Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Migräne beachten müssen

Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Migräne kann bis zur Berufs­unfähigkeit führen. Eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) schützt dann vor finanziellen Einbußen.
  • Ob der Abschluss einer BU mit Migräne möglich ist, hängt davon ab, wie der Versicherer Ihr individuelles Risiko für eine Berufs­unfähigkeit einschätzt.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, Ihre Chancen vorher ein­zuschätzen. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei.
  • Führt Migräne zu einer längeren Berufs­unfähigkeit, zahlt der Versicherer eine Berufs­unfähigkeitsrente aus.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie mit Migräne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und unter welchen Bedingungen Sie eine BU-Rente erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Migräne
  2. BU abschließen trotz Migräne
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich Migräne?

Migräne als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Icon Kopfschmerzen

14,8 Prozent der Frauen und 6 Prozent der Männer in Deutschland leiden unter Migräne. Bei weiteren 13,7 Prozent der Frauen und 12 Prozent der Männer ist eine Migräne wahrscheinlich (Quelle: Robert Koch-Institut). Am häufigsten tritt Migräne in der Alters­gruppe der 35- bis 45-Jährigen auf. Die Hälfte der Betroffenen erleidet eine Attacke pro Monat. Bei jedem zehnten Migränepatienten sind es vier oder mehr Attacken (Quelle: Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft).


Migräne und Berufs­unfähigkeit

Migräne schränkt Menschen nicht nur in ihrem Alltag ein. Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Wortfindungs- und Konzentrationsstörungen können auch die Ausübung des Berufs erschweren. Diese Folgen kann Migräne für den Beruf haben:

Icon Scheitern

Fehltage

Migräne führt häufig zu Fehltagen. Laut der Techniker Krankenkasse waren 2023 Arbeitnehmer pro Migränefall durchschnittlich 4,1 Tage arbeitsunfähig (Quelle: Techniker Krankenkasse).

Icon Person im Bett

Berufs­unfähigkeit

Auch wenn eine Migräneattacke meistens nach drei Tagen abgeklungen ist, können die Kopfschmerzen, wenn sie häufig und in kurzen Abständen auftreten, die berufliche Tätigkeit unmöglich machen und zur Berufs­unfähigkeit führen. Migräne wird unter anderem durch Trigger ausgelöst wie flackernde Bildschirme, Stress, starke Gerüche wie Parfüm, laute Geräusche und Lärm, unregelmäßige Tagesabläufe zum Beispiel durch Schichtarbeit oder auch helles Licht. Welche Trigger Migräne auslösen, ist individuell. Mitunter arbeiten aber Betroffene in einem Beruf mit vielen individuellen Triggern, die zu häufigen Migräneattacken führen. Die Angst vor der nächsten Attacke kann zudem wiederum Stress verursachen. Migräne wird als Erkrankung häufig von Außenstehenden auch nicht richtig ernst genommen – dies kann Menschen mit Migräne zusätzlich unter Druck setzen.


Finanzielle Folgen einer Berufs­unfähigkeit

Für die meisten Menschen stellt das Einkommen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit die Haupteinnahmequelle dar (Quelle: DESTATIS). Fällt dieses weg, weil Menschen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, dann bedeutet das für viele, dass sie ihren bisherigen Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten können. Studien zeigen, dass Erwerbslosigkeit häufigster Auslöser für Überschuldung ist oder auch ein hohes Armutsrisiko birgt (Quelle: DESTATIS, Bundeszentrale für politische Bildung).

Icon Hand mit Pfeil

Umso wichtiger ist es, dass Sie privat vorsorgen. Mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung erhalten Sie bei Berufs­unfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt, deren Höhe Sie bei Abschluss selbst festlegen können. Zwar gibt es auch eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente der Deutschen Renten­versicherung. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings verhältnismäßig hoch: Eine Berufs­unfähigkeit reicht dann nicht aus – vielmehr müssen Sie kaum fähig sein, irgendeiner Arbeit nachzugehen. Auch fällt sie mit durchschnittlich 1.000 Euro im Monat eher niedrig aus.

Berufs­unfähigkeits­­versicherung abschließen trotz Migräne

Bevor Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, führen die Versicherer eine ausführliche Prüfung Ihres individuellen Risikos für eine Berufs­unfähigkeit durch. Auch mit Migräne haben Sie grundsätzlich Chancen auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ob Sie allerdings trotz Migräne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, hängt immer auch von der Schwere der Erkrankung ab:

  • Grundsätzlich gilt: Eine leichte Migräne (meistens ohne Aura, teilweise aber auch mit Aura) wird häufig unter normalen Bedingungen von Versicherern an­genommen.
  • Bei häufigen Migräneattacken oder einer schweren Migräne stellen Versicherer oftmals Rückfragen. Dann kann der Versicherungsvertrag unter Umständen nur mit Einschränkungen geschlossen werden:
    • Erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag, zahlen Sie höhere Beiträge. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie aber die volle vereinbarte Summe ausbezahlt.
    • Wird wiederum ein Leistungsausschluss vereinbart, erhalten Sie nur dann eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn die Berufs­unfähigkeit nicht auf Migräne zurückzuführen ist.
     
