Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Rückenschmerzen beachten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Rückenschmerzen können vorübergehend oder chronisch sein und zu einer dauerhaften Berufs­unfähigkeit führen.
  • Wer eine BU abschließen will, muss bei chronischen Rückenschmerzen mit Beitragszuschlägen, Leis­tungs­ausschlüssen oder gar der Ablehnung des Antrags rechnen.
  • Bei schweren Rückenerkankungen sollten anonyme Risiko­vor­anfragen bei mehreren Versicherern gestellt werden – wir unterstützen Sie hierbei.
  • Führen Rückenschmerzen zur Berufs­unfähigkeit, zahlt der Versicherer eine BU-Rente aus, wenn Sie deutlich und lang andauernd in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Rückenschmerzen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufs­unfähigkeit durch Rückenschmerzen zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Rückenschmerzen
  2. BU abschließen trotz Rückenschmerzen
  3. Zahlt meine BU?
  4. Wie entstehen eigentlich Rückenschmerzen?

Rückenschmerzen als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Viele Menschen in Deutschland leiden unter Rückenschmerzen: Knapp ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung klagen über Rückenbeschwerden (Quelle: statista). Laut einer Umfrage der AOK gaben sogar 81 Prozent der Befragten an, im vergangenen Jahr mindestens einmal Rückenschmerzen gehabt zu haben (Quelle: AOK). In vielen Fällen ist der Beruf Auslöser für die Schmerzen. Häufig sind Beschäftigte in Berufsfeldern mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten von Rückenschmerzen betroffen:

Icon Fabrik

Metallerzeugung und ­-bearbeitung

Icon Lagerhaus

Verkehrs- und Lagerberufe

Icon Bagger

Bau- und Baunebenberufe

Icon Holzboden

Holzberufe

Unterschätzen Sie jedoch nicht auf den ersten Blick wenig körperlich anstrengende Tätigkeiten, wie Bürojobs. Auch sie führen bei Arbeitnehmern oft zu Rückenschmerzen. Der Grund ist das lange Sitzen. Durchschnittlich sitzt jeder Deutsche 9,2 Stunden pro Werktag. Knapp 3,5 Stunden verbringt er dabei im Durchschnitt sitzend auf der Arbeit. Langes Sitzen erhöht das Risiko für die Entstehung zahlreicher Krankheiten, zum Beispiel:

  • Diabetes Typ 2
  • Adipositas
  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs

(Quelle: DKV)


Rückenschmerzen und Berufs­unfähigkeit

Rückenschmerzen können Menschen darin einschränken, ihrem Beruf normal nachzugehen. Hört der Rücken nicht mehr auf zu schmerzen, sind die Rückenleiden chronisch geworden. Als chronisch gelten Rückenschmerzen dann, wenn sie über drei Monate anhalten. Ferner muss der Betroffene länger als vier Wochen aufgrund der Rückenleiden krankgeschrieben worden sein und an über zwei Schmerzepisoden pro Jahr leiden. Im schlimmsten Fall können chronische Rückenschmerzen zur Berufs­unfähigkeit führen.

  • Viele Fehltage
    Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes waren laut des Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse Ursache für durchschnittlich 16,2 Arbeitsunfähigkeitstage je Fall. Häufige Gründe für Arbeitsunfähigkeitstage sind Rückenschmerzen, Bandscheibenschäden, krankhafte Veränderungen der Schulter, sonstige Gelenkkrankheiten oder auch Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens (Quelle: Techniker Krankenkasse).
  • Häufige Berufs­unfähigkeit
    Auf Platz zwei der häufigsten Ursachen für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind Erkrankungen des Bewegungsapparats – dazu zählen auch Rückenschmerzen. Am häufigsten können Menschen jedoch aufgrund von psychischen Erkrankungen und Krankheiten des Nervensystems ihrem Beruf nicht mehr nachgehen (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Beachten Sie, dass Rückenschmerzen oft psychischen Ursprungs sind. Psychische Belastungen wie Einsamkeit, Stress oder Trauer können zu Schmerzen im Rücken führen (Quelle: NDR).

