Was Sie in der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Allergien beachten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Allergien können prinzipiell zur Berufs­unfähigkeit führen. Ein Drittel der Allergien entsteht am Arbeitsplatz.
  • Je nachdem wie hoch der Versicherer Ihr Berufs­unfähigkeit-Risiko durch Allergien einschätzt, kann er Ihren BU-Antrag annehmen, höhere Beiträge fordern, Allergien als Ursache ausschließen oder ihn auch ablehnen.
  • Wer eine Allergie entwickelt und dadurch berufsunfähig wird, bekommt die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Allergien eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wann Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­unfähigkeit durch Allergie
  2. BU abschließen trotz Allergie
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich eine Allergie?

Allergien als Ursache eine Berufs­unfähigkeits­versicherung

Berufsbedingte Allergien – es kann jeden treffen

Ob Asthma, Ekzeme oder Haut­erkrankungen – über 34 Prozent der Frauen und rund 27 Prozent der Männer in Deutschland leiden unter einer Allergie (Quelle: statista). Ein Drittel der Allergien entsteht dabei durch den Kontakt mit Allergenen am Arbeitsplatz.

Besonders betroffen sind meist die Haut und Atemwege: Irritative und kontaktallergische Handekzeme sind die häufigste allergische Reaktion, die durch den Beruf entstehen kann. Oft treten sie bei Bauarbeitern, Malern, Lackierern oder Friseuren auf. Asthmatische Erkrankungen sind besonders häufig bei Bäckern, Tierärzten, in der Nahrungsmittelproduktion und im Gesundheitswesen der Grund für Berufs­unfähigkeit. Mehr als ein Drittel der allergischen Atemwegs­erkrankungen werden durch Mehl und Backzusatzstoffe hervorgerufen. Ursachen für die allergischen Hautreaktionen sind in den meisten Fällen Konservierungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Friseurstoffe. Im schlimmsten Fall kann eine solche Allergie zur Berufs­unfähigkeit führen.

Icon Punkt in Hand

Diese Berufsgruppen sind besonders gefährdet

Allergien können Sie theoretisch an jedem Arbeitsplatz entwickeln. Es gibt jedoch Berufe, in denen das Risiko für Allergien besonders hoch ist, wie die folgende Tabelle zeigt:

Bäcker, Konditor, BäckereifachverkäuferMehlstaub, Hefe, Backmittel mit Enzymen
Beschäftigte der Pharma-, Chemie- sowie TextilindustrieInsektizide, Lackhärter, organische Lösungsmittel
DruckerFarben, Gummi (Latex), Terpentin, Lösemittel
FriseurHaarfarben, Bleich- und Blondiermittel, Festiger, Dauerwellenmittel, Duftstoffe, Gummi, Kosmetika, Nickel, Wasser
Gärtner, FloristenPflanzeninhaltsstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Wasser
Maler, Lackierer, BauarbeiterEpoxidharze, Nickel, Kobalt, Chrom, Lacke, Lösemittel, Isocyanate, Betonhärtemittel
MetallarbeiterÖle, Ölzusätze, Benzinzusätze, Schmierstoffe, Kühlschmierstoffe, Rostschutzmittel, Lötwasser
Pflege- und GesundheitsberufeLatex, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lokalanästhetika, Antibiotika, Gummihilfsstoffe
SchreinerHolzstäube, Kleber, Lacke, Lösemittel, Terpene
Tierpfleger; Beschäftigte in Labor, Landwirtschaft, ZooTierallergene (Tierhaare, Speichel), Schimmelpilze
Icon Gesundheitscheck

Die folgenden Anzeichen deuten auf eine berufsbedingte Allergie hin

  • Die allergischen Symptome treten während der Arbeitszeit auf. Nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub verbessern sie sich.
  • Behandlungen sind nur kurzfristig erfolgreich.
  • Die allergischen Symptome treten in Hautarealen auf, die mit Berufsallergenen in Kontakt kommen (Hände, Gesicht, Atemwege).

In jedem Fall sollten Sie Anzeichen von berufsbedingten Allergien frühzeitig untersuchen lassen. Sie können hierfür beispielsweise den Betriebsarzt hinzuziehen, dieser kann die Arbeitsbedingungen beurteilen und Tipps zu individuellen Präventions­maßnahmen geben. Denn wäre eine Verschlimmerung der Allergie durch eine rechtzeitige Behandlung oder Schutz­maßnahmen vermeidbar gewesen, kann dies ein Problem bei der Anerkennung von Berufs­unfähigkeit wegen berufsbedingten Allergien durch die Berufsgenossenschaft darstellen.

