Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vor­erkrankungen abschließen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bestehende Vor­erkrankungen oder gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass der Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt wird.
  • Sie müssen bei der Gesundheitsprüfung ehrliche Angaben zu Ihren Vor­erkrankungen machen.
  • Je nach Vorerkrankung kann die Versicherung bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließen oder einen Risikozuschlag veranschlagen.
  • Unsere BU-Experten unterstützen Sie gern mit einer anonymen Risikovoranfrage beim passenden Versicherungsschutz.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung abschließen können und wie die Experten von transparent-beraten.de Sie dabei unterstützen.

Inhalt dieser Seite
  1. Vorerkrankung bedeutet nicht Ablehnung
  2. Das sind Ihre Möglichkeiten
  3. Häufige Vor­­erkrankungen im Überblick
  4. Gesundheitsprüfungen bei Vor­­erkrankungen
  5. Anonyme Risikovoranfrage

Eine Vorerkrankung führt nicht zwingend zu einer Ablehnung

Bei der Gesundheitsprüfung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung müssen Versicherungsnehmer alle Krankheiten angeben, die in den vergangenen fünf Jahren behandelt wurden. Gerade bei chronischen Krankheiten prüfen die Versicherer genauer nach und holen Auskünfte bei den behandelnden Ärzten ein.

Eine Vorerkrankung oder andere gesundheitliche Probleme führen allerdings nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Wie Statistiken zeigen, nehmen die Berufs­unfähigkeits­versicherer rund drei Viertel aller Anträge trotz bestehender Vorerkrankung ohne Einschränkungen an. Bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt bei Vorerkrankung zudem eine Verjährung, dass heißt liegt der Erkrankungsfall bereits fünf oder zehn Jahre zurück, müssen Sie diesen nicht mehr bei den Gesundheitsfragen angeben.


Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist häufig trotz Vorerkrankung möglich

Mögliche Reaktion der Versicherer auf Vor­erkrankungenHäufigkeit in Prozent (2023)
Ablehnung3,00
Versicherung kommt zustande
… ohne Erschwernis78,77
… mit Zuschlägen2,83
… mit Ausschlüssen11,02
… mit Ausschlüssen und Zuschlägen0,98
(Quelle: procontra.com)

Wir unterstützen Sie gern

Möchten Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung abschließen, lassen Sie sich von einem unserer unabhängigen Experten beraten. Unsere Versicherungsexperten können für Sie anonyme Risikovoranfragen stellen und so ermitteln, welche Anbieter von Berufs­unfähigkeits­versicherungen die besten Bedingungen bieten. Kontaktieren Sie uns dazu gern direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung: zwei Möglichkeiten

Leistungsausschluss

Der Versicherer vereinbart vor Vertragsabschluss einen Leistungsausschluss. Tritt die Berufs­unfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung ein, erhält der Versicherte keine Berufs­unfähigkeitsrente. In allen anderen Fällen zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Krankheit.

Risikozuschlag

Der Versicherer erhebt einen Risikozuschlag. Die Beitragszahlungen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung erhöhen sich damit um einen gewissen Prozentsatz. Abhängig von der Art der Vorerkrankung kann der Risikozuschlag bis zu 100 Prozent betragen. Das macht den Versicherungsschutz deutlich teurer, allerdings ist so auch die jeweilige Vorerkrankung vollumfänglich abgesichert.


Vorgehen des Versicherers hängt von der Art der Krankheit ab

Ob ein Versicherer eine Vorerkrankung als Ausschlusskriterium wertet, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei der Bewertung handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die vor allem davon abhängt, ob die Erkrankung als Risiko für den eigenen Beruf angesehen wird. Einige Erkrankungen führen jedoch eher zum Ausschluss als andere, daher ist es häufig nicht leicht bei Krankheit eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.


Welche Krankheiten sind problematisch und welche nicht?

Unproblematische Vor­erkrankungen

  • Leichte Migräne
  • Leichtes Asthma
  • Allergien
  • Behandlungen der Zahnwurzel

Vor­erkrankungen mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss

  • Bronchitis (vor allem chronische)
  • Schuppenflechte
  • Bandscheibenvorfall
  • Erhöhter Cholesterinspiegel

Nicht versicherbare Vor­erkrankungen

Experten-Tipp:

„Bei psychischen Vor­erkrankungen kann es in seltenen Ausnahmefällen trotzdem möglich sein, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Diese Fälle sind jedoch sehr individuell und kommen immer auf den entsprechenden Einzelfall an.“

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Berater

Häufige Vor­erkrankungen im Überblick

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Allergie

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Wie sich eine Allergie auf Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung auswirkt, hängt stark von der Allergie und ihrer Ausprägung und Ihrem Berufsbild ab, aber verschiedene Anbieter behandeln Allergien auch unterschiedlich. Eine leichte Allergie, zum Beispiel gegen Tierhaare, führt in der Regel nicht zu Nachteilen. Bei schwereren Allergien hingegen sind Aufschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung möglich, insbesondere, wenn weitere Risikofaktoren hinzukommen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Asthma