  • Treten regelmäßig schwere Migräneattacken auf, die ein- oder sogar mehrmals im Monat zu Arbeits­ausfällen führen, ist der Versicherung das Risiko eventuell zu hoch und sie lehnt die Aufnahme in die Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung ab.

Mehr zur BU trotz Vorerkrankung

Die Annahme von BU-Antragstellern mit Migräne ist – wie bei vielen Vor­er­krankungen – eine Einzelfallentscheidung: So kann es sein, dass ein Versicherer Migränepatienten ablehnt, während ein anderer Versicherte mit Migräne unter gewissen Einschränkungen aufnimmt. Wieder andere Versicherer schließen den Vertrag trotz bestehender Migräneerkrankung ohne Ein­schränkungen ab.


So läuft die Risikoprüfung ab

Gesundheitsfragen beantworten

Um einen Eindruck von Ihrem individuellen Risiko für eine Berufs­unfähigkeit zu erhalten, stellt der Versicherer Ihnen Fragen zu Vor­erkrankungen. So können zum Beispiel Fragen des Versicherers aussehen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Gehirns (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?“

„Sind in den letzten drei Jahren Beschwerden diesbezüglich aufgetreten (z. B. Kopfschmerzen, Schwindelzustände, Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen, Ohnmachten, Krampfanfälle, Lähmungen, Empfindungsstörungen)?“

„Treten oder traten Ihre Kopfschmerzen innerhalb der letzten fünf Jahre in Zusammenhang mit einer neurologischen
Erkrankung (z. B. Hirntumor), einer Gefäßerkrankung (z. B. Hypertonie), einem Schädel-Hirn-Trauma oder einer rheumatischen Erkrankung auf?“

„Wie treten oder traten Ihre Kopfschmerzen innerhalb der letzten fünf Jahre auf? a) überwiegend einseitig b) von pochendem/pulsieren Charakter c) mit plötzlichem/anfallsartigem Beginn d) häufig mit Übelkeit und Erbrechen e) mit Lärm-/Geruchsempfindlichkeit f) mit Aura/neurologischen Symptomen wie z. B. Sehstörungen, g) Kribbeln, Taubheitsgefühl, Lähmungen h) nie länger als max. 72 Stunden andauernd.“

*Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahre.

Mehr zu Gesundheitsfragen in der BU

Icon Vertrag

Die Angst vor einer Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung kann groß sein. Dennoch sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, eventuelle Vor­er­krankungen zu verschweigen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in jedem Fall ehrlich und geben Sie alle ärztlichen Behandlungen an. Zu dieser sogenannten vorvertraglichen Anzeige sind Sie sogar rechtlich verpflichtet (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz). Stellt die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass Sie im Aufnahmeantrag falsche Angaben gemacht haben, kann sie die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern.

Eigene Gesundheitsgeschichte darstellen

Im Verlauf der Risikoprüfung wird der Versicherer vermutlich genaue Angaben darüber wünschen, wie häufig Ihre Migräneattacken auftreten und wie schwer diese ausfallen. Eine genaue Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie mit entsprechenden Belegen durch aktuelle ärztliche Stellung­nahmen hilft der Versicherung, sich ein genaues Bild über die Situation zu machen. Umso leichter kann sie einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen eine Aufnahme infrage kommt. Machen Sie also am besten so genaue Angaben wie möglich und legen Sie Ihrem Antrag auch medizinische Befunde bei, wie einen Bericht oder eine Prognose Ihres Arztes zu Ihrer Migräneerkrankung.


Mit einer anonymen Risikovoranfrage Ablehnungen vermeiden

Lehnt ein Versicherer Ihren Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, wird dies sehr wahrscheinlich in einer bundesweiten Datenbank gespeichert, die alle BU-Anbieter einsehen können. Das kann den Abschluss eines Vertrags bei einer anderen Versicherungsgesellschaft erschweren. Gleichzeitig fragen Versicherer meistens danach, ob Ihr Antrag bei einem anderen Anbieter schon mal abgelehnt wurde. Eine Ablehnung sollten Sie also am besten vermeiden.

