Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Burnout beachten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Psychische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom stellen heute die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit dar.
  • Grundsätzlich ist ein Burnout nicht als Krankheit im engeren Sinne anerkannt. Viele BU-Versicherer erkennen die chro­nische Erschöpfung dennoch als Ursache für Berufs­unfähig­keit an.
  • Mit einem Burnout als Vorerkrankung kann es schwierig sein, eine BU abzuschließen. Der Abschluss ist aber grundsätzlich möglich. Lassen Sie sich am besten von einem BU-Experten beraten.
  • Die BU zahlt bei einer Berufs­unfähigkeit durch ein Burnout, wenn Sie Ihre Arbeit zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht ausüben können.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Burnout eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei Burnout bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Burnout
  2. BU abschließen trotz Burnout
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich ein Burnout?

Burnout als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Burnout wird immer häufiger

Burnout als Ursache einer Berufs­unfähigkeit wird immer häufiger:

  • Laut einer Studie befürchten 61 Prozent der Arbeitnehmer ein Burnout. 21 Prozent stufen die Gefahr, ein Burnout zu erleiden als „hoch“ ein (Quelle: MDR, Pronova).
  • Die AOK zählte 2022 wiederum durchschnittlich 6,8 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 1.000 Mitglieder aufgrund einer Burnout-Diagnose. Damit hat sich die Diagnosehäufigkeit im letzten Jahrzehnt drastisch erhöht: 2004 lag sie noch bei 0,6 Fällen (Quelle: statista).
  • Auch das Krankheits­volumen dieser Diagnosegruppe ist zuletzt deutlich gestiegen: waren es 2004 noch 8,1 Krankheits­tage, registrierte die AOK 2022 durchschnittlich 159,8 AU-Tage je 1.000 Mitglieder (Quelle: statista).

Diese Berufe sind besonders gefährdet

  • Aufsichts- und Führungskräfte
  • Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe
  • Dialogmarketing
  • Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik
  • Ergotherapie
  • Haus- und Familienpflege
  • Sozial­verwaltung und -­versicherung
  • Altenpflege

Quelle: statista

Finanzielle Krisen durch Burnout?

Ein Burnout ist in der Regel heilbar, die Genesung kann allerdings mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Viele Menschen mit Burnout können in dieser Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen und sind berufsunfähig. Die Lohnfortzahlung im Krankheits­fall endet jedoch nach sechs Wochen.

  • Sie haben dann zwar mitunter noch bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten dann allerdings nur noch 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes (Quelle: Stiftung Warentest).
  • Auch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente lag im Jahr 2022 durchschnittlich nur bei 933 Euro pro Monat (nach Abzug des Beitrags zur Kranken­­­versicherung der Rentner) (Quelle: Deutsche Renten­ver­siche­rung).

Ohne Absicherung kann zur psychischen also eine finanzielle Krise drohen. Daher ist es wichtig, sich so früh wie möglich finanziell abzusichern. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt Ihnen dann im Fall einer Berufs­unfähigkeit durch Burnout eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Rente legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Burnout

Viele BU-Versicherer sehen in psychischen Vor­erkrankungen, einschließlich Burnout, ein erhöhtes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit. Ablehnungen sind daher häufig. Grundsätzlich ist es aber möglich, mit einem Burnout eine Berufs­unfähigkeits­versicherung – wenn auch zu schlechteren Konditionen – abzuschließen:

  • In den meisten Fällen müssen Sie dann aber mit höheren Beiträgen (Risikozuschlägen) rechnen.
  • Versicherer können auch das Burnout-Syndrom als Grund für eine BU-Rente ausschließen (Leistungsausschluss).
  • Befinden Sie sich gerade in psychotherapeutischer Behandlung, kann es auch sein, dass der Versicherer diese erst abwartet, um über Ihren Antrag zu entscheiden (Zurückstellung).

Wichtige Tipps für die Antragstellung

Icon Schutzschild

Ablehnung vermeiden

Wenn Ihr Antrag auf eine BU einmal von einem Versicherer abgelehnt wurde, kann jeder weitere Abschluss schwierig werden. Zum einen fragen Versicherer nach vorherigen Ablehnung eines BU-Antrags. Zum anderen wird die Ablehnung höchstwahrscheinlich in einer Datenbank vermerkt, auf die alle Versicherer zugreifen können. Lassen Sie sich daher zur Sicherheit von einem unserer BU-Experten beraten. Diese helfen Ihnen bei der Antragstellung, Vertragsprüfung und natürlich auch im Nachgang.