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Rund 6,2 Prozent der Erwachsenen sind laut Robert-Koch-Institut von Asthma bronchiale betroffen. Wer diese chronische Erkrankung hat, muss beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung oftmals Kompromisse machen. Entweder wird vereinbart, dass eine durch Asthma herbeigeführte Berufs­unfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, oder der Versicherer veranschlagt einen höheren Beitrag.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Bandscheibenvorfall

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Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sind nach Nerven­erkrankungen die zweithäufigste Ursache für eine Berufs­unfähigkeit. Um ihr Risiko zu reduzieren, lehnen viele Versicherer Antragsteller ab, die bereits eine entsprechende Vorerkrankung wie einen Bandscheibenvorfall aufweisen. Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Bandscheibenvorfall abschließen möchte, muss Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge in Kauf nehmen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Depression

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Neben körperlichen Erkrankungen müssen bei der Gesundheitsprüfung der Berufs­unfähigkeits­versicherung auch psychische Vor­erkrankungen angegeben werden. Bei Depressionen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Versicherer den Antrag ablehnen. Den Versicherern ist das Risiko schlicht zu hoch, dass eine Depression irgendwann dazu führt, dass der Versicherte seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Eventuell ist der Abschluss möglich, wenn man Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge in Kauf nimmt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Diabetes

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Da es sich bei Diabetes um eine chronische Erkrankung handelt, ist es hier häufig schwierig eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, aber natürlich nicht gänzlich unmöglich. Versicherer verlangen in der Regel hohe Risikozuschläge. Um die Schwere der Erkrankung zu ermitteln, führen sie zudem zusätzliche Risikochecks durch. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach dem Ergebnis dieser Checks.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Hautkrankheiten

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Hautkrankheiten wie Neurodermitis, chronische Dermatitis oder Schuppenflechte können zum Ausschlusskriterium für die Berufs­unfähigkeits­versicherung werden, wenn sie als besonders hohes Risiko für den Eintritt eines Versicherungsfalles bewertet werden. Die meisten Versicherer verlangen für die Absicherung der Hauterkrankung einen Risikozuschlag. Einen Leistungsausschluss für Hautkrankheiten zu vereinbaren, halten Experten für wenig sinnvoll, da so häufig auch Folge­erkrankungen ausgeschlossen werden.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz HIV

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Mit einem positiven HIV-Ergebnis ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr möglich. Betroffene können sich eventuell über eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung absichern lassen. Für die Kollektivverträge sind nur vereinfachte Gesundheitsfragen zu beantworten. Wird HIV nach Abschluss des Versicherungsvertrages diagnostiziert, müssen Betroffene das ihrem Versicherer nicht mitteilen. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Krebs

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Krebs und weitere bösartige Geschwulste sind die dritthäufigste Ursache für eine Berufs­unfähigkeit. Entsprechend vermindert eine Krebserkrankung die Chance, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Unmöglich ist es jedoch nicht. Tumore treten in vielen unterschiedlichen Erscheinungsformen auf. Ob die Versicherer dem Antrag stattgeben, hängt von der Schwere und dem Grad der Krebserkrankung ab. Bei guter Prognose oder länger zurückliegender Krankheit müssen Sie eventuell nur geringe Risikozuschläge zahlen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Morbus Crohn

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Morbus Crohn gehört zu den chronischen Darm­erkrankungen. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist bei bestehendem Morbus Crohn grundsätzlich möglich. Versicherer verlangen in der Regel Risikozuschläge. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad der Vorerkrankung.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz MS

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Die Multiple Sklerose oder kurz MS ist eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems. Patienten mit diagnostizierter MS haben es sehr schwer, eine passende Berufs­unfähigkeits­versicherung zu finden. Selbst Tarife mit Leistungsausschlüssen bieten nur die wenigsten Versicherer für MS-Patienten an. Eine Möglichkeit zum Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung besteht, wenn im Rahmen von Sonderaktionen bestimmte Vor­erkrankungen nicht bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden müssen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Psychotherapie

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Die Gesundheitsprüfung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung fragt in der Regel auch, ob die Antragsteller in den vergangenen fünf bis zehn Jahren eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, denn die Psyche ist mittlerweile ein wichtiger Faktor für Berufs­unfähigkeit. Auch kurzzeitige Therapien mit nur wenigen Sitzungen müssen angegeben werden. Nach dem Grund für die Therapie wird dabei nicht gefragt. Ob sie dem Antrag stattgeben, bewerten die Versicherer anhand des prognostizierten Krankheits­verlaufs und der aktuellen gesundheitlichen Verfassung des Antragstellers. Bei manchen Verträgen lässt sich ein Leistungsausschluss für psychische Krankheiten vereinbaren. Das birgt allerdings ein Risiko: Tritt die Berufs­unfähigkeit aufgrund körperlicher Leiden ein, prüft der Versicherer, ob diesen eine psychische Ursache zugrunde liegt. Gegebenenfalls lehnt er die Leistungsübernahme ab. Alternativ zum Ausschluss von Krankheiten lässt sich in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Risikozuschlag vereinbaren.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Rheuma

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Rheumatismus ist ein häufiges Ausschlusskriterium für die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wer sich trotz diagnostiziertem Rheuma versichern lassen möchte, muss meist lange nach einer passenden Police suchen und Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbaren.