Lassen Sie besser einen unserer Experten eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Dabei wird ein Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung mit all Ihren Gesundheitsdaten, jedoch ohne Ihren Namen und Ihre Adresse bei mehreren Versicherern gestellt. Somit können Sie unverbindlich sehen, ob und zu welchen Konditionen Versicherer einen Vertrag mit Ihnen schließen würden, ohne eine offizielle Ablehnung zu riskieren.

Icon Fragezeichen

Icon Sprechblase mit Gesicht

So können wir Ihnen helfen

Gerade Menschen mit Vor­erkrankungen sollten sich beim Abschluss einer Be­rufs­unfähig­keits­­versicherung helfen lassen. Wir haben hauseigene Versicherungsfachleute, die sich auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung spezialisiert haben. Seit mehreren Jahren beraten und betreuen sie die verschieden­sten Kunden. Nutzen Sie diese Erfahrung. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung gern direkt oder fordern Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Tarifvergleich an.

In einem Gespräch kann der BU-Experte mit Ihnen zusammen ermitteln, welche Anbieter und Tarife infrage kommen würden. Auch hilft er Ihnen mit dem Antrag und der Gesundheitsprüfung, damit Sie umfassend abgesichert sind – trotz Migräne.

So läuft eine BU-Beratung bei uns ab

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Migräne?

Hindert Ihre Migräne Sie daran, weiterhin Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, dann haben Sie mitunter Anspruch auf die private Berufs­unfähigkeitsrente Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hierfür müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 50 Prozent
    Können Sie aufgrund Ihrer Migräne Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachgehen, erfüllen Sie ein wichtiges Kriterium der Berufs­unfähigkeit.
  • Mindestens sechs Monate
    Ihre Berufs­unfähigkeit muss von Dauer sein. Gemeinhin gilt hier, dass sie mindestens sechs Monate andauern muss.
  • Durch einen Arzt bestätigt
    Ein Arzt muss Ihnen schriftlich eine Berufs­unfähigkeit im Sinne Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung bestätigen.

Mehr Infos: Wann ist man berufsunfähig


Icon Blatt mit Lupe

Prüfen Sie Ihren Vertrag

Ihr Vertrag kann Klauseln oder Regelungen enthalten, die Ihre Chancen, bei Berufs­unfähigkeit eine BU-Rente zu erhalten, verringern. Enthält Ihr BU-Vertrag zum Beispiel eine abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die Auszahlung der Rente mit dem Verweis verweigern, dass Sie theoretisch noch fähig wären, einen anderen gleichwertigen Beruf auszuüben. Mitunter haben Sie bei Vertragsabschluss auch Leistungsausschlüsse vereinbart. Das bedeutet, dass bestimmte Krankheiten, etwa Kopfschmerzen oder Migräne, nicht als Ursache einer Berufs­unfähigkeit akzeptiert werden. Führt also Ihre Migräne zu einer Berufs­unfähigkeit, würden Sie keine private Rente erhalten.


Antragstellung

Beantragen Sie eine Berufs­unfähigkeitsrente aufgrund von Migräne bei Ihrem Versicherer, wird dieser genau prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt. Denn so schwer Migräne­attacken auch sind, sie gehen wieder vorüber. Eine Berufs­unfähigkeit aufgrund von Migräne erfordert daher ausführliche ärztliche Stellungnahmen zum Grad der Berufs­unfähigkeit sowie zur Prognose. Dem Antrag auf BU-Rente sollten Sie daher alle nötigen Unterlagen direkt beifügen.

So stellen Sie einen Leistungsantrag

Was ist eigentlich Migräne?

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die zu Kopfschmerzattacken führt, die in unregelmäßigen Abständen wiederkehren. Migräne wird in der Regel durch bestimmte Reize, sogenannte Trigger, ausgelöst. Diese Erkrankung ist nicht heilbar. Die Behandlung zielt meist darauf ab, Migräneanfälle zu reduzieren und die Symptome zu lindern. Die Ursachen von Migräne sind noch nicht restlos geklärt. Wissenschaftler gehen aber davon aus, dass die Veranlagung zur Migräne vererbt wird.


Häufige Symptome einer Migräne

  • Pulsierender, pochender oft einseitiger Kopfschmerz mittlerer bis hoher Intensität
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Empfindlichkeit gegenüber Licht, Geräuschen oder Gerüchen
  • Neurologische Ausfallerscheinungen wie Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen oder auch Sehen von Doppelbildern
  • Konzentrationsschwierigkeiten

Mögliche Trigger von Migräne

Icon Uhr Zeit Achtung

Stress

Icon Kaffeemaschine

Koffein, Alkohol und Nikotin

Icon Uhr mit Pfeil

Schlafmangel und Zeit­verschiebung

Icon Blitz

Lärm, helles Licht und starke Gerüche

Icon Pfeil nach unten

Unter­zuckerung

Icon Frau

Hormon­veränderungen


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH