Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Kann man durch Internetsucht berufsunfähig werden und zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall?
Inhalt dieser SeiteInternetsucht als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Internetsucht – Zahlen und Fakten
Fast alle Menschen nutzen in Deutschland das Internet: 2023 lag der Anteil der Internetnutzer bei 95 Prozent (Quelle: Destatis). Zum relativ neuen Phänomen Internetsucht – manchmal auch Online-Sucht, Handy-Sucht, Internetabhängigkeit oder auch Internetnutzungsstörung genannt – liegen bis jetzt wenige Zahlen vor. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2022 zeigt aber, dass besonders junge Menschen zwischen 10 und 17 von Internetsucht betroffen sind:
Internetnutzung | Riskante Nutzungsverhalten | Pathologisches Nutzungsverhalten |
---|---|---|
Computerspiele | 11,8 % | 6,3 % |
Soziale Medien | 16,4 % | 6,3 % |
Streaming | 13,9 % | 2,3 % |
Bei Jungen und jungen Männer dominieren dabei (Online-)Spiele, während Mädchen und junge Frauen sich mehr in sozialen Netzwerken aufhalten. Frauen und Mädchen sind aktuell auch anfälliger für eine Internetsucht.
Aber auch Erwachsene können an einer Internetsucht erkranken. Grundsätzlich gilt jedoch mindestens ein bis zwei Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland als internetsüchtig. Das sind 800.000 bis 1,6 Millionen Menschen – Tendenz steigend (Quelle: Ärzteblatt).
Berufsunfähigkeit durch Internetsucht
Erst 2018 wurde Online-Sucht als Krankheit anerkannt. Zahlen zu Internetsucht als Ursache von Berufsunfähigkeit liegen, unserer Recherche zufolge, bisher nicht vor.
Einschätzung unseres Experten:
„Aufgrund einer Internetsucht unter die Berufsunfähigkeit zu fallen, ist eher unwahrscheinlich. Ein Arzt müsste bescheinigen, dass man aus genau diesem Grund seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dies würde noch entsprechend geprüft werden. Möglicherweise ist die Internetsucht auch ein Symptom einer anderen psychischen Erkrankung wie einer Depression.“
Dennoch ist es vorstellbar, dass Internetsucht so stark ausgeprägt ist, dass sie zu Berufsunfähigkeit führt. Eine Berufsunfähigkeit durch Internetsucht wird zudem dadurch befördert, dass es Betroffene kaum vermeiden können, im Berufsleben mit dem Internet in Kontakt zu kommen und so mit ihrer Sucht konfrontiert zu werden. In der heutigen Zeit ist es in den meisten Jobs nahezu unmöglich, ohne einen PC mit Internetanschluss zu arbeiten. Außerdem wird es auch im Berufsleben – natürlich je nach Tätigkeit – immer wichtiger, sich in sozialen Netzwerken darzustellen und dort zu partizipieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Internetsucht
BU-Abschluss grundsätzlich möglich
Für Menschen mit einer Internetsucht ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich möglich. Je nachdem, wie stark Versicherer Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht sehen, können Sie Ihnen schlechtere Bedingungen anbieten, etwa höhere Beiträge verlangen (Risikozuschlag) oder bestimmte Ursachen für eine Berufsunfähigkeit ausschließen (Leistungsausschluss). Schätzen Versicherer das Risiko für eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Internetsucht als zu hoch ein, können sie den Antrag auf eine BU jedoch prinzipiell auch ablehnen. Dies kann besonders der Fall sein, wenn weitere Diagnosen, wie Depression, Aufmerksamkeitsdefizit- oder Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S) oder Angststörung gestellt wurden.
Gesundheitsfragen zu psychischen Erkrankungen
Beantragen Sie eine BU müssen Sie dem Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Vorerkrankungen beantworten. Die Antworten auf diese Fragen sollten wahrheitsgemäß sein, da Sie sonst die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Der Versicherer kann infolge im schlimmsten Fall die Auszahlung einer BU-Rente verweigern. Typische Gesundheitsfragen sind zum Beispiel:
Waren Sie wegen einer Internetsucht in Behandlung, müssten Sie diese Frage in der Regel bejahen.