Darauf sollten Sie bei der Gesundheitsprüfung achten

Trotz bestehender Vor­erkrankungen sollten Gesundheitsfragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung stets ehrlich und mit größter Sorgfalt beantwortet werden.

Icon Kalender

Bei einer Vorerkrankung zählt der Zeitraum

Selbst wer in der Vergangenheit an einer schweren Erkrankung litt, hat trotzdem die Möglichkeit, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, wenn die Krankheit nicht in dem vom Versicherer abgefragten Zeitraum liegt. Meistens beträgt dieser Zeitraum drei bis fünf, in manchen Fällen auch 10 Jahre. Wer vorher krank war, muss die Diagnose nicht mehr angeben.

Experten-Tipp:

„Läuft der angefragte Zeitraum einer Vorerkrankung in nächster Zeit ab, lohnt es sich, mit der Antragstellung für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bis dahin zu warten. Die Vorerkrankung muss dann nicht mehr angegeben werden und eine Annahme ist wahrscheinlicher. Beachten Sie dabei jedoch, dass in dieser Zeit keine weitere Erkrankung hinzukommt.“

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Berater

Keine Vor­erkrankungen verschweigen

Manche Antragsteller verschweigen beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung ihre Vorerkrankung. Bei einigen geschieht dies versehentlich, da sie nicht mehr an die Krankheit denken oder sie als harmlos erachten, andere verschwiegen ihre Krankheiten bewusst, da sie unbedingt die Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen möchten. Diese Vorgehensweise ist auf keinen Fall zu empfehlen.

Wer falsche Angaben zu seiner Krankengeschichte macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Denn der Versicherer kann bei falschen Angaben die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern. Die Beiträge hätte man dann jahrelang umsonst gezahlt.


Icon Achtung

Unbekannte Vorerkrankung in Ihrer Patientenakte?

Unter Umständen ist es möglich, dass Ihre Patientenakte unbekannte oder falsche Diagnosen enthält. Dies kann verschiedene Gründe haben, die einerseits auf ein, zumeist unbeabsichtigtes Fehlverhalten des Arztes und andererseits auf eigenes Vergessen zurückzuführen sind. Damit unkorrekte bzw. veraltete Diagnosen Ihnen nicht den Weg zur Berufs­unfähigkeits­versicherung versperren, empfiehlt es sich, regelmäßig Einsicht in die eigene Krankenakte zu nehmen. Auf diese Weise fallen Ihnen unzutreffende Diagnosen sofort auf und Sie können anschließend Ihren Arzt um Löschung bzw. Korrektur des Eintrags bitten.

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Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage nutzen

Versicherer bewerten Vor­erkrankungen höchst unterschiedlich. Bevor man einen Versicherungsantrag stellt, sollte man daher über anonyme Risikovoranfragen Angebote verschiedener Versicherer einholen. Wird ein Antrag direkt gestellt und dann abgelehnt, werden die Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer aufgenommen. Dort können sich andere Anbieter erkundigen, warum ein Antrag abgelehnt worden ist. Das macht es schwieriger, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhalten. Mit einer anonymen Anfrage umgeht man dieses Risiko.


Wir unterstützen Sie gern

Möchten Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Vorerkrankung abschließen, lassen Sie sich von einem unserer unabhängigen Experten beraten. Unsere Versicherungsexperten können für Sie anonyme Risikovoranfragen stellen und so ermitteln, welche Anbieter von Berufs­unfähigkeits­versicherungen die besten Bedingungen bieten. Kontaktieren Sie uns dazu gern direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.

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Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vor­erkrankungen

Kann ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen wenn ich schon krank bin?

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Prinzipiell ja. Denn es kommt zum einen auf die Art sowie auf die Schwere und den Umfang der Erkrankung an, und zum anderen auf den Betrachtungszeitraum der Versicherer. Berufs­unfähigkeits­versicherer erfragen Krankheiten und Operationen der letzten drei bis zehn Jahre ab (je nach Versicherer). Liegt Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum, so spielt sie keine Rolle mehr. Auch leichte Vor­erkrankungen wie Migräne oder Allergien hindern nicht am Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Bei welcher Krankheit gibt es keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Dies lässt sich nicht komplett pauschal beantworten, da Versicherer nach eigenen Richtlinien und häufig auf Einzelbasis entscheiden. In der Regel wird eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einer Vorerkrankung mit schwerem Krankheits­verlauf abgelehnt – dazu gehören etwa HIV, Multiple Sklerose, Morbus Crohn, einige Krebs­erkrankungen sowie Rheuma.

Wann bekommt man keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Zu den häufigsten Ursachen einer Berufs­unfähigkeit gehören Störungen des Bewegungsapparates, Herz-Rhythmus-Störungen sowie psychische Erkrankungen. Dies wissen auch die Versicherer. Daher haben es Interessierte mit etwa Rheuma oder einem vergangenen Bandscheibenvorfall, schweren Herzleiden oder starken Depressionen sehr schwierig, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu bekommen.

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Katharina Burnus
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