Gibt es bei der Berufs­unfähigkeits­­versicherung eine Wartezeit? Und was bedeutet die Karenzzeit bei der BU?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wartezeit und Karenzzeit werden in BU-Angeboten oft verwechselt, die Folgen sind sehr verschieden. Hier lesen Sie, wann eine BU doch eine Wartezeit hat, was eine Karenzzeit im Leistungsfall kostet und wie Sie beides in Ihren Unterlagen finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Gibt es eine BU ohne Wartezeit?
  2. Wartezeit oder Karenzzeit: Wo gilt was?
  3. Ausnahmen: Wann gibt es doch eine BU mit Wartezeit?
  4. Lohnt sich eine Karenzzeit bei der BU?
  5. Wie lange müssen Sie ohne Geld auskommen?
  6. Sie haben eine Karenzzeit im Vertrag: Was jetzt?
  7. Was Sie vor dem Antrag klären sollten
  8. Warum Versicherer überhaupt eine Karenzzeit anbieten
  9. Die häufigsten Fragen zur Wartezeit bei der BU

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Berufs­unfähigkeits­­versicherungen haben keine Wartezeit: Ihr Anspruch besteht ab dem Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt.
  • Eine Karenzzeit ist etwas anderes. Sie verschiebt die erste Zahlung um drei bis 24 Monate, obwohl die Berufs­unfähigkeit schon festgestellt ist.
  • Eine Karenzzeit senkt den Beitrag nur wenig, der Verlust im Leistungsfall wird dagegen fünfstellig: 2.000 € Rente über zwölf Monate sind 24.000 €.
  • Eine echte Wartezeit gibt es in der BU nur in drei Sonderfällen: Aktionstarife, Nach­­versicherungsgarantie und Beitragsbefreiung in Altersvorsorgeverträgen.
Patrick Knittel

Karenzzeit oder Wartezeit: ein Wort entscheidet über Ihre erste Zahlung

Im Angebot steht ein Wort, das harmlos klingt: Karenzzeit. Viele Interessenten überfliegen es, weil sie es mit der Wartezeit aus der Zahnzusatz- oder Rechtsschutz­­versicherung verwechseln. Der Unterschied entscheidet aber darüber, ob nach der Diagnose sofort Geld kommt oder erst zwei Jahre später. Die Berufs­unfähigkeits­­versicherung schützt in der Regel ab dem ersten Tag, eine vereinbarte Karenzzeit verschiebt allein die erste Zahlung. Auf dieser Seite lesen Sie, wo welcher Begriff gilt und was eine Karenzzeit kostet.

Gibt es eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung ohne Wartezeit?

Ja. Die Berufs­unfähigkeits­­versicherung, kurz BU, kommt normalerweise ohne Wartezeit aus: Ihr Anspruch auf die Berufs­unfähigkeitsrente beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrags. Werden Sie wenige Tage nach Abschluss durch einen Unfall berufsunfähig, zahlt der Versicherer. Die Karenzzeit bei der BU wirkt anders: Sie läuft erst ab der Feststellung der Berufs­unfähigkeit und verschiebt allein den Zahlungsbeginn.

Damit der Versicherer leistet, müssen zwei Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Ein Arzt muss bescheinigen, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr ausüben können.
  • Und die Einschränkung muss den Grad erreichen, den Ihre Bedingungen verlangen. Was Berufs­unfähigkeit rechtlich bedeutet, regelt § 172 VVG (Quelle: § 172 VVG).

Melden Sie die Berufs­unfähigkeit später, zahlt der Versicherer in der Regel rückwirkend ab ihrem Eintritt; welche Fristen gelten, zeigt die Verjährung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Für eine vereinbarte Karenzzeit gibt es diese Rückwirkung nicht, die Karenzmonate sind verloren.

Tritt die Berufs­unfähigkeit unmittelbar nach Abschluss ein, sind Sie versichert. Der Versicherer prüft dann aber besonders genau, ob eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet wurde. Bei einer solchen vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung erlaubt ihm § 19 VVG Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung (Quelle: § 19 VVG).

