Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie trotz Allergien eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und wann Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Inhalt dieser SeiteAllergien als Ursache eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsbedingte Allergien – es kann jeden treffen
Ob Asthma, Ekzeme oder Hauterkrankungen – über 34 Prozent der Frauen und rund 27 Prozent der Männer in Deutschland leiden unter einer Allergie (Quelle: statista). Ein Drittel der Allergien entsteht dabei durch den Kontakt mit Allergenen am Arbeitsplatz.
Besonders betroffen sind meist die Haut und Atemwege: Irritative und kontaktallergische Handekzeme sind die häufigste allergische Reaktion, die durch den Beruf entstehen kann. Oft treten sie bei Bauarbeitern, Malern, Lackierern oder Friseuren auf. Asthmatische Erkrankungen sind besonders häufig bei Bäckern, Tierärzten, in der Nahrungsmittelproduktion und im Gesundheitswesen der Grund für Berufsunfähigkeit. Mehr als ein Drittel der allergischen Atemwegserkrankungen werden durch Mehl und Backzusatzstoffe hervorgerufen. Ursachen für die allergischen Hautreaktionen sind in den meisten Fällen Konservierungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Friseurstoffe. Im schlimmsten Fall kann eine solche Allergie zur Berufsunfähigkeit führen.
Diese Berufsgruppen sind besonders gefährdet
Allergien können Sie theoretisch an jedem Arbeitsplatz entwickeln. Es gibt jedoch Berufe, in denen das Risiko für Allergien besonders hoch ist, wie die folgende Tabelle zeigt:
Bäcker, Konditor, Bäckereifachverkäufer | Mehlstaub, Hefe, Backmittel mit Enzymen |
Beschäftigte der Pharma-, Chemie- sowie Textilindustrie | Insektizide, Lackhärter, organische Lösungsmittel |
Drucker | Farben, Gummi (Latex), Terpentin, Lösemittel |
Friseur | Haarfarben, Bleich- und Blondiermittel, Festiger, Dauerwellenmittel, Duftstoffe, Gummi, Kosmetika, Nickel, Wasser |
Gärtner, Floristen | Pflanzeninhaltsstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Wasser |
Maler, Lackierer, Bauarbeiter | Epoxidharze, Nickel, Kobalt, Chrom, Lacke, Lösemittel, Isocyanate, Betonhärtemittel |
Metallarbeiter | Öle, Ölzusätze, Benzinzusätze, Schmierstoffe, Kühlschmierstoffe, Rostschutzmittel, Lötwasser |
Pflege- und Gesundheitsberufe | Latex, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lokalanästhetika, Antibiotika, Gummihilfsstoffe |
Schreiner | Holzstäube, Kleber, Lacke, Lösemittel, Terpene |
Tierpfleger; Beschäftigte in Labor, Landwirtschaft, Zoo | Tierallergene (Tierhaare, Speichel), Schimmelpilze |
Die folgenden Anzeichen deuten auf eine berufsbedingte Allergie hin
In jedem Fall sollten Sie Anzeichen von berufsbedingten Allergien frühzeitig untersuchen lassen. Sie können hierfür beispielsweise den Betriebsarzt hinzuziehen, dieser kann die Arbeitsbedingungen beurteilen und Tipps zu individuellen Präventionsmaßnahmen geben. Denn wäre eine Verschlimmerung der Allergie durch eine rechtzeitige Behandlung oder Schutzmaßnahmen vermeidbar gewesen, kann dies ein Problem bei der Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen berufsbedingten Allergien durch die Berufsgenossenschaft darstellen.
Meldepflicht bei berufsbedingter allergischer Reaktion
Besteht der Verdacht, dass Ihre Allergie durch Allergene während Ihrer beruflichen Tätigkeit ausgelöst wurde, sind der behandelnde Arzt, die Krankenkasse oder das Unternehmen verpflichtet, dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Betroffene Personen können auch selbst ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse über die Allergie informieren. Wird Ihre Allergie als Berufskrankheit anerkannt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Allergien
Abschluss ist prinzipiell möglich
Allergien können das Risiko für eine Berufsunfähigkeit erhöhen. Daher prüfen Versicherer genau, welche Vorerkrankungen Sie haben, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen wollen. Wie Ihre Chancen für einen Abschluss einer BU stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem auf die folgenden Faktoren an:
Es kommt zudem auf den Versicherer an. Verschiedene Anbieter einer BU können Ihre Allergie und das damit einhergehende Risiko für eine Berufsunfähigkeit durchaus unterschiedlich bewerten. Während also ein Versicherer Ihren Antrag ablehnen würde, würde ein anderer Sie versichern.
BU-Abschluss trotz Allergie? – Was ist möglich?
Stellen Sie als Allergiker einen Antrag auf eine BU bei einem Versicherer, wird dieser Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit prüfen. Je nachdem, wie hoch der Versicherer Ihr Risiko einschätzt, kann er Ihnen grundsätzlich eines der folgenden Angebote machen:
Gesundheitsfragen zu Allergien
Um Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit richtig einzuschätzen, prüfen Versicherer vor Vertragsabschluss Ihre bisherigen Erkrankungen. Hierzu stellen sie Ihnen eine Reihe von Gesundheitsfragen – auch zu Allergien.
