Das sind typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Gesundheitsprüfung schätzen Versicherer das Risiko dafür ab, dass der Antragsteller berufsunfähig wird.
  • Hierfür müssen Sie eine Reihe von Fragen zur gesundheitlichen Verfassung beantworten.
  • Beantworten Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß. Ansonsten kann der Versicherer später die Leistung verweigern.
  • Die Fragen decken nur einen bestimmten Zeitraum, in der Regel die letzten fünf oder zehn Jahre, ab.
  • Wir als Ihr Versicherungs­makler können bei Vor­erkrankungen vorab anonyme Voranfragen stellen, um die Konditionen zu klären.

Das erwartet Sie hier

Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was gehört zur Gesundheitsprüfung?
  2. Typische Gesundheitsfragen
  3. Darauf sollten Sie achten
  4. Gerichtsurteil zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
  5. Wie wirken sich Vor­­erkrankungen aus?

Was gehört alles zur Gesundheitsprüfung?

Icon Behandlung Kreuz

Wer eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass jemand berufsunfähig wird. Auf dieser Grundlage fällt dann die Entscheidung, ob ein Vertrag zustande kommt.

Neben einer Ablehnung oder regulären Annahme ist es auch möglich, dass Sie sich versichern können, aber einen Leistungsausschluss in Kauf nehmen müssen. Ein anderes mögliches Szenario ist, dass Sie mehr bezahlen müssen.

Darum sind korrekte Antworten wichtig

Werden die Fragen vom Antragsteller nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Deswegen ist es wichtig, bei ihrer Beantwortung sorgfältig vorzugehen.


Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?

Die Gesundheitsprüfung meint den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den man vom Versicherer bekommt. Dieser wird dann automatisch ausgewertet. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu spezifischen Angaben. Manchmal müssen Sie noch Unterlagen nachgereicht oder einen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann.

Oftmals wird erst im Leistungsfall nachgeforscht, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen. Beantworten Sie die Fragen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen!


Icon Stethoskop

Zusätzliche Untersuchung bei hoher BU-Rente

Möchten Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente besonders hoch setzen, zum Beispiel bei 2.500 Euro oder 3.000 Euro, dann verlangen einige Versicherer eine sogenannte ärztliche Untersuchung. Unter Umständen kommen ein Hausarztbericht oder ein ärztliches Zeugnis hinzu. Neben den regulären Gesundheitsfragen werden unter anderem folgende Befunde und Werte eingeholt beziehungsweise folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Kleines Blutbild
  • Cholesterin, Tryglceride, Billirubin
  • Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker
  • EKG
  • HIV-Test

Die Vor- und Nachteile einer ärztlichen Untersuchung

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Einerseits bekommen Sie einen kostenfreien ärztlichen Rundum-Check-Up. So können lebensbedrohliche Erkrankungen womöglich früh festgestellt werden. Außerdem kann man Sie so schwieriger der vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung bezichtigen.

Andererseits können auf diese Weise nicht bekannte Vor­erkrankungen aufgedeckt werden, die eine Absicherung über die Berufs­unfähigkeits­versicherung schwieriger oder teurer machen können. Außerdem werden im Rahmen eines ärztlichen Zeugnisses die Gesundheitsfragen oftmals für einen unbegrenzten Zeitraum abgefragt.

So unterstützen wir Sie

Unsere mehrfach ausgezeichneten und erfahrenen Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung unterstützen Sie beim kompletten Antrag auf Versicherungsschutz – also auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wir helfen Ihnen dabei, die Gesundheitsfragen zu Ihren Gunsten und natürlich korrekt zu beantworten und achten darauf, dass Ihre Angaben keine nachteiligen Folgen für Sie haben. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.

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Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung (inkl. PDF)

Danach fragen Versicherer

Normalerweise erkundigen sich Versicherer nach:

  • Körpergröße
  • Körpergewicht
  • Risikofaktoren, darunter das Rauchen
  • Riskanten Hobbys wie Bergsteigen oder Tauchen
  • Beschwerden oder chronischen Erkrankungen
  • Behandlungen und Untersuchungen
  • Stationäre Behandlungen und Operationen
  • Einnahme von verschreibungs­pflichtigen Medikamenten

