Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Sehnenscheiden­entzündung beachten müssen

Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sehnen­scheiden­ent­zündung ist eine anerkannte Berufskrankheit. Die staatlichen Leistungen sind jedoch oft unzureichend.
  • Eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zahlt bereits bei einer Unfähigkeit von 50 Prozent eine monatliche Rente aus.
  • Wer bereits eine Sehnen­scheiden­ent­zündung hatte, wird in den meisten Fällen dennoch in der BU angenommen.
  • War die Erkrankung schwerwiegend oder trat sehr häufig auf, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz einer Sehnenscheiden­entzündung eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufs­unfähigkeit durch eine Sehnenscheiden­entzündung zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Sehnenscheiden­­entzündung
  2. BU abschließen trotz Enzündung der Sehnenscheide
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich eine Sehnenscheiden­­entzündung?

Sehnenscheiden­entzündung als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Eine Sehnenscheiden­entzündung kann Betroffene beruflich stark einschränken. Werden die Beschwerden chronisch, kann eine Entzündung der Sehnenscheide auch dazu führen, dass Betroffene ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Laut dem Gesamtverband der Versicherer sind Erkrankungen des Bewegungsapparates – dazu zählen auch Sehnenscheiden­entzündungen – mit 22 Prozent zweithäufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Häufiger sind nur psychische Erkrankungen (35 Prozent) (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).


Risikogruppen für Sehnen­scheiden­ent­zündung

In den folgenden Berufen haben Arbeitnehmer ein hohes Risiko für eine Sehnenscheiden­entzündung am Handgelenk:

Icon Massage

Masseure

Icon Gitarre

Musiker

Icon Person am Schreibtisch

Schreibkräfte

Icon Gesundheitscheck

Physiotherapeuten

Icon Hammer

Handwerker


Sehnenscheiden­entzündung ist Berufskrankheit

Sehnenscheiden­entzündung ist als Berufskrankheit anerkannt. Berufskrankheiten sind Krankheiten, an denen Personen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß erkranken als die übrige Bevölkerung. Ob eine Erkrankung eine Berufskrankheit ist, entscheidet der Unfall­versicherungsträger und stützt sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Alle Berufskrankheiten sind in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste gesammelt (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung).

Dass es sich bei einer Sehnen­scheiden­ent­zündung heutzutage um eine anerkannte Berufskrankheit handelt, geht auf ein Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 zurück. Klägerin war eine Beamtin, die nach jahrelanger PC-Arbeit mit Standardtastaturen und Standard­mäusen eine chronische Sehnen­scheiden­ent­zündung der rechten Hand entwickelte. Das Grundsatzurteil lautete: Bei einer Sehnen­scheiden­ent­zündung handelt es sich um eine Berufskrankheit, die eine Ursache für eine Berufs­unfähigkeit darstellen kann (Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen).

Icon Richterhammer und Gesetz

Die Einordnung von Krankheiten als Berufskrankheit führt dazu, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung haben.

  • Die gesetzliche Unfall­versicherung hilft im ersten Schritt mit Schutzvorrichtungen oder therapeutischen Maßnahmen (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung).
  • Sie hilft aber auch mit Geldleistungen. Statt Krankengeld erhalten Sie dann das sogenannte Verletztengeld, das 80 Prozent des Regelentgelts beträgt. Nehmen Sie an einer berufsfördernden Maßnahme teil, erhalten Sie ein Übergangsgeld. Dies liegt bei mindestens 68 Prozent und soll das fehlende Einkommen ausgleichen. Können die Betroffenen nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen, zahlen die Berufs­genossenschaften, Unfallkassen oder Gemeindeunfall­versicherungsverbände eine Unfallrente aus (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung).
  • Zusätzlich zur Unfallrente haben Sie mitunter noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente der Deutschen Renten­versicherung. Je nach verbliebener Arbeitskraft zahlt diese eine volle oder halbe Rente.