Berufs­unfähigkeit und ihre finanziellen Folgen

Für die meisten Menschen bedeutet der Verlust des Einkommens, dass sie ihren bisherigen Lebensstandard nicht halten können. Dies kann finanziellen Stress bedeuten, der mitunter Rückenschmerzen noch verstärken kann. Können Sie aufgrund starker chronischer Rückenschmerzen nicht mehr irgendeiner Arbeit nachgehen, dann haben Sie mitunter Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung. Die Voraussetzungen für diese Rente sind allerdings verhältnismäßig hoch, die Leistungen zugleich eher niedrig: Sie erhalten sie nur, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können, und sie liegt durchschnittlich bei rund 1.000 Euro monatlich.

Sie können sich gegen dieses finanzielle Risiko mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung absichern. Diese zahlt Ihnen ebenso eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente aus und das bereits, wenn Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können. Die Höhe der privaten Berufs­unfähigkeitsrente können Sie beim Abschluss der BU selbst festlegen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Rückenschmerzen

Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen möchten, prüft der Versicherer zunächst, wie hoch Ihr individuelles Risiko ist, berufsunfähig zu werden. Grundsätzlich werden Schmerzen und Erkrankungen am Rücken dabei differenziert betrachtet. Für den Anbieter der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung spielen hauptsächlich die Intensität und der konkret ausgeübte Beruf eine Rolle.

Icon Vertrag

Bei einmalig aufgetretenen Rückenschmerzen bei einem körperlich nicht anspruchsvollen Beruf ist eine Annahme unter normalen Bedingungen und nach einjähriger Beschwerdefreiheit wahrscheinlich. Kommt es lediglich gelegentlich zu Rücken­schmerzen, ohne dass diesen ein konkretes Krankheits­bild zugrunde liegt, so wird auch dieser Antrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zumeist angenommen.

Icon Blatt mit Lupe

Anders sieht es in der Regel dann aus, wenn die Schmerzen mehrmalig auftreten oder auf ein chronisches Leiden zurückgehen und wenn Sie wegen Ihrer Rückenschmerzen in Behandlung sind. In diesem Fall muss sich der Antragsteller darauf einstellen, dass der Versicherer ihm Vertragskonditionen anbietet, mit denen er das erhöhte Risiko ausgleichen möchte:

  • Risikozuschläge
    Möglich ist zum Beispiel, dass der Versicherer Ihnen nur einen Vertrag mit einem erhöhten monatlichen Beitrag (Risikozuschlag) anbietet. Bei zum Beispiel einer Bandscheibenvorwölbung sind oft Risikozuschläge von 25 Prozent und mehr üblich. Personen mit chronischen Rückenleiden sollten mit Monatsbeiträgen im mindestens zwei- beziehungsweise unteren dreistelligen Bereich rechnen.
  • Leistungsausschlüsse
    Ebenso kann der Versicherer Leistungsausschlüsse vertraglich festhalten. Das bedeutet, dass er bestimmte Ursachen einer Berufs­unfähigkeit, zum Beispiel Rückenschmerzen, ausschließt. Werden Sie also aufgrund von Rückenschmerzen berufsunfähig, würden Sie keine Berufs­unfähigkeitsrente erhalten.

Wichtig: Lassen Sie sich auf Leistungs­ausschlüsse möglichst nicht ein. Oftmals sind diese ungenau formuliert und schränken die Wirksamkeit der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung erheblich ein. Ist der Ausschluss nicht zu umgehen, bietet es sich an, im Rahmen regelmäßiger Über­prüfungen feststellen zu lassen, ob der Ausschluss noch gerechtfertigt ist.

Icon Vertrag kündigen

Ist dem Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit zu hoch, kann er Ihren Antrag auch ablehnen. Verschleißbedingte Rückenleiden sind zum Beispiel in der Regel nicht versicherbar. Auch Krankheiten wie Arthrose, Osteoporose, Gicht sowie Rheuma können in schweren Fällen dazu führen, dass der Versicherer Ihnen die Absicherung der Arbeitskraft verwehrt.