Gesundheitsfragen: konkrete Beispiele

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  • Wurde in den letzten 5 Jahren eine Versicherung auf Ihr Leben oder für den Fall einer Berufs­unfähigkeit von einem Versicherer abgelehnt, zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen beziehungsweise angeboten?
  • Sind bei anderen Unternehmen Versicherungen für den Fall Ihrer Berufs­unfähigkeit abgeschlossen oder beantragt?
  • Sind Sie besonderen Gefahren im Beruf (zum Beispiel Flugrisiko; Umgang mit Chemikalien, radioaktiven Stoffen/Strahlen; Aufenthalt in Krisengebieten), bei Sport oder Hobby (z. B. Flugsport/Drachenfliegen/Fallschirmspringen, Rennfahrten, Bergsteigen, Tauchen, Extremsportarten oder sportlichen Wettbewerben) ausgesetzt?
  • Reisen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate für länger als 6 Monate in ein außereuropäisches Land?
  • Haben in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche in den nächsten 12 Monaten beabsichtigt oder ärztlich empfohlen?
  • Besteht derzeit ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung, eine Wehrdienstschädigung oder eine Schwerbehinderung? Wenn ja, welches/aufgrund welchen Leidens?
  • Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen:
    • des Herzens oder des Kreislaufs?
    • an Lunge, Bronchien, Zwerchfell?
    • an Magen, Darm, Galle Bauchspeicheldrüse, Leber?
    • an Niere, Blase, Prostata, Unterleibsorganen, Brust?
    • des Stoffwechsels?
    • der Blut bildenden Organe, Blut- oder Tumor­erkrankungen?
    • durch akute oder chronische Infektionen?
    • der Psyche?
    • des Gehirns oder Nervensystems?
    • der Wirbelsäule, Bandscheiben?
    • der Knochen, Gelenke, Bänder, Muskeln, Sehnen?
    • der Haut, Allergien?
    • der Augen?
    • der Ohren?
  • Nehmen oder nahmen Sie derzeit oder innerhalb der letzten 5 Jahre Betäubungs­mittel oder Drogen ein?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als zwei Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe (zum Beispiel Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?
  • Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, Zigarren oder Pfeife geraucht, Schnupftabak oder Kautabak oder sonst Nikotin aktiv zu sich genommen?

Gesundheitsfragen als PDF

Sie möchten sich auf die Gesundheitsprüfung vorbereiten? Dann laden Sie alle typischen Gesundheitsfragen als PDF herunter, besprechen Sie diese mit Ihrem Berater oder Arzt und machen Sie sich notwendige Notizen.

Icon Papiere

Icon Kalender

Es geht meist nur um die letzten Jahre

Typische Abfragezeiträume sind:

  • Ambulante Behandlungen und Arztbesuche: letzten fünf oder drei Jahre
  • Psychische Erkrankungen: letzten fünf Jahre
  • Operationen und stationäre Behandlungen: zehn Jahre

Liegen Erkrankungen und Behandlungen länger zurück, spielen Sie in der Regel keine Rolle mehr.

Darin unterscheiden sich Gesundheitsfragen

Versicherer unterscheiden sich danach, wonach sie fragen und wie genau die Fragen formuliert sind. Beispielsweise unterscheiden sich die Abfragezeiträume, aber auch, ob Versicherer allgemein nach Beschwerden fragen oder nur danach, ob Sie wegen bestimmter Beschwerden in Behandlung waren. Je präziser die Fragen formuliert sind, desto besser.

Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Es gibt keine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen. Einige Versicherer bieten Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, zum Beispiel für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35), für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen. Es lohnt sich, diese auf jeden Fall einmal anzuschauen. Man sollte jedoch darauf achten, dass in den Versicherungs­bedingungen keine signifikanten Einschränkungen der Leistungen vorgesehen sind. Beispielsweise, dass nur Berufs­unfähigkeitsrenten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungs­makler können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.

Lohnt sich eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Darauf sollten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen achten

Viele Menschen, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen wollen, sorgen sich wegen der Gesund­heits­prü­fung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt wird oder dass sie horrende Beiträge zahlen müssen. Andere befürchten, sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sorgen sind häufig unbegründet beziehungsweise gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern.

Beantworten Sie die Fragen nicht auf die Stelle beim Vermittler, sondern nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sie vollständig und korrekt zu beantworten. Sie können die Fragen mit nach Hause nehmen.


Auskünfte einholen

Um sicherzustellen, dass Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten, können Sie beispielsweise um Auskunft bei Ihrer Kranken­versicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Kranken­haus­aufenthalte der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre anzugeben. Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungs­berater stehen Ihnen auch bei der Antrags­tellung und der Beantwortung der Ge­sund­heits­fragen zur Seite.

Icon Sprechblasen

Experten-Tipp:

„Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungs­unternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Achten Sie auf die genauen Formulierungen

Außerhalb vom Versicherungsthema ist es oftmals egal, ob man die Begriffe Krankheitgesundheitliche Störung oder Beschwerden benutzt, da alle ähnliche Dinge beschreiben. Im Kontext der Versicherungen sollte man jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit man die Fragen korrekt beantworten kann.

Krankheit

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Als Krankheit zählt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweichtbehandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Beschwerden sind allerdings nicht unbedingt Voraussetzung: Bei der Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.

