Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann trotz Umschulung Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht, wann nicht gezahlt wird und was Sie dann tun können.
Inhalt dieser SeiteWas bedeutet eine Umschulung für die Berufsunfähigkeitsrente?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und deshalb eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann unter Umständen nach einer Umschulung wieder ins Berufsleben einsteigen. In diesem Fall verweigern Versicherer allerdings häufig weitere Rentenzahlungen mit der Begründung, es liege keine Berufsunfähigkeit mehr vor. Es gibt jedoch mehrere Szenarien, in denen Sie weiterhin Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben.
Berufsunfähigkeitsrente während der Umschulung
Absolviert der Versicherungsnehmer aktuell eine Umschulungsmaßnahme, kann der Versicherer für diesen Zeitraum Berufsunfähigkeitsrente genehmigen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um befristete Leistungen, die einmalig für maximal zwölf Monate gezahlt werden. Ist diese Frist abgelaufen beziehungsweise die Umschulung absolviert, wird erneut über die Leistungspflicht entschieden. Stellt sich heraus, dass kein Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente besteht, sind Sie in der Regel jedoch nicht zur Rückzahlung zuvor gewährter Leistungen verpflichtet.
Umschulung und Berufswechsel sind meldepflichtig
Hat sich Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund einer Umschulung geändert, sind Sie dazu verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Der Versicherer wird daraufhin prüfen, ob weiterhin Anspruch auf Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Die sogenannte Nachprüfung ist jedoch kein einmaliges Ereignis, sondern wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Sollte die Nachprüfung positiv ausfallen, ist eine Einstellung der Leistungszahlung die Folge. Die Gründe dafür müssen dem Versicherten jedoch nachvollziehbar dargestellt werden, damit dieser die Möglichkeit hat, abzuschätzen, ob sich ein Vorgehen gegen diese Entscheidung lohnt. Werden Leistungen befristet anerkannt, wird in diesem Zeitraum meist keine Nachprüfung durchgeführt. Ob Sie vor Eintritt eines Versicherungsfalls Berufswechsel angeben müssen, hängt von den konkreten Regelungen in Ihrem Vertrag ab.
Müssen Sie eine Umschulung machen?
Sie müssen sich Behandlungen unterziehen, die erwiesenermaßen helfen können, Ihre Berufsfähigkeit wiederherzustellen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, durch eine Umschulung oder Fortbildung neue Fähigkeiten zu erwerben, die Ihnen den Einstieg in einen anderen Beruf ermöglichen. Tun Sie dies jedoch freiwillig und können dann einen alternativen Beruf ausüben, kann die Versicherung von Verweisungsklauseln Gebrauch machen und gegebenenfalls unter Verweis auf den neuen Beruf die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einstellen.
Wann zahlt die Versicherung nach Umschulung weiter die BU-Rente?
Nicht vergleichbare neue Tätigkeit: Weiterhin Rentenanspruch
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in der Regel die Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn sich die Umschulungstätigkeit hinsichtlich der bisherigen Lebensstellung von der früheren Tätigkeit unterscheidet. Kann der Versicherte also beweisen, dass die Qualifikation, das Gehalt oder das Ansehen des neuen Jobs deutlich niedriger sind als die der letzten in gesundem Zustand ausgeübten Tätigkeit, ist der Versicherer in der Regel nicht zur Leistungsaufhebung berechtigt.
„Bisherige Lebensstellung“ birgt Streitpotenzial
Leider gehen die Meinungen zwischen Versicherern, was unter der „bisherigen Lebensstellung“ zu verstehen ist, oftmals auseinander. Besonders hinsichtlich der gesellschaftlichen Wertschätzung kommt es immer wieder zu Fehlinterpretationen, die für Versicherungsnehmer nicht selten das Aus von Versicherungsleistungen bedeuten. Doch nicht immer kann man Versicherern hier einen Vorwurf machen. Denn häufig ist es einfach schwierig festzustellen, worin sich die Berufe vor und nach der Umschulung unterscheiden und ob beide Berufe vergleichbar sind oder nicht.
Gesundheitsbedingte Aufgabe des neuen Berufs
Auch im neuen Beruf nach der Umschulung kann eine Berufsunfähigkeit eintreten. Grund dafür sind meist psychische Erkrankungen, welche in der Phase der ersten Berufsunfähigkeit unentdeckt blieben. Unabhängig von der Krankheit entsteht hier in der Regel Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Zur Berechnung der Versicherungsleistungen wird die Tätigkeit vor dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zugrunde gelegt und nicht, wie vielleicht angenommen, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Erneute Prüfung bei erneutem Berufswechsel
Sollten Sie sich für eine weitere Umschulungsmaßnahme entscheiden und den Beruf zum wiederholten Male wechseln, können Sie im Falle einer erneuten Berufsunfähigkeit nicht einfach mit einer Weiterzahlung der zuvor gewährten Berufsunfähigkeitsrente rechnen. Stattdessen liegt dann ein neuer Versicherungsfall vor, der entsprechend vom Versicherer geprüft werden muss. Erfahrungsgemäß stehen die Chancen jedoch gut, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente auch in diesem Fall genehmigt. Für die Prüfung der Berufsunfähigkeit müssen Sie dem Versicherer unter anderem alle Umschulungsbescheide einreichen. Sollten Ihnen dadurch Kosten entstehen, können Sie sich diese von Ihrer Versicherung zurückerstatten lassen.
Wann darf der Versicherer die Zahlung einstellen?
Abstrakte oder konkrete Verweisung
Versicherer behalten sich je nach Tarif das Recht vor, Versicherte auf andere, gleichwertige Tätigkeiten zu verweisen, die sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ausüben können. Bei der abstrakten Verweisung können Versicherer mit einem Hinweis auf andere mögliche Tätigkeiten die Zahlung verweisen, bei der konkreten Verweisung können Sie dies nur, wenn die versicherte Person tatsächlich einen neuen Beruf mit gleicher Lebensstellung gefunden hat und in diesem arbeitet. Ob eine Leistungseinstellung in diesem Fall jedoch rechtens ist, sollte eine Fachperson klären.
Achten Sie am besten bereits beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Versicherer auf Verweisungsklauseln oder zumindest auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Das kann allerdings dadurch erschwert werden, dass Versicherer in den Klauseln nicht notwendigerweise die Begriffe „abstrakte oder konkrete Verweisung“ verwenden. Wir helfen Ihnen gerne, einen vorteilhaften Tarif zu finden.
Umschulung nicht aus gesundheitlichen Gründen
Damit die Berufsunfähigkeitsrente weitergezahlt wird, muss die Umschulung beziehungsweise der Berufswechsel aus den richtigen Gründen erfolgen. Beweggründe wie Gehaltssteigerungen, neue Perspektiven oder ungünstige Arbeitszeiten werden dabei nicht vom Versicherer akzeptiert und Leistungen in diesen Fällen zu 100 Prozent gestrichen. Üben Sie eine neue Tätigkeit jedoch aufgrund einer Erkrankung aus, stellt sich die Lage ganz anders dar. In diesem Fall sind Sie jedoch beweispflichtig, das heißt, Sie müssen gegenüber Ihrer Versicherung beweisen können, dass der Berufswechsel ausschließlich krankheitsbedingt erfolgt ist. Wir empfehlen hier eine Fachperson zu Hilfe zu nehmen, zumal der Sachverhalt detailliert dargelegt werden muss.
Recht auf Wiedereingliederungshilfe
Stellt Ihr Versicherer Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, weil Sie eine Umschulungsmaßnahme abgeschlossen haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Leistung in Höhe einer halben Berufsunfähigkeitsrente, die je nach Versicherer bis zu 15.000 Euro betragen kann.
Was, wenn der Versicherer die Rente wegen Umschulung verweigert?
Beratung durch Fachanwälte
Verweigert Ihr Versicherer nach der Umschulung die Fortzahlung der BU-Rente, sollten Sie sich nicht einfach damit abfinden. Lassen Sie stattdessen den Sachverhalt von Fachanwälten prüfen. Nicht selten kann bereits eine außergerichtliche Verhandlung helfen, zu seinem Recht zu kommen. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Versicherer Sie auf einen Beruf verweist, der Ihrer bisherigen Lebensstellung offensichtlich nicht entspricht.
Im Ernstfall Klage einreichen
Beabsichtigt Ihr Versicherer die Leistung einzustellen, weil Sie im Rahmen der Umschulung neue Kenntnisse erworben haben, hilft häufig nur noch der Gang vor das Gericht. Hier wird geprüft, ob der Versicherer die erlernten Kenntnisse überhaupt berücksichtigen darf. Häufig ist dies nämlich nicht der Fall, weshalb die Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente meist erfolgreich durchgesetzt werden kann.
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