So läuft die Risikoprüfung ab

Gesundheitsfragen beantworten

Um Ihr individuelles gesundheitliches Risiko für eine Berufs­unfähigkeit abschätzen zu können, stellt Ihnen der Versicherer Fragen zu Ihren Vor­erkrankungen. So können typische Gesundheitsfragen aussehen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten, Unfall­folgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervico­brachialgie)?

Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten X* Monaten Beschwerden in einem der folgenden Bereiche?: Des Stütz- und Bewegungsapparates, der Wirbelsäule, Bandscheiben, Knochen, Gelenke, Sehnen, Bänder, des Bindegewebes (z. B. Be­wegungs­ein­schränkung, Rückenbeschwerden, Wirbel­säulen­ver­biegungen, Gelenk­verschleiß, -­entzündung, -versteifung, Rheuma, Arthritis.“

„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen: des Stoffwechsels (z. B. Zuckerkrankheit, Gicht, Fettstoffwechselstörung, Schilddrüsenerkrankung)?“

„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern* oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen: des Stütz- und Bewegungsapparates wie der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen, der Gelenke, der Muskeln, der Sehnen oder der Bänder (z. B. Rückgratverkrümmung, Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Sehnenscheiden­entzündung, Gelenk­entzündungen, Gelenkverschleiß, Rheuma, Fibromyalgie)?“

*Die Betrachtungszeiträume für einzelne Fragen variieren von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahren beziehungsweise drei, sechs oder zwölf Monaten.

Gesundheitshistorie darstellen

Vor allem bei chronischen Leiden wird der Berufs­unfähigkeits­versicherer in der Regel genauere Informationen und ein ärztliches Attest anfordern. Denn nur, wenn dem Versicherer lückenlose und genaue Informationen vorliegen, kann er sich ein konkretes Bild über das Rückenproblem verschaffen und das Risiko am besten abschätzen. Um den Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollten Sie also am besten alle Unterlagen bereits vorliegen haben und Ihre Gesundheitshistorie genau aufbereiten können.

Aus den Unterlagen sollte hervorgehen:

  • Wann das Rückenproblem festgestellt wurde und wie die Diagnose lautet
  • Weshalb es zu der Rückenerkrankung kam
  • Wie behandelt wurde
  • Wann die Krankheit behandelt wurde
  • Wann diese gegebenenfalls ausgeheilt war

Ablehnung vermeiden – anonyme Risikovoranfrage stellen

Bei chronischen Rücken­erkrankungen ist das Risiko einer Ablehnung des BU-Antrags hoch. Eine Ablehnung sollten Sie allerdings möglichst vermeiden. Zwar prüft jeder Versicherer Ihr Risiko neu und unabhängig: Es kann also sein, dass ein Versicherer Ihren Antrag annimmt, wo ein anderer ihn bereits abgelehnt hat. Jede Ablehnung macht Sie aber als Kunde weniger attraktiv. Versicherer erfahren von Ihrer Ablehnung, da sie sich in der Regel danach erkundigen und Sie gesetzlich verpflichtet sind, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Ablehnung Ihres Antrags wird zudem höchstwahrscheinlich in einer zentralen Datenbank vermerkt, die alle Versicherer einsehen können.

Es gibt jedoch eine einfache Möglichkeit, eine offizielle Ablehnung zu umgehen. Unsere BU-Experten können für Sie bei mehreren Versicherern einen anonymisierten Testantrag ohne persönliche Angaben wie Name und Adresse stellen. Durch diese sogenannte anonyme Risikoanfrage erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Ihnen einen BU-Antrag anbieten würden.

Icon Fragezeichen

Bei positiven Rück­meldungen haben Sie dann die Wahl, den Versicherer mit den für Sie besten Konditionen zu wählen und den Antrag noch einmal „richtig“ zu stellen. So können Sie, ohne das Risiko einer offiziellen Ablehnung, Ihre Chancen auf eine BU ausloten.

Gern stellen wir für Sie eine anonyme Risiko­voranfrage. Kontaktieren Sie uns hierzu direkt oder nutzen Sie unseren Rechner und fordern Sie ein individuelles Angebot an.

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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Rückenschmerzen?