Gesetzliche Leistungen: oft unzureichend

  • Unfallrente
    Zwei Drittel ihres Brutto-Jahresverdienstes erhalten Betroffene bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit als Unfallrente pro Jahr (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung). Das bedeutet für viele Menschen schon einen erheblichen finanziellen Einschnitt. Den bisherigen Lebensstandard zu halten, wird für viele so schwierig.
  • Erwerbsminderungs­rente
    Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungs­rente wiederum betrug 2023 monatlich rund 978 Euro netto vor Steuern (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Zwar können Sie die Erwerbsminderungs­rente unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zur Unfallrente erhalten. Beachten Sie jedoch, dass Unfall- und Erwerbsminderungs­rente mitunter miteinander verrechnet werden.

Sie müssen sich jedoch nicht auf allein auf die gesetzlichen Absicherungen verlassen, sondern können privat, zum Beispiel mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) vorsorgen. Diese leistet bereits ab einer 50-prozentigen Berufs­unfähigkeit. Staatliche Absicherung erhalten Sie hingegen erst, wenn Sie (fast) gar nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Ein Vorteil der privaten BU ist auch, dass Sie die Höhe bei Abschluss selbst festlegen können.

BU abschließen trotz Sehnenscheiden­entzündung

Versicherer prüfen Risiko genau

Berufs­unfähigkeits­versicherer prüfen vor Vertragsabschluss Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit. Sie fragen Sie hierzu zum Beispiel nach Ihren Vor­erkrankungen und prüfen die eingereichten Unterlagen genau. Bei einer vergangenen Sehnen­scheiden­ent­zündung spielen vor allem Ursache und Häufigkeit eine Rolle. Oft ist auch ein Zusatz­fragebogen zu Gelenk­erkrankungen aus­zufüllen und nähere Angaben zur Behandlung zu machen.

  • War die Entzündung beispielsweise einmalig, ist schon einige Jahre her, gut verheilt und der aktuelle Beruf kein Risiko für erneute Belastung, kann eine BU sogar zu normalen Bedingungen ab­ge­schlossen werden.
  • Sind Sie in der Vergangenheit bereits mehrmals an einer Sehnen­scheiden­ent­zündung erkrankt oder leiden Sie aktuell darunter, kann der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung durchaus problematisch werden. Die Chancen stehen jedoch prinzipiell besser als bei chronischen Rückenschmerzen oder einem Bandscheibenvorfall. Wahrscheinlich ist, dass der Versicherer Ihnen einen Vertrag mit Einschränkungen anbietet:
    • Häufig müssen Sie dann höhere Beiträge zahlen als gewöhnlich (Risikozuschlag)
    • Üblich ist ebenso, dass bestimmte Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen werden (Leistungsausschluss). Werden Sehnenscheiden­entzündungen vertraglich ausgeschlossen, erhalten Sie also keine BU-Rente, wenn Sie aufgrund dieser Diagnose berufsunfähig werden.
  • Nur bei schwerwiegender Entzündung beziehungsweise Erkrankung droht eine Ablehnung des BU-Antrages. Dann ist dem Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit zu hoch.

Diese Gesundheitsfragen sind typisch

„Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder (auch Meniskusschaden, Gicht, Rheuma, Gelenkschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Fibro­myalgie)?“

Unter welchen Erkrankungen oder Beschwerden der Gelenke einschließlich der Bänder und Sehnen leiden bzw. litten Sie innerhalb der letzten fünf Jahre? (Genaue Bezeichnung und Zeitraum).“

Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen des Bewegungsapparates, der Knochen, Gelenke, Muskeln, Bänder und Sehnen (z. B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Bänder- oder Meniskusschäden).“

„Welche Ursachen sind Ihnen für Ihre Gelenkerkrankung/-beschwerden bekannt? a) Degenerative Veränderungen (‚Verschleiß‘); b) Fehlhaltung, Fehlbelastung; c) Gelenküberlastung (z. B. schweres Heben, Sport) etc.“

*Welcher Zeitraum hier genau abgefragt wird, entscheidet der Versicherer selbst. Oftmals handelt es sich dabei um drei, fünf oder zehn Jahre.

Weitere Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Mit einer anonymen Risikoanfrage eine Ablehnung vermeiden

Eine offizielle Ablehnung Ihres Antrags auf eine BU durch den Versicherer sollten Sie möglichst vermeiden. Sie kann weitere Versuche, eine BU abzuschließen, erschweren. Versicherer erfahren von einer Ablehnung meist auf zwei Wegen: Sie werden in der Regel danach fragen, ob Ihr Antrag schon mal abgelehnt wurde – Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Ablehnung Ihres Antrags wird außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer zentralen Datenbank vermerkt, die alle Versicherer einsehen können.

Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Sie eine offizielle Absage umgehen, und trotzdem erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Anbieter Sie versichern würde. Unsere BU-Experten schätzen dazu ab, bei welchen Versicherern Sie die besten Chancen hätten und schicken diesen eine anonymisierte Voranfrage mit Ihren Gesundheitsdaten, aber ohne Angabe von Name und Adresse. Aus den positiven Antworten können Sie dann das für Sie beste Angebot aussuchen. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Absicherung. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder lassen Sie sich ein kostenfreies Angebot zusenden.

Icon Fragezeichen

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Sehnenscheiden­entzündung?

Können Sie aufgrund einer chronischen Sehnenscheiden­entzündung Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, erhalten Sie aus Ihrer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung eine monatliche Rente in der von Ihnen bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe. Hierfür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss Ihnen ein Arzt schriftlich bestätigen, dass die folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Icon Scheitern

Mindestens 50 Prozent

Sie müssen durch die Sehnenscheiden­entzündung zu mindestens 50 Prozent darin eingeschränkt sein, Ihrem bisherigen Beruf nachzugehen.

Icon Uhr mit Pfeil

Mindestens sechs Monate

Ihre Berufs­unfähigkeit aufgrund der Sehnenscheiden­entzündung muss voraussichtlich dauerhaft sein und mindestens sechs Monate anhalten.

Zudem darf Ihr BU-Vertrag keine Klauseln oder Regelungen enthalten, die die Auszahlung der BU-Rente verhindern können. Häufig sind etwa die beiden Folgenden:

Icon Person mit Pfeilen

Abstrakte Verweisung

Ältere BU-Verträge enthalten oft noch eine sogenannte abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer im Falle einer Berufs­unfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente verweigern kann. Er argumentiert dann, dass Sie, aus seiner Perspektive, theoretisch noch in der Lage sind, einer anderen gleichwertigen Beschäftigung nachzugehen.

Icon Nicht verfügbar

Leistungsausschlüsse

Der Versicherer hat möglicherweise im BU-Vertrag bestimmte Krankheiten als Ursache einer Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen. Meist orientiert er sich bei diesen Ausschlüssen an Ihren Vor­erkrankungen. Werden Sie zum Beispiel aufgrund einer Sehnenscheiden­entzündung berufsunfähig, diese ist aber als Ursache vertraglich ausgeschlossen, dann werden Sie keine BU-Rente erhalten.

Mehr Infos: Wann ist man eigentlich berufsunfähig?

Was ist eigentlich eine Sehnenscheiden­entzündung?

Icon Muskeln Bizeps

Sehnen verbinden Muskeln mit Knochen. Dort, wo sie besonders stark beansprucht werden, sind sie durch eine Sehnenscheide geschützt. Eine Sehnenscheide ist eine mit Flüssigkeit gefüllte Hülle um eine oder mehrere Sehnen. Werden die Sehnenscheiden zu stark beansprucht, können sie sich entzünden. Von Sehnen­scheiden­ent­zündungen (auch: Tendovaginitis) sind besonders häufig die Hand, vor allem der Daumen und das Handgelenk betroffen. Aber auch im Arm und Fuß können sich Sehnenscheiden entzünden.


Symptome einer Sehnenscheiden­entzündung

  • Starker stechender oder ziehender Schmerz
  • Schwellung
  • Rötung
  • Druckempfindlichkeit
  • Bewegungseinschränkung
  • Wärmegefühl an der entzündeten Stelle
  • Reiben und Knirschen bei Bewegung

Ursachen einer Sehnenscheiden­entzündung

Icon Halbkreis mit Pfeil

Überlastung

Icon geschwungener Pfeil

Ungewohnte Bewegungen

Icon Kreis aus Pfeilen

Häufig wiederholte Bewegungen

Icon Gesundheitscheck

Vor­erkrankungen wie Diabetes mellitus, Gicht oder Rheuma

Icon Hand mit Pille

Bakterielle Infektionen


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH