Die betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit können Arbeitnehmer keine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Entgeltumwandlung mehr leisten.
  • Das gilt auch für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeberzuschuss muss ebenfalls nicht gezahlt werden.
  • Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die bAV auf beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge nach der Elternzeit nachzuzahlen.
  • Ebenfalls besteht die Option, weiterhin privat in die bAV einzuzahlen.

Das erwartet Sie hier

Was mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit passiert und welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre bAV sinnvoll weiterzuführen.

Inhalt dieser Seite
  1. bAV während der Elternzeit
  2. Diese Möglichkeiten haben Sie
  3. Was passiert nach der Elternzeit?
  4. Infos für Arbeitgeber

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?

Keine Entgeltumwandlung mehr möglich

Während des Mutterschutzes oder der Elternzeit erhalten Sie zwar Geld vom Arbeitgeber, der gesetzlichen Kranken­versicherung oder vom Staat, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Lohn, sondern um eine sogenannte Ersatzleistung. Da Sie während dieser Zeit kein Entgelt erhalten, können Sie auch nicht die Entgeltumwandlung nutzen.


Keine Steuer- und Sozialabgabenersparnis mehr möglich

Sie haben zwar grundsätzlich das Recht, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann können Sie aber keine Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge in Abzug bringen, da Sie die Entgeltumwandlung nicht nutzen können. Die eingezahlten Beiträge werden stattdessen in der Anspar- und Auszahlungsphase der bAV wie eine private Altersvorsorge versteuert.


Elterngeld kann sich wegen bAV verringern

Durch die Entgeltumwandlung in der bAV erhält der Arbeitnehmer in der „normalen Zeit“ weniger steuerpflichtigen Lohn ausgezahlt. Je nach Gehalt kann sich dadurch auch das spätere Elterngeld verringern. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes sind die steuerpflichtigen Einkünfte entscheidend, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurden.

Ausnahme: Die Elternzeit dauert weniger als ein Jahr

Es gibt eine Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Mutterschutzes oder der Elternzeit doch in die bAV einzahlen können. Und zwar so, dass Einsparungen bei den Steuern und Sozialabgaben möglich sind. Die Pause vom Berufsleben muss dann aber weniger als ein Jahr dauern. Zudem muss im Versorgungsvertrag festgehalten sein, dass die bAV-Beiträge nur einmal jährlich geleistet werden. Wer also eine Schwangerschaft plant, könnte diese Zahlungsweise von Anfang an wählen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Diese Möglichkeiten gibt es während der Elternzeit

Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel nicht kündbar – auch nicht während der Elternzeit oder des Mutterschutzes. In dieser Situation haben Sie je nach Versicherungsvertrag verschiedene Möglichkeiten, Ihre bAV dennoch sinnvoll weiterzuführen.

Icon Pause

Beitragsfreistellung

Stellen Sie Ihre bAV auf beitragsfrei, bleibt sie bestehen. Nur leisten Sie dafür keine Beiträge mehr. Manchmal fordern Versicherer dafür eine Mindestlaufzeit des Vertrages – so können Sie Ihre Police erst nach zwei oder drei Jahren auf beitragsfrei stellen.

Beachten Sie, dass weniger eingezahlte Beiträge eine Verringerung der ursprünglich vereinbarten Leistung zur Folge haben. Das heißt, Sie erhalten im Alter weniger Rente oder ein kleineres Kapital als geplant. Dies gilt auch für die Leistungen im Todesfall oder bei Berufs­unfähigkeit.


Icon Zeit ist Geld

Nachzahlung der Beiträge

Sofern Ihre Versicherung dazu bereit ist, können Sie die Beiträge für Ihre Betriebsrente auch stunden. Sie schieben damit Ihre Zahlungen auf, bis die Elternzeit vorbei ist. Die Beiträge können einmalig oder laufend nachgezahlt werden. So haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein von der Entgeltumwandlung zu profitieren und Ihre Rente verkleinert sich nicht.

In der Praxis kommt es jedoch selten zu Nachzahlungen der Beiträge, da nach der Elternzeit häufig nicht unbedingt mehr Geld zur Verfügung steht.


Icon Euroscheine und Münzen

Privat einzahlen und Beiträge reduzieren

Möchten Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit privat weiterführen, können Sie auch Ihre Beiträge reduzieren. Damit reduziert sich jedoch die Kapitalsumme und somit auch die spätere Rente beziehungsweise Auszahlung. Häufig ist die Herabsetzung der Beitragshöhe nur bis zu einem bestimmten Mindestbetrag möglich. Das private Weiterführen der bAV kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, wenn beispielsweise der arbeitende Elternteil viel verdient.

Wie sieht es nach der Elternzeit mit der bAV aus?

Alle Optionen wieder verfügbar

Wird nach der Elternzeit die Arbeit wieder aufgenommen, ist die betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung wieder möglich. Versicherte können also die gleichen Beiträge wie vorher oder je nach Verdienst reduzierte Beiträge einzahlen und somit von einer Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitieren.

Selbstverständlich besteht auch die Option, die Versicherung weiterhin ruhen zu lassen oder privat weiterzuführen, wenn zum Beispiel die Arbeitsstelle nicht mehr angetreten wird.

Das müssen Arbeitnehmer zur bAV wissen

Andere Tarife nach der Elternzeit

Je nach den Versicherungs­bedingungen kann es passieren, dass die Versicherer sich nach einer längeren Beitragspause (zum Beispiel von mehr als drei Jahren) das Recht einräumen, den genutzten Tarif auf die dann gültigen Tarifbedingungen anzupassen. Beispielsweise, wenn sich der Rechnungszins oder die hinterlegte Sterbetafel verändert hat. Ist die Berufs­unfähigkeit abgesichert, wird manchmal sogar eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Wir empfehlen daher, die Versicherungs­bedingungen gut durchzulesen und sich im Vorfeld beim Anbieter zu erkundigen, was die konkreten Regelungen während und nach der Elternzeit sind.

Das sollten Arbeitgeber beim Thema Elternzeit beachten

Arbeitgeberzuschuss entfällt

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung muss auch der Arbeitgeber keine Beiträge mehr leisten, wenn sein Mitarbeiter in Elternzeit geht. Der ab 2019 beziehungsweise 2022 obligatorische Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent entfällt also bis zum Ende der Auszeit, auch wenn der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung oder Versorgungseinrichtung über die Änderung informiert.

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