Icon Fragezeichen

Anonyme Risikovoranfrage nutzen

Makler haben die Möglichkeit, einen BU-Antrag ohne Ihren Namen bei verschiedenen Versicherern zu stellen. Mit dieser sogenannten anonymen Risikovoranfrage können Sie erfahren, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Ihren BU-Antrag trotz Burnout annehmen würde.

Icon Gesundheitscheck

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Ob bei einer anonymen Risikovoranfrage oder einem regulären Antrag: Damit Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit richtig einschätzen können, müssen Sie Gesundheitsfragen zu etwa Vor­erkrankungen und Beschwerden, stationären Behandlungen, Medikamenten oder auch Psychotherapie bis zu zehn Jahre zurückreichend beantworten. Liegt Ihr Burnout schon länger zurück, müssen Sie es also mitunter gar nicht angeben. Fällt Ihr Burnout aber in diesen Zeitraum, sollten Sie den Versicherer unbedingt darüber informieren, auch wenn dies die Annahme Ihres Antrags erschweren kann. Denn tun Sie dies nicht, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie keine BU-Rente vom Versicherer erhalten.

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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Burn-out?

Wurde bei Ihnen Burnout diagnostiziert und können Sie deswegen Ihre aktuelle Arbeit zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht ausüben, können Sie Leistungen aus Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung beziehen. Dafür stellen Sie möglichst zeitnah einen Leistungs­antrag bei Ihrem Versicherer. Fügen Sie diesem am besten alle nötigen Unterlagen bei, damit der Prozess schnell und problemlos erfolgt.


Leistungen rückwirkend erhalten

Prüfen Sie, ob Ihr BU-Vertrag die Klausel „rückwirkende Leistung“ enthält. Dann können Sie auch rückwirkend BU-Rente erhalten und vermeiden Zahlungsausfälle zwischen Eintritt und Anerkennung der Berufs­unfähigkeit. Dies ist relevant, wenn sich die offizielle Bestätigung Ihrer Berufs­unfähigkeit durch einen Arzt über einen längeren Zeitraum hingezogen hat. Oft nehmen Versicherte die BU-Rente auch erst spät in Anspruch, da sie noch die Hoffnung hatten, weiter berufstätig sein zu können.

Icon Kalender

Wichtige Klauseln und Regelungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Vertragsbedingungen genau prüfen

Die meisten BU-Versicherer erkennen das Burnout-Syndrom als psychische Erkrankung und damit als Ursache für eine Berufs­unfähigkeit an. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) sieht das Burnout-Syndrom allerdings nicht als eigenständige Krankheit an. Das hat in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Versicherten und Versicherern geführt. Die Versicherungs­bedingungen definieren einen Leistungsfall nämlich zumeist als eine durch eine spezifische Krankheit hervorgerufene Berufs­unfähigkeit. Mittlerweile wurde jedoch auch vom Landgericht München (Aktenzeichen: 25 O 19798/03) Burnout als Grund für eine Berufs­unfähigkeit juristisch bestätigt (Quelle: Institut für Wissen in der Wirtschaft).

Damit es im Ernstfall jedoch nicht zu Problemen kommt, sollten Sie bereits bei Abschluss Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung die Vertragsbedingungen dahingehend prüfen.

Was ist eigentlich ein Burnout?

Anhaltend überfordernde Lebensumstände können zu einer starken Belastung werden. Auslöser können etwa der eigene Perfektionismus oder auch mangelnde Anerkennung durch Vorgesetzte sein. Treten dann Erschöpfung, Entfremdung, Zynismus und verringerte Leistungsfähigkeit auf, wird dies als Burnout-Syndrom bezeichnet. Die Bezeichnung „Burnout“ geht auf Patien­ten­be­schrei­bungen zurück: Betroffene äußern häufig, sich wie ausgebrannt zu fühlen. Beim Burnout handelt es sich keineswegs um eine „Mode-Diagnose“. Chronische Erschöpfungszustände wurden bereits vor mehr als hundert Jahren diagnostiziert, allerdings fehlte damals ein übergreifender Begriff (Quelle: Hamburger Abendblatt).

Icon Scheitern

In dem aktuell in Deutschland verwendeten Diagnosekatalog ICD-10 wird „Ausgebranntsein [Burnout]“ als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ (Z73) eingeordnet (Quelle: DMDI). Ab 2027 wird in Deutschland der ICD-11 gelten. Dort wird „Burnout“ einen eigenen Code QD85 erhalten und als Problem in Verbindung mit Arbeit oder Arbeitslosigkeit eingegrenzt (Quelle: WHO).


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