Störung

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Eine Störung ist etwas weiter gefasst als eine Krankheit. Hiermit sind Abweichungen vom Normalfall gemeint – auch wenn die Ursache hierfür ungeklärt ist –, die aber nicht so schwerwiegend wie eine Krankheit sind. Auch hier ist es keine Voraussetzung, dass beim Betroffenen Beschwerden auftreten. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie zum Beispiel bei Unfallfolgen. Beispielsweise, wenn jemand sich vor langer Zeit einmal ein Bein gebrochen hatte, im Moment aber keine Probleme mehr damit hat.

Beschwerden

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Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Hierzu gehören zum Beispiel ein Hexenschuss, gelegentliche Kopfschmerzen oder Sodbrennen. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.

Bagatell­­erkrankungen

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Natürlich gibt es auch Krankheiten und Beschwerden, die nicht angegeben werden müssen, da sie harmlos und folgenlos sind. Hierzu gehören zum Beispiel gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen (nicht Grippe, dies ist eine potenziell lebensgefährliche Krankheit). Auch Bagatell­­erkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. Dann müssen sie evtl. doch angegeben werden.

Gerichtsurteil zum Thema vor­vertrag­liche Anzeige­pflicht

Wer sich für eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung interessiert, hat die Pflicht, bei der Gesundheitsprüfung wahre Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Darum sollte man nicht selbst entscheiden, was eine Bagatell­erkrankung ist, sondern entweder alles angeben oder sich an einen erfahrenen Versicherungs­makler wie uns wenden, der bei der Bewertung unterstützt.

Unwahre Beantwortung einer Frage

Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.

Die Frage des Versicherers lautete: „Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (zum Beispiel des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“

Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt, und zum letzten Mal nur 2 Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen. Daraufhin kam die Versicherung zustande. Der Versicherte wurde dann berufsunfähig aufgrund einer Lungen­embolie und Bein­venen­thrombose, der Versicherer weigerte sich, die BU-Rente auszuzahlen.

Mehr zur vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung

Entscheidung zugunsten des Versicherers

Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungs­unternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.

Wie wirken sich Vor­erkrankungen und Risikofaktoren aus?

Prinzipiell ist die Risikoeinschätzung der Versicherer individuell. Jeder Versicherer beurteilt nach unterschiedlichen Kriterien und Erfahrungswerten und jeder Versicherte wird als Einzelfall geprüft. Dennoch gibt es einige Vor­erkrankungen, die eher ein Problem darstellen oder Sportarten, die als zu riskant angesehen werden, wodurch Ihnen der Versicherungsschutz abgelehnt oder nur eingeschränkt angeboten wird.

Wie wirken sich Risikofaktoren aus?

  • Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Tierhaar­allergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie nichts zu befürchten. Diese Erkrankungen und Hobbys führen nicht zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen.
  • Schwierig wird der Abschluss eines Vertrages mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Diabetes oder Hobbys wie der Teilnahme an Kampfsport-Wettkämpfen.
  • Bei mittleren Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis sowie Sportarten wie Bergsteigen hingegen können Sie sich in der Regel versichern, aber müssen mit höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen rechnen.

Mehr dazu, wie sich welche Vorerkrankung beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung auswirkt, können Sie hier nachlesen:

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung

Insbesondere, wenn Sie Vor­erkrankungen haben, die zu einem Problem werden können, ist eine anonyme Voranfrage sinnvoll – so können Sie herausfinden, ob und zu welchen Konditionen Sie sich bei verschiedenen Anbietern versichern können. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung

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Die häufigsten Fragen zur Gesundheitsprüfung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Welche Gesundheitsfragen werden im BU-Antrag gestellt?

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Im Antrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung werden Gesundheitsfragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten und Infektionen gestellt. Es wird Ihre gesundheitliche Verfassung abgefragt.

Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?

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Die Gesundheitsprüfung legen Sie beim Antrag auf Versicherungsschutz ab. In diesem Antrag erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung der letzten 3 bis 10 Jahre.

Bei welchen Krankheiten gibt es keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Besonders schwere Erkrankungen führen oftmals zu einer Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose, Morbus Crohn, HIV oder auch Rheuma.

Was passiert, wenn meine Erkrankung später ausheilt?

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Haben Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem Leistungsausschluss abgeschlossen und ist Ihre Erkrankung daraufhin ausgeheilt, dann können Sie unter Umständen diesen Ausschluss wieder aufheben lassen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Vertrag einen „Leistungsausschluss mit Prüfoption“ enthält. In diesem Fall können Sie nach Heilung eine erneute Überprüfung anfordern und den Ausschluss entfernen lassen. Dies können Sie jedoch nur einmal und frühestens 2 Jahre nach Abschluss tun.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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