Experten-Tipp:
Der fehlende Wartezeit-Riegel ist kein Freibrief

„Dass die BU ab Tag eins leistet, wird oft als Entwarnung gelesen. Tatsächlich ist die Anzeigepflicht­verletzung der häufigste Streitpunkt in unserer Leistungsfallbegleitung, und je früher der Leistungsfall kommt, desto genauer schaut der Versicherer auf den Antrag. Lassen Sie sich vor dem Antrag Ihre Krankenakte geben. Wir haben dort schon Diagnosen gefunden, die gar nicht hineingehörten.“

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Vorteil gegenüber staatlicher Absicherung

Anders als die BU kennt die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente eine echte Wartezeit: fünf Versicherungsjahre in der Renten­versicherung (Quelle: § 50 SGB VI).

Zusätzlich müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben (Quelle: § 43 SGB VI). Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger erfüllen das häufig nicht, für sie fällt die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente in den ersten Berufsjahren aus.

Eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung ohne Wartezeit und ohne Karenzzeit finden

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir sehen für Sie nach, ob in Ihrem Angebot eine Warte- oder eine Karenzzeit steckt, kostenfrei und ohne Abschlusspflicht.

  • Prüfung von Leistungsbeginn, Karenzzeit und Wartezeit im Bedingungswerk
  • Tarife, die ab Vertragsbeginn leisten, ohne mehrjährige Wartezeit
  • Persönlicher Ansprechpartner statt anonymem Rechner
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Wartezeit oder Karenzzeit: Wo gilt was?

Die Wartezeit betrifft den Vertragsbeginn, die Karenzzeit den Leistungsfall. Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsschluss, in dem noch kein Leistungsanspruch entsteht. Eine Karenzzeit beginnt mit der Feststellung der Berufs­unfähigkeit: Der Anspruch besteht, der Versicherer zahlt aber noch nicht.

MerkmalWartezeitKarenzzeit
BezugspunktVertragsbeginnFeststellung der Berufs­unfähigkeit
WirkungKein Anspruch bei Berufs­unfähigkeit in der FristAnspruch besteht, die Zahlung beginnt später
Typische Dauer in der BUMehrjährig, nur in Sonderfällen3 bis 24 Monate, üblich 6 bis 12 Monate
BeitragspflichtBeiträge laufen weiterJe nach Tarif, häufig laufen die Beiträge weiter
Rückwirkende ZahlungNeinNein, die Karenzmonate verfallen
Wer sie festlegtDer Tarif gibt sie vorSie wählen sie beim Abschluss

Allgemein bezeichnet eine Karenzzeit in der Versicherung die Zeit zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der ersten Zahlung. In anderen Sparten ist die Wartezeit der Normalfall.

ProduktWartezeitKarenzzeit
Berufs­unfähigkeits­versicherungNein, nur in SonderfällenOptional, 3 bis 24 Monate
Rechtsschutz­versicherungJa, je RechtsgebietNein
Zahnzusatz­versicherungJa, je nach TarifNein
Krankenhaus-Zusatz­versicherungJaNein
Dread-Disease-VersicherungJaNein
Restschuld­versicherungNeinJa
Gesetzliche Erwerbsminderungs­renteJa, 5 VersicherungsjahreNein

Ausnahmen: Wann gibt es doch eine BU mit Wartezeit?

Drei Konstellationen gibt es: Aktionstarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, der erhöhte Teil der Rente nach einer Nach­­versicherung und die Beitragsbefreiung in Altersvorsorgeverträgen. Alle drei sind Sonderfälle.

FallWartezeitUnfall ausgenommenWen es betrifft
Aktionstarif mit stark vereinfachter GesundheitsprüfungMehrjährig, je TarifIn den Bedingungen prüfenAntragsteller mit Vor­erkrankungen
Nach­versicherungsgarantie, erhöhter Teil der RenteBei einzelnen Tarifen, je BedingungswerkBei einzelnen Tarifen jaBestandskunden nach Hochzeit, Geburt, Hauskauf
Beitragsbefreiung in einem AltersvorsorgevertragBei einzelnen Tarifen, je BedingungswerkBei einzelnen Tarifen jaSparer mit Riester-, Rürup- oder Fondsvertrag

Aktionstarife: BU mit Wartezeit statt Gesundheitsprüfung

Manche Versicherer bieten zeitlich begrenzte Aktionen mit erleichterten Gesundheitsfragen an. Erleichtert heißt weniger Fragen, nicht keine Fragen: Vollständig ohne Gesundheitsprüfung kommen nur einzelne Tarife aus, und die setzen stattdessen eine mehrjährige Wartezeit. Fragen Sie deshalb nicht nach dem Etikett, sondern nach dem Fragenkatalog.