Icon Telefon

Meldepflicht bei berufsbedingter allergischer Reaktion

Besteht der Verdacht, dass Ihre Allergie durch Allergene während Ihrer beruflichen Tätigkeit ausgelöst wurde, sind der behandelnde Arzt, die Krankenkasse oder das Unternehmen verpflichtet, dies dem zuständigen Unfall­versicherungsträger zu melden. Betroffene Personen können auch selbst ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse über die Allergie informieren. Wird Ihre Allergie als Berufskrankheit anerkannt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung).

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Allergien

Abschluss ist prinzipiell möglich

Allergien können das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit erhöhen. Daher prüfen Versicherer genau, welche Vor­erkrankungen Sie haben, wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen wollen. Wie Ihre Chancen für einen Abschluss einer BU stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem auf die folgenden Faktoren an:

  • Art, Ausprägung und Behandlung der Allergie
  • Beruf des Antragstellers (eine Tierhaarallergie ist bei einem Tierarzt ein weitaus größeres Problem als bei einem Programmierer)
  • Vorliegen sonstiger Beschwerden und anderer Risikofaktoren (zum Beispiel ein gefährliches Hobby)

Es kommt zudem auf den Versicherer an. Verschiedene Anbieter einer BU können Ihre Allergie und das damit einhergehende Risiko für eine Berufs­unfähigkeit durchaus unterschiedlich bewerten. Während also ein Versicherer Ihren Antrag ablehnen würde, würde ein anderer Sie versichern.


BU-Abschluss trotz Allergie? – Was ist möglich?

Stellen Sie als Allergiker einen Antrag auf eine BU bei einem Versicherer, wird dieser Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit prüfen. Je nachdem, wie hoch der Versicherer Ihr Risiko einschätzt, kann er Ihnen grundsätzlich eines der folgenden Angebote machen:

  • Normalannahme
    Gerade bei geringfügig ausgeprägten Allergien ist ein Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Einschränkungen möglich.
  • Leistungsausschluss
    Der Versicherer kann Ihnen eine BU anbieten, bei der allerdings Allergien als Ursache eine Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen sind. Werden Sie also aufgrund einer Allergie berufsunfähig, würden Sie keine Berufs­unfähigkeitsrente erhalten.
  • Risikozuschlag
    Der Versicherer kann Ihnen anbieten, dass Sie für das höhere allergiebedingte Risiko für eine Berufs­unfähigkeit, mehr Beitrag zahlen. Sie können also eine BU abschließen, müssen aber mit höheren Kosten rechnen.
  • Ablehnung
    Ist dem Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit aufgrund von Allergien zu hoch, kann er Ihren Antrag auch ablehnen.

Gesundheitsfragen zu Allergien

Um Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit richtig einzuschätzen, prüfen Versicherer vor Vertragsabschluss Ihre bisherigen Erkrankungen. Hierzu stellen sie Ihnen eine Reihe von Gesundheitsfragen – auch zu Allergien.

Typische Gesundheitsfragen zu Allergien

„Bestehen oder bestanden in den letzten drei Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Haut (auch Allergie)?“

„Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt? In den letzten drei Jahren hinsichtlich: Allergien (z. B. Heuschnupfen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten), Atmungsapparat (z. B. Asthma bronchiale).“

„Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren bei Ihnen Krankheiten oder Beschwerden der Haut, Allergien (z. B. Neurodermitis, Psoriasis, (Kontakt-)Ekzem, Heuschnupfen, berufsbedingte Atemwegs­erkrankungen)?“

Geben Sie die Allergie unbedingt an

Die Versuchung ist sicher groß, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht ganz ehrlich zu sein, um die Chance auf eine BU nicht zu gefährden. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sonst verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 19). Sollte nach Abschluss der BU deutlich werden, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits unter Allergien litten, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern.

Icon rotes X

Sie können mitunter Ihre Chancen auf eine BU sogar verbessern, wenn Sie die Gesundheitsfragen detailliert beantworten. Auch ein ärztliches Attest, das die Allergie als wenig schwerwiegend einordnet, kann hilfreich sein. Ein Attest ist auch nützlich, wenn Sie auf Allergien getestet wurden, aber auf keines der potenziellen Allergene reagieren.


Icon Sprechblase mit Haken

Verbessern Sie Ihre Chancen auf eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Chancen auf einen kostengünstigen und umfassenden Versicherungsschutz trotz Ihrer Allergie erhöhen. Wir können zum Beispiel eine anonyme Risikovoranfrage für Sie durchführen. Das bedeutet, dass wir anonym einen Antrag auf eine BU bei ausgewählten Versicherern für Sie stellen. So erhalten Sie einen Überblick, welcher Versicherer Ihnen unter welchen Bedingungen eine BU anbieten würde. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da eine offizielle Ablehnung Ihres Antrags bei einem Versicherer den Abschluss bei einem anderen erschweren kann.