Typische Gesundheitsfragen zu Allergien
„Bestehen oder bestanden in den letzten drei Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Haut (auch Allergie)?“
„Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt? In den letzten drei Jahren hinsichtlich: Allergien (z. B. Heuschnupfen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten), Atmungsapparat (z. B. Asthma bronchiale).“
„Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren bei Ihnen Krankheiten oder Beschwerden der Haut, Allergien (z. B. Neurodermitis, Psoriasis, (Kontakt-)Ekzem, Heuschnupfen, berufsbedingte Atemwegserkrankungen)?“
Geben Sie die Allergie unbedingt an
Die Versuchung ist sicher groß, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht ganz ehrlich zu sein, um die Chance auf eine BU nicht zu gefährden. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sonst verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 19). Sollte nach Abschluss der BU deutlich werden, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits unter Allergien litten, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.
Sie können mitunter Ihre Chancen auf eine BU sogar verbessern, wenn Sie die Gesundheitsfragen detailliert beantworten. Auch ein ärztliches Attest, das die Allergie als wenig schwerwiegend einordnet, kann hilfreich sein. Ein Attest ist auch nützlich, wenn Sie auf Allergien getestet wurden, aber auf keines der potenziellen Allergene reagieren.
Verbessern Sie Ihre Chancen auf eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Chancen auf einen kostengünstigen und umfassenden Versicherungsschutz trotz Ihrer Allergie erhöhen. Wir können zum Beispiel eine anonyme Risikovoranfrage für Sie durchführen. Das bedeutet, dass wir anonym einen Antrag auf eine BU bei ausgewählten Versicherern für Sie stellen. So erhalten Sie einen Überblick, welcher Versicherer Ihnen unter welchen Bedingungen eine BU anbieten würde. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da eine offizielle Ablehnung Ihres Antrags bei einem Versicherer den Abschluss bei einem anderen erschweren kann.
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Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Allergien
Ist man mit einer Allergie berufsunfähig?
Mit einer Allergie, etwa Heuschnupfen, sind Sie nicht automatisch berufsunfähig. Für private Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten Sie in der Regel als berufsunfähig, wenn Sie die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:
Bei einigen Allergien und Berufen ist es möglich, durch veränderte Arbeitsbedingungen im aktuellen Beruf arbeitsfähig zu bleiben. Meistens ist es schon hilfreich, bestimmte Arbeitsabläufe neu zu organisieren. Auch das Tragen von Schutzkleidung oder die Verwendung von Ersatzprodukten ohne das Allergen (beispielsweise latexfreie Handschuhe) kann schnell Abhilfe schaffen. Geht das nicht, kann ein Aufgabenwechsel, eine Umschulung oder eine Versetzung an einen anderen Standort möglicherweise eine Option sein. Sie müssen übrigens nicht an einen Arbeitsort mit geringerer Allergenbelastung pendeln oder gar ziehen, um wieder berufsfähig sein zu können. Das Gericht erklärte dies als unzumutbar (Quelle: OLG Saarbrücken 5 U 720/99, 5 U 720/99 – 48). Ein Versicherer hatte die Zahlung der BU-Rente an einen Handwerker mit polyallergischem Bronchialasthma mit diesem Verweis verweigert.
Berufsunfähigkeitsrente beantragen
Um die vereinbarte private Berufsunfähigkeitsrente von Ihrem BU-Versicherer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten, Sie fügen dem Antrag direkt alle Unterlagen, etwa ärztliche Atteste oder Prognosen bei, die Ihre Berufsunfähigkeit und ihre Dauer belegen. Ihr Antrag wird dann vom Versicherer geprüft – das dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an, erhalten Sie dann die Berufsunfähigkeitsrente.
So stellen Sie den Antrag auf BU-Rente
Was ist eigentlich eine Allergie?
Eine Allergie entsteht, wenn das Immunsystem auf bestimmte und normalerweise harmlose Umweltstoffe übermäßig reagiert. Es werden dann verstärkt körpereigene Eiweiße (Histamine) oder Abwehrzellen (T-Zellen) gebildet. Die Folge: Das Immunsystem behandelt diesen Stoff wie einen Krankheitserreger. Bleibt der erste Kontakt meist noch symptomfrei, so fängt der Körper bei Folgekontakten an, sich zu wehren. Es werden übermäßig viele Abwehrstoffe produziert und der Körper wird empfindlich gegenüber dem Stoff. Hierdurch kann sich im schlimmsten Fall eine Allergie entwickeln, die nicht heilbar ist.
Die Auswirkungen einer Allergie können sich sofort (Typ I Sofortreaktion), beispielsweise Asthma durch Mehlstaub oder verzögert durch ein Ekzem (Typ IV Spätreaktion), etwa Hautekzem durch Nickel zeigen.
Eine sogenannte Allergiebereitschaft ist zwar oftmals angeboren, doch Sie können auch ohne erbliche Vorbelastung jederzeit eine Allergie entwickeln.
Allergien: mögliche Symptome
Atemprobleme, Husten
Magen-Darm-Probleme wie Blähungen, Darmkrämpfe oder auch Durchfall
Brennende, tränende oder geschwollene Augen
Juckreiz, Hautausschlag
Niesen, Schnupfen, verstopfte Nase
Die Schwere der Symptome kann stark variieren. Während einige Allergien nur lästig sind, können andere im schlimmsten Fall zu einem lebensbedrohlichen allergischen Schock führen.
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