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Wie Wartezeiten und Karenzzeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung funktionieren.
Inhalt dieser SeiteKeine Wartezeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es normalerweise keine Wartezeit. Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Fall einer Berufsunfähigkeit beginnt ab Inkrafttreten des Vertrags. Das heißt, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und ein paar Tage später zum Beispiel aufgrund eines Unfalls berufsunfähig werden, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente.
Im Normalfall muss nur durch einen Arzt bestätigt werden, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate oder länger bestehen wird. Die Leistungen werden bei verspäteter Meldung auch rückwirkend erbracht.
So beantragen Sie die Berufsunfähigkeitsrente
Wenn unmittelbar nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeit eintritt, sind Sie versichert. Versicherer werden allerdings in diesem Fall besonders genau prüfen, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Vorteil gegenüber staatlicher Absicherung
Der Wegfall einer Wartezeit ist ein Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Um einen Anspruch auf diese zu haben, muss man auf fünf Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommen und drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Da Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger das häufig nicht vorweisen können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie besonders sinnvoll.
Unterschied zwischen Warte- und Karenzzeit
Beachten Sie, dass eine Karenzzeit etwas anderes als eine Wartezeit ist: Während eine Wartezeit den Zeitraum beschreibt, der nach dem Vertragsschluss vergehen muss, bevor Sie einen Anspruch auf die Leistung haben, ist eine Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Zeit, in der Sie trotz Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf die Leistung haben.
Ausnahmen: Wann gibt es trotzdem Wartezeiten?
Sonderaktionen: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit
Im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen bieten Versicherer manchmal die Möglichkeit an, mit stark vereinfachen Gesundheitsfragen eine Berufsunfähigskeitversicherung abzuschließen. Im Gegenzug gilt dann eine Wartezeit, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Man ist also nur versichert, wenn die Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf dieser Wartezeit eintritt. Manchmal ist unfallbedingte Berufsunfähigkeit von der Wartezeit ausgenommen. Auch gibt es hier mitunter Obergrenzen für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. In den letzten Jahren hatten zwei Versicherer vorübergehend solche Versicherungen im Angebot.
Die erste Reaktion von Verbraucherschützern war grundsätzlich positiv, da so auch Menschen mit Vorerkrankungen bessere Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätten und das Risiko, durch versehentliche falsche Antworten bei den Gesundheitsfragen die Versicherungsleistung zu gefährden, verringert sei.
Wartezeit bei der Nachversicherungsgarantie
Bei mehreren Versicherern geht die Nutzung der Nachversicherungsgarantie mit einer Wartezeit einher: Man erhält die erhöhte Versicherungssumme nur, wenn die Berufsunfähigkeit drei Jahre nach der Erhöhung eintritt. Bei einem Versicherer ist Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls ist davon ausgenommen.
Wartezeiten bei Beitragsbefreiungen
Es gibt noch eine weitere Situation, in der Sie auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit stoßen können: bei Altersvorsorgeverträgen, die eine Beitragsbefreiung im Fall einer Berufsunfähigkeit vorsehen (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Manche Versicherer stellen hier Gesundheitsfragen, andere sehen eine Wartezeit vor, die typischerweise drei Jahre beträgt. Bestimmte Vorerkrankungen können allerdings auch bei letzterer Variante zum Problem werden.
Warum Experten von Karenzzeiten abraten
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und dem Zahlungsbeginn liegt. Dieser Zeitraum kann individuell festgelegt werden. Die Karenzzeit beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
Die Bedingung dafür, dass die Versicherung schließlich leistet, ist, dass die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit durchgehend besteht. Kann man vor Ablauf der Karenzzeit wieder zu seiner Arbeit zurückkehren, muss die Versicherung nicht zahlen. Ob während der Karenzzeit Beiträge gezahlt werden müssen, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Im Austausch gegen die Vereinbarung einer Karenzzeit – insbesondere einer längeren Karenzzeit – fallen die Versicherungsbeiträge niedriger aus.
Ab wann ist man berufsunfähig?
Wie lange dauert die Karenzzeit?
In der Regel werden Karenzzeiten von sechs bis zwölf Monaten vereinbart. Sogar 24 Monate sind möglich. Doch sollten Verbraucher genau überlegen, wie lange die Karenzzeit dauern soll. Denn in diesem Zeitraum erhält man aufgrund der bestehenden Berufsunfähigkeit weder Gehalt noch Berufsunfähigkeitsrente. Daher sollte man genau durchrechnen, wie viel Zeit man durch Lohnersatzleistungen und Rücklagen finanziell überbrücken kann.
Abhängig von der Länge der Karenzzeit genügen Lohnfortzahlungen und Krankengeld nicht, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Beachten Sie auch, dass man keine Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung beziehen kann, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde (Quelle: test.de). Auch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente kann man sich nicht notwendigerweise verlassen, da deren Beantragung lange dauert.
Kostenersparnis, aber auch erhebliche Nachteile
Durch die Karenzzeit ist es möglich, die monatlichen Versicherungsbeiträge zu verringern. Gleichzeitig zögert dies die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente heraus und erhöht die finanzielle Belastung durch die Berufsunfähigkeit. Eine Karenzzeit verhindert unter Umständen, dass Sie überhaupt eine Leistung erhalten. Dem stehen Kostenersparnisse von nur etwa 10 Prozent gegenüber.
Aus diesem Grund sollten Sie lieber eine Versicherung ohne Karenzzeit abschließen. Diese sind mittlerweile ohnehin häufiger, weil die Nachfrage nach Versicherungen mit Karenzzeit gering ist.
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Die häufigsten Fragen zur Wartezeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?
Die Karenzzeit greift, wenn der Leistungsfall eintritt. Ist eine Karenzzeit vereinbart, muss der Versicherer nicht sofort leisten, sondern erst nach der vereinbarten Zeit und nur, wenn der Anlass für die Leistung (in diesem Fall Berufsunfähigkeit) dann immer noch gegeben ist. Eine Wartezeit hingegen beginnt gleich nach dem Beginn der Versicherung. Bei Leistungsfällen innerhalb der Wartezeit muss die Versicherung nicht leisten, sondern erst danach. Ein typisches Beispiel ist die Rechtsschutzversicherung, bei der für bestimmte Rechtsgebiete eine Wartezeit gilt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Tarife mit Wartezeiten die Ausnahme, Karenzzeiten hingegen werden häufiger vereinbart. Auch während Wartezeiten müssen Beiträge gezahlt werden, bei der Karenzzeit variiert dies.
Wo bekomme ich die beste Berufsunfähigkeitsversicherung?
Orientierung bei der Suche nach der besten Berufsunfähigkeitsversicherung bieten unter anderem Kundenbefragungen und Tests unabhängiger Institute. Wir haben aktuelle Testergebnisse für Sie ausgewertet.
Was ist die Karenzzeit bei der BU?
Die Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein Zeitraum nach dem Eintreten des Leistungsfalls, also nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem die Versicherung nicht zahlt. Sie leistet erst nach dem Ablauf der Karenzzeit, solange die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb der Karenzzeit nachgelassen hat. Die Dauer der Karenzzeit bewegt sich zwischen drei und 24 Monaten. Wer eine längere Karenzzeit vereinbart, muss im Gegenzug niedrigere monatliche Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Das ist allerdings nur empfehlenswert, wenn man dank Leistungen wie Lohnfortzahlungen und Krankengeld oder eigenen Ersparnissen sicher ist, die Karenzzeit finanziell gut überbrücken zu können.
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