Ob Sie den Umweg brauchen, klärt eine anonyme Risikovoranfrage vorab. Welche Anbieter mit vereinfachten Fragen arbeiten, zeigt unsere Übersicht zu Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen.


Wartezeit bei der Nach­­versicherungsgarantie

Die Nach­­versicherungsgarantie ist Ihr Recht, die versicherte Rente bei Lebensereignissen wie Hochzeit, Geburt oder Hauskauf zu erhöhen, ohne den Gesundheitszustand komplett neu prüfen zu lassen. Bei einzelnen Versicherern gilt für den erhöhten Teil der Rente eine Wartezeit. Ein Automatismus ist die Erhöhung nirgends: Sie ist an Fristen, Altersgrenzen und meist an eine Risikoprüfung geknüpft. Melden Sie Hochzeit, Geburt oder Hauskauf deshalb sofort.

Nach­versicherungsgarantie


Wartezeit bei der Beitragsbefreiung im Altersvorsorgevertrag

Hier geht es nicht um eine BU-Rente. Viele Altersvorsorgeverträge enthalten eine Berufs­unfähigkeitszusatz­­versicherung, die bei Berufs­unfähigkeit nur die Beiträge zum Sparvertrag übernimmt. Ihr Einkommen ersetzt sie nicht. Manche Anbieter stellen dafür Gesundheitsfragen, andere arbeiten stattdessen mit einer Wartezeit. Wer eine solche Wartezeit akzeptiert, ist in dieser Zeit bei den Beiträgen zum Sparvertrag nicht abgesichert. Ein Einkommensersatz entsteht daraus ohnehin in keinem Fall. Wer sein Einkommen absichern will, braucht eine eigene Berufs­unfähigkeits­­versicherung.

Erst die anonyme Voranfrage, dann der BU-Antrag

Wir fragen ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an, damit kein Ablehnungseintrag entsteht. So zeigt sich vorher, ob ein Aktionstarif mit Wartezeit in Ihrem Fall überhaupt nötig ist.

  • Anonyme Risikovoranfrage, Ihr Name taucht nicht auf
  • Rückmeldung zu Annahme, Zuschlag oder Ausschluss vor dem Antrag
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Lohnt sich eine Karenzzeit bei der BU?

In den meisten Fällen nicht. Eine Karenzzeit senkt Ihren Beitrag, dafür verzichten Sie auf Rente in genau der Phase, in der Ihr Einkommen zum ersten Mal wegbricht. Wie klein die Ersparnis gegenüber dem Ausfall ausfällt, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.

Der kritische Punkt ist die Dauerhaftigkeit: Die Berufs­unfähigkeit muss während der gesamten Karenzzeit ununterbrochen bestehen. Ihr Arzt prognostiziert sechs Monate, das reicht für die Anerkennung. Bei 24 Monaten Karenzzeit brauchen Sie aber faktisch 24 Monate durchgehende Berufs­unfähigkeit. Kehren Sie im 23. Monat zurück, erhalten Sie keinen Cent.

Der Vertrag bleibt dann bestehen, solange Sie die Beiträge gezahlt haben. Ob während der Karenzzeit Beiträge fällig sind, hängt vom Tarif ab: Ohne Beitragsfreistellung tragen Sie Lebenshaltungskosten plus BU-Beitrag, und das ohne Einkommen.

Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung


Wie lange dauert die Karenzzeit bei der Berufs­unfähigkeits­­versicherung?

Vereinbaren lassen sich drei bis 24 Monate, üblich sind sechs bis zwölf Monate. Welche Stufen konkret zur Wahl stehen, entscheidet der Anbieter, und einzelne weichen von dieser Spanne nach oben ab. Wird zugleich eine Arbeitsunfähigkeitsleistung eingeschlossen, deckeln manche Tarife die wählbare Karenzzeit.


Warum Experten von Karenzzeiten abraten

Die Ersparnis ist klein, das Risiko groß. Eine Karenzzeit verschiebt die Zahlung nicht nur, sie kann den Anspruch ganz kosten. Deshalb empfehlen wir Verträge ohne Karenzzeit; sie sind auch der Normalfall. Damit gehört sie zu den Punkten unter Kritik und Nachteile der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng. Soldaten auf Zeit erhalten nach ihrer Dienstzeit über Monate hinweg Übergangsgebührnisse (Quelle: § 16 SVG). Für Angestellte und Selbständige gibt es diese Brücke nicht.

Experten-Tipp:
Die Karenzzeit scheitert am Wort „ununterbrochen“

„Eine Karenzzeit wird als Aufschub verkauft. In Wahrheit ist sie eine Bedingung: Fällt die Berufs­unfähigkeit zwischendurch weg, fällt der ganze Anspruch weg. Belastbar tragbar ist das nur bei Soldaten auf Zeit mit Übergangsgebührnissen. Wer sonst am Beitrag drehen will, nimmt eine etwas niedrigere Anfangsrente mit belastbarer Nach­­versicherungsgarantie. Das kostet Sie im Leistungsfall nichts.“

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Wie lange müssen Sie ohne Geld auskommen?

Ihre Lücke hängt an vier Quellen: Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Krankentagegeld und Erwerbsminderungs­rente. Keine davon trägt zwei Jahre.

Was Entgeltfortzahlung und Krankengeld abdecken

  • Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers beträgt sechs Wochen je Krankheits­fall (Quelle: § 3 EntgFG). Danach zahlt die Krankenkasse.
  • Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen in drei Jahren, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit (Quelle: § 48 SGB V). Abgesichert sind Sie damit rund 18 Monate.
  • Die Höhe liegt bei 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, begrenzt auf 90 Prozent des Netto (Quelle: § 47 SGB V). Ihr gewohntes Einkommen erreichen Sie damit nicht.

Wo Krankentagegeld und Erwerbsminderungs­rente aufhören

Ein privates Krankentagegeld hilft nicht bis zum Schluss. Nach § 15 Absatz 1 Buchstabe b der Musterbedingungen für die Krankentagegeld­versicherung (MB/KT 2009) endet der Anspruch, sobald Berufs­unfähigkeit festgestellt ist (Quelle: MB/KT 2009). Gerichte haben das bestätigt, etwa das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 14.03.2018, Az. 5 U 37/17).

Arbeitsunfähigkeit nach der Reha

Die Erwerbsminderungs­rente ist kein schneller Ersatz: Neben der Wartezeit von fünf Jahren (Quelle: § 50 SGB VI) verlangt sie drei Jahre Pflichtbeiträge und eine stark eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nach § 43 SGB VI. Bis zur Bewilligung dauert es zudem.


Zeitachse: Wann Ihre Lücke entsteht

Die Zeitachse rechnet mit einer Annahme: Die Berufs­unfähigkeit wird im sechsten Monat der Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Alle Monatsangaben zählen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Zeitpunkt ab Beginn der ArbeitsunfähigkeitWas passiertWoher Ihr Geld kommt
Tag 1 bis Woche 6KrankschreibungEntgeltfortzahlung des Arbeitgebers
Woche 7 bis Woche 78, also bis Monat 18Weiter arbeitsunfähigKrankengeld der Krankenkasse
Monat 6 (Annahme)Berufs­unfähigkeit festgestellt, Karenzzeit beginntKrankengeld läuft weiter, Krankentagegeld endet
Monat 12: 6 Monate Karenzzeit vorbeiErste BU-RenteLücke war durch Krankengeld gedeckt
Monat 18: 12 Monate Karenzzeit vorbeiErste BU-RenteKrankengeld deckte die Lücke knapp
Monat 30: 24 Monate Karenzzeit vorbeiErste BU-RenteRund 12 Monate ganz ohne Leistung

Entscheidend ist die Summe: Das Krankengeld trägt rund 18 Monate. Feststellung und Karenzzeit zusammen müssen darunter bleiben, sonst zahlen Sie selbst. Wird die Berufs­unfähigkeit später festgestellt, wächst die Lücke. Das gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Angestellte, Selbständige stehen früher allein da.

Rechenbeispiel: Ersparnis gegen Ausfall

Angenommen, Sie versichern 2.000 Euro Monatsrente und zahlen ohne Karenzzeit 80 Euro im Monat, bei 30 Jahren Laufzeit. Alle Werte sind Rechenannahmen, keine Angebote.

KarenzzeitAngenommene ErsparnisErsparnis über 30 JahreEntgangene BU-Rente
6 Monate8 € pro Monat2.880 €12.000 €
12 Monate12 € pro Monat4.320 €24.000 €
24 Monate16 € pro Monat5.760 €48.000 €

Die Ersparnis fließt nur, solange Sie gesund bleiben. Der Ausfall trifft Sie einmal, dafür in Ihrem finanziell schwächsten Moment.

Ihre Einkommenslücke mit Ihren eigenen Zahlen durchrechnen

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir stellen Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Rücklagen gegen sechs, zwölf und 24 Monate Karenzzeit.

  • Rechnung mit Ihrem Netto, Ihren Fristen und Ihren Rücklagen
  • Beiträge mit und ohne Karenzzeit im direkten Vergleich
  • Kostenfrei, telefonisch und ohne Abschlusspflicht
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Sie haben eine Karenzzeit im Vertrag: Was jetzt?

Drei Wege gibt es, und keiner ist kostenlos: die Karenzzeit streichen lassen, den Vertrag ersetzen oder die Karenzzeit behalten und eine Rücklage aufbauen.

Die Streichung ist eine Vertragsänderung: Der Versicherer muss zustimmen, und für das zusätzliche Risiko kann er eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Ein neuer Vertrag kostet doppelt: Ihr Eintrittsalter ist höher, also der Beitrag, und Sie beantworten die Gesundheitsfragen neu. Was seit Vertragsschluss in Ihrer Akte gelandet ist, zählt mit. Kündigen Sie den alten Vertrag deshalb nie, bevor der neue policiert, also endgültig ausgestellt ist.

Bleibt die Karenzzeit im Vertrag, brauchen Sie die Monate ohne Rente als Rücklage: Ihre monatlichen Festkosten multipliziert mit der vereinbarten Karenzzeit, verfügbar auf einem Tagesgeldkonto.

Experten-Tipp:
Die Karenzzeit war nie Ihr Vorteil

„Eine Karenzzeit ist eine Selbst­beteiligung auf Zeit. Wer über den niedrigsten Monatsbeitrag verkauft, wie es in Strukturvertrieben üblich ist, hat daran ein Interesse. Sie nicht. Fragen Sie zuerst, ob der Versicherer die Karenzzeit streicht. Klappt das nicht, halten Sie die Monate ohne Rente als Rücklage vor und kündigen nichts, bevor der neue Vertrag policiert ist.“

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Was Sie vor dem Antrag klären sollten

Zwei Dinge entscheiden über Ihren Schutz: ob im Tarif eine Warte- oder Karenzzeit steckt, und ob Ihre Gesundheitsangaben belastbar sind. Beides lässt sich vor der Unterschrift klären.

So finden Sie Warte- und Karenzzeit in Ihren Unterlagen

  • Im Antrag und Angebot: das Feld „Karenzzeit“ oder „Leistungsbeginn“. Steht dort ein Wert über null Monaten, haben Sie eine Karenzzeit.
  • Im Versicherungsschein: als Teil des Leistungsumfangs aufgeführt.
  • In den Bedingungen: nach Karenzzeit, Aufschubzeit, Leistungsbeginn und Wartezeit suchen.
  • Bei Aktionstarifen: zusätzlich prüfen, ob Unfälle von der Wartezeit ausgenommen sind.

Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt beim Versicherer beantragen und abgelehnt werden, wird das erfasst, und Sie müssen die Ablehnung bei jedem weiteren Antrag angeben. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet das: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt.

Bei uns ist das Alltag: Die Voranfrage klärt vorab, ob ein Versicherer annimmt, einen Zuschlag oder Ausschluss setzt, also einen höheren Beitrag oder eine ausgenommene Diagnose, oder ablehnt. Glatt durch geht dabei längst nicht jede Anfrage.