Vertragsbedingungen prüfen

Wer eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) abgeschlossen hat und wegen Rückenleiden nicht mehr arbeiten kann, sollte zunächst gründlich seinen BU-Vertrag prüfen. Hier können Klauseln oder Regelungen vereinbart worden sein, die Ihre Chancen auf die Auszahlung einer Berufs­unfähigkeitsrente verringern:

  • Verweisungsklauseln
    In erster Linie sollten keine Verweisungsklauseln vertraglich vereinbart worden sein. Eine konkrete oder abstrakte Verweisung gibt dem Versicherer das Recht, Sie zunächst auf einen anderen beliebigen Beruf zu verweisen, für den Ihre Arbeitskraft noch ausreicht. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, zahlt Ihnen der Versicherer die Berufs­unfähigkeitsrente – vorher nicht.
  • Leistungsausschlüsse
    Weiterhin sollte der Rücken, die Wirbelsäule beziehungsweise der für die Berufs­unfähigkeit ursächliche Bereich auch versichert sein. Gehen Sie sicher, dass es im Vertrag keine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule gibt.

Allgemeine Voraussetzungen erfüllen

Sie müssen einige allgemeine Voraussetzungen erfüllen, um als berufsunfähig im Sinn der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zu gelten:

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Mindestens 50 Prozent

Wenn Sie infolge von unter anderem Krankheit Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig.

Icon Kalender

Mindestens sechs Monate

Ihre Berufs­unfähigkeit muss dauerhaft sein und mindestens sechs Monate anhalten.

Icon Arzt

Ärztlich bestätigt

Ihnen muss ein Arzt schriftlich bestätigen, dass eine Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Leistungsantrag stellen

Sind alle Bedingungen erfüllt, müssen Sie bei Ihrem Versicherer einen Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente einreichen. Der Versicherer prüft diesen genau. Unter Umständen kann es einige Wochen oder gar Monate dauern, bis der Versicherer über Ihren Anspruch auf Berufs­unfähigkeitsrente entscheidet. Am besten reichen Sie direkt mit dem Antrag alle nötigen Unterlagen (etwa ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Befunde, Gutachten und Diagnosen) ein. Gute Berufs­unfähigkeits­versicherer leisten auch rückwirkend, das heißt nicht erst bei Entscheidung über Ihren Antrag, sondern ab dem Zeitpunkt des Beginns der Berufs­unfähigkeit.

Wie wird der Leistungsantrag richtig eingereicht?

Wie entstehen eigentlich Rückenschmerzen?

Alle relevanten Diagnosen für gesundheitliche Beschwerden des Rückens finden Sie im international anerkannten Klassifikationssystem von Krankheiten ICD-10 unter den Codes M40 bis M54 (Link: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Wir haben Ihnen hier häufige Ursachen für Rückenschmerzen zusammengestellt:

Rheuma

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Bei Rheuma entzünden sich die Gelenke. Hierbei setzen meist in Schüben auftretende Schmerzen den Betroffenen zu, Gelenke versteifen und es kann zu deutlichen Deformationen der Wirbelsäule kommen.

Gicht

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Gicht ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der sich die Gelenke entzünden und schmerzen. Gicht tritt in Schüben auf, für die plötzliche starke Gelenkschmerzen, häufig nachts, typisch sind.

Osteoporose

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Bei Osteoporose, auch Knochenschwund genannt, werden die Knochen porös. Eine häufige Folge sind Knochenbrüche und ein sogenannter Rundrücken.

Arthrose

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Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung, bei der es zur Schädigung des Gelenkknorpels kommt. Arthrose an der Wirbelsäule kann mit Schmerzen, Schwellungen der Gelenke und Bewegungseinschränkungen einhergehen.

Morbus Bechterew

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Ursächlich für diese Krankheit sind zumeist Entzündungsprozesse an der Wirbelsäule. Möglich ist eine Versteifung der gesamten Wirbelsäule mit entsprechenden Bewegungseinschränkungen im Arbeitsalltag.

Bandscheibenvorfall

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Bei einem Bandscheibenvorfall sind Bandscheiben, die zwischen Wirbeln der Wirbelsäule sitzen, beschädigt. Folge sind häufig ein plötzlich einschießender starker Schmerz im Rücken, der auch in Arme und Beine ausstrahlen kann. Lähmungserscheinungen können ebenso auftreten.

