die Versicherung, wenn man raucht
Unsere Beispielkundin ist eine 30-jährige Bürokauffrau, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro pro Monat abschließen möchte. Da sie jung ist, ausschließlich einer Bürotätigkeit nachgeht und keine Vorerkrankungen hat, sind die meisten Angebote für sie sehr günstig. Trotzdem würde sie bei einigen Anbietern als Nichtraucherin noch weniger zahlen, wie Sie an den Nettoprämien in dieser Tabelle sehen können.
Monatsprämie für eine Nichtraucherin | Monatsprämie für eine Raucherin | Preisunterschied in Prozent | |
---|---|---|---|
Versicherer 1 | 39,48 € | 39,48 € | 0 % |
Versicherer 2 | 45,25 € | 48,25 € | 6,6 % |
Versicherer 3 | 40,31 € | 51,14 € | 26,9 % |
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Wonach fragt die Versicherung?
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung fragen Versicherer ab, ob man Raucher ist. Bei Vertragsabschluss will der Versicherer meistens wissen, ob man im letzten Jahr oder in den letzten zehn Jahren geraucht hat.
Wann gilt man als Raucher?
Auch, wenn Sie nur sporadisch rauchen, müssen Sie das angeben – Versicherer machen in der Regel keinen Unterschied zwischen Menschen, die häufig und viel rauchen, und Gelegenheitsrauchern.
Zählen auch Shishas und E-Zigaretten?
Versicherungen arbeiten mit verschiedenen Definitionen von „Raucher“. Mal gilt als Raucher, wer in dem von der Versicherung betrachteten Zeitraum nikotinhaltige Produkte konsumiert hat. Das beinhaltet neben klassischen Zigaretten unter anderem E-Zigaretten, Shishas und Nikotinkaugummis oder -pflaster. Bei wieder anderen Versicherern ist von „Tabak unter Feuer“ und der Verwendung von „elektrischen Verdampfern“ die Rede.
Ab wann ist man Nichtraucher?
Man gilt als Nichtraucher, wenn man seit mindestens einem oder zwei Jahren nicht mehr geraucht hat. Zudem muss man beabsichtigen, auch in Zukunft nicht zu rauchen. Versicherer fragen häufig danach, wie lange man schon nicht mehr raucht.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich!
Wenn Sie in dem von der Gesundheitsprüfung erfassten Zeitraum geraucht haben, sollten Sie dies auf keinen Fall verschweigen. Denn wenn Ihnen die Versicherung – zum Beispiel aufgrund von Aufzeichnungen Ihres Hausarztes – nachweisen kann, dass Sie geraucht und falsche Angaben darüber gemacht haben, verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf eine Leistung.
Konsequenzen für falsche Angaben
Prinzipiell sollten Sie beim Beantworten von Gesundheitsfragen besondere Sorgfalt walten lassen und bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenversicherung die Informationen einholen, die sie brauchen, um die Fragen präzise zu beantworten. Eine falsche Angabe bei den Gesundheitsfragen – eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung – kann verschiedene Konsequenzen haben, zum Beispiel:
- Nachträgliche Erhöhung der Versicherungsprämie
- Nachträglicher Ausschluss bestimmter Risiken
- Kündigung des Vertrags durch den Versicherer
Im schlimmsten Fall sind also Ihre über die Jahre gezahlten Versicherungsbeiträge verloren, ohne dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Darüber hinaus wird die Bearbeitung von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen im Hinweis- und Invormationssystem der Versicherungen gespeichert, was den Abschluss neuer Versicherungen erschweren kann.
Wie lange ist Rauchen nachweisbar?
Nikotin lässt sich im Blut, Haar und Urin nachweisen. Während es relativ schnell aus Blut und Urin verschwindet, lässt es sich im Haar für etwa drei Monate nachweisen. Bei regelmäßigem Rauchen kann es maximal ein Jahr später noch nachgewiesen werden (Quelle: Business Insider). Rauchen kann auch Spuren in der Lunge hinterlassen. Der Nachweis, dass jemand geraucht hat, lässt sich jedoch auch auf anderem Weg erbringen, zum Beispiel kann es entsprechende Hinweise in einer Patientenaktie geben, welche die Versicherer im Fall einer Leistungsanfrage prüfen.
Müssen Sie es melden, wenn Sie mit dem Rauchen anfangen?
Bei vielen Tarifen ist es nicht nötig, es dem Versicherer zu melden, wenn Sie nach Vertragsschluss anfangen zu rauchen. Haben Sie jedoch einen expliziten Nichtrauchertarif abgeschlossen, müssen Sie nachmelden, dass Sie Raucher geworden sind. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob dies bei Ihnen der Fall ist.
So reduzieren (ehemalige) Raucher Ihre Nachteile
So können Sie Prämien nachträglich reduzieren
Hören Sie während der Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Rauchen auf, können Sie eine Günstigerprüfung in Anspruch nehmen: Dabei wird geprüft, ob aufgrund der reduzierten Gesundheitsrisiken eine Revision des Vertrags zu Ihren Gunsten möglich ist.
Mit dem Rauchen aufhören – hier gibt es Hilfe
Mit ihrer „Rauchfrei“-Kampagne will die BZgA Frauen und Männer jeden Alters dazu animieren, mit dem Rauchen aufzuhören. Dabei helfen ehrenamtliche Rauchfrei-Lotsen dabei, Raucher zum Aufhören zu motivieren. Sie geben unter anderem Ratschläge zu Themen wie Entzugserscheinungen und was am besten dabei hilft, aufzuhören. Telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung finden sie unter der Rufnummer 0800/8 31 31 31. Weitere Infos zum Thema Nichtrauchen erhalten sie unter www.rauchfrei-info.de.
Mit dem Rauchen aufzuhören, zahlt sich in mehrfacher Hinsicht aus. Einen Überblick darüber, welche Kosten private und gesetzliche Krankenversicherungen für Ihre Raucherentwöhnung übernehmen, sowie allgemeine Ratschläge finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Raucherentwöhnung.
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