Anonymen Testantrag stellen
Hat ein Anbieter Ihren Antrag für eine BU einmal abgelehnt, wird jeder weitere Abschluss schwieriger. Ein Grund ist, dass Versicherer auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen können, in der Ihre Ablehnung höchstwahrscheinlich vermerkt wird. Zudem sind Sie verpflichtet, jede vorherige Ablehnung Ihres Antrags einem neuen Versicherer mitzuteilen. Das bedeutet zwar nicht, dass auch Ihr neuer Antrag abgelehnt wird – BU-Versicherer können Ihr Risiko unterschiedlich bewerten. Sie werden aber als Kunde für einen Versicherer nicht unbedingt attraktiver, da dieser Risiken möglichst gering halten möchte.
Um eine Ablehnung zu verhindern, kann jedoch ein Makler eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage für Sie stellen. Mit diesem anonymen Testantrag können Sie ohne Risiko Ihre Chancen auf eine BU abschätzen.
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Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Internetsucht?
Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen erfüllt sein
Generell gilt, dass Sie bei Berufsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt bekommen. Als berufsunfähig gilt, wer über eine Dauer von mehr als 6 Monaten hinweg zu mehr als 50 Prozent nicht mehr im gewohnten Beruf arbeiten kann. Dies muss Ihnen ein Arzt bestätigen. Um eine private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie dann einen Antrag stellen.
So stellen Sie einen Leistungsantrag
Liegt eine Kombination mit anderen psychischen Erkrankungen vor?
Wenn die Sucht so ausgeprägt ist, dass kein normales Arbeiten mehr möglich ist, ist es durchaus denkbar, dass Betroffene als berufsunfähig gelten und dies von Versicherern auch anerkannt wird. Sicherlich hängt dies auch in hohem Maße davon ab, ob mit dem Problem der Internetsucht noch andere psychische Probleme einhergehen. Ob also eine Berufsunfähigkeitsrente bei Internetsucht bezahlt werden wird, hängt von der konkreten ärztlichen Diagnose, dem individuellen Fall und dem Versicherer ab.
Was ist eigentlich Internetsucht?
Internetsucht zählt seit 2018 zu den Suchterkrankungen
Seit den 1990er hat das Internet immer stärker Einzug in das Leben der Menschen erhalten. Dadurch sind auch neue Krankheitsbilder entstanden. Da Internetsucht ein noch relativ neues Phänomen ist, war ihr Status als Krankheit lange unklar. Im Jahr 2022 wurde jedoch Computerspielsucht („(Internet) Gaming Disorder“) in das weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (ICD) aufgenommen und somit als Krankheit anerkannt.
Die Diagnose bezieht sich zwar in erster Linie auf das Spielen am Computer, wird aber mitunter auch weiter gefasst und zum Beispiel auch auf Online-Shopping, Social Media, Streaming oder auch Konsum von Pornografie bezogen.
Internetsucht ist somit eine psychische Störung. Da die Muster der Internetsucht, den anderen Süchte, wie Kauf- oder Spielsucht ähneln, herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass sie zu den Verhaltenssüchten zählt. Das bedeutet, dass Personen einen starken, inneren Drang nach einem bestimmten Verhalten haben und dieses ausleben müssen, es aber eigentlich nicht wollen (Quelle: gesund.bund).
Wie zeigt sich eine Internetsucht?
Auch, wenn Sie lange und häufig das Internet nutzen, muss dies nicht notwendig ein problematisches Verhalten sein und auf eine Internetsucht hinweisen. Laut der American Psychiatric Association liegt eine Computerspielsucht hingegen vor, wenn fünf oder mehr der folgenden Symptome zutreffen und länger als ein Jahr lang bestehen:
Quelle: American Psychiatric Association
Internetsucht und andere psychische Erkrankungen
Zwei Studien des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2011 und 2013 zeigen, dass Internetabhängigkeit häufig mit anderen psychischen Krankheiten wie Depression oder Angststörung einhergeht. Online-Sucht betrifft auch häufiger Menschen, die eine Neurodivergenz, wie Autismus oder eine Aufmerksamkeitsdefizit- beziehungsweise Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S) aufweisen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
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