Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob und wann die Versicherung zahlt, wenn man durch einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall berufsunfähig wird.
Inhalt dieser SeiteBerufsunfähigkeit infolge eines Verkehrsdelikts: Was Sie wissen sollten
Was versteht man unter einem Verkehrsdelikt?
Ein Verkehrsdelikt liegt vor, wenn eine Person im Straßenverkehr gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und dabei andere gefährdet oder Schäden verursacht. Beispiele hierfür sind Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, überhöhte Geschwindigkeit oder das Überfahren einer roten Ampel. Verkehrsdelikte können sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden.
Während kleinere Verstöße häufig mit Bußgeldern geahndet werden, können schwerwiegendere Delikte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie direkten Einfluss darauf hat, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung im Schadensfall leistet.
Beispiele typischer Verkehrsdelikte
- Alkohol am Steuer (oberhalb der zulässigen Grenzwerte)
- Missachtung der Vorfahrt
- Defekte Beleuchtung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahrerflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs (z. B. rechts überholen, Missachtung einer roten Ampel, Ignorieren eines Stoppschildes, Drängeln oder Schneiden anderer Verkehrsteilnehmer)
- Telefonieren ohne Freisprechanlage
- Geschwindigkeitsübertretung
Gesundheitliche Folgen und Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsdelikt
Verkehrsdelikte können schwerwiegende Unfälle verursachen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen. Typische Folgen solcher Unfälle sind:
- Schwerwiegende körperliche Verletzungen: Zum Beispiel Querschnittslähmungen, Amputationen oder schwer heilende Brüche.
- Psychische Erkrankungen: Traumata wie Angststörungen oder Depressionen, die durch den Unfall ausgelöst werden.
Wenn diese gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit hängt also weniger vom Verkehrsdelikt selbst ab, sondern vielmehr von den daraus resultierenden Folgen für die Arbeitsfähigkeit.
Welchen Einfluss hat die Selbstverschuldung?
Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, hängt davon ab, ob das Verkehrsdelikt fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde:
Dies bedeutet: War der Unfall ein Versehen, zahlt die Versicherung meistens. Wurde aber absichtlich gefährlich gehandelt, kann der Schutz verloren gehen.
Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Verkehrsdelikts?
Grundsätzlich verweigern die meisten Versicherungen eine Auszahlung, wenn die Berufsunfähigkeit mutwillig herbeigeführt wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit ist selten versichert. Da bei Verkehrsdelikten beides unterstellt werden kann, ist eine Rentenzahlung der Versicherung zumindest unwahrscheinlich. Im Einzelfall müssen jedoch immer die Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Es kommt auf die Formulierungen an
Entscheidend sind hier sogenannte Ausschlussformulierungen. In diesen wird festgelegt, wann die Versicherung nicht zahlen muss. Hier kann es bereits auf Feinheiten in den Formulierungen ankommen.
Verkehrsdelikte versichert: So sollte es im Versicherungsvertrag stehen
„In welchen Fällen leisten wir nicht?
Wir leisten nicht, wenn der Versicherte aus folgenden Gründen berufsunfähig geworden ist:
Der Versicherte hat vorsätzlich ein Verbrechen oder Vergehen begangen. Hierzu zählt auch der strafbare Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Ausnahme: Bei fahrlässigen Verstößen und bei allen Delikten im Straßenverkehr leisten wir trotzdem.“ […]
Nur wenige Versicherer leisten bei Verkehrsdelikten
Es gibt einige wenige Versicherer, die auch bei selbstverschuldetem Verkehrsdelikt leisten. Diese erwähnen in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich, dass Verkehrsdelikte nicht als Ausschlussgrund geführt werden. Meist wird dabei jedoch explizit auf den Bereich Straßenverkehr verwiesen. Delikte in anderen Bereichen können anders behandelt werden. Zudem muss es sich immer noch um ein unbeabsichtigt begangenes Delikt handeln. Wer bewusst mit dem Ziel handelt, einen Unfall und damit möglicherweise eine Berufsunfähigkeit herbeizuführen, ist selbstverständlich auch hier nicht versichert. In diesem Fall würde es sich um einen versuchten Versicherungsbetrug handeln.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Experten-Tipp:
„Verschulden Sie aufgrund einer noch nicht diagnostizierten Erkrankung einen Autounfall, beispielsweise weil Sie eine Panikattacke oder einen Krampfanfall bekommen, in dessen Folge Sie berufsunfähig werden, würde der Versicherer leisten müssen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Erkrankung vorher nicht bekannt war und nicht von Ihnen verschwiegen wurde.“
Opfer von Verkehrsdelikten erhalten Berufsunfähigkeitsrente
Wird man Opfer eines Verkehrsdeliktes und infolge der Verletzungen berufsunfähig, dann erhält man Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, vorausgesetzt, die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit sind erfüllt. Auch wird „Unfall“ explizit als Ursache für Berufsunfähigkeit in der Definition aufgeführt. Wird man infolge des Verkehrsunfalls also berufsunfähig – sei er vom Verursacher vorsätzlich herbeigerufen oder nicht – und kann für mind. 6 Monate seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, kann man den Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer stellen.
Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?
Wann Verkehrsdelikte trotzdem nicht versichert sind
Obwohl manche Versicherungsbedingungen den Anschein erwecken, dass auch Folgen von Verkehrsdelikten abgedeckt sind, zählt hier jedes Wort. Grund dafür ist, dass zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Delikten) häufig nur ein schmaler Grat verläuft. Schließen Versicherungen „fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten“ in ihre Bedingungen ein, klingt dies erst einmal vertrauenserweckend. Jedoch ist unklar, wie sich der Versicherer verhält, bis klar ist, ob eine fahrlässige oder mutwillige Handlung vorliegt. Häufig entscheiden dies Verkehrsrichter nach langwierigen Verfahren. Nur wenn auch Verkehrsdelikte als (vermeintlich) mutwillige Handlungen abgedeckt sind, ist der Versicherungsnehmer umfassend geschützt.
Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer
Nicht nur die Führer von Kraftfahrzeugen sind von diesen Regelungen betroffen. Auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Beifahrer, die ein Verkehrsdelikt begehen und deshalb berufsunfähig werden, erhalten je nach Versicherungsbedingungen möglicherweise keine Leistung der Versicherung.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.