Osteochondrose

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Durch die verschleißbedingte Veränderung der Bandscheibe sowie der Knochen und Knorpel der an sie angrenzenden Wirbelkörper kann es zu Nacken- sowie Kreuzschmerzen kommen. Eine Osteochondrose kann zudem starke Rückenschmerzen, aber auch Lähmungserscheinungen und Taubheitsgefühle in den Gliedmaßen auslösen.

HWS-Syndrom

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Als Halswirbelsäulensyndrom werden verschiedene Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule und in anderen Körperteilen zusammengefasst, etwa Empfindungsstörungen in den Armen, Tinnitus, Schwindel, aber auch Kopf-, Nacken- oder Schulter-Schmerzen.

Ischialgie

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Bei einer Ischialgie verursacht der Ischiasnerv, der Hauptnerv des Beines, stechende oder brennende Schmerzen im unteren Rücken, die über Hüfte oder Gesäß bis ins Bein ausstrahlen können. In der Regel verschwinden die akuten Schmerzen bereits nach einer Woche. Jedoch können Ischiasprobleme chronisch werden.

Lumbago (Hexenschuss)

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Ein Hexenschuss, auch als Lendenwirbelsäulensyndrom (LWS) bezeichnet, entsteht zumeist durch eine Fehlbelastung des Rückens, zum Beispiel durch plötzliche Dreh- und Beugebewegung oder auch schweres Heben. Dabei verspannt oder verhärtet sich die Rücken­muskulatur. Die Folge sind plötzlich auftretende, starke, stechende und anhaltende Schmerzen, meist im Rücken, und Bewegungseinschränkungen. Eine Lumbago klingt in der Regel nach ein paar Tagen wieder ab.

So können Sie Rückenschmerzen vorbeugen

Icon Kopfschmerzen

Stress reduzieren

Icon roter Koffer

Rückenschonendes Heben und Tragen

Icon Muskeln Bizeps

Rücken­freundlicher Sport und Muskelaufbau

Icon Schreibtischstuhl

Arbeitsplatz rückenfreundlich gestalten

Icon Turnschuh

Zeit im Sitzen reduzieren


Rückenschonend Sitzen

Langes Sitzen kann das Risiko für eine Vielzahl von Krankheiten erhöhen. Studien zeigen sogar, dass das Sterberisiko von Menschen, die lange Zeit am Tag sitzen, stark erhöht ist. Menschen, die zum Beispiel über acht Stunden am Tag sitzen und sich weniger als fünf Minuten am Tag moderat intensiv bewegen, können ein bis zu 45 Prozent erhöhtes Sterberisiko haben. Selbst bei Menschen, die bei gleicher Sitzdauer sich zwischen 30 und 60 Minuten moderat intensiv bewegen, kann das Sterberisiko noch bis zu 15 Prozent erhöht sein (Quelle: DKV).

Im Arbeitskontext lässt sich längeres Sitzen oft nicht vermeiden. Sie haben jedoch meistens auch Möglichkeiten, Ihre Sitzzeiten zu reduzieren oder das Sitzen weniger gesundheitsschädlich zu gestalten. Um gesundheitliche Risiken zu minimieren und besonders den Rücken zu schonen, helfen oft schon kleine Dinge:

  • Jenseits des Büros – eine trainierte Rückenmuskulatur erleichtert das Sitzen
  • Pause vom Sitzen machen – aufstehen, strecken, herumgehen, im Stehen arbeiten
  • Sitzhaltung verändern – mal vorbeugen, mal aufrecht sitzen, mal zurücklehnen
  • Richtige Sitzhöhe, richtige Tischhöhe – Arme und Beine im rechten Winkel? (Siehe Grafik)
  • Den ganzen Stuhl nutzen – sowohl Sitzfläche als auch Rückenlehne
  • Keinen Buckel machen – Sitzhaltung verändern ist gut, aber kein Rundrücken!

Die ideale Sitzposition am Arbeitsplatz


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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