Gesundheitsfragen im BU-Antrag

Experten-Tipp:
Der Direktantrag ist der teuerste Weg zum Schutz

„Antrag ausfüllen und abschicken klingt nach dem kurzen Weg. Von meinen 30 bis 40 anonymen Voranfragen im Jahr kommen aber nur rund 20 Prozent als glatte Normalannahme zurück, rund 50 Prozent mit Zuschlag oder Ausschluss, rund 20 Prozent als Ablehnung. Klären Sie das anonym vorab. Dann entscheiden Sie zwischen Angeboten und nicht über eine Ablehnung.“

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Praxisbeispiel: Aus dem Ausschluss wurde eine Überprüfungsoption

Bei einer Studentin standen eine Pollenallergie und eine Bandscheibenprotrusion, also eine Vorwölbung der Bandscheibe, nach einem Fahrradunfall in der Akte. Alle angefragten Versicherer votierten zunächst einen Ausschluss der Wirbelsäule ohne Überprüfungsoption. Nach einem fachärztlichen Attest und einer Stellungnahme akzeptierte ein Versicherer einen Ausschluss mit Überprüfungsoption nach drei Jahren.


Wie wir Sie bei der Wahl zwischen Karenzzeit und Vollschutz unterstützen

Ob eine Karenzzeit für Sie tragbar ist, lässt sich nicht am Monatsbeitrag ablesen, sondern nur an Ihrer Situation. Deshalb setzen wir an drei Stellen an, die ein reiner Beitragsvergleich nicht abdeckt. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

Voranfrage vor dem Antrag. Erst nach der anonymen Voranfrage lässt sich beurteilen, ob ein Aktionstarif mit Wartezeit für Sie überhaupt ein Thema ist. Über Annahme und Konditionen entscheidet am Ende der Versicherer, nicht wir.

Rechnung mit Haftung. Ihre Einkommenslücke rechnen wir mit Ihren Zahlen durch, von der Entgeltfortzahlung bis zu Ihren Rücklagen. Für diese Beratung gelten die Beratungs- und Dokumentations­pflichten der §§ 60 bis 62 VVG. Bei einer Pflicht­verletzung haften wir Ihnen auf Schadensersatz (Quelle: § 63 VVG).

Begleitung im Leistungsfall. Bleibt es bei einer Karenzzeit, wird das Kriterium „durchgehend berufsunfähig“ zum streitanfälligsten Punkt Ihres Vertrags. Wir kennen Ihre Bedingungen und setzen Ihren Anspruch notfalls durch. In einem begleiteten Fall zahlte der Versicherer einem selbständigen Fotografen 16.359,12 Euro nach, obwohl die Geltendmachung erst rund ein Jahr nach dem Ausfall erfolgte.

Warum Versicherer überhaupt eine Karenzzeit anbieten

Weil sie den Beitrag senkt und damit den Abschluss erleichtert. Sie übernehmen die ersten Monate des Risikos selbst, der Versicherer kalkuliert günstiger. Im Beitragsvergleich sieht ein solcher Tarif deshalb besser aus, als er im Leistungsfall ist. Wir benennen das offen: Eine Karenzzeit verlagert Risiko auf Sie, sie optimiert nicht Ihren Vertrag.

Müssen Sie beim Beitrag sparen, greifen Sie besser an der Rentenhöhe an, abgesichert durch eine belastbare Nach­­versicherungsgarantie. Nach einem Berufswechsel lohnt zusätzlich die Prüfung einer günstigeren Berufsgruppe. Auch eine maßvolle Leistungsdynamik von rund einem Prozent im Jahr hilft, also eine gedeckelte jährliche Erhöhung der versicherten Rente.

Karenzzeit im Vertrag: Vollschutz prüfen lassen

Ob Streichung, neuer Vertrag oder Rücklage der bessere Weg ist, hängt an Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den Bedingungen. Wir sehen uns Ihren Vertrag an und legen ein Angebot ohne Karenzzeit daneben.

