Das Wichtigste in Kürze
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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Herzinfarkt und kann man mit einem Herzinfarkt noch eine BU abschließen?
Inhalt dieser SeiteHerzinfarkt als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Rund 6 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, etwa einen Herz-Infarkt, zurückzuführen. Zwar treten Ursachen für Berufsunfähigkeit wie psychische Erkrankungen (29,5 Prozent), Krebs (19,3 Prozent) oder Erkrankungen des Bewegungsapparates (19,1 Prozent) deutlich häufiger auf (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Das Risiko aufgrund eines Herzinfarkts nicht mehr arbeiten zu können, sollten Sie jedoch nicht unterschätzen, wie die folgenden Zahlen zeigen:
Geht es nach einem Herzinfarkt zurück in den Beruf?
Ob Sie nach einem Herzinfarkt in den alten Beruf zurückkehren können, hängt von der Schwere des Infarkts und von der jeweiligen Tätigkeit ab. Im Vordergrund steht zunächst die Genesung. In der Regel wird eine Erholungsphase von sechs bis acht Wochen empfohlen. Nach einer Bypass-Operation kann es auch bis zu zwölf Wochen dauern, bis die Betroffenen wieder arbeiten können. Der behandelnde Kardiologe schätzt ein, ob und wann die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
In manchen Fällen zieht ein Herzinfarkt dauerhafte Herzrhythmusstörungen nach sich oder beeinträchtigt die Pumpleistung des Herzens. Körperlich anstrengende Arbeit kommt dann meist nicht mehr infrage. Ebenso scheiden Berufe aus, in denen plötzlich auftretende Herz- und Kreislaufstörungen das Leben anderer Menschen gefährden können, etwa als Busfahrer, Kranführer oder Pilot. In diesen Fällen wird oft zu einer Umschulung geraten. Leichte Bürotätigkeiten sind oft auch nach einem Herzinfarkt noch zu bewältigen.
Herzinfarkt und Behindertengrad
Viele Menschen sind nach einem Herzinfarkt beeinträchtigt. Sie können sich diese Einschränkungen offiziell bestätigen lassen. Ausschlaggebend ist dabei, wie stark Sie durch die Herzerkrankung in Ihrer Leistung beeinträchtigt sind. Ein Grad der Schädigungsfolge (GdS) von 50 oder höher wird zum Beispiel bei den folgenden Voraussetzungen vergeben:
GdS | Einschränkung der Herzleistung |
---|---|
50–70 | Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3–4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten) |
80 | Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3–4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten) mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen |
90–100 | Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z. B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie) |
Herzinfarkt in Deutschland – Zahlen und Fakten
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Herzinfarkt
Wer nach einem erlittenen Herzinfarkt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchte, hat es schwer. Die meisten Versicherer lehnen bei dieser Vorerkrankung den Antrag meistens ab.
So werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewertet
Herzinfarkt
Herzinsuffizienz
Herzklappenfehler
Herzrhythmusstörungen
Herzschwäche
Bluthochdruck
Je nach Versicherer kann Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit durch einen Herzinfarkt unterschiedlich eingeschätzt werden. Daher wird in der Regel Ihr Antrag auf eine BU vom Versicherer eingehend und individuell geprüft. Deshalb müssen Antragsteller auch so viele Informationen und ihre gesamte Krankenhistorie preisgeben, damit der Versicherer das Risiko vollends einschätzen kann.
Gesundheitsfrage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Der Versicherer erfährt von Ihrem Herzinfarkt, da Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfassende Gesundheitsfragen beantworten müssen. Fragen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen können zum Beispiel so aussehen:
„Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Bluthochdruck [Werte größer 140/90 mmHg], Krampfadern, Thrombose, Arteriosklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)?“
Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie nähere Angaben zur Dauer, Medikation und Schwere der Erkrankung machen sowie weitere Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 19). Verletzten Sie diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer die Auszahlung der BU-Rente verweigern.
Dread-Disease-Versicherung als Alternative?
Eine Dread-Disease-Versicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie zahlt bei einer schweren Erkrankung einmalig eine zuvor vereinbarte Summe. Welche Krankheiten die Dread-Disease-Versicherung konkret versichert, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau definiert. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter, schließen aber zumeist einen Herzinfarkt sowie Bypass-Operationen und Erkrankungen des Herzmuskels ein. Die Auszahlung erfolgt jedoch in der Regel erst, wenn die Erkrankung in einem bestimmten Schweregrad vorliegt.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Besser Beratung nutzen
Unsere Experten können Sie unverbindlich beraten, ob Sie trotz Herzinfarkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Möglicherweise gibt es einige Versicherer auf dem Markt, die Ihnen dennoch einen Versicherungsschutz anbieten können. Dies können unsere BU-Berater mittels einer anonymen Risikovoranfrage für Sie herausfinden. Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.
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Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Herzinfarkt?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit Sie Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
Um eine BU-Rente vom Versicherer zu erhalten, müssen Sie einen sogenannten Leistungsantrag stellen. Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft Ihren Antrag auf eine BU-Rente genau. Das kann drei bis sechs Monate dauern. Legen Sie daher am besten alle relevanten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen über den Grad der Berufsunfähigkeit und die Prognose gleich bei, um die Bearbeitung Ihres Antrags nicht unnötig zu verzögern.
Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Ob Ihr Versicherer tatsächlich bei einer Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt leistet, ist auch stark vom jeweiligen Vertrag abhängig, den Sie abgeschlossen haben. Behält sich der Versicherer zum Beispiel eine abstrakte Verweisung vor, kann er Sie auf einen vergleichbaren Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben können. Der Versicherer zahlt dann keine BU-Rente aus. Bei Vertragsabschluss können zudem bestimmte Krankheiten als Ursache einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen worden sein. Gehören die Erkrankungen, die zu Ihrer Berufsunfähigkeit geführt haben, zu den sogenannten Leistungsausschlüssen, wird der Versicherer die Auszahlung einer BU-Rente verweigern.
Was ist eigentlich ein Herzinfarkt?
Ein Herzinfarkt, medizinisch auch akuter Myokardinfarkt genannt, wird dadurch ausgelöst, dass ein Herzgefäß vollständig oder fast vollständig verstopft ist. Infolge kann der Herzmuskel nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Hält der Sauerstoffmangel zu lange an, kann ein Teil des Herzmuskels absterben – es besteht Lebensgefahr (Quelle: gesundheitsinformationen.de).
Risikofaktoren für einen Herzinfarkt
Ungesunde Ernährung
Bluthochdruck
Bewegungsmangel
Stress
Rauchen
Fettstoffwechselstörung
Quelle: Stiftung Herzgesundheit
Gesundheitliche Folgen eines Herzinfarkts
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
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