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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Allergien

Ist man mit einer Allergie berufsunfähig?

Mit einer Allergie, etwa Heuschnupfen, sind Sie nicht automatisch berufsunfähig. Für private Berufs­unfähigkeits­versicherungen gelten Sie in der Regel als berufsunfähig, wenn Sie die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind durch eine Allergie zu mindestens 50 Prozent in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt. Die staatliche Erwerbsminderungs­rente erhalten Sie im Vergleich dazu erst, wenn Sie nicht nur berufsunfähig sind, sondern allen beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur noch sehr eingeschränkt nachgehen können.
  • Diese Berufs­unfähigkeit muss für einen längeren Zeitraum, in der Regel für mindestens sechs Monate, fortbestehen oder bereits seit sechs Monaten vorliegen.
Icon Halbkreis mit Pfeil

Bei einigen Allergien und Berufen ist es möglich, durch veränderte Arbeitsbedingungen im aktuellen Beruf arbeitsfähig zu bleiben. Meistens ist es schon hilfreich, bestimmte Arbeitsabläufe neu zu organisieren. Auch das Tragen von Schutzkleidung oder die Verwendung von Ersatzprodukten ohne das Allergen (beispielsweise latexfreie Handschuhe) kann schnell Abhilfe schaffen. Geht das nicht, kann ein Aufgabenwechsel, eine Umschulung oder eine Versetzung an einen anderen Standort möglicherweise eine Option sein. Sie müssen übrigens nicht an einen Arbeitsort mit geringerer Allergenbelastung pendeln oder gar ziehen, um wieder berufsfähig sein zu können. Das Gericht erklärte dies als unzumutbar (Quelle: OLG Saarbrücken 5 U 720/99, 5 U 720/99 – 48). Ein Versicherer hatte die Zahlung der BU-Rente an einen Handwerker mit polyallergischem Bronchialasthma mit diesem Verweis verweigert.

Wann ist man berufsunfähig?


Berufs­unfähigkeitsrente beantragen

Um die vereinbarte private Berufs­unfähigkeitsrente von Ihrem BU-Versicherer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten, Sie fügen dem Antrag direkt alle Unterlagen, etwa ärztliche Atteste oder Prognosen bei, die Ihre Berufs­unfähigkeit und ihre Dauer belegen. Ihr Antrag wird dann vom Versicherer geprüft – das dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an, erhalten Sie dann die Berufs­unfähigkeitsrente.

So stellen Sie den Antrag auf BU-Rente

Was ist eigentlich eine Allergie?

Icon Hand mit Pflanze

Eine Allergie entsteht, wenn das Immunsystem auf bestimmte und normalerweise harmlose Umweltstoffe übermäßig reagiert. Es werden dann verstärkt körpereigene Eiweiße (Histamine) oder Abwehrzellen (T-Zellen) gebildet. Die Folge: Das Immunsystem behandelt diesen Stoff wie einen Krankheits­erreger. Bleibt der erste Kontakt meist noch symptomfrei, so fängt der Körper bei Folgekontakten an, sich zu wehren. Es werden übermäßig viele Abwehrstoffe produziert und der Körper wird empfindlich gegenüber dem Stoff. Hierdurch kann sich im schlimmsten Fall eine Allergie entwickeln, die nicht heilbar ist.

Die Auswirkungen einer Allergie können sich sofort (Typ I Sofortreaktion), beispielsweise Asthma durch Mehlstaub oder verzögert durch ein Ekzem (Typ IV Spätreaktion), etwa Hautekzem durch Nickel zeigen.

Eine sogenannte Allergiebereitschaft ist zwar oftmals angeboren, doch Sie können auch ohne erbliche Vorbelastung jederzeit eine Allergie entwickeln.


Allergien: mögliche Symptome

Icon Husten

Atemprobleme, Husten

Icon Wind Sturm

Magen-Darm-Probleme wie Blähungen, Darmkrämpfe oder auch Durchfall

Icon Auge

Brennende, tränende oder geschwollene Augen

Icon Gesundheitscheck

Juckreiz, Hautausschlag

Icon Nase

Niesen, Schnupfen, verstopfte Nase

Die Schwere der Symptome kann stark variieren. Während einige Allergien nur lästig sind, können andere im schlimmsten Fall zu einem lebensbedrohlichen allergischen Schock führen.


Weitere mögliche Ursachen der Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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