  • Ihr bestehender Schutz bleibt, bis ein neuer Vertrag policiert ist
  • Anonyme Voranfrage vor jedem Wechsel
  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist von Finanztip empfohlen
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Die häufigsten Fragen zur Wartezeit bei der Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?

Die Karenzzeit greift, wenn der Leistungsfall eintritt. Ist eine Karenzzeit vereinbart, muss der Versicherer nicht sofort leisten, sondern erst nach der vereinbarten Zeit und nur, wenn der Anlass für die Leistung, in diesem Fall Berufs­unfähigkeit, dann immer noch gegeben ist. Eine Wartezeit hingegen beginnt gleich nach dem Beginn der Versicherung. Bei Leistungsfällen innerhalb der Wartezeit muss die Versicherung nicht leisten, sondern erst danach. Ein typisches Beispiel ist die Rechtsschutz­versicherung, bei der für bestimmte Rechtsgebiete eine Wartezeit gilt. Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung sind Tarife mit Wartezeiten die Ausnahme, Karenzzeiten hingegen werden häufiger vereinbart. Auch während Wartezeiten müssen Beiträge gezahlt werden, bei der Karenzzeit variiert dies.

Was ist die Karenzzeit bei der BU?

Die Karenzzeit bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist der Zeitraum nach der Feststellung der Berufs­unfähigkeit, in dem die Versicherung noch nicht zahlt. Sie leistet erst nach Ablauf der Karenzzeit, sofern die Berufs­unfähigkeit ununterbrochen bestanden hat. Die Dauer bewegt sich zwischen drei und 24 Monaten, üblich sind sechs bis zwölf Monate. Wer eine längere Karenzzeit vereinbart, zahlt dafür einen niedrigeren Versicherungsbeitrag. Das lohnt sich nur, wenn Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder eigene Rücklagen die Karenzzeit finanziell sicher überbrücken.

Wie viel sparen Sie mit einer Karenzzeit bei der BU?

Deutlich weniger, als Sie im Leistungsfall verlieren können. Die Rechenannahme im Artikel: Bei 2.000 Euro Monatsrente und 80 Euro Beitrag sparen Sie mit zwölf Monaten Karenzzeit über 30 Jahre rund 4.320 Euro. Verlieren Sie dafür ein Jahr Rente, sind es 24.000 Euro entgangene Leistung. Wie viel Ihr eigener Tarif günstiger wird, steht in Ihrem Angebot.

Wer zahlt die Beiträge während der Karenzzeit?

Das hängt vom Tarif ab. Ohne vereinbarte Beitragsfreistellung laufen Ihre Beiträge weiter, obwohl noch keine Rente fließt. Sie tragen dann Lebenshaltungskosten und BU-Beitrag gleichzeitig, ohne eigenes Einkommen. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Ihr Tarif eine Beitragsbefreiung vorsieht.

Was passiert, wenn Sie vor Ablauf der Karenzzeit wieder arbeiten können?

Dann erhalten Sie keine Rente. Die Berufs­unfähigkeit muss während der gesamten Karenzzeit ununterbrochen bestehen. Kehren Sie im 23. Monat einer 24-monatigen Karenzzeit zurück, zahlt der Versicherer nichts. Der Vertrag bleibt bestehen; wie eine spätere, erneute Berufs­unfähigkeit behandelt wird, regeln die Bedingungen Ihres Tarifs.

Wie lassen Sie eine vereinbarte Karenzzeit nachträglich streichen?

Nur mit Zustimmung des Versicherers. Die Streichung ist eine Vertragsänderung, für die er eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen kann. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Alternativ bleibt ein neuer Vertrag, der wegen des höheren Eintrittsalters aber teurer werden kann. Kündigen Sie den alten Vertrag nie, bevor der neue policiert ist.

Wie wirkt die Wartezeit, wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden?

Das kommt auf den Tarif an. Einzelne Tarife mit Wartezeit nehmen Berufs­unfähigkeit durch einen Unfall ausdrücklich aus, dann besteht der Schutz insoweit sofort. Ob das für Ihren Tarif gilt, regelt jeder Anbieter selbst und steht nur in den Bedingungen. Prüfen Sie diesen Punkt deshalb vor der Unterschrift.

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